Donnerstag, 23. Februar 2012

Hans-Jörn Arp zu Top 7: Wir bleiben in Schleswig-Holstein Vorreiter: Notifiziertes, europarechtskonformes Glücksspielgesetz bleibt bestehen!

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, sagte zum Glücksspielaufhebungsgesetz der SPD: "Die Regierungskoalition hat im vergangenen Jahr ein eigenes Glücksspielgesetz für Schleswig-Holstein beschlossen. Der Weg von CDU und FDP ist bis zum heutigen Tag der einzig richtige, weil europarechtskonforme Weg, den Glücksspielmarkt zu regulieren und einen fairen Wettbewerb in Europa zu ermöglichen."

Es sei völlig unverständlich, dass die SPD ein durch die EU-Kommission notifiziertes Glücksspielgesetz durch einen nicht-notifizierten Glücksspielstaatsvertrag ersetzen wolle. Darüber hinaus müsse sich die SPD entscheiden. Es sei völlig unglaubwürdig, dass die SPD-Fraktion einen Antrag auf Aufhebung eines Gesetzes einreiche, auf dessen Grundlage SPD-Spitzenkandidat Torsten Albig als Kieler Oberbürgermeister Sponsoren einwerbe.

"Unser Ministerpräsident hat in Lübeck beim Treffen der Länderchefs klar Stellung bezogen. Wir fordern von den 15 Bundesländern einen notifizierten Glücksspielstaatsvertrag. Der liegt zum heutigen Tag nicht vor. Wir haben uns für ein modernes Glücksspielrecht ausgesprochen und eine seriöse Neuregulierung vorgenommen", so Arp abschließend.

Quelle: CDU-Fraktion im Schleswig-holsteinischen Landtag