Donnerstag, 8. März 2018

DVBT: Bundesverwaltungsgericht begründet Entscheidung des Internetverbots für drei Glücksspielarten

Pressemitteilung des DVTM Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien e.V

DVTM fordert kurzfristig, eine grundlegende, europarechtskonforme Regulierung des "Bettertainment*"-Marktes durch einen neuen Staatsvertrag / Lösungsansatz: konstruktiver Dialog mit der Politik für gemeinsame Herausforderung


Bonn, 07.03.2018 - Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) in Leipzig wird es dringender denn je notwendig, dass eine große, EU konforme Reform des „Bettertainment*-Marktes“ erfolgt, und zwar insbesondere im Sinne eines optimierten Verbraucher-, Jugend-, und Datenschutzes.

Das BVG hatte am 27. Oktober 2017 entschieden, dass das Verbot, Casino-, Rubbellos- und Pokerspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, auch nach der teilweisen Öffnung des Vertriebswegs „Internet für Sportwetten und Lotterien“ mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist.

Hintergrund für dieses Urteil war, dass zwei auf Malta und in Gibraltar niedergelassene Klägerinnen sich gegen glücksspielrechtliche Untersagungsverfügungen gewandt hatten. Sie boten im Internet Casino-, Rubbellos-, Pokerspiele und außerdem Online-Sportwetten an, ohne über eine Konzession nach dem „Glücksspiel-Staatsvertrag“ zu verfügen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte zuvor der Berufung der Klägerinnen gegen die Abweisung ihrer Klagen stattgegeben und die Untersagungen aufgehoben. Die Revisionen des beklagten Landes hatten Erfolg.

Dass der Glücksspielstaatsvertrag nunmehr ein streng reguliertes Angebot von Sportwetten und Lotterien im Internet vorsieht, gebe keinen Anlass, diese Rechtsprechung zu ändern. Durch diese begrenzte Legalisierung solle der Spieltrieb von Bürgern in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt und der Schwarzmarkt für Glücksspiele im Internet bekämpft werden, so die Richter des BVG Leipzig.

Tatsächlich ignoriert das Urteil - wie auch die bisherigen Glücksspiel-Staatsverträge - insbesondere die Tatsache, dass es unseriöse außereuropäische Anbieter begünstigt, die sich im Gegensatz zu den auf europäischer Basis operierenden Unternehmen an keine Jugend-, Verbraucher-, und Datenschutzrichtlinien halten.

„Dieses Urteil setzt falsche Signale in Bezug auf die dringend erforderliche Reformierung des ‚Bettertainment‘-Marktes. Wir fordern nach dem Scheitern des 2. Glücksspiel- Staatsvertrages Ende 2017 eine grundlegende, europarechtskonforme Regulierung des ‚Bettertainment-Marktes‘ durch einen neuen Staatsvertrag.“, so Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des DVTM. „Insbesondere vor dem Hintergrund des Scheiterns des 2. Glücksspiel-Staatsvertrages dürfen jetzt keine voreiligen Rückschlüsse seitens Politik und Administrationen gezogen werden.“

Bis zu einem neuen Glückspiel-Staatsvertrag fordert der DVTM von den Ländern eine administrative „Moratoriums-Lösung“. Dies ist erforderlich, um den regulär am Markt tätigen Unternehmen, eine Rechts- und Planungssicherheit zu geben und gleichzeitig nicht die zukünftigen Regelungen i.S. einer „Großen Lösung“ zu gefährden.

„Wir appellieren nachdrücklich an die Politik, mit uns in einen konstruktiven Dialog einzutreten, um gemeinsam die Herausforderung einer allumfassenden Reform im Sinne von Verbrauchern, Politik und Unternehmen zu finden. Entsprechende Lösungsansätze hat der Verband mit seinem ‚Think Tank‘ unter der Führung von Bundesminister a.D. Wolfgang Clement erarbeitet", so Renatus Zilles.

Dem „Think Tank“ gehören Dr. Ing. e.h., Dr. jur. h.c. Wolfgang Clement (Ministerpräsident NRW und Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit a.D.), Dr. Detlef Eckert (Global Policy Affairs bei Huawei Technologies Co. Ltd., ehemaliger Direktor der Europäischen Kommission), Dr. Iris Henseler-Unger (Direktorin und Geschäftsführerin der WIK GmbH und Geschäftsführerin der WIK-Consult GmbH, ehemalige Vizepräsidentin der BNetzA), Dr. Karl-Heinz Neumann (Senior Advisor WIK-Consult GmbH, ehemaliger Direktor und Geschäftsführer der WIK GmbH / WIK-Consult GmbH), Dr. h.c. Hans-Joachim Otto (Rechtsanwalt und Notar, Mitglied des Deutschen Bundestages und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsminister a.D.), Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring (Rechtsanwalt, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien a.D.), Peter Schaar (Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit a.D.), Prof. Dr. Norbert Schneider (Direktor Landesanstalt für Medien NRW a.D.), Prof. Dr. Patrick Sensburg (Mitglied des Deutschen Bundestags, CDU Fraktion, Vorsitzender des NSA Untersuchungsausschusses), Dr. Georg Serentschy (international tätiger Berater, davor Chef der österreichischen Telekom-Regulierungsbehörde RTR und Vorsitzender der BEREC), Prof. Dr. Helmut Thoma (Gründer von RTL Television, Aufsichtsratsvorsitzender der freenet AG, Medienberater) und Dr. Michael Vesper (ehemaliger stellvertretender Ministerpräsident NRW, ehemaliger Vorstandsvorsitzender des Deutschen Olympischen Sportbundes) an.

* „Bettertainment“ inkludiert insbesondere: Sportwetten, Poker & Casino und “Online-Lotterien”
Es steht gleichzeitig auch für eine „Konvergenz-Strategie“ entlang der gesamten Wertschöpfungskette mit dem Ziel eines volkswirtschaftlichen Gesamtnutzens.