Donnerstag, 16. März 2017

Deutsche Sportwettenverband: Reform der Sportwettenregulierung erst am Anfang

Pressemitteilung des Deutsche Sportwettenverbands (DSWV)

2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet


Berlin. - Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) appelliert an die Ministerpräsidenten, ihre heutigen Unterschriften unter dem 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag als Beginn eines kontinuierlichen Reformprozesses der Sportwettenregulierung aufzufassen.

Die Novelle des Staatsvertrags sieht die Einführung eines qualitativen Erlaubnissystems für Sportwettenanbieter vor. Sie war notwendig geworden, nachdem das 2012 eingeleitete Konzessionsverfahren für bis zu 20 Sportwettenanbieter juristisch und praktisch gescheitert war.

Mit dem Änderungsstaatsvertrag legen die Länder die seit Jahren überfällige Lizenzerteilung neu auf. DSWV-Präsident Mathias Dahms kommentiert:

„Die minimalinvasive Überarbeitung des Staatsvertrags ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, greift aber zu kurz. Die restriktiven Regularien für Sportwettenanbieter entstammen einem überholten Monopolsystem und sind bisher nicht geeignet, ein attraktives legales Spielangebot zu schaffen. Wenn zahlreiche Verbraucher deswegen weiterhin Schwarzmarktprodukte nachfragen, können weder Suchtprävention noch Jugend- und Verbraucherschutz sichergestellt werden.“

Es wird dringend notwendig sein, die deutsche Glücksspielregulierung zügig und kontinuierlich weiterzuentwickeln und an technische und gesellschaftlichen Realitäten anzupassen. Pragmatismus muss Dogmatismus ersetzen.

Dahms ergänzt:

„Wir stehen erst am Anfang eines dringend notwendigen Reformprozesses. Die heutigen Regularien sind in vielen Bereichen nicht mehr zeitgemäß. Die von den Ministerpräsidenten beschlossenen Prüfaufträge zur Fortentwicklung der Regulierung helfen sicher, benötigen aber die Einbindung der betroffenen Unternehmen.“

Die weitere Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrags muss auf einem offenen Dialog und einem fairen Interessensausgleich basieren. Der DSWV sollte schon jetzt in den laufenden Evaluierungsprozess eingebunden werden.

Mathias Dahms betont die Dialogbereitschaft der regulierungswilligen Anbieter:

„Die Erfahrung unserer Mitglieder im europäischen Ausland zeigt, dass eine erfolgreiche Regulierung nur dort existiert, wo Anbieter und Behörden vertrauensvoll zusammenarbeiten und gemeinsam die Rahmenbedingungen gestalten. Für eine solche Kooperation stehen wir jederzeit zur Verfügung.“