Dienstag, 27. Dezember 2022

Bundesverwaltungsgericht: Kommunale Wettbürosteuer unzulässig

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.09.2022 - BVerwG 9 C 2.22
ECLI: DE:BVerwG:2022:200922U9C2.22.0

Leitsatz:

Die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer ist unzulässig, weil eine solche Steuer nach Maßgabe des Art. 105 Abs. 2a GG den bundesrechtlich speziell im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelten Steuern (Rennwett- und Sportwettensteuern) gleichartig ist.


BVerwG 9 C 2.22
Vorinstanzen:
VG Gelsenkirchen - 24.05.2019 - AZ: 2 K 5702/18
OVG Münster - 27.08.2020 - AZ: 14 A 2275/19

Zu den Entscheidungsgründen:

Donnerstag, 17. November 2022

DSWV und IBIA zeigen gemeinsamen Einsatz für die Integrität des Sports

Pressemitteilung des DSWV vom 14. November 2022

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) und die International Betting Integrity Association (IBIA) haben eine Absichtserklärung (MoU) unterzeichnet, die das gemeinsame Ziel unterstreicht, einen regulierten und sicheren Sportwettenmarkt sowie die Integrität des Sports zu fördern.

Die beiden Verbände repräsentieren je eine Vielzahl gemeinsamer Mitglieder, die den Großteil des deutschen sowie internationalen Sportwettenmarktes ausmachen. Der DSWV und die IBIA werden daher ihre Aktivitäten zur Prävention von Spielmanipulation künftig miteinander abstimmen und stärker verzahnen.

Gemeinsame evidenzbasierte Maßnahmen sollen dazu beitragen, eine möglichst hohe Kanalisierungsrate zu erreichen und die Integrität des Sports und der Sportwettenanbieter zu wahren.

DSWV-Präsident Mathias Dahms sagt:

Die Partnerschaft zwischen dem Deutschen Sportwettenverband und der IBIA ist ein weiterer erfreulicher Fortschritt für die deutsche Sportwettenbranche. Mit ihrer langjährigen internationalen Erfahrung und Expertise im Bereich der Sportintegrität wird die IBIA uns dabei unterstützen, den regulierten Markt zu stärken und vor Manipulation zu schützen. Wir freuen uns daher auf viele gemeinsame Projekte und eine konstruktive Zusammenarbeit.

IBIA-CEO Khalid Ali sagt:

Der DSWV hat in den letzten Jahren maßgeblich zu einem Wandel des regulierten Sportwettenmarktes beigetragen und die IBIA erkennt diese wichtige Arbeit an. Während sich der Markt weiterentwickelt, bleibt auch die Integrität der Sportwetten weiterhin im Zentrum der Diskussion. In der Tat stehen unsere beiden Organisationen und die jeweiligen Mitglieder vor interessanten Chancen und Herausforderungen. Die IBIA freut sich daher auf die enge Zusammenarbeit mit dem DSWV, um den deutschen Sportwettenmarkt für die Kunden, den Sport und die Anbieter zu verbessern und zu schützen.


Über die IBIA

Die International Betting Integrity Association ist die weltweit führende Stimme für die Integrität der lizenzierten Sportwetten-Industrie. Die 2005 gegründete Non-Profit-Organisation repräsentiert viele der größten regulierten Sportwetten-Anbieter auf sechs Kontinenten, die das gemeinsame Ziel verfolgen, die Integrität des Sports zu wahren. Die IBIA verfügt über effiziente Technologien zur Früherkennung und Nachverfolgung von Spielmanipulation und Wettbetrug. Der Verband kooperiert zudem mit Sport-Partnern wie der FIFA, UEFA, ITIA und dem IOC sowie mit Regulierungsbehörden, um Informationen zum Zwecke der Korruptionsbekämpfung auszutauschen. Die IBIA gewährleistet volle Transparenz ihrer Arbeit und veröffentlicht vierteljährlich Ergebnisberichte.

Mittwoch, 28. September 2022

Aktionstag Glücksspielsucht - Sportwettenverband fordert Vorgehen gegen Schwarzmarkt

Pressemitteilung des DSWV vom 28. September 2022

Berlin. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) begrüßt und unterstützt den von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veranstalteten Aktionstag Glücksspielsucht 2022 nachdrücklich und unterstreicht die Bedeutung von Prävention und Bekämpfung der Spielsucht in allen Glücksspielformen.

Alle DSWV-Mitglieder verfügen über die nötigen Sportwetterlaubnisse und sind damit auch an das anbieter- und produktübergreifende Spielersperrsystem OASIS angeschlossen. Davon unabhängig ergreifen die Anbieter eine Vielzahl weiterer Maßnahmen zum Spielerschutz, bspw. Künstliche Intelligenz zur Früherkennung auffälliger Spielmuster. Das Risiko für die Spieler geht vom Schwarzmarkt aus, wo solche Schutzmaßnahmen nicht existieren.

DSWV-Präsident Mathias Dahms führt aus:

Der Schwarzmarkt im Bereich Glücksspiel und Sportwetten hat in den letzten Jahren ein gigantisches Ausmaß angenommen. Wir konnten mehr als 400 Websites ohne Lizenz identifizieren, auf denen sich Kunden aus Deutschland ganz einfach registrieren und spielen können. Und das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein.”

Der DSWV hofft, dass die neue Glücksspielbehörde (GGL) mit ihren jetzt zur Verfügung stehenden Vollzugsinstrumenten den Schwarzmarkt effizient zurückdrängen kann. Sich allein darauf zu verlassen, genügt jedoch nicht, wie Beispiele aus anderen Ländern gezeigt haben. Um den Schwarzmarkt tatsächlich auszutrocknen, müssen die Spieler in den legalen Markt kanalisiert werden. Dies gelingt nur, wenn die erlaubten Angebote ausreichend attraktiv sind.

In diesem Zusammenhang weist der DSWV auch auf die Wichtigkeit maßvoller Sportwettenwerbung hin. Eine Zunahme problematischen Spielverhaltens im Zusammenhang mit einem steigenden Werbevolumen ist auch aus den früheren Zahlen der BzGA nicht abzulesen. So waren 2009 rund 0,45 % der Bevölkerung von problematischem Glücksspiel betroffen. Bis 2019 ist der Anteil auf knapp unter 0,4 % gesunken. Die Ausgaben für Glücksspielwerbung sind im Vergleichszeitraum aber kontinuierlich angestiegen, von 33 Mio. € im Jahr 2010 auf 436 Mio. € im Jahr 2019. Die Annahme, dass ein hohes Werbevolumen einen zwangsläufigen Anstieg problematischen Spielverhaltens verursacht, ist daher falsch.

Über den Deutschen Sportwettenverband

Der 2014 gegründete Deutsche Sportwettenverband (DSWV) ist der Zusammenschluss der führenden deutschen und europäischen Sportwettenanbieter. Mit Sitz in Berlin versteht sich der DSWV als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik, Sport und Medien. Seine Mitglieder verfügen über bundesweite Sportwettenerlaubnisse gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag. Seit 2012 haben sie in Deutschland über 3,2 Mrd. Euro Sportwettsteuern gezahlt. Die meisten Mitglieder sind auch als Sponsoren im deutschen Profisport aktiv.

Dienstag, 20. September 2022

Bundesverwaltungsgericht: Gemeinden dürfen keine Wettbürosteuer erheben

Pressemitteilung Nr. 58/2022 vom 20.09.2022

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Verfahren entschieden, dass die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer unzulässig ist.

Geklagt hatten jeweils Unternehmen, die auf dem Gebiet der Stadt Dortmund Wettbüros betrieben. Die Klägerinnen vermittelten die in den Wettbüros angebotenen Renn- und Sportwetten, eine Klägerin veranstaltete auch selbst Pferdewetten als Buchmacherin.

Die beklagte Stadt Dortmund erhebt seit dem Jahr 2014 eine kommunale Wettbürosteuer als örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird der Aufwand für die Teilnahme an Pferde- und Sportwetten in Wettbüros, bei denen es sich nach der Steuersatzung um Einrichtungen handelt, die wie im Fall der Klägerinnen neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettereignisse an Monitoren ermöglichen. Dabei soll die vom Betreiber des Wettbüros geschuldete Steuer auf die Wettkunden abgewälzt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Jahr 2017 zur Wettbürosteuersatzung der Stadt Dortmund entschieden, dass eine Wettbürosteuer jedenfalls nicht nach der Fläche des Wettbüros bemessen werden darf. Daraufhin änderte die Stadt rückwirkend ihre Satzung und legte nunmehr den Brutto-Wetteinsatz als Steuermaßstab fest; der Steuersatz beträgt 3 %. Die Klagen gegen die auf dieser Grundlage ergangenen Steuerbescheide wiesen die Vorinstanzen ab. Das Oberverwaltungsgericht Münster ließ jedoch jeweils die Revision zur Klärung der Frage zu, ob die Erhebung einer Wettbürosteuer nach der Satzungsänderung wegen Gleichartigkeit zu bundesrechtlich geregelten Steuern im Rennwett- und Lotteriegesetz gesperrt ist. Diese betragen jeweils 5 % des Wetteinsatzes.

Der Senat hat die Revisionsverfahren im Hinblick auf die zu erwartende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit einer kommunalen Übernachtungssteuer zunächst ausgesetzt. Auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2022 (1 BvR 2868/15 u.a.) ist das Bundesverwaltungsgericht nunmehr zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erhebung einer (zusätzlichen) kommunalen Wettbürosteuer nicht zulässig ist, weil sie den bundesrechtlich im Rennwett-und Lotteriegesetz geregelten Steuern (Rennwetten- und Sportwettensteuer) gleichartig ist. Bei diesen Steuern handelt es sich um spezielle Bundessteuern, die die Erhebung einer örtlichen Aufwandsteuer für denselben Gegenstand ausschließen.

Fußnote:

Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG:

Die Länder haben die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind.

Hinweis zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen


In Nordrhein-Westfalen wurde die o.g. Befugnis auf die Gemeinden übertragen (vgl. § 3 des Kommunalabgabengesetzes).

BVerwG 9 C 2.22 - Urteil vom 20. September 2022

Vorinstanzen:
OVG Münster, OVG 14 A 2275/19 - Urteil vom 27. August 2020 -
VG Gelsenkirchen, VG 2 K 5702/18 - Urteil vom 24. Mai 2019 -

BVerwG 9 C 3.22 - Urteil vom 20. September 2022

Vorinstanzen:
OVG Münster, OVG 14 A 218/19 - Urteil vom 27. August 2020 -
VG Gelsenkirchen, VG 2 K 2424/18 - Urteil vom 07. Dezember 2018 -

BVerwG 9 C 4.22 - Urteil vom 20. September 2022

Vorinstanzen:

OVG Münster, OVG 14 A 2474/19 - Urteil vom 27. August 2020 -
VG Gelsenkirchen, VG 2 K 1597/19 - Urteil vom 24. Mai 2019 -

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Unzulässigkeit der Wettbürosteuer

Pressemitteilung des DSWV

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerWG) hat mit seinen Entscheidungen vom 20. September 2022 die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer für unzulässig erklärt. Der jahrelange Rechtsstreit um die seit 2014 von der Stadt Dortmund erhobene örtliche Aufwandsteuer ist damit zu Gunsten der Wettbürobetreiber entschieden.

Der Präsident des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV) Mathias Dahms begrüßt das heutige Urteil:

Viele Wettvermittlungsstellen wurden über viele Jahre lang zu Unrecht doppelt besteuert, obwohl wir von Beginn an auf die Rechtswidrigkeit der zusätzlichen kommunalen Wettbürosteuer hingewiesen haben. Nun ist der jahrelange Kampf durch die Instanzen endlich gewonnen.”

Nachdem die Vorinstanzen, das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das Oberverwaltungsgericht Münster, die von den drei Betreiberinnen von Wettvermittlungsstellen in Dortmund erhobenen Klagen jeweils abgewiesen hatten, kam das BVerWG in höchster Instanz nun zu dem Schluss, dass „die die Erhebung einer (zusätzlichen) kommunalen Wettbürosteuer nicht zulässig ist, weil sie den bundesrechtlich im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelten Steuern (Rennwetten- und Sportwettensteuer) gleichartig ist.”

Dies hatte 2019 auch Professor Gregor Kirchhof, Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Augsburg, bereits in seinem vom DSWV in Auftrag gegebenen Gutachten festgestellt. Demnach verletze die Wettbürosteuer anhand der Bemessungsgrundlage Brutto-Wetteinsatz das grundgesetzliche Gleichartigkeitsverbot.

Freitag, 29. Juli 2022

DSWV: Angekündigte Schließung von Wettbüros in Bremen: Politisch motivierte Willküraktion

27. Juli 2022

- Sportwettenanbieter weisen Darstellung des Bremer Innensenators zurück

- Angekündigte Schließung von Wettbüros rechtswidrig

- Anbieter werden vor Gericht ziehen

Der Deutsche Sportwettenverband hält die Ankündigung des Bremischen Innensenators Ulrich Mäurer, alle Wettbüros in Bremen schließen zu wollen, für eine politisch motivierte Aktion.

Eine heute von der Senatspressestelle diesbezüglich veröffentlichte Pressemeldung weist DSWV-Präsident Mathias Dahms als falsch zurück:

„Die Mitglieder des Deutschen Sportwettenverbandes haben bundesweite Erlaubnisse als Veranstalter von Sportwetten. Dabei wurde die Zuverlässigkeit der Anbieter auf Herz und Nieren geprüft und selbstverständlich auch die rechtmäßige Herkunft deren Betriebsmittel nachgewiesen.”

Auch hinsichtlich der Betreiber der Wettbüros und deren finanzieller Mittel wurden der Bremer Innenbehörde umfangreiche aussagekräftige Unterlagen vorgelegt. Geldwäscheexperten haben die Nachweise bestätigt. Rückfragen zu den vorgelegten Unterlagen wurden – wie ansonsten üblich – seitens der Behörde nicht gestellt. Stattdessen wurden die Anträge abgelehnt und die Schließung angedroht.

Dahms ergänzt diesbezüglich:

Ein rechtsstaatlich sauberes Vorgehen sieht anders aus. Dass nach Monaten ohne Reaktion seitens der Behörde nun plötzlich am selben Tag alle 32 Erlaubnisanträge abgelehnt wurden, lässt darauf schließen, dass es sich hierbei um einen willkürlichen, rechtlich fragwürdigen und vollkommen unverhältnismäßigen Akt handelt, der allein der Erreichung politischer Ziele dient. Das hat nichts mit ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahren zu tun.”

Viel eher drängt sich der Eindruck auf, dass mit solch einer Aktion von tatsächlich dringlichen innenpolitischen Problemen im Land Bremen abgelenkt werden soll. Den Wettanbietern bleibt nur der Gang vor die Verwaltungsgerichte.

Dahms gibt zudem zu bedenken:

„Indem Senator Mäurer alle Wettbüros schließen will, unterminiert er den Glücksspielstaatsvertrag 2021, dem der Bremer Senat und die Bremer Bürgerschaft zugestimmt haben. Es geht gerade darum, durch einen kontrollierten legalen Markt mit geprüften Anbietern Transparenz und Verbraucherschutz zu schaffen. Dem Anliegen erweist Mäurer einen Bärendienst und stärkt so massiv den Schwarzmarkt. Die illegal in Bremen tätigen Anbieter werden heute jubeln.”

Montag, 4. Juli 2022

Referat „Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben“ im Landesverwaltungsamt zieht nach einem Jahr Bilanz

Erste Aufgaben gehen an Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)

30.06.2022, Halle (Saale) – 049/2022

Landesverwaltungsamt

Heute vor einem Jahr startete das Referat „Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben“ im Landesverwaltungsamt mit seiner Arbeit.

Grundlage dafür ist der am 12. März 2020 durch die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021).

Ziel war es unter anderem, das bislang illegale Glücksspielwesen im Internet zu legalisieren. Mit dem GlüStV 2021 sind seit dem 1. Juli 2021 insbesondere die bisher unter einem Totalverbot stehenden Glücksspiele im Internet wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Onlinecasinospiele unter restriktiven Voraussetzungen erlaubnisfähig, um Spielerinnen und Spielern eine legale, sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten.

Kernaufgaben des Referates sind seitdem die Erteilung von Erlaubnissen für die Veranstaltung von Online-Poker und virtuellen Automatenspielen sowie das Vorgehen gegen unerlaubtes öffentliches Glücksspiel und der Werbung hierfür, welches im Internet in mehr als einem Land angeboten wird. Zudem führt das Referat die so genannte Limitdatei und die Datei zur Verhinderung parallelen Spiels im Internet bei mehreren Anbietern sowie das Safe-Server-Überwachungssystem für die elektronische Kontrolle der Anbieter. Darüber hinaus ist das Referat für die Führung und Veröffentlichung der sog. White-List und die Ergreifung von Maßnahmen zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote, dem sog. IP-Blocking, zuständig.

„Die übergangsweise durch das Landesverwaltungsamt übernommenen Aufgaben haben die zuständigen Kolleginnen und Kollegen inzwischen auf einen guten Stand gebracht, an welchen nach dem 31. Dezember 2022 die Glücksspielbehörde anknüpfen kann. Hauptaugenmerk liegt nach wie vor auf der Erteilung von Erlaubnissen für Online-Poker und virtuelles Automatenspiel. Hier haben wir die ersten Erlaubnisse erteilt.“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt Thomas Pleye.

Im Einzelnen gestaltet sich der Stand der Antragsverfahren (virtuelles Automatenspiel und Online-Poker – Stand 30.06.2022) wie folgt:

- Insgesamt wurden 71 Anträge für virtuelles Automatenspiel und Online-Poker gestellt. Davon wurden 8 Anträge zurückgenommen. Von den verbliebenen 63 Anträgen wurde(n)12 Erlaubnissen im Glücksspielkollegium zugestimmt,

- drei Erlaubnisse zugestellt sowie die entsprechenden Einträge in die White-List vorgenommen,

- einer Ablehnung im Glücksspielkollegium zugestimmt,

- drei Erlaubnisse werden derzeit noch im Glücksspielkollegium beraten sowie

- einer Einzelspielgenehmigung (178 Spiele) durch das Glücksspielkollegium zugestimmt; weitere folgen sukzessive.

In der nächsten Kollegiumssitzung Anfang Juli werden weitere acht Erlaubnisse eingebracht.

Vorgehen des Landesverwaltungsamtes gegen illegales Glücksspiel

Im Aufgabenkomplex Vorgehen gegen illegales Glücksspiel wurden bisher 148 Fälle zum unerlaubten Glücksspiel überprüft sowie insgesamt 871 Webseiten kontrolliert. Der überwiegende Teil der Verwaltungsverfahren richtet sich gegen Glücksspielanbieter, die grundsätzlich nicht erlaubnisfähig sind, weil ihr Sitz außerhalb des EU/EWR-Raumes ist. Es wurden nach Zustimmung durch das Glücksspielkollegium der Länder vier Untersagungsverfügungen erlassen.

Zusätzlich wurden 90 Fälle zur Werbung für unerlaubtes Glücksspiel überprüft. Bei Verstößen gegen den GlüStV 2021 erfolgten überwiegend aufklärende Hinweisschreiben. Auch hier wurden Verwaltungsverfahren eingeleitet.

In 25 Fällen wurden Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Verwirklichung der §§ 284 (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels), 285 (Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel), 287 (Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung) StGB gestellt.

Erste Aufgaben gehen an GGL über

Eine weitere maßgebliche Neuerung des Glücksspielstaatsvertrages war die Schaffung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Diese nahm ihre Arbeit ebenfalls am 1. Juli 2021 in Halle (Saale) auf, zunächst jedoch ohne die Wahrnehmung konkreter glücksspielrechtlicher Verwaltungsaufgaben, um gewährleisten zu können, weiter aufzuwachsen und sich für ihre zukünftigen Aufgaben vorzubereiten.

Die Zuständigkeit des LVwA für die Glücksspielaufsicht wegen unerlaubten öffentlichen Glücksspiels und der Werbung hierfür, welches im Internet in mehr als einem Land angeboten wird sowie die Zuständigkeit für die Ergreifung von Maßnahmen zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote (sog. IP-Blocking) endet heute. Ab dem 1. Juli geht diese auf die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) über.

„Jede neue Aufgabe stellt alle Beteiligten vor größere und kleinere Herausforderungen - erst Recht, wenn es sich um zwei verschiedene Behörden handelt, die zeitgleich mit verschiedenen Voraussetzungen und Aufgaben, aber demselben Ziel starten. Wir können mit den bisherigen Ergebnissen sehr zufrieden sein und übergeben nunmehr sowohl Teilaufgaben als auch Personal und somit den symbolischen Staffelstab an die GGL. Ich wünsche allen Beteiligten weiterhin viel Erfolg“

Noch bis zum 31. Dezember 2022 übernimmt das Referat „Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben“ im LVwA die notwendigen Verwaltungsarbeiten und Genehmigungsverfahren, um anschließend in die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder überführt zu werden.

„Der Grundstein für eine reibungslose Übergabe ist gelegt, auf welchem die GGL gut aufbauen kann. Dank des Engagements der Kolleginnen und Kollegen beider Behörden können wir mit Zuversicht in Richtung Jahresende schauen. Der Blick ist dabei auf den Abschluss aller Genehmigungsverfahren gerichtet, so dass dann das Glücksspielkollegium sein finales Go geben kann.“

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) wird ihrerseits zur konkreten Vorgehensweise bei der Bekämpfung illegalen Glücksspiels und dem Einsatz der entsprechenden Vollzugsinstrumente wie IP Blocking und Payment Blocking am 8. Juli im Rahmen einer Pressekonferenz detaillierte Informationen geben.

Quelle: Landesverwaltungsamt

Freitag, 1. Juli 2022

Deutscher Sportwettenverband setzt auf neue Aufsichtsbehörde

Berlin. Der Deutsche Sportwettenverband wünscht der neuen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) einen erfolgreichen Start in eine neue Ära der Glücksspielregulierung. Die wirksame Bekämpfung illegalen Online-Glücksspiels ist eines der Hauptziele des Glücksspielstaatsvertrags 2021 und ein wichtiges Anliegen für die lizenzierten Sportwettenanbieter.

DSWV-Präsident Mathias Dahms hofft daher, dass die Arbeit der GGL zeitnah Früchte tragen wird:

„Die Übernahme der Aufgabe der Bekämpfung des illegalen Markts durch die neue Glücksspielbehörde der Länder ist ein Meilenstein für den deutschen Glücksspielmarkt. Die GGL steht nun vor großen Herausforderungen und wir hoffen, dass sie diese auch bewältigen wird. Der unregulierte Schwarzmarkt hat in den letzten Jahren praktisch ungehindert ein gigantisches Ausmaß annehmen können. Die GGL muss daher jetzt einschreiten und schnellstmöglich einen fairen Markt schaffen.“

Im Rahmen seiner jüngsten Marktstudie hat der DSWV besorgniserregende Erkenntnisse gesammelt. Während insgesamt 36 Unternehmen in Deutschland über eine Lizenz für Online-Sportwetten verfügen, tummeln sich auch ein Jahr nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags hunderte weitere Wettbewerber ohne Lizenz – und damit in der Regel ohne die nötigen Spielerschutz-Vorkehrungen – am Online-Markt.

Insgesamt konnte der DSWV im Rahmen der Studie 507 in Deutschland illegale Webseiten mit Online-Glücksspielen identifizieren. Auf 405 davon ist eine Registrierung aus Deutschland problemlos möglich. Doch selbst diese Zahlen sind nur die Spitze des Eisbergs. Das tatsächliche Volumen des Schwarzmarkts ist kaum einzuschätzen. Deutlich ist jedoch, dass die Anbieter ohne Lizenz ihren Marktanteil stetig vergrößern, weil sie auch völlig ungehindert im Internet werben können.

Die GGL plant, dem Schwarzmarkt insbesondere mit Tools wie IP- und Payment-Blocking entgegenzutreten. Nach Ansicht des DSWV ist es jedoch ebenso wichtig, ein für Spieler attraktives legales Angebot zu schaffen. Dahms führt aus:

„Das Ziel aller Beteiligten sollte sein, einen sicheren und für Kunden interessanten Markt zu schaffen. Die GGL muss daher dafür Sorge tragen, dass die Lizenznehmer ihren Kunden im legalen Markt attraktive Produkte anbieten können. Durch wirksames Vorgehen gegen illegale Anbieter und ein attraktives Produktangebot im legalen Markt kann die zunehmende Abwanderung von Spielern in den unregulierten Schwarzmarkt tatsächlich gestoppt werden.“

Der Erfolg der GGL wird letztendlich daran gemessen, ob das Ziel einer hohen Kanalisierungsrate erreicht wird. Dies ist der Anteil des legalen Markts am Gesamtmarkt. Der DSVW wird die Behörde auch weiterhin im Rahmen des konstruktiven Austauschs bei ihrer Arbeit unterstützen.

Über den Deutschen Sportwettenverband


Der 2014 gegründete Deutsche Sportwettenverband (DSWV) ist der Zusammenschluss der führenden deutschen und europäischen Sportwettenanbieter. Mit Sitz in Berlin versteht sich der DSWV als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik, Sport und Medien. Seine 17 Mitglieder verfügen über bundesweite Sportwettenerlaubnisse gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag oder befinden sich im Antragsverfahren. Seit 2012 haben sie in Deutschland über 3,2 Mrd. Euro Sportwettsteuern gezahlt. Die meisten Mitglieder sind auch als Sponsoren im deutschen Profisport aktiv.

Quelle: DSWV

Glücksspiel und Glücksspielregulierung in Japan

Digitale Bochumer Forschungswerkstatt für Glücksspiel und Gesellschaft

Donnerstag, 14. Juli 2022

16:00 Uhr

Zoom

In unserer nächsten Digitalen Forschungswerkstatt am 14. Juli 2022 wird Professor Tomoaki Kurishima von der Universität Saitama in Japan zum Thema Glücksspiel und Glücksspielregulierung in Japan referieren und mit den Teilnehmern diskutieren. Die Veranstaltung beginnt um 16:00 Uhr und wird nicht länger als 17:30 Uhr andauern.

Professor Tomoaki Kurishima ist Associate Professor an der Graduate School of Humanities and Social Sciences der Universität Saitama. Nach seinem Master of Laws an der Universität Keio absolvierte er erfolgreich ein Magister Legum (LL.M.) - Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Professor Kurishima ist Mitglied der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung und setzte sich auch in zahlreichen Publikationen sowohl mit japanischem als auch mit deutschem Recht auseinander.

Anmeldeinformationen |

Falls das Thema Ihr Interesse geweckt hat, bitten wir Sie bis zum 13. Juli um eine formlose Anmeldung per E-Mail an glueg@rub.de. Kosten werden nicht erhoben. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen und eine anregende Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Bitte beachten Sie: Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist nur unter Angabe des Klarnamens möglich, weil es ein Gebot der Höflichkeit und des offenen Diskurses gleichermaßen ist, dass für die Referenten erkennbar ist, zu wem und mit wem sie sprechen. Wir behalten uns vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht ihren Klarnamen verwenden, von der Veranstaltung auszuschließen.

Wir freuen uns darauf, Sie in unserem virtuellen Tagungsraum begrüßen zu dürfen.

Quelle: GLUEG

Freitag, 25. März 2022

OVG für das Land NRW: Keine Duldungspflicht für unerlaubte Spielhallen

Pressemitteilung vom 24. März 2022

Eine Betreiberin von Spielhallen, für die am 30.6.2021 keine Erlaubnis erteilt war, kann in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht verlangen, dass der Spielhallenbetrieb geduldet wird, bis über einen Erlaubnisantrag entschieden ist. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit zwei Eilbeschlüssen vom 24.3.2022 entschieden.

Die Beteiligten streiten in zwei Beschwerdeverfahren über die Duldung von Spielhallen in Pulheim - davon eine Verbundspielhalle, also nebeneinanderliegende, baulich verbundene Spielhallen mit eigenen Eingängen -, für die bis 2017 Erlaubnisse erteilt waren und die die Antragstellerin seitdem ohne eine spielhallenrechtliche Erlaubnis betreibt. Die Antragstellerin hatte im Jahr 2017 Erlaubnisanträge nach dem bis zum 30.6.2021 geltenden Glücksspielstaatsvertrag gestellt, über die die Stadt Pulheim bis zum Außerkrafttreten der alten Rechtslage nicht entschieden hatte. Die Antragstellerin hatte nicht versucht, eine vorherige Erlaubniserteilung gerichtlich zu erstreiten. Anträge für die Erteilung von Erlaubnissen nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind ebenfalls noch nicht beschieden. Die Antragstellerin begehrt mit Blick auf die Strafbarkeit illegalen Glücksspiels von der Stadt die aktive Duldung ihrer Spielhallen bis zur Entscheidung über ihre Erlaubnisanträge. Ihre Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen blieben beim Verwaltungsgericht Köln und jetzt auch beim Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg.

Zur Begründung führte der 4. Senat aus: Die Antragstellerin hat keinen Duldungsanspruch. Vor der Aufnahme einer erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeit ist regelmäßig der reguläre Abschluss des Erlaubnisverfahrens abzuwarten. Dies gilt auch und gerade mit Blick auf die Strafbarkeit der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels. Nach neuer Rechtslage kann eine Duldung aus Gründen effektiven Rechtsschutzes ‑ über die gesetzlich vorgesehenen Fälle hinaus ‑ etwa dann geboten sein, wenn Konkurrenzsituationen vor dem 1.7.2021 nicht mehr abschließend aufgelöst werden konnten, obwohl der die Duldung begehrende Spielhallenbetreiber das ihm Mögliche zur Erlangung einer eigenen Spielhallenerlaubnis getan, insbesondere rechtzeitig um gerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht hat. Ferner kann sich im Einzelfall aus dem Verhältnismäßigkeitsgebot eine Pflicht ergeben, eine ohne Erlaubnis und damit formell illegal betriebene Spielhalle bis zu einer Entscheidung über den Erlaubnisantrag zu dulden. Dies ist aber allenfalls dann anzunehmen, wenn die formell illegale Tätigkeit die materiellen Erlaubnisvoraussetzungen erfüllte und dies offensichtlich, d. h. ohne weitere Prüfung erkennbar wäre. Hier liegt kein Ausnahmefall vor, in dem ein Spielhallenbetrieb ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis zu dulden sein könnte. Weder ist eine Duldung aus Gründen effektiven Rechtsschutzes geboten noch sind die materiellen Erlaubnisvoraussetzungen offensichtlich erfüllt.

In einem Verfahren (4 B 1520/21) steht der Erlaubniserteilung schon entgegen, dass der gesetzlich zu einer Schule einzuhaltende Mindestabstand unterschritten wird. Von der Einhaltung des Mindestabstandes kann auch nicht abgesehen werden, weil die ursprünglich erlaubten Spielhallen nach dem 1.12.2012 baulich verändert worden sind. In dem anderen Verfahren betreffend eine Verbundspielhalle (4 B 1522/21) sind die Antragsunterlagen noch nicht vollständig eingereicht. Zudem bedarf es einer Auswahlentscheidung zwischen zwei Spielhallen, die etwa 160 Meter voneinander entfernt liegen, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, unter denen nur ein Mindestabstand von 100 Meter einzuhalten ist.

Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Aktenzeichen:

4 B 1520/21 (I. Instanz: VG Köln 24 L 1199/21) und

4 B 1522/21 (I. Instanz: VG Köln 24 L 1198/21)

Mittwoch, 23. März 2022

OVG für das Land NRW: Spielhallenerlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 setzt neues Antragsverfahren voraus

Pressemitteilung vom 22. März 2022

Das Oberverwaltungsgericht hat mit heute den Beteiligten zugestelltem Urteil vom 10.3.2022 entschieden, dass für die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis seit dem 1.7.2021 ein neuer Antrag und ein eigenständiges Erlaubnisverfahren nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 erforderlich sind. Die Fortführung der nach alter Rechtslage begonnenen Verfahren ist ausgeschlossen. Diese Entscheidung ist für noch immer bei den Verwaltungsgerichten anhängige Verfahren relevant, die nach alter Rechtslage begonnen worden sind und noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnten.

Die Beteiligten streiten über die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine von der Klägerin in Langenfeld betriebene Spielhalle, welche in Konkurrenz zu einer von der Beigeladenen in 65 m Entfernung betriebenen Spielhalle steht. Nach einer zugunsten der Beigeladenen erfolgten Auswahlentscheidung lehnte die Stadt Langenfeld die von der Klägerin beantragte glücksspielrechtliche Erlaubnis im Oktober 2017 ab. Auf die hiergegen gerichtete Klage verpflichtete das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Beklagte, den Antrag der Klägerin neu zu bescheiden. Während des Verfahrens zweiter Instanz trat am 1.7.2021 der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Kraft. Auf die Berufung der Beklagten änderte das Oberverwaltungsgericht nun das Urteil des Verwaltungsgerichts und wies die Klage auf Neubescheidung ab.

Zur Begründung führte der 4. Senat aus: Die Klägerin hat jedenfalls keinen Anspruch darauf, dass die Stadt Langenfeld über ihren Antrag auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach den Bestimmungen des alten Glücksspielstaatsvertrages entscheidet. Nach dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 am 1.7.2021 kann an vor diesem Stichtag begonnene Erlaubnisverfahren auf der Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages in seiner bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung nicht mehr angeknüpft werden. Der Betrieb einer Spielhalle bedarf nunmehr der Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist von eigenständigen Voraussetzungen abhängig, die sich aus der seit dem 1.7.2021 bestehenden Rechtslage ergeben und im Rahmen eines eigenständigen Erlaubnisverfahrens nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 zu prüfen sind. Die Fortführung der nach alter Rechtslage begonnenen Verfahren ist damit ausgeschlossen. Die Klägerin hat ihr Begehren auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für ihre Spielhalle danach in einem neuen Erlaubnisverfahren nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 geltend zu machen.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Aktenzeichen: 4 A 1033/20 (I. Instanz: VG Düsseldorf 3 K 18712/17)

Dienstag, 15. März 2022

Stellungnahme des Deutschen Lotto- und Totoblocks zum Glücksspiel-Survey 2021

- Der Glücksspiel-Survey 2021 ist wichtiger Ausgangspunkt für die langfristige Bewertung der Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen.

- Lotterien bleiben die beliebtesten Glücksspiele und haben das geringste Gefährdungspotenzial.

- Die Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz werden durch die Befragten mehrheitlich positiv bewertet.

Alle zwei Jahre wird das Glücksspielverhalten der Bevölkerung wissenschaftlich in Form einer repräsentativen Umfrage erhoben. Das Thema der Spielsuchtprävention hat in Deutschland eine hohe gesellschaftliche Relevanz. Dies ist eines der Ergebnisse des aktuellen Glücksspiel-Surveys 2021, der in Hamburg vorgestellt wurde.

Im Rahmen einer Pressekonferenz am 14. März 2022 haben die Wissenschaftler Dr. Jens Kalke und Dr. Sven Buth vom Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung, sowie Torsten Meinberg, Geschäftsführer LOTTO Hamburg und Vorsitzender der AG Spielerschutz und Prävention im DLTB, und Axel Holthaus, Geschäftsführer LOTTO Niedersachsen, federführende Gesellschaft im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB), den Ergebnisbericht des aktuellen Glücksspiel-Surveys 2021 präsentiert.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die klassischen Zahlenlotterien, wie LOTTO 6aus49, die beliebtesten Glücksspiele bei denjenigen Personen sind, die in den vergangenen zwölf Monaten an einem Glücksspiel teilgenommen haben. „Ebenso bestätigen die Studienergebnisse erneut, dass von Lotterien, wie LOTTO 6aus49 und Eurojackpot, ein deutlich geringeres Gefährdungspotenzial ausgeht als von den weiteren, erhobenen Glücksspielformen“, so Axel Holthaus, Geschäftsführer LOTTO Niedersachsen.

Darüber hinaus wird durch die Studienergebnisse deutlich, dass es zwar unter den Spielteilnehmern von Glücksspielen mit geringem Gefährdungspotential (Lotterien) einen geringen Anteil von Problemspielern gibt, bei denen aber – so die Studie – andere Glücksspielformen die Probleme verursacht haben dürften. „Für diese vulnerablen Personengruppen ist es besonders wichtig, sie in den stationären Annahmestellen und im Eigenvertrieb im Internet hinsichtlich der Aufklärung zur Glücksspielsucht sowie zu Hilfsangeboten zu erreichen“ erklärt Sven Osthoff, Geschäftsführer LOTTO Niedersachsen. „Für die 16 im DLTB zusammengeschlossenen Landeslotteriegesellschaften gilt es also, die umfassenden Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz weiterhin fortzuführen. Seit über 70 Jahren ermöglichen wir den Spielteilnehmern so ein attraktives, sicheres und zugleich verantwortungsvolles Spiel.“

Torsten Meinberg, Geschäftsführer LOTTO Hamburg und Vorsitzender der AG Spielerschutz und Prävention im DLTB, ergänzt: „Im Hinblick auf den am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) ist die Studie eine wichtige Nullmessung. Die 2021 durchgeführte Befragung ist ein solider Ausgangspunkt für die Erfassung von Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Legalisierung vieler Online-Glücksspielangebote. Inwieweit sich dadurch das Glücksspielverhalten in der Bevölkerung verändert, werden die folgenden Erhebungen für 2023 und 2025 zeigen.“

Der aktuelle Glücksspiel-Survey 2021 bestätigt darüber hinaus eine gute Kenntnis und eine hohe Akzeptanz der verschiedenen Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz in der Bevölkerung. Glücksspiel ist kein normales Wirtschaftsgut. „Bei der Ausgestaltung und Etablierung der gesetzlich verankerten Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz muss das unterschiedliche Gefährdungspotenzial der einzelnen Glücksspielformen zielgruppengenau berücksichtigt werden“, resümiert Axel Holthaus, Geschäftsführer LOTTO Niedersachsen.

ISD und Universität Bremen legen den Glücksspielsurvey 2021 vor

Das Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD) und die Universität Bremen (Arbeitseinheit Glücksspielforschung) haben heute die wichtigsten Ergebnisse des Glücksspielsurveys 2021 vorgelegt. Für die Datenerhebungen war die INFO GmbH Markt- und Meinungsforschung (Berlin) verantwortlich. Gefördert wurde die Untersuchung vom Deutschen Lotto- und Totoblock.

„Der Glücksspielsurvey 2021 soll dazu beigetragen, das Wissen über die Art und Intensität der Teilnahme am Glücksspiel und die damit in Zusammenhang stehenden Probleme weiter zu vertiefen. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Studie können Maßnahmen des Spieler- und Jugendschutzes evaluiert und gegebenenfalls verbessert werden“, so der Projektleiter Dr. Jens Kalke vom ISD.

Die Grundgesamtheit der vorliegenden Studie ist die deutschsprachige Bevölkerung im Alter zwischen 16 und 70 Jahren. Die Datenerhebung erfolgte erstmals in Form eines Mixed-Mode-Designs, welches sowohl telefonische als auch onlinegestützte Befragungen beinhaltete. Zwischen dem 03. August 2021 und dem 16. Oktober 2021 sind insgesamt 12.303 Interviews durchgeführt worden.

Dazu Dr. Sven Buth, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ISD: „Mit dem vorliegenden Glücksspielsurvey ist ein methodischer Neustart verbunden, da sowohl ein neuer Erhebungsmodus (Mixed-Mode) als auch ein aktualisiertes Instrument zur Bestimmung von glücksspielassoziierten Problemen (DSM-5) zur Anwendung gekommen sind. Die in dem vorliegenden Bericht präsentierten Zahlen lassen daher nur eine begrenzte Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der früheren BZgA-Glücksspielsurveys zu. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass in den Jahren 2020 und 2021 die Spielstätten aufgrund pandemiebedingter Lockdowns mehrfach schließen mussten und auch Wetten auf Sportergebnisse in dieser Zeit nur eingeschränkt möglich waren.“

Nach den Ergebnissen des Glücksspielsurvey 2021 haben innerhalb eines Jahres (3. Quartal 2020 bis 3. Quartal 2021) insgesamt 29,7% der Bevölkerung an mindestens einem Glücksspiel um Geld teilgenommen. Am Beliebtesten ist das klassische Zahlenlotto 6aus49. Jede fünfte Person hat daran zumindest einmal teilgenommen (19,3%). Es folgen der Eurojackpot mit einem Anteil von 10,7% und die Rubbellose mit 7,1%. Alle anderen Glücksspielarten werden (deutlich) seltener gespielt (<=4%).

Bei 2,3% der deutschen Bevölkerung im Alter von 18-70 Jahren ist anhand der Kriterien des DSM- 5 (Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen) eine „Störung durch Glücksspielen“ erkennbar (leichter Schweregrad: 1,1%, mittlerer Schweregrad: 0,7%, schwerer Schweregrad: 0,5%).

„Die Ergebnisse des Glücksspielsurveys 2021 verweisen des Weiteren darauf, dass das Risiko, glücksspielbedingte Probleme zu entwickeln, sich sowohl hinsichtlich der Glücksspielformen wie auch der Zugangswege – hier insbesondere die parallele Nutzung von stationären und onlinegestützten Glücksspielangeboten – unterscheidet. Bei der Gestaltung und Etablierung von Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen in Deutschland sollte dies dahingehend Berücksichtigung finden, dass Präventionskonzepte für Glücksspiele mit einem erhöhten Gefährdungspotential, wie Geld- und Glücksspielautomaten sowie Live-Sportwetten, eher restriktiv gestaltet und verhältnispräventiv ausgerichtet werden“, so Prof. Dr. Gerhard Meyer von der Universität Bremen.

Die wichtigsten Ergebnisse des Glücksspielsurveys sind auf den folgenden beiden Seiten zusammengestellt.

Wichtige Ergebnisse des Glücksspielsurveys 2021

Glücksspielteilnahme in den letzten 12 Monaten

29,7% der Bevölkerung haben in den letzten 12 Monaten an mindestens einem Glücksspiel um Geld teilgenommen. Bei den Männern ist dieser Anteil größer als bei den Frauen (34,7% zu 24,5%). Aufgegliedert nach Altersgruppen zeigt sich, dass der Anteil aktuell Glücksspielender bis zur Altersgruppe der 36- bis 45-Jährigen stetig anwächst (auf 33,8%), um bei den Älteren wieder leicht abzufallen Ein Fünftel aller Befragten praktiziert innerhalb eines Jahres ausschließlich eine Glücksspielform (20,1%). Bei 6,1% sind es zwei, bei 2,1% drei und bei 1,4% vier und mehr verschiedene Glücksspielformen, die parallel gespielt werden.

12,1% der Bevölkerung spielen ausschließlich in terrestrischen Spielstätten. Etwas weniger (9,7%) spielen ausschließlich Online-Glücksspiele, und 6,1% bevorzugen eine Kombination aus beiden Spielsettings.

Wird eine Auswertung nach einzelnen Glücksspielformen vorgenommen, steht an erster Stelle das klassische Zahlenlotto 6aus49. Jede fünfte Person hat daran in den letzten 12 Monaten zumindest einmal teilgenommen (19,3%). An zweiter Stelle folgt der Eurojackpot mit einem prozentualen Anteil von 10,7%. 6,8% der Bevölkerung haben in den letzten 12 Monaten an riskanten Glücksspielformen (Automatenspiele, Kasinospiele, Sportwetten) teilgenommen.
Glücksspielbezogene Störungen

Bei 2,3% der deutschen Bevölkerung im Alter von 18-70 Jahren ist anhand der erfüllten Kriterien des DSM-5 eine „Störung durch Glücksspielen“ erkennbar. Der Bevölkerungsanteil mit einer leichten Störung liegt bei 1,1%, der mit einer mittleren Störung bei 0,7% und der mit einer schweren Störung bei 0,5%. Männer sind von einer glücksspielassoziierten Störung mit einem Anteil von 3,5% deutlich häufiger betroffen als Frauen (1,1%).

Der jeweilige Anteil von Personen mit einer glücksspielbezogenen Störung ist unter den Spieler:innen einzelner Spielformen unterschiedlich ausgeprägt. Die höchsten Anteilswerte finden sich unter den Spieler*innen an Geldspielautomaten in Spielhallen und der Gastronomie mit zusammen 33,4%, gefolgt von Spieler:innen an Glücksspielautomaten in Spielbanken (31,5%) und den Teilnehmer:innen an Live-Sportwetten (29,7%).

Nach dem Screening der glücksspielbezogenen Probleme bei Minderjährigen anhand der Kriterien des „DSM-IV-Multiple Response-Adapted for Juveniles (DSM-IV-MR-J)“ zeigt sich bei 1,7% der Jugendlichen im Alter von 16-17 Jahren ein problematisches Spielverhalten.
Maßnahmen des Jugend- und Spielerschutzes

Die weit überwiegende Mehrzahl der befragten Personen fühlt sich über die Gefahren des Glücksspielens gut oder sehr gut informiert (78,3%). Am bekanntesten ist in der Bevölkerung das Teilnahmeverbot für Minderjährige. 85,3% der Befragten wissen, dass Glücksspiele um Geld für Kinder und Jugendliche in Deutschland nicht erlaubt sind. Aufklärungsmaßnahmen und Suchthinweise zu den Gefahren des Glücksspiels sind 75,5% bzw. 70,3% bekannt.

Die höchste Zustimmungsrate findet sich beim Glücksspielverbot für Kinder und Jugendliche. Neun von zehn der Befragten sind der Meinung, dass Glücksspiele um Geld erst ab 18 Jahren erlaubt sein sollten (86,3%). An zweiter Stelle folgt die Aufklärung über die Suchtgefahren des Glücksspiels mit einem prozentualen Anteil von 82,9% positiver Nennungen. Fast 70% der Befragten plädieren für eine Beschränkung der Werbung für Glücksspiele (68,6%).

Bei einer Auswertung nach dem DSM-5-Schweregrad zeigt sich generell, dass bei den Personen mit einer Glücksspielstörung die verschiedenen Maßnahmen des Jugend- und Spielerschutzes eine geringere Akzeptanz besitzen als in der Gruppe der unproblematisch Glücksspielenden.
Werbung

30,1% aller Befragten haben in den letzten 30 Tagen glücksspielbezogene Werbung wahrgenommen. Klassifiziert nach dem DSM-5-Schweregrad zeigt sich, dass die Anteilswerte der Wahrnehmung von Glücksspielwerbung mit dem Ausmaß der glücksspielassoziierten Probleme steigen. Neun von zehn, die von wahrgenommener Glücksspielwerbung berichteten, geben an, dass Werbung keine Bedeutung für ihr Spielverhalten hat (90,7%). Bei den Personen mit einer glücksspielbezogenen Störung hat Werbung dagegen einen initiierenden Effekt auf das eigene Glücksspielverhalten. So berichten 41,2% der von einer schweren Glücksspielstörung Betroffenen, dass sie aufgrund von Werbung neue Glücksspiele ausprobieren.

Download: Ergebnisse des Glücksspiel-Survey 2021 (PDF)

Quelle: Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD)

PRESSE-EINLADUNG: Glücksspiel – Früherkennung problematischen Spielverhaltens

Mo 14. März 2022, 13 Uhr: digitale Pressekonferenz der Forschungsstelle Glücksspiel
Di 15. und Mi 16. März 2022: Glücksspiel-Symposium der Universität Hohenheim


Online-Casinos und Glücksspiele im Netz: Mit dem neuen Glücksspiel-Staatsvertrag kann man seit Mitte 2021 in Deutschland dafür eine Lizenz beantragen. Doch während Menschen, die im Casino vor Ort übermäßig viel Geld verspielen, direkt darauf angesprochen werden können, stellt der Schutz von Spielerinnen und Spielern im Internet eine Herausforderung dar. Welche Möglichkeiten der Staatsvertrag vorschreibt und welche Lösungen es für die Umsetzung gibt, ist ein Thema des Glücksspiel-Symposiums 2022. Im Vorfeld lädt die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim in Stuttgart außerdem Pressevertreterinnen und -vertreter am Montag, den 14.3.2022, zu einer digitalen Pressekonferenz ein. Anmeldung bitte an presse@uni-hohenheim.de.

Mo 14. März 2022, 13:00 Uhr: digitale PRESSEKONFERENZ

An der Pressekonferenz stehen für Fragen zur Verfügung:

• Dr. Steffen Otterbach, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim, informiert zu den Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrags und zu den technischen Möglichkeiten zur Früherkennung problematischen Spielverhaltens.

• Andrea Wöhr, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Forschungsstelle Glücksspiel, steht für Fragen zum Schutz von Spielerinnen und Spielern zur Verfügung.

• Gunter Behlig, Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein, berichtet von Erfahrungen aus Schleswig-Holstein. In dem Bundesland ist Online-Glücksspiel schon seit längerer Zeit legal. Die Daten, die dabei mitgeloggt wurden, dienen der Glücksspiel-Forschung nun als Basis zur Entwicklung eines Frühwarnsystems bei problematischem Spielverhalten.

• Benjamin Bäßler, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, betrachtet die Aspekte des Datenschutzes, die mit dem Spieler:innen-Schutz abgewogen werden müssen.

Anmeldung für Medienvertreterinnen und -vertreter bitte per E-Mail an presse@uni-hohenheim.de. Die Zugangsdaten zur Zoom-Konferenz werden dann zugesandt.

Di 15. und Mi 16. März 2022: zweitägiges Glücksspiel-Symposium

Den aktuellen Stand der Forschung und aktuelle Themen im Bereich Glücksspiel beleuchtet das jährlich stattfindende Symposium Glücksspiel am 15. und 16. März 2022. Auf dem Programm stehen Fachvorträge zu den Themen Glücksspielaufsicht, Regulierung und deren technische Aspekte sowie problematisches Glücksspiel, Spielerschutz und der Einfluss des Corona-Lockdowns.

Programm, Anmeldung (für Medienschaffende kostenfrei) und weitere Informationen unter https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/symposium2022

HINTERGRUND: Forschungsstelle Glücksspiel

Die Forschungsstelle Glücksspiel beleuchtet die verschiedenen Aspekte des Glücksspiels interdisziplinär und nach wissenschaftlichen Methoden. Sie ist eine 2004 gegründete Einrichtung der Universität Hohenheim, die keine privatwirtschaftlichen Ziele verfolgt, und bündelt die Expertise aus unterschiedlichen Bereichen wie Recht, Wirtschaft, Psychologie, Soziologie usw.

Zu ihren Tätigkeiten gehören u.a. das jährliche Symposium Glücksspiel, Fachbeiträge zu Anhörungen des Bundestages und der Länderparlamente, Publikationen und die Herausgabe einer Schriftenreihe zu Fragen rund ums Glücksspiel. Mit einem Newsletter verbreitet sie regelmäßig aktuelle Informationen aus Politik, Recht und Wissenschaft zum Thema Glücksspiel.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg fördert die Arbeit der Forschungsstelle dauerhaft mit jährlich 100.000 Euro. Die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg hat ihr Engagement verlängert und unterstützt die Forschung auch in diesem Jahr mit ebenfalls 100.000 Euro. Darüber hinaus bringen sich der Verein zur Förderung der Glücksspielforschung e.V. sowie die Universität Hohenheim ein.

Donnerstag, 3. März 2022

Deutscher Sportwettenverband warnt vor Fehlentwicklungen

Pressemitteilung des DSWV

- Sportwettenmarkt stabilisiert sich auf Vor-Corona-Niveau

- Schwarzmarkt nimmt überhand: Hunderte Webseiten ohne Erlaubnis buhlen um deutsche Spieler

- Behörden müssen in Deutschland regulierte Angebote besser schützen und Schwarzmarkt energischer bekämpfen

Berlin. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) stellt im Rahmen seiner Jahrespressekonferenz die aktuellen Entwicklungen des deutschen Sportwettenmarktes dar und warnt vor Fehlentwicklungen durch einen enormen Schwarzmarkt und problematische regulatorische Weichenstellungen:

Nach einem durch Corona gebeutelten Jahr 2020 mit Umsatzrückgängen von etwa 21 Prozent hat sich der Markt 2021 wieder auf Vor-Corona-Niveau stabilisiert: Mit rund 9,4 Milliarden Euro Spieleinsätzen und 470 Millionen Euro gezahlter Sportwettsteuer im Jahr 2021 liegen die Zahlen in etwa auf Höhe des Jahres 2019.

“Die Sportwette ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Wir sind daher froh, dass der Glücksspielstaatsvertrag im letzten Jahr die bisherige strikte Verbotspolitik im Glücksspielwesen gelockert hat, die sich im digitalen Zeitalter als ineffektiv erwiesen hat. Doch wer Anbietern unter strengen Rahmenbedingungen eine Erlaubnis erteilt, muss auch gegen die Anbieter vorgehen, die ohne Erlaubnis Sportwetten anbieten - und davon gibt es viele. Es herrscht ein eklatantes Vollzugsdefizit vor!”, so DSWV-Präsident Mathias Dahms.

Der DSWV hat im Februar 2022 in einer Marktstudie 507 Online-Glücksspielseiten analysiert. Insgesamt 405 dieser Seiten ermöglichen es Kunden aus Deutschland ein Spielerkonto zu eröffnen. Wiederum 297 Seiten sind auf deutsch abrufbar und mindestens 240 Seiten boten auch Sportwetten an.

Für Luka Andric, Hauptgeschäftsführer des DSWV, handelt es sich dabei aber nur um die Spitze des Eisbergs:

“Nur 36 Anbieter verfügen über eine bundesweite Erlaubnis, um diese Spiele im Netz zu veranstalten. Auf jeden legalen Anbieter kommt ein Vielfaches an Anbietern ohne Erlaubnis. Inzwischen gibt es zudem zahlreiche weitere Websites, die sich jeder Kontrolle, Regulierung und Besteuerung entziehen. Es droht ein substantieller Teil der Spieleinsätze deutscher Kunden zu nicht erlaubten Schwarzmarktanbietern abzuwandern”.

Besonders im Hinblick auf die WM 2022 ist dies mit Besorgnis zu sehen. Mehr als 11 Euro wird nach Schätzungen des DSWV jeder Erwachsene in Deutschland im Schnitt an Wetteinsätzen während des Turniers setzen.

DSWV-Präsident Mathias Dahms fordert die Politik auf, die Kanalisierung mit Blick auf die WM sicherzustellen:

“Spätestens zum Auftakt der Fußball-WM sollten die Glücksspielaufsichtsbehörden sichergestellt haben, dass Sportwettenanbieter ohne deutsche Erlaubnis hierzulande weder aktiv sein, noch für ihre Produkte werben dürfen. Wenn das gelingt, ließen sich während des Turniers schätzungsweise 40 - 50 Millionen Euro zusätzliche Sportwettsteuer einnehmen. Wir fänden es gut, wenn die Länder diese Summe dem Breitensport zu Gute kommen ließen.”

Zugleich warnt Dahms davor, die Gefahr von illegalen Angebote zu unterschätzen:

“Wenn die Kanalisierung der Spieler zu legalen Angeboten in Zukunft nicht besser funktioniert, droht neben dem Verlust der Steuereinnahmen auch eine dauerhafte Abwanderung der Spieler an den Schwarzmarkt. Verbraucher- und Jugendschutz finden dort nicht statt.”

Der Handlungsdruck wird durch eine exklusive Umfrage* von YouGov im Auftrag vom DSWV und dem Deutschen Online Casinoverband (DOCV) unter Kunden von Online-Glücksspielen untermauert: Bei der Frage, welche Kriterien für die Auswahl eines Angebots entscheidend seien, liegt das Vorhandensein einer deutschen Erlaubnis des Anbieters nur auf Platz 8 - weit abgeschlagen hinter Faktoren wie attraktiven Wettquoten und hohen Boni.

Für Mathias Dahms kann eine effektive Kanalisierung der Spieler in den erlaubten Markt nur unter Berücksichtigung zweier Punkte gelingen:

“Auf der einen Seite müssen die deutschen Behörden den Schwarzmarkt durch einen effektiven Vollzug endlich unter Kontrolle bringen. Auf der anderen Seite müssen sich die Behörden im Umgang mit den erlaubten Anbietern pragmatisch zeigen und diesen ermöglichen mit attraktiven Angeboten dem illegalen Wettbewerb etwas entgegenzusetzen. Harte Produkteinschränkungen im zulässigen Wettprogramm und Werbeverbote sind absolut kontraproduktiv und treiben die Spieler in die Arme der Schwarzmarktanbieter. Den erlaubten Anbietern, die die höchsten Standards beim Spieler- und Jugendschutz vorweisen, muss eine freiere Hand gelassen werden. Die Behörden sollten uns bei dem Ziel, einen sicheren, fairen und attraktiven Online-Glücksspielmarkt in Deutschland zu schaffen, als Partner begreifen”.

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Über den Deutschen Sportwettenverband


Der 2014 gegründete Deutsche Sportwettenverband (DSWV) ist der Zusammenschluss der führenden deutschen und europäischen Sportwettenanbieter. Mit Sitz in Berlin versteht sich der DSWV als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik, Sport und Medien. Seine 17 Mitglieder verfügen alle über bundesweite Sportwettenerlaubnisse gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag oder befinden sich im Antragsverfahren. Seit 2012 haben sie in Deutschland über 3,2 Mrd. Euro Sportwettsteuern gezahlt. Die meisten Mitglieder sind auch als Sponsoren im deutschen Profisport aktiv.



* Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 520 Personen zwischen dem 11. und 17.02.2022 teilnahmen, die innerhalb der letzten 6 Monate Online-Sportwetten und / oder Online-Casino genutzt haben.

Donnerstag, 3. Februar 2022

GGL geht mit Website online

Pressemitteilung der GGL vom 1 Feb., 2022

Transparenz zu Aufgaben, Zielen und Verantwortungen bei der Regulierung des länderübergreifenden Online-Glücksspielmarktes 

Ab 1.1.2023 wird die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) als zentrale Aufsichts- und Vollzugsbehörde den länderübergreifenden Online-Glücksspielmarkt in Deutschland regulieren. Um diese Aufgabe zu erfüllen, wird mit Hochdruck am Aufbau der Behörde gearbeitet. Die ersten Meilensteine wie der Aufbau der notwendigen Verwaltungsstrukturen und die planmäßige Einstellung der dafür erforderlichen MitarbeiterInnen sind erreicht. Gespräche mit Interessensgruppen und Institutionen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sind angelaufen. Die Zusammenarbeit und Kooperation mit den während der Übergangsphase zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden, insbesondere mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, läuft gut und wird weiter ausgebaut.

Um für noch mehr Transparenz zu den Zielen, Aufgaben und Vorgehensweisen der neugeschaffenen Behörde zu sorgen, können sich seit 1. Februar 2022 unter www.gluecksspiel-behoerde.de alle Interessensgruppen über die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder informieren. Neben den Aufgaben und Zielen der GGL sind hier die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für das Glücksspiel im Internet zusammengefasst sowie alle notwendigen Informationen für regulierungswillige Glücksspielanbieter. Übersichtlich aufgeführt sind auch die derzeitigen Übergangsverantwortungen. Bis durch die GGL alle not­wendigen Voraus­setzung­en für die Aufnahme ihrer operativen Tätigkeit geschaffen sind, werden die Aufgaben planmäßig bis 31.12.2022 von verschiedenen Ländern und deren zuständigen Glücks­spiel­aufsichts­behörden, wahrgenommen.

Die Website soll in der jetzigen Aufbauphase vor allem auch dabei unterstützen, die notwendigen Experten für die operative Arbeit der GGL zu finden. „Auf unseren Karriereseiten werden wir in den kommenden Monaten bis zu 50 Stellenausschreibungen veröffentlichen“, so Vorstand Ronald Benter. Bis Anfang 2023 soll die Behörde auf ca. 110 MitarbeiterInnen anwachsen. In der Behörde soll langfristig die Kompetenz zu allen Fragen rund um das Thema Online-Glücksspiel in Deutschland gebündelt werden. Die Gewinnung von Mitarbeitern mit entsprechender Fachexpertise ist daher eine der zentralen Herausforderungen beim Aufbau der Behörde.

Im News-Bereich wird regelmäßig u.a. auch über den aktuellen Stand beim Aufbau der Behörde berichtet.

Auf der Website sind zudem Informationen zu den Themen Glücksspielforschung und Prävention zusammengetragen. Diese Seiten werden in den kommenden Monaten weiter ausgebaut. „Wir werden die Zusammenarbeit mit Vertretern aus Wissenschaft und Präventionsverbänden auf- und ausbauen, und über wichtige Erkenntnisse und Ergebnisse auf unserer Website berichten“, so Vorstand Benjamin Schwanke.

Mittwoch, 26. Januar 2022

Erfolgreicher Start: Vier neue Partner für den Deutschen Sportwettenverband zum Jahresbeginn

Pressemitteilung des DSWV vom 26. Januar 2022

Berlin. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) öffnet sich für Unternehmen aus der Sportwetten-Wertschöpfungskette: Mit dem Jahreswechsel schließen sich vier Unternehmen dem führenden deutschen Branchenverband als erste Partner an.

DSWV-Präsident Mathias Dahms heißt die Partnerunternehmen im Verband willkommen und sieht den Verband dadurch noch besser für die Zukunft aufgestellt:

Aircash, CRIF, OKTO und Sportradar sind hoch innovative, technologiegetriebene und äußerst erfolgreiche Unternehmen mit einer hohen Reputation in der Sportwettenbranche. Durch unsere enge Partnerschaft verbessern wir den Wissenstransfer untereinander und können gestärkt für gemeinsame Interessen und Positionen eintreten. Als einzige Stimme der zuverlässigen und erlaubten Sportwettenanbieter bringen wir seriöse Unternehmen der Sportwettenbranche zusammen. So können wir noch bessere Antworten auf die Herausforderungen unserer Industrie finden und verbessern nicht nur unsere inhaltliche Verbandsarbeit, sondern auch die deutsche Glücksspielregulierung”.

Aircash CEO Hrvoje Ćosić ist überzeugt, von der Zusammenarbeit zu profitieren:

Wir freuen uns über die neue Möglichkeit, Partner des DSWV zu sein. Wir sind überzeugt, dass das Mitwirken im DSWV für uns als digitaler Zahlungsdienstleister und für die Verbandsmitglieder von beiderseitigem Vorteil sein wird”.

CRIF ist ein Unternehmen, das u.a. im Bereich des Identitäts-, Risiko- und Fraud-Managements tätig ist. Dr. Frank Schlein, CEO CRIF GmbH, freut sich über die Aufnahme des Unternehmens und das künftige Engagement im Verband:

Der DSWV und seine Mitgliedsunternehmen stehen für den erlaubten Sportwettenmarkt in Deutschland. Gemeinsam im Verband den Markt für Kunden und Anbieter noch fairer und sicherer zu gestalten, motiviert uns sehr, Partner des DSWV zu werden”.

OKTO ist die internationale Fintech-Marke, die einen dynamischen Markteintritt in Deutschland vollzogen hat und mit ihrer preisgekrönten Zahlungs-App und -Plattform, die Bargeld in der Glücksspiel-, Freizeit- und Unterhaltungsbranche digitalisiert, eine immer wichtigere Rolle im Markt spielt. Kostas Georgoulas, Business Development Director bei OKTO, kommentierte die Zusammenarbeit:

Unsere Partnerschaft mit dem DSWV unterstreicht unser kontinuierliches Engagement in Deutschland, um Kunden die besten Zahlungsdienstleistungen zu bieten, sowie unseren Fokus auf gut regulierte Märkte. Wir freuen uns, mit an Bord zu sein und gemeinsam mit führenden Anbietern von Glücksspielen und Sportwetten in Deutschland Innovationen voranzutreiben, verantwortungsvolles Spielen zu fördern und die Anforderungen der Regulierungsbehörden zu erfüllen.

Sportradar ist ein US-Nasdaq börsennotiertes international tätiges Unternehmen aus der Schweiz, ist Dienstleister für Sportmedien, die Sportwettenindustrie und Sportverbände (u.a. ist Sportradar offizieller Datenpartner der UEFA) und führender Integrity-Partner vieler Sportverbände weltweit zur Bekämpfung von Wettbetrug und Spielmanipulationen.

Als eines der weltweit führenden Sporttechnologieunternehmen ist unser erster Ansprechpartner, wenn es um die Sportwettenregulierung in Deutschland geht, der DSWV. Ich freue mich, dass wir Partner des DSWV geworden sind, da es sehr wichtig ist, dass Unternehmen aus allen Bereichen der Wettbranche ihr Wissen und ihre Erkenntnisse gemeinsam teilen und von einer Organisation vertreten werden ”, so Werner Becher, CEO für die Region EMEA und LATAM von Sportradar.

Über den Deutschen Sportwettenverband


Der 2014 gegründete Deutsche Sportwettenverband (DSWV) ist der Zusammenschluss der führenden deutschen und europäischen Sportwettenanbieter. Mit Sitz in Berlin versteht sich der DSWV als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik, Sport und Medien. Seine 17 Mitglieder, die zwischen 80 und 90 Prozent des in Deutschland Steuern zahlenden Sportwettenmarktes repräsentieren, verfügen alle über bundesweite Sportwettenerlaubnisse gemäß dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag oder befinden sich im Antragsverfahren. Seit 2012 haben sie in Deutschland über 2,5 Mrd. Euro Sportwettsteuern gezahlt. Die meisten Mitglieder sind auch als Sponsoren im deutschen Profisport aktiv.

OVWG: Glücksspielbranche in Österreich bringt Beschwerde bei EU-Kommission ein

Wien - Die Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel fordert die Europäische Kommission in einer Beschwerde dazu auf, das österreichische Glücksspielsystem zu überprüfen. Trotz gültiger EU-Lizenzen wird den Online-Glücksspielanbietern weiterhin Rechtsschutz und Anbieterfreiheit verweigert. Eine begründete Basis dafür fehlt nach wie vor und nationale Gerichte unterlassen es, eine eigenständige Prüfung des Unionrechts vorzunehmen.

OVWG bringt Beschwerde bei EU- Kommission ein


Durch die fortwährende Verletzung der Dienstleistungsfreiheit und des Rechts auf ein faires Verfahren durch die Republik Österreich, wird den Mitgliedern der Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG) der Rechtschutz in Österreich schlichtweg verwehrt. Die OVWG hat in ihrer Funktion als Interessenvertretung der privaten Online-Glücksspiel- und Wettanbieter in Österreich daher am 10.1. eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingebracht mit dem Ziel, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik einzuleiten.

Österreichische Regelung widerspricht EU-Recht auf Dienstleistungsfreiheit

Vor allem im Zusammenhang mit den Rückforderungsverfahren für Online-Casino-Verluste wird argumentiert, dass die Glücksspielverträge der in der EU-lizenzierten Online-Glücksspielanbieter nicht gelten. Diese Regelung widerspricht jedoch dem europäischen Recht auf Dienstleistungsfreiheit. Die Dienstleistungsfreiheit sollte für alle in der EU-lizenzierten Anbieter in Österreich zugängig sein und laut EU-Kommission nur eingeschränkt werden, wenn die mit der Einschränkung verbundenen Ziele im Verbraucher- und Spielerschutz bzw. in der Betrugs- und Kriminalitätsbekämpfung liegen. Eindeutige Nachweise können von der Republik jedoch bis dato nicht erbracht werden. Bei Thomas Forstner, Generalsekretär der OVWG, stößt dieses Vorgehen auf Unverständnis: „Es ist nicht einzusehen, dass Unternehmen, die sich an strenge Spielerschutzregeln halten und jährlich Millionen an Steuern zahlen, dennoch keine Rechtssicherheit haben sollen. Diese Vorgehensweise dient nicht dem Spielerschutz, sondern lediglich der Einzementierung des Glücksspielmonopols.“

EU-Kommission soll sich mit österreichischem Glücksspielmonopol befassen


Die österreichischen Gerichte unterlassen es weiterhin, eine eigenständige, für die Rechtfertigung des österreichischen Glücksspielmonopols gebotene Prüfung vorzunehmen und verweisen lediglich auf eine alte höchstgerichtliche Rechtsprechung aus 2016, wonach das österreichische Glücksspielmonopol – wie es damals ausgeprägt war – als unionsrechtskonform erachtet wurde. Eine neuerliche Prüfung findet nicht statt. Da die österreichischen Gerichte den Anbietern keinen Rechtsschutz bieten, muss sich nun die EU-Kommission erneut mit dem österreichischen Glücksspielmonopol befassen.

Über die OVWG

Die Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG) ist die inländische Interessenvertretung von online tätigen Glücksspiel- und Sportwettanbietern. Die Vereinigung versteht sich als Schnittstelle zwischen Politik, Behörden und Unternehmen und ist bestrebt, den Dialog zwischen den Parteien zu verbessern und ein Bewusstsein für die Branche zu schaffen. Die OVWG strebt eine moderne, unionsrechts- und marktkonforme Regulierung des Online-Glücksspiel- und Wettbereichs in Österreich an: In diesem neuen Rechtsrahmen sind Lizenzen nicht mengenmäßig begrenzt, sondern an die Einhaltung höchster Spielerschutzstandards geknüpft. Vorbildländer in ganz Europa (z.B. Dänemark) zeigen, wie eine solche Regulierung für alle Beteiligten erfolgreich umgesetzt werden kann.

Rückfragen & Kontakt:


Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG)
Mag. Thomas Forstner, Generalsekretär
Seilerstätte 24/4, 1010 Wien, Österreich
T: +43 1 890 53 77
E: thomas.forstner@ovwg.at, www.ovwg.at