Samstag, 15. April 2023

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Mindestabstandsgebot von 250 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen und Schulen voraussichtlich unionsrechtswidrig

Pressemitteilung des BayVGH vom 21. März 2023

Mit Beschluss vom heutigen Tag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die landesrechtliche Glücksspielregelung, die einen Mindestabstand zwischen Wettvermittlungsstellen und Schulen von 250 Metern vorsieht, für voraussichtlich unionsrechtswidrig erachtet und der Beschwerde eines Passauer Wettvermittlungsunternehmens stattgegeben. 

Dem Unternehmen wurde von der Regierung von Niederbayern sofort vollziehbar untersagt, eine Wettvermittlungsstelle in circa 65 Metern Entfernung zu einer weiterführenden Schule in Passau zu betreiben. Begründet wurde die Untersagung mit einem Verstoß gegen eine landesrechtliche Glücksspielregelung, die einen Mindestabstand von 250 Metern zu Schulen und anderen ähnlichen Einrichtungen vorsieht. Der dagegen gerichtete Eilantrag blieb beim Verwaltungsgericht Regensburg ohne Erfolg. 

Der BayVGH hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts nun abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Untersagung der Sportwettvermittlung angeordnet. Das Mindestabstandsgebot sei zwar grundsätzlich geeignet, die Verwirklichung des mit ihm verfolgten Ziels des Jugend- und Spielerschutzes zu gewährleisten, indem es dazu beitrage, die Gelegenheiten zum Spiel zu verringern. Es verletze jedoch voraussichtlich die europarechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit, weil für Spielhallen und ähnliche Betriebe mit Geldspielgeräten trotz vergleichbarer Außenwirkung auf schutzwürdige Personen keine entsprechenden Vorgaben bestünden. Das Gefährdungs- und Suchtpotenzial von Geldspielgeräten sei nach wissenschaftlichen Untersuchungen als mindestens ebenso hoch wie das von Sportwetten anzusehen. Es liege ein Verstoß gegen das europarechtliche Kohärenzgebot vor, wonach Regelungen, die die Glücksspieltätigkeit einschränken, nicht durch eine gegenläufige Politik in anderen Glücksspielbereichen mit einem gleich hohen oder höheren Suchtpotenzial unterlaufen werden dürfen. Die landesrechtliche Regelung, die in Bayern ein Mindestabstandsgebot von 250 Metern vorsehe, müsse deshalb wegen des Vorrangs des Unionsrechts unangewendet bleiben. 

Gegen den Beschluss des BayVGH gibt es kein Rechtsmittel. 

(BayVGH, Beschluss vom 21. März 2023, Az. 23 CS 22.2677)

BayVGH: Mindestabstandsgebot von 250 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen und Schulen voraussichtlich unionsrechtswidrig

Pressemitteilung des DSWV vom 22. März 2023

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am gestrigen Dienstag (21.03.2023) die Mindestabstandsgebote zwischen Wettvermittlungsstellen und Schulen für europarechtswidrig erklärt. Entgegen der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes Regensburg sah der Gerichtshof bei der bayerischen Mindestabstandsregelung von 250 Metern eine voraussichtliche Verletzung der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit als gegeben an und hob damit eine sofort vollziehbare Verfügung der Regierung von Niederbayern für eine WVS in Passau auf.

Zwar sei die Abstandsregelung geeignet, Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten, bei Spielhallen und Betrieben mit Geldspielgeräten bestünden aber derartige Vorgaben nicht, weshalb das Kohärenzgebot verletzt sei. Gegen den Richterspruch ist kein weiteres Rechtsmittel möglich.

Das Urteil dürfte die Diskussion in den anderen Bundesländern anfachen, in denen Unterschiede in der Handhabung der Mindestabstände bei Wettvermittlungsstellen und Spielhallen gelten, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen.

GGL: Verwaltungsgericht bestätigt: als „Gewinnspiele“ bezeichnete Angebote auf Webseite eines privaten Fernsehsenders waren unerlaubte Glücksspiele

Pressemitteilung der GGL

Im Untersagungsverfahren gegen das illegale Glücksspielangebot auf einer Webseite eines großen privaten Fernsehsenders erzielte die GGL Ende März einen Erfolg.

Das VG München bestätigte, dass es sich bei den als „Gewinnspiele“ bezeichneten Angeboten um unerlaubte öffentliche Glücksspiele im Internet handelte. Die Teilnahme war kostenpflichtig möglich, die Gewinnchancen vom Zufall abhängig.

Auch wenn es sich bei den jeweiligen Glücksspieleinsätzen auf der Webseite des Anbieters nur um kleinere Beträge unter 50 Cent handelte, bestätigte das VG München, dass die angebotenen Spiele als Glücksspiel einzuordnen sind, für die keine staatliche Erlaubnis vorliegt. Das Gericht verwies darauf, dass der verwaltungsrechtliche Glücksspielbegriff im Glücksspielstaatsvertrag keine Erheblichkeitsschwelle für Spieleinsätze vorsieht, um dem Ziel der präventiven Gefahrenabwehr Rechnung zu tragen. Die Untersagungsverfügung wurde damit als rechtmäßig bestätigt.

Inzwischen hat der Anbieter das illegale Glücksspielangebot von der entsprechenden Webseite entfernt und das Angebot gesetzeskonform umgestellt.

Vorstand Benjamin Schwanke: „Das Vorgehen der GGL zeigt Wirkung. Mit der gerichtlichen Bestätigung der Untersagung ist ein weiterer Schritt in der Bekämpfung illegalen Glücksspiels getan. Kostenpflichtige als „Gewinnspiele“ bezeichnete Spiele, sind als Glücksspiel einzuordnen, sofern die Gewinnchance vom Zufall abhängt.“

Vorstandskollege Ronald Benter ergänzt: „Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil Vorbildwirkung hat und weitere Anbieter ihre illegalen Angebote nach Aufforderung durch die GGL vom Markt nehmen.“

Regulierung Sportwettenmarkt: Analyse der Steuerdaten 2022 zeigt: deutlich über 95 % der Sportwettenumsätze stammen von erlaubten Anbietern

Pressemitteilung der GGL

Die Sicherstellung des Spielerschutzes und die Prävention von Spiel- und Wettsucht gehören zu den wichtigsten Zielen der GGL.

Daher ist der Austausch mit den Landesfachstellen Glücksspielsucht ein wichtiges Anliegen. In Vorbereitung auf das Treffen der Länderkoordinatoren am 20. März, bei dem die GGL als Gast geladen ist, sorgt die Behörde für Transparenz zu aktuellen Marktentwicklungen im Sportwettenmarkt.

Anlass ist eine kürzlich veröffentlichte Presseinformation des deutschen Sportwettenverbandes DSWV mit eigenen Marktzahlen, wonach der legale Sportwettenmarkt im Jahr 2022 aufgrund der zu strengen Regulierungen deutlich zurückgegangen sei. Dies wird insbesondere mit einer Zunahme des illegalen Sportwettenmarktes begründet. Dieser Befund entspricht nicht den Erkenntnissen der GGL. „Nach unserer Marktanalyse liegt die Kanalisierungsquote bei deutlich über 95 Prozent, das heißt bis auf weniger als fünf Prozent finden die Wetteinsätze gemäß den Steuerdaten des Bundesministeriums für Finanzen bei den erlaubten Sportwettanbietern statt", so Vorstand Ronald Benter.

Nach Analyse der GGL ist der Sportwettenmarkt im Jahr 2022 gegenüber 2021 um rund 5 Prozent zurückgegangen und liegt mittlerweile wieder auf dem Niveau von 2019. Dies hat nach Erkenntnissen der Behörde folgende Gründe:

Nachdem im Frühjahr 2020 Corona-bedingt die Anzahl der Sportveranstaltungen gesunken ist, machte sich 2021 ein großer Nachholbedarf auch wegen der Verlegung der EM von 2020 auf 2021 bemerkbar. So stieg der Umsatz im Jahr 2021 um rund 16 Prozent.

Dass es im Jahr 2022 insgesamt wieder zu einem Abschwung kam, liegt aus Sicht der GGL insbesondere auch daran, dass die WM in Katar beim deutschen Publikum nicht die übliche Begeisterung erzeugen konnte. Diese fehlende Begeisterung resultierte jedoch nicht ausschließlich an dem vom DSWV zitierten Ausscheiden der deutschen Nationalmannschaft. Faktoren waren hier vor allem die Kritik an der WM-Vergabe und die grundsätzlich eher kritische Haltung vieler Akteure während der WM.

Entwicklung des Schwarzmarktes:

Vorstand Benjamin Schwanke erklärt: „Wir können keine Verdrängung legaler Angebote durch illegale Angebote feststellen. Die vom DSWV angesprochenen illegalen Websites sind uns bekannt und werden glücksspielrechtlich verfolgt und gegebenenfalls auch an Staatsanwaltschaften, Finanzämter und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) weitergeben. Diese illegalen Anbieter haben laut aktueller Steuerdaten einen sehr kleinen Marktanteil von weniger als fünf Prozent.

Darüber hinaus gibt es stationäre Wettvermittlungsstellen, die keine Erlaubnis aus den Bundesländern erhalten, aber trotzdem noch tätig sind. Gegen diese unerlaubten Wettvermittlungsstellen vorzugehen ist Aufgabe der Länder.

Schwanke ergänzt: „Dass der DSWV weniger Restriktionen und ein Umdenken bei der gesetzlichen Regulierung fordert, ist eine Reaktion darauf, dass sich die erlaubten Anbieter seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 an strenge Regeln halten müssen. Dadurch mag subjektiv der Eindruck entstehen, dass die Anbieter durch diese Regeln in ihrem Agieren eingeschränkt werden. Die Zahlen sprechen jedoch eine andere Sprache. Wirtschaftlich macht sich die Regulierung nicht bemerkbar. Das Niveau der Umsätze bei legalen Wettanbietern liegt 2022 auf Niveau der Vorjahre. 2021 ist als Sondereffekt zu bewerten. Die neuen Regeln sind zum Schutz der Spieler gemacht. Das sollte auch im Interesse der Wettanbieter sein.“

Aufgabe der GGL ist es, die Regulierungsmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 mit dem Ziel der Eindämmung von Wettsucht und Sicherstellung der Integrität des Sports umzusetzen. Ziel ist es, einen legalen, sicheren Sportwettenmarkt zu schaffen und dabei für faire Wettbewerbsbedingungen für die legalen Anbieter zu sorgen.

Die GGL nimmt gerade Fahrt bei der Bekämpfung illegalen Glücksspiels auf, auch im Bereich der Sportwetten und entsprechender Werbung dafür. Wir werden auf Basis der bei der GGL erhobenen Daten Erfolge messbar machen“, so Benter.

Die GGL führt mit allen Stakeholdern Gespräche, auch zu ggf. notwendigen Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ob und wenn ja, welche Änderungen gegebenenfalls notwendig sind, wäre entsprechend nachzuweisen. Hierzu dient die gesetzlich vorgesehene Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages, wozu es bereits einen konkreten Fahrplan gibt.

GGL fordert bessere Zuarbeiten der Online-Glücksspielanbieter in den Erlaubnisverfahren und konsequente Umsetzung der Spielerschutzmaßnahmen

Pressemitteilung der GGL

Anlässlich des jährlichen Symposiums Glücksspiel der Universität Hohenheim am 14. und 15. März 2023 informierte die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) am 14. März zum Stand der Erlaubnisverfahren und zu Erfolgen bei der Bekämpfung illegalen Glücksspiels.

Drei Monate nach offiziellem Start der Behörde zog Vorstand Ronald Benter in Hohenheim ein positives Zwischenfazit, forderte jedoch gleichzeitig mehr Mitarbeit der Online-Glücksspielanbieter. „Wir sind auf einem guten Weg um einen attraktiven legalen Markt zu schaffen. Der Großteil der Erlaubnisanträge ist beschieden. Dennoch sehen wir teilweise noch ungenügende Mitarbeit seitens der Online-Glücksspielanbieter. Das betrifft sowohl die Zahlung der Sicherheitsleistungen als auch Mängel bei den eingereichten Einzelspielen im Bereich der Virtuellen Automatenspielen. Das verzögert den Erlaubnisprozess und verhindert eine schnellere Kanalisierung vom illegalen zum legalen Markt. Wir ziehen mit den legalisierungswilligen Anbietern an einem Strang und verfolgen gemeinsam das Ziel, gleiche Wettbewerbsbedingungen unter Einhaltung des Spieler- und Jugendschutzes zu schaffen. Wir möchten hier aber mehr Anstrengungen seitens der Anbieter sehen.“

Die neue Behörde greift zudem konsequent durch, wenn sie im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht Verstöße feststellt. So verhängte die GGL Anfang März erstmalig einen Ordnungswidrigkeitsbescheid in fünfstelliger Höhe gegen einen Erlaubnisinhaber aufgrund von Verstößen gegen Werbebestimmungen. (Siehe NEWS vom 13. März 2023).

Bekämpfung illegales Glücksspiel

Auch im Bereich der Bekämpfung illegalen Glücksspiels kann die Behörde Erfolge verzeichnen. Zahlreiche Anbieter nahmen ihre Angebote vom Markt. Zudem konnte durch die Zusammenarbeit mit den Zahlungsdienstleistern erreicht werden, dass es bei illegalen Glücksspielangeboten immer weniger Einzahlungsmöglichkeiten gibt und so die Teilnahmemöglichkeit begrenzt bzw. unmöglich gemacht wird.

Hinsichtlich des Instruments der Netzsperren laufen die Gerichtsverfahren noch. Die Entscheidungen ergingen zunächst nur in den Eilrechtssachen, die Hauptsache-Entscheidungen stehen noch aus. Ronald Benter führte dazu aus: „Wir bleiben optimistisch, dass das Instrument der Netzsperren als ein letztes Mittel im Kampf gegen illegales Online Glücksspiel letztlich gerichtlich bestätigt wird.“

Regulierung Sportwettenmarkt

Der deutsche Sportwettenverband DSWV veröffentlichte vor kurzem eigene Marktzahlen, wonach der legale Sportwettenmarkt im Jahr 2022 aufgrund der zu strengen Regulierungen deutlich zurückgegangen sei. Dies wird insbesondere mit einer Zunahme des illegalen Sportwettenmarktes begründet. Dieser Befund entspricht nicht den Erkenntnissen der GGL. „Nach unserer Marktanalyse liegt die Kanalisierungsquote bei deutlich über 95 %, das heißt bis auf weniger als 5 % finden die Wetteinsätze gemäß den Steuerdaten des Bundesministeriums für Finanzen bei den erlaubten Sportwettanbietern statt", so Benter.

Aufgabe der GGL ist es, die Regulierungsmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 mit dem Ziel der Eindämmung von Wettsucht und Sicherstellung der Integrität des Sports umzusetzen. Ziel ist es, einen legalen, sicheren Sportwettenmarkt zu schaffen und dabei für faire Wettbewerbsbedingungen für die legalen Anbieter zu sorgen.

Die GGL nimmt gerade Fahrt bei der Bekämpfung illegalen Glücksspiels auf, auch im Bereich der Sportwetten und entsprechender Werbung dafür. Wir werden auf Basis der bei der GGL erhobenen Daten Erfolge messbar machen“, so Benter.

Die GGL führt mit allen Stakeholdern Gespräche, auch zu gegebenenfalls notwendigen Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ob und wenn ja, welche Änderungen gegebenenfalls notwendig sind, wäre entsprechend nachzuweisen. Hierzu dient die gesetzlich vorgesehene Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages, wozu es bereits einen konkreten Fahrplan gibt.

Über die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim
Auf dem jährlichen Symposium Glücksspiel, wird über den aktuellen Stand der Forschung und aktuelle Themen im Bereich Glücksspiel berichtet.

Die Forschungsstelle Glücksspiel beleuchtet die verschiedenen Aspekte des Glücksspiels interdisziplinär und nach wissenschaftlichen Methoden. Sie ist eine 2004 gegründete Einrichtung der Universität Hohenheim, die keine privatwirtschaftlichen Ziele verfolgt, und bündelt die Expertise aus unterschiedlichen Bereichen wie Recht, Wirtschaft, Psychologie, Soziologie usw.

GGL verhängt erstmalig Ordnungswidrigkeitsbescheid in fünfstelliger Höhe gegen Erlaubnisinhaber aufgrund von Verstößen gegen Werbebestimmungen

Pressemitteilung der GGL

Die GGL hat Anfang März erstmals ein empfindliches Bußgeld gegen einen erlaubten Glücksspielanbieter verhängt, der sich nicht an die Werbebestimmungen der Erlaubnis hielt.

Ein Ordnungswidrigkeitsbescheid in fünfstelliger Höhe erging an einen Anbieter von Glücksspielen im Internet, der nach Erhalt der staatlichen Glücksspiel-Erlaubnis durch die GGL, bewusst auf Webseiten für sein Angebot warb, auf denen auch für illegale Angebote geworben wird. Dies ist laut den Werbebestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages nicht zulässig.

Intention des Glücksspielstaatvertrages ist es, durch eine strikte Trennung der legalen von den illegalen Angeboten den Spielerschutz zu gewährleisten.

Legale Anbieter von Glücksspielen im Internet dürfen nicht auf Webseiten werben, auf denen auch für illegale Glücksspiele geworben wird.

Vorstand Ronald Benter: „Wir halten diese Werbebestimmungen für sehr gut und begründet. Die GGL überwacht die Angebote von legalen Anbietern konsequent. Bei Verstößen erheben wir empfindliche Bußgelder. Auch der Entzug der Erlaubnis bei wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages ist eine Maßnahme, vor der wir nicht zurückschrecken.“

Vorstand Benjamin Schwanke ergänzt: „Die legalen Online-Glücksspielanbieter können kein Interesse daran haben, auf Seiten zu werben, auf denen auch für illegales Glücksspiel geworben wird. Das schädigt den Ruf der Anbieter“.

Verbraucher können sich jederzeit auf der sogenannten amtlichen Whitelist der GGL darüber informieren, welche Online-Glücksspielanbieter über eine staatliche Erlaubnis der GGL verfügen und damit legal sind und die erforderlichen Spielerschutzmaßnahmen einhalten.