Freitag, 7. Oktober 2011

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Sportwetten als sog. 50-Cent-Gewinnspiele im Internet sind unzulässig

Pressemitteilung vom 7. Oktober 2011

Mit heute bekannt gewordenem Urteil vom 25. August 2011 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass über das Internet in der Form sog. 50-Cent-Gewinnspiele angebotene Sportwetten dem Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrags unterfallen und nicht durch den Rundfunkstaatsvertrag allgemein zugelassen sind.

Die Klägerin bietet über ihre Internetplattform unter anderem Sportwetten (insbesondere Fußball) an. Dabei gibt der Teilnehmer auf der Internetseite die von ihm vorausgesagten Ergebnisse der Spiele ein. Sein Wetttipp wird durch ein eingesetztes Programm in einen Zahlencode umgewandelt (sog. Tippcode). Dieser Tippcode wird dann über einen mehrwertgebührenpflichtigen Telefonanruf bei einer auf der Internetseite angegebenen „Tipp-Hotline“ übermittelt; pro Telefonanruf bei dieser Hotline werden – dauerunabhängig – 50 Cent fällig. Je nach Anzahl der richtig getippten Ergebnisse sind pro Tipp Gewinne von 30 Euro bis maximal 10.000 Euro möglich.

Mit seinem jetzt bekannt gewordenen Urteil bestätigt der BayVGH die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, das bereits in erster Instanz die durch die Regierung von Mittelfranken verfügte Untersagung der Veranstaltung oder Vermittlung dieser Gewinnspiele durch die Klägerin für rechtens erachtet hatte. Zwar enthalte der Rundfunkstaatsvertrag eine nachträglich eingefügte Bestimmung, wonach 50-Cent-Gewinnspiele im Rundfunk und in vergleichbaren Telemedien, die an die Allgemeinheit gerichtet sind, grundsätzlich zulässig sind. Diese Regelung sei aber auf den Fall der Klägerin nicht anzuwenden. Sie lasse bei richtigem Verständnis im Rundfunk und den Telemedien veranstaltete Gewinnspiele bis zu einem maximalen Teilnehmerentgelt in Höhe von 0,50 Euro nicht zu, wenn sie als Glücksspiele im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags einzuordnen seien. Damit verbleiben für den Anwendungsbereich der rundfunkstaatsvertraglichen Regelung neben unentgeltlichen Gewinnspielen nur noch entgeltliche Geschicklichkeitsspiele mit einem Teilnahmeentgelt bis zu 50 Cent.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden.

(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. August 2011, Az. 10 BV 10.1176)

Mittwoch, 5. Oktober 2011

Lotto informiert: Neue WestLotto-Kampagne lässt NRW im Herbst ergrünen

Die Nr. 1 im "Gewinner machen" wird als Perle des Landes verbal und visuell sichtbar

Münster, den 5. Oktober 2011 – Der NRW-Lotterieveranstalter WestLotto schaltet eine umfangreiche Kampagne, in der seine markante grüne Unternehmensfarbe dominiert. Damit will sich die größte deutsche Lottogesellschaft visuell bei den Menschen in Nordrhein-Westfalen verankern. In drei kurzen und prägnanten Aussagen stellt WestLotto zudem sein Selbstbild als verantwortungsvoller Glücksspielanbieter heraus. WestLotto ist das erste staatliche Lotterieunternehmen, das den Weg einer Imagekampagne wählt, um zu verdeutlichen, wofür es steht: "Tradition, Sicherheit und Gewinner". Mit der Kampagne rundet WestLotto konsequent die Neupräsentation des Unternehmens in den über 3600 WestLotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen ab.

"Wir wollen die Werte unseres Unternehmens mit dem neuen grünen Gewand modern und zeitgemäß den Menschen in NRW nahebringen, erläutert WestLotto-Chef Theo Goßner die Beweggründe für die neue Kampagne. "Für Seriosität und Sicherheit stehen in verlässlicher Form eben nur die staatlichen Anbieter. Unsere grüne Kampagne macht das auf sympathische Weise visibel."

Quelle: Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG

Ministerpräsidentenkonferenz berät Ende Oktober über Änderung des Glücksspielstaatsvertrags

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Land Schleswig-Holstein hat turnusmäßig für ein Jahr den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) übernommen, bei der die Interessen der Länder koordiniert werden. "Wir freuen uns auf diese Aufgabe. Wir sind bereit und wir wollen es gut machen", sagte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) laut Agenturbericht. Vom 27. bis 28. Oktober 2011 werden die Regierungschefs aller 16 deutschen Länder auf Einladung Schleswig-Holsteins in Lübeck erwartet. Eine der großen Aufgaben, die auf der Tagesordnung der Sitzung im Oktober stehen, wird die aufgrund der EuGH-Urteile vom 7. September 2010 erforderliche Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages sein. Der im Frühjahr der Europäischen Kommission notifizierte Entwurf eines entsprechenden Änderungsstaatsvertrags wurde von der Kommission als europarechtswidrig beurteilt. Das Gastgeberland Schleswig-Holstein hatte Mitte September den Entwurf eines eigenen Glücksspielgesetzes verabschiedet, das die Zulassung privater Anbieter für Sportwetten und Casinospiele vorsieht. Dies führte zu einer heftigen Diskussion mit den Landeslotteriegesellschaften und den Vertretern anderer Länder, die sich gegen eine weitere Liberalisierung stemmen. Diese Diskussionen dürften bei der anstehenden Sitzung fortgesetzt werden.