Donnerstag, 1. Juli 2021

Neuer Glücksspielstaatsvertrag stellt Medienaufsicht vor neue Herausforderungen

Pressemitteilung

Neue Werbezeitgrenzen und verstärkte Zusammenarbeit zwischen Glücksspiel- und Medienaufsicht

(Saarbrücken, 30.06.21) Anlässlich des Inkrafttretens des neuen Glückspielstaatsvertrags am morgigen 1. Juli 2021 hat die Direktorin der LMS, Ruth Meyer, auf wesentliche Änderungen aufmerksam gemacht, die auch das Zusammenspiel zwischen Glücksspiel- und Medienaufsicht betreffen. Die LMS ist die einzige Landesmedienanstalt in Deutschland, die zugleich auch unmittelbar Glücksspielaufsichtsbehörde für die Bereiche Fernsehen und Internet ist.

„Bedeutsam sind aus Sicht der LMS insbesondere folgende Änderungen und Präzisierungen im Glücksspielrecht:

- Täglich zwischen 6 Uhr und 21 Uhr darf keine Werbung im Rundfunk und Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele erfolgen.

- In der Werbung dürfen die Ergebnisse von Glücksspielen nicht als durch den Spieler beeinflussbar und Glücksspiele nicht als Lösung für finanzielle Probleme dargestellt werden.

- Die zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden arbeiten im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben insbesondere mit den Strafverfolgungsbehörden, den Landesmedienanstalten, der Bundesnetzagentur, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem Bundeskartellamt zusammen und können, soweit dies erforderlich ist, zu diesem Zweck Daten austauschen. Dies ist insbesondere im Blick auf Möglichkeiten der Sperrung von Glücksspielseiten im Netz sowie der Unterbindung auf illegales Glücksspiel bezogener Zahlungsströme bedeutsam. Die Pflicht zur Zusammenarbeit mit den Glücksspielaufsichtsbehörden wird für die Landesmedienanstalten ausdrücklich festgehalten.“, erläuterte Meyer.

Neben den genannten Änderungen weist der Glücksspielstaatsvertrag ab dem morgigen 1. Juli 2021 aber auch viele unverändert geltende Regelungen auf. Hierzu zählen:

- Werbung darf sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten.

- Werbung und Sponsoring für unerlaubte Glücksspiele sind verboten.

- Glücksspielanbieter mit Lizenzen nur aus einem anderen Staat betreiben in Deutschland illegales Glücksspiel. Dies gilt auch bei einer Lizenz aus einem EU-Mitgliedstaat. Für solche Glücksspielanbieter darf daher nicht geworben werden.

„Die LMS wird auch weiterhin die mahnenden Worte in Bezug auf die Risiken und Gefahren von Glücksspielsucht ernst nehmen, mit denen der Landtag des Saarlandes die Ratifikation des neuen Glücksspielstaatsvertrages begleitet hat. Der Landtag des Saarlandes erwartet, dass alle Aufsichts- und Regulierungsbehörden in Deutschland ihren Anteil dazu leisten, dass der weiteren Ausbreitung unerlaubter Glücksspiele konsequent entgegengetreten und diese so rasch und so umfassend wie möglich zurückgedrängt werden. An dieser Erwartungshaltung wird die LMS auch weiterhin ihre Aufsichtstätigkeit ausrichten“, betonte Meyer abschließend.

Glücksspielstaatsvertrag tritt in Kraft – Deutsche Automatenwirtschaft begrüßt ganzheitliche Regulierung und Spielersperrdatei

Pressemitteilung

Am 1. Juli tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Mit dieser Einigung enden jahrelange Verhandlungen der Bundesländer und es wird dem Glücksspielmarkt in Deutschland ein neuer und grundlegender Rahmen gegeben.

Dazu Georg Stecker, Vorstandssprecher Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW): „Wir begrüßen den Glücksspielstaatsvertrag, weil er erstmalig den gesamten Markt reguliert und die Lebensrealitäten der Verbraucher in einer digitalisierten Welt anerkennt. Mit der spielform-übergreifenden bundesweiten Sperrdatei verbessert er den Jugend- und Spielerschutz erheblich“.

Stecker weiter: „Die Länder haben sich bei der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels darauf geeinigt, dass Qualitätskriterien im Bereich Spieler- und Jugendschutz angewendet werden. Nach jahrelangen Diskussionen ist dies der richtige Schritt, um langfristig die Qualität des Spielangebots zu steigern und damit die Spreu vom Weizen zu trennen.“

Stecker weiter: „Es gilt, das gewerbliche Spiel zu stärken. Nur mit einem ausreichenden und qualitativ hochwertigen Angebot lässt sich der menschliche Spieltrieb in geordnete Bahnen lenken und der wichtige Kanalisierungsauftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag erfüllen und Schwarzmärkte eindämmen.“

Mit Blick auf die im Glücksspielstaatsvertrag vereinbarte Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder fordert Stecker: „Wir begrüßen die Einrichtung einer zentralen Glücksspielbehörde, die schnellstmöglich eine wirksame Kontrolle der neuen Angebote vornehmen wird.“

Quelle: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.

DVTM und seine Mitglieder begrüßen ausdrücklich den neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021

Pressemitteilung

- Politik verspielt bedauerlicherweise Verbraucherschutz für vermeintliche Steuereinnahmen.

- Die Politik opfert die oberste Zielsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 – Jugend- und Spielerschutz – für Steuereinnahmen, die nicht eintreten werden und treibt die Spieler sehenden Auges in den Schwarzmarkt.

„Der DVTM und seine Mitglieder begrüßen ausdrücklich den neuen Glückspielstaatsvertrag 2021, der zum 01.07.2021 in Kraft tritt und bekennen sich zu der obersten Zielsetzung, der Optimierung von Jugend-, Verbraucher-, und Datenschutz in Verbindung mit einer effizienten Suchtprävention und Suchthilfe für Spieler“, so Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des DVTM, Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien.

Eine effiziente Kanalisierung mit dem Ziel, Spieler vom Graumarkt in den geregelten und geschützten Markt zu überführen, funktioniert nur, wenn es zwar eine strenge Regulierung gibt, aber gleichzeitig der rechtliche Rahmen gerade im „Digitalen Zeitalter“ so ausgestaltet ist, dass die Angebote für die Spieler attraktiv sind und diese nicht mit einem „Mouse-Click“ auf attraktivere, aber illegale Angebote ausweichen können.

Die geplante Novellierung des RennwLottG hat gravierende verbraucherschutzpolitische, wirtschaftliche und fiskalpolitische Auswirkungen, die im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses offensichtlich allseits unterschätzt wurden. Der geplante Steuersatz von 5,3% der Spieleinsätze bei virtuellem Automatenspiel und Online-Poker entspricht einer ca. 125%-igen Besteuerung der Einnahmen der Anbieter in dem Bereich. Die Folge: Um am Markt wirtschaftliche und konkurrenzfähige Angebote bereitzustellen, müssen die Anbieter ihre Auszahlungsquote auf ein Niveau senken, das die Spieler vollständig in den Schwarzmarkt treibt. Dort finden Sie nur einen „Mouse Click“ entfernt attraktivere Angebote, mehr Gewinne. Aktuelle Studien und Experteneinschätzungen kommen zu dem Ergebnis, dass die „Spieler- Kanalisierung“ bei dem geplanten Steuersatz unter 50% fällt: Der mühsam errungene Kompromiss des Glücksspiel-Staatsvertrags 2021 wird konterkariert und der damit angestrebte Spielerschutz durchkreuzt.

Nach Meinung namhafter Experten droht Deutschland zudem ein finanzieller und politischer Kollateralschaden, da es sich bei der „Online-Einsatzsteuer“ mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit um eine europarechtlich unzulässige Beihilfe handelt. Des Weiteren gehen diese Experten davon aus, dass das Gesetz einer „Notifizierungspflicht“ auf EU-Ebene unterliegt und diese nicht beachtet wurde, mit der Folge, dass das Gesetz unanwendbar werden kann.

Die Leidtragenden wären vor allem die Kommunen, Länder, staatliche Spiel-Casinos bzw. -Banken und Spielhallenbetreiber/die Automatenwirtschaft, die im Falle eines Verstoßes gegen das EU-Beihilferecht Ausgleichszahlungen in Milliardenhöhe leisten müssten, was den Wegfall eines Großteils der ca. 80.000 Arbeitsplätze in der Branche zur Folge hätte.

Dieses drohende Szenario hätte verhindert werden können, wenn die Politik sich die entsprechende Zeit genommen hätte, um ein adäquates Steuergesetz zu verabschieden, dass auch europäischen Normen entspricht.

„Leider hat die Politik alle unsere Gutachten und Expertenmeinungen in den Wind geschlagen mit der Folge, dass die oberste Zielsetzung des Glücksspielstaatsvertrags, die Verbesserung des Jugend- und Spielerschutzes, pulverisiert wird und ein politischer und wirtschaftlicher Kollateralschaden für Deutschland droht. Wir werden alles unternehmen, dass dieser Fehler zeitnah seitens der Politik korrigiert wird und ein liberalisierter und sinnvoll regulierter Markt zum Wohle von Spielern, insbesondere Jugendlichen, der Politik und den Unternehmen entsteht“, so Renatus Zilles.

Quelle: DVTM Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien

Mittwoch, 30. Juni 2021

DSWV: Online-Glücksspiel: Deutsche Regulierung wird EU-konform - aber es bleiben Probleme

- Mit dem Glücksspielstaatsvertrag kommt die längst überfällige Regulierung für private Anbieter - Online-Glücksspiel und Sportwetten werden nun wie in fast allen EU-Ländern anerkannt.

- Unattraktive Rahmenbedingungen gefährden den Erfolg des legalen Spiels.

- Politik und Behörden sind jetzt gefordert: Unlizenzierte Angebote müssen rigoros sanktioniert werden.

Berlin. - Morgen tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Anbieter von Sportwetten und Online-Casinos bekommen eine sichere Rechtsgrundlage. Damit gleicht sich Deutschland dem europäischen Standard an – die meisten Nachbarländer haben längst entsprechende Regulierungen. Der Standpunkt des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV): Die Länder müssen jetzt lizenzierte Anbieter schützen und mit aller Härte gegen schwarze Schafe vorgehen.

Deutschland bekommt nun die längst überfällige Regulierung einer starken, europäischen Digitalbranche. Die Politik muss jetzt alle Anbieter auf den legalen Weg bringen - dies fordert der DSWV. „Jetzt müssen die Behörden schnell Erlaubnisse erteilen und diejenigen scharf sanktionieren, die ohne Lizenz weiter anbieten“, sagt DSWV-Präsident Mathias Dahms. „Es darf nicht sein, dass die legalen Anbieter die Dummen sind. Ein Markt, in dem einige unlizenzierte Unternehmen weiter unbehelligt agieren, schadet den politischen Zielen der Länder und muss mit allen Mitteln verhindert werden. Hier fordern wir mehr Aktivität der staatlichen Aufsichtsbehörden.“

Wenn morgen der „Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland“ in seiner neuen Fassung in Kraft tritt, werden die Online-Glücksspielmärkte nach jahrzehntelanger Monopol- und Verbotspolitik für deutsche Verbraucher geöffnet und reguliert.

Mathias Dahms sagt: „Heute macht Deutschland endlich den Schritt, den der Rest der EU schon vor geraumer Zeit gegangen ist. Der Glücksspielstaatsvertrag muss aber weiterentwickelt werden, um die noch vorhandenen Probleme zu beseitigen: Die künstlich begrenzte Produktauswahl, anbieterübergreifende Limitis und die zu hohe Besteuerung müssen korrigiert werden.“

Kurz vor dem Inkrafttreten des Staatsvertrags gab es teilweise pauschale Kritik an der Glücksspiel- und Sportwetten-Branche. Dabei ist die neue Regulierung Voraussetzung für sicheres und verantwortungsvolles Glücksspiel. „Glücksspiel gehört zur modernen digitalen Unterhaltungswelt. Sportwetten machen Spaß und werden von den Menschen nachgefragt. Der Verbraucherschutz muss dabei im Vordergrund stehen. Daher ist es wichtig, dass die privaten Anbieter rechtssicher arbeiten können”, sagt Mathias Dahms. „Die lizenzierten Unternehmen haben einen staatlichen Auftrag. Sie und der DSWV stehen für transparentes und verlässliches Glücksspiel, sie treten für Verbraucherschutz, Spielsuchtprävention und Jugendschutz ein. Der Deutsche Sportwettenverband steht voll hinter den Zielen des neuen Staatsvertrags.“

Über den DSWV:

Der 2014 gegründete Deutsche Sportwettenverband (DSWV) ist der Zusammenschluss der führenden deutschen und europäischen Anbieter von Sportwetten und Online-Glücksspielen. Er ist der öffentliche Ansprechpartner für Politik, Sport und Medien. Seine 15 Mitglieder, die zwischen 80 und 90 Prozent des deutschen Sportwettenmarktes repräsentieren, setzen sich für eine moderne, wettbewerbsorientierte und europarechtskonforme Glücksspielregulierung in Deutschland ein. Seit 2012 haben sie in Deutschland über 2,7 Mrd. Euro Sportwettsteuern gezahlt. Die meisten Mitglieder sind auch als Sponsoren im deutschen Profisport aktiv.