Donnerstag, 8. November 2012

Innenministerium NRW: "Wir wollen das Glücksspiel in geordnete Bahnen lenken und Spielsucht bekämpfen"

Düsseldorf - Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist ab dem 1. Dezember auch in Nordrhein-Westfalen gültig. Der nordrhein-westfälische Landtag stimmte jetzt der Neuausrichtung des Glücksspielwesens in NRW zu. "Der überarbeitete Staatsvertrag stellt einen vernünftigen Kompromiss dar, mit dem einerseits ein ausreichendes Glücksspielangebot zur Verfügung gestellt und gleichzeitig dem effektiven Kampf gegen die Glücksspielsucht mehr Bedeutung zugemessen wird", erklärte Innenminister Ralf Jäger heute (08.11.) in Düsseldorf. Ende des letzten Jahres hatten sich die Regierungschefs der Länder auf einen modernisierten rechtlichen Rahmen für das Glücksspiel in Deutschland geeinigt. Gleichzeitig mit dieser Neuregelung beschloss der nordrhein-westfälische Landtag ein entsprechendes Ausführungsgesetz und Änderungen beim NRW-Spielbankengesetz.

Während es für Lotterien auch künftig beim staatlichen Monopol bleibt, wird der Sportwettbereich liberalisiert. So sollen im Wege einer Experimentierklausel zunächst 20 Konzessionen an private Sportwettanbieter vergeben werden. Das länderübergreifende Vergabeverfahren läuft zurzeit beim Innenministerium des Landes Hessen. Zudem wird das bisherige Internetverbot gelockert. Künftig können unter strengen Voraussetzungen der Eigenvertrieb und das Vermitteln von Lotterien sowie das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet erlaubt werden. "Wir wollen das Verlangen der Menschen nach Glücksspiel in geordnete Bahnen lenken und eine legale Alternative zum illegalen Glücksspielangebot schaffen", erläuterte Jäger.
 
Wegen des besonders hohen Sucht- und Manipulationspotenzials bleibt das Angebot von Casinospielen einschließlich Poker auch künftig auf den Bereich der Spielbanken begrenzt. Statt der bisher erlaubten vier Spielbanken dürfen in Nordrhein-Westfalen künftig jedoch bis zu fünf Spielbanken betrieben werden. Das Spielbankengesetz NRW wurde entsprechend geändert. "Damit schaffen wir ein attraktives Alternativangebot zu illegalem online-Poker und illegalen online-Casinospielen", so der NRW-Innenminister.
 
Vor allem mit strengeren rechtlichen Vorgaben zum Errichten und zum Betrieb von Spielhallen geht NRW gegen die Glücksspielsucht vor. "Sämtliche Studien belegen: Das Suchtpotenzial ist bei Geldspielgeräten am höchsten", unterstrich Jäger. "Hier bestand Handlungsbedarf." Mit einem Verbot von Mehrfachkonzessionen wird ab sofort dem Wildwuchs von spielbankähnlichen Großspielhallen entgegengewirkt. Dabei soll ein Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zur nächsten Spielhalle nicht unterschritten werden.
 
Mit einem Verbot, EC- und Kreditkartenautomaten in Spielhallen aufzustellen, wird dem Verschuldungsrisiko entgegengewirkt. "Die Neigung, sich mittels EC- und Kreditkarte schnell und unproblematisch Bargeld zu verschaffen und es für Glücksspieleinsätze zu nutzen, ist unter Glücksspielern sehr hoch", erklärte der Innenminister. Wir müssen daher vorbeugen, indem wir die Möglichkeiten zum Beschaffen von Bargeld eingrenzen." Die Vorgabe einer Sperrzeit von täglich 1 Uhr bis 6 Uhr sorgt zudem für eine zeitliche Begrenzung des Angebots der Spielhallen. "Mit einer solchen Sperrzeit kann das dauerhafte Spielen über extrem lange Zeiträume - wie es für das pathologische Glücksspielverhalten typisch ist - unterbrochen werden", führte Jäger aus. "Die Sperrzeitregelung im Ausführungsgesetz, mit der NRW noch über die im Staatsvertrag vorgesehene Mindestsperrfrist von drei Stunden hinausgeht, ist daher ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Glücksspielsuchtprävention."
 
Insgesamt bewertet Jäger die aktuellen Regelungen als gute Grundlage für eine ausgewogene Ausrichtung des Glücksspielwesens in NRW. "Unser Ziel ist es, auch künftig ein faires Glücksspielangebot in unserem Land sicherzustellen, das dem Jugend- und Spielerschutz besonders Rechnung trägt", so der NRW-Innenminister.

Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres und Kommunales Pressestelle 
Telefon: 0211/871-2300 Fax: 0211/871-2500

Montag, 5. November 2012

Sportwetten-Konzessionierungsverfahren in Deutschland: Zweite Stufe eingeleitet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nachdem die Bewerber um die 20 im Rahmen des zum 1. Juli 2012 in 14 Ländern in Kraft getretenen Glücksspielstaatvertrags 2012 zu vergebenden Sportwetten-Konzessionen bislang nur eine Eingangsbestätigung für die bis zum 12. September 2012 einzureichenden Unterlagen erhalten hatten, geht das Verfahren nunmehr weiter. Das für die Konzessionsvergabe zentral zuständige Hessische Ministerium für Innern und für Sport (HMdIS) hat angegeben, dass die zweite Phase des Konzessionsverfahrens am 24. Oktober 2012 mit der Aufforderung zur Antragsabgabe eingeleitet worden sei. Bewerber, die keine Aufforderung erhalten hätten, würden in den nächsten Tagen einen Bescheid des HMdIS erhalten. Fragen seien nur schriftlich per E-Mail an sportwettkonzession@hmdis.hessen.de zu richten. Das in der Ausschreibung angekündigte Informationsmemorandum, mit dem die Kriterien für die von den Antragstellern einzureichenden fünf Konzepten näher bestimmt werden sollen, ist bislang nicht veröffentlicht worden.