Freitag, 18. Juli 2008

Hans-Jörn Arp und Thomas Stritzl zum Glückspielstaatsvertrag: Unsere Bedenken scheinen sich nun doch zu bestätigen

Zu den Presseberichten, wonach die Niedersächsische Landesmedienanstalt dem Sender RTL die Ausstrahlung der SKL-Show mit Günther Jauch untersagt hat (Süddeutsche Zeitung/Handelsblatt vom 17.Juli2008, BILD vom 18.07.), erklärten die CDU-Landtagsabgeordneten Hans-Jörn Arp und Thomas Stritzl in einer ersten Stellungnahme:

„Mit einer Untersagung dieser seit 10 Jahren beliebten Sendung und den gemeldeten Überprüfungen und Einschränkungen weiterer Formate scheinen sich unsere vorgetragenen Bedenken an dem seit Anfang 2008 bestehenden neuen Glückspielrecht nun leider doch in ganz erheblichem Umfang zu bestätigen.“

Der sich abzeichnende Zusammenbruch der Staatlichen Klassenlotterien diene niemandem. Schon jetzt klagten unter anderem die durch die Lotterieeinnahmen ganz erheblich geförderten Wohlfahrtsverbände über Einnahmeausfälle.

Da die Neuregelung im Übrigen auch EU-rechtlich nicht bedenkensfrei erscheine (zunehmend mehr Verwaltungsgerichte haben anhängige Verfahren dem EUGH zur Entscheidung vorgelegt, da nach ihrer Auffassung das neue Glückssielrecht EU-Recht verletzt), müsse jetzt dringend eine EU-konforme Novellierung geprüft werden. Hans-Jörn Arp und Thomas Stritzl: „Unser Vorschlag dazu liegt seit dem Frühjahr 2007 auf dem Tisch“.

Die beiden Abgeordneten erinnerten daran, dass auch der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Peter Harry Carstensen, wiederholt vor möglichen negativen Auswirkungen der seit Januar 2008 geltenden Regelungen gewarnt hatte.


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Dirk Hundertmark

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