Freitag, 23. Februar 2007

Sportwetten-Gutachten des DFB und der DFL in der Diskussion

Das Wettmonopol in Deutschland verstößt laut einem im Auftrag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) erstellten Rechtsgutachten gegen Grundrechte und bestehendes Europarecht.

Betroffen seien davon private Sportwettenanbieter, Sportveranstalter und -vereine sowie werbetreibende Medien und andere Interessengruppen, teilten DFB und DFL gestern in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Sie hatten das Gutachten nach der Entscheidung der Ministerpräsidenten-Konferenz am 13. Dezember 2007 bei der Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz in Auftrag gegeben.

Die Gutachter Prof. Dr. Rupert Scholz (Berlin) und Prof. Dr. Clemens Weidemann (Stuttgart) kommen zu dem Ergebnis, dass der derzeitige Staatsvertrag die in Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) verbriefte Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum (Artikel 14 GG), die allgemeine Handlungsfreiheit (Artikel 2 GG), die Medienfreiheit (Artikel 5 GG) und den Gleichheitssatz (Artikel 3 GG) verletze. Dasselbe gelte für die Eigentumsrechte von Sportwettenanbietern mit erworbener DDR-Lizenz wie etwa der Firma bwin, hieß es in der Mitteilung. Zudem kritisiert das Gutachten, dass die von der Kommission Sportwetten empfohlene Option einer kontrollierten Marktöffnung nicht weiterverfolgt wurde.

Des Weiteren beschränke der Glücksspielvertrag europarechtlich die Dienstleistungsfreiheit (Artikel 43 EG) und die Niederlassungsfreiheit (Artikel 49 EG). Zudem würde wegen der uneinheitlichen Bundes- und Landesgesetzgebung gegen Europarecht verstoßen.

"Wir können die offensichtlich extreme Rechtsmeinung der Gutachter nicht nachvollziehen", sagte Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks zu der Vorlage: "Das Gutachten enthält nichts Neues." Denn dass die derzeitige Regelung nicht verfassungskonform sei, wisse man seit März 2006, als das Bundesverfassungsgericht sein Sportwetten-urteil verkündete. Dabei sei auch die Beibehaltung des staatlichen Monopols ausdrücklich zugelassen, so Repnik.

Der DFB wies die Kritik aus dem Lotto-Lager zurück: "Herr Repnik hat offensichtlich den Inhalt unseres Rechtsgutachtens nicht verstanden. Es bezieht sich nämlich auf den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13. Dezember 2006 und damit auf die geplante Änderung des Lotterie-Staatsvertrages", sagte der Wettbeauftragte von DFB und Ligaverband, Wilfried Straub.

15 der 16 Ministerpräsidenten der deutschen Länder - Schleswig-Holstein war dagegen - hatten im Dezember den Entwurf eines neuen Glücksspiel-Staatsvertrag gebilligt, mit dem Lotterien, Wetten, Spielbanken und sonstiges Glücksspiel Sache der Länder bleibt. Der neue Vertrag soll Anfang 2008 in Kraft treten.

DFB und DFL bevorzugen dagegen ein Konzessionsmodell, das die Zusammenarbeit mit ausgewählten Wettanbietern vorsieht. Auch die CDU Schleswig-Holstein hatte kürzlich für Sportwetten ein Konzessionsmodell vorgeschlagen.

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