Samstag, 3. März 2007

Sportwetten: Konträre Expertenanhörung in Dresden

Das staatliche Sportwetten-Monopol bleibt umstritten. Gegen seinen Erhalt plädierten am Freitag in einer Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Dresdner Landtags Vertreter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), der Medienwirtschaft und des privaten Wettanbieters bwin. Sie befürworteten stattdessen ein «Konzessionsmodell», das die Zulassung kommerzieller Anbieter unter Auflagen vorsieht. Eine solche «regulierte Liberalisierung» favorisiert auch die Linksfraktion. Deren Medienexperte Heiko Hilker nannte das vorgestellte Modell den «ersten Schritt zu einem systematischen und kohärenten Glücksspielssystem».

Ablehnend äußerte sich indes die Sächsische Lotto GmbH. «Kommerzialisierung erhöht das Spielsuchtpotenzial», führte ihr Prokurist Siegfried Bohring zur Begründung an. Der Professor für Suchtforschung an der Technischen Universität Dresden, Gerhard Bühringer, kritisierte indes, dass auch die staatlichen Wettbetreiber und Aufsichtsbehörden bis vor einem Jahr «kein besonderes Interesse an Spielerschutz» hatten. FDP-Fraktionsvize Sven Morlok wertete dies als Beleg dafür, dass das von den Monopol-Befürwortern genutzte Argument der Suchtprävention nur vorgeschoben sei.

Hintergrund der Anhörung war ein Antrag der FDP-Landtagsfraktion, die für einen Zugang von privaten und staatlichen Wettanbietern eintritt. Zu einer Neuregelung bis Ende 2007 war der Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht bereits vor einem Jahr verpflichtet worden. Am 28. März 2006 hatten die Richter geurteilt, dass das staatliche Sportwettenmonopol nur dann bestehen bleiben dürfe, wenn die Lotterieverwaltungen vor Suchtgefahren des Wettens warnten.

Die Ministerpräsidentenkonferenz reagierte am 13. Dezember 2006 mit einem Entwurf für einen Glücksspiel-Staatsvertrag auf das Karlsruher Votum, mit dessen Regelungen das Entstehen von Spiel- und Wettsucht verhindern werden soll. Zugleich ist ein Verbot von Werbung für Glücksspiel im Internet und per Telefon mit Übergangsfristen vorgesehen. Dieser Staatsvertragsentwurf verstößt indes nach einem vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Deutschen Fußball-Liga in Auftrag gegebenen Gutachten gegen Grundgesetz und Europarecht und verletzt unter anderem die Grundrechte von privaten Sportwettenanbietern. Daran erinnerte der Wettbeauftragte von DFB und DFL, Wilfried Straub. «Das Monopol, das bisher da war, funktioniert nicht», fügte er hinzu.

Quelle: ddp

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