Mitteilung des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 20. Januar 2009 den Beginn der Veräußerungsphase bei der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH beschlossen. Zugleich wurde das Innenministerium beauftragt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen.
Die Veräußerung der Geschäftsanteile an der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH soll auf der Grundlage des derzeit geltenden Spielbankgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in einem europaweiten Interessenbekundungs- mit anschließendem Bieterverhandlungsverfahren erfolgen.
Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens prüft das Innenministerium die Einhaltung der spielbankrechtlichen Anforderungen durch die Interessenten.
Interessenten, die diese gesetzlichen Anforderungen erfüllen, können zu den sich anschließenden Verkaufsverhandlungen in einem sogenannten Bieterverhandlungsverfahren zugelassen werden; das Bieterverhandlungsverfahren führt das Ministerium der Finanzen durch, dem damit auch die mit dem Erwerber zu führenden Vertragsverhandlungen obliegen.
Die Ausschreibung erfolgt europaweit im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union sowie im Ausschreibungsanzeiger Sachsen-Anhalt. Der Inhalt der Bekanntmachung vom 10. Februar 2009 kann hier abgerufen werden.
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_Ministerium_des_Innern/PDF_Dokumente/Referat_02/090202__Ausschreibung_.pdf
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