ZAK-Pressemitteilung 07/2009
Die Gewinnspielsatzung und ihre Umsetzung in der Praxis soll nach der Auswertung einer umfangreichen Programmbeobachtung durch die Landesmedienanstalten bis Ende Juni bewertet werden. Dann wird die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) entscheiden, ob Beanstandungsverfahren eingeleitet werden.
Die Regelung, dass ein Gewinnspielanruf nicht mehr als 50 Cent kosten darf, soll einheitlich durchgesetzt werden. In einem Brief an die Verbände der Radio- und Fernsehveranstalter in Deutschland wies der ZAK-Vorsitzende, Thomas Langhein-rich, darauf hin, dass das Überschreiten dieser Grenze einen Verstoß gegen eine entsprechende Regelung im Rundfunkstaatsvertrag darstelle. „Es ist erforderlich, dass die Sender eine Verständigung mit dem Mobilfunkbetreibern erzielen, damit auch bei der Mobilfunknutzung die vom Gesetzgeber definierte Höchstgrenze nicht überschritten wird“, forderte er. „Wenn das nicht garantiert werden kann, darf es mit Ausnahme von SMS keine Teilnahme an Gewinnspielen über das Handy geben“, so Langheinrich.
Da die öffentlich-rechtlichen Sender für ihre Programme bislang keine entsprechende Gewinnspielsatzung auf den Weg gebracht haben, soll es bis Ende Juni aus Gründen der Gleichbehandlung keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die 50-Cent-Anruf Obergrenze geben. Voraussetzung ist allerdings, so der Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht, dass die Veranstalter die Mitspieler ausdrücklich auffordern, vom Festnetz aus anzurufen oder eine SMS zu schicken. Gleichzeitig müssen Veranstalter deutlich darauf hinweisen, dass bei einer Teilnahme aus dem Mobilfunknetz in der Regel deutlich höhere Kosten entstehen.
Nach einem für die ZAK erstellten Gutachten betrug der Netto-Umsatz der Call-In Formate im deutschen Fernsehen pro Jahr rund 255 Mio. Euro, der Anteil der TV-Veranstalter belief sich dabei auf ca. 136 Mio. Euro.
An den Call-In-Gewinnspielen im deutschen Fernsehen beteiligt sich nur eine relativ kleine Anzahl von teilnahmewilligen Zuschauern (unter 0,5 Mio.). Das Volumen des Call-In-TV Marktes ist im Vergleich zu anderen Erlösquellen für TV-Sender eher gering.
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