Geldspielautomaten, die in vielen deutschen Spielhallen und Gaststätten hängen und den schnellen Geldgewinn versprechen, haben nach Ansicht von Glücksspielsuchtexperten das höchste Abhängigkeitspotenzial innerhalb des Glücksspielmarktes.
Bei einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestags im Juli 2009 haben Suchtverbände auf diese Gefahren hingewiesen. Anders als Casinos oder Lotto fallen die Automaten jedoch nicht unter das Glücksspielmonopol des Staates, gelten rechtlich als „Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit“. Der Geschäftsführer der HLS hat, als Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft für Suchtfragen (BAGLS), die Positionen der Landesstellen in der Anhörung vertreten.
Der Gesundheitsausschuss beschäftigte sich mit dem Thema, weil die Grünen eine Anhörung zur Glücksspielsucht beantragt hatten. Der Grund: Experten beobachten, dass sich das Glücksspiel zunehmend von staatlich regulierten Casinos in die weitgehend unregulierten Spielhallen verlagert. Dass, entgegen den Aussagen der Automatenlobby, nur kleine Geldbeträge an den Automaten verspielt werden können, widerlegte Professor Gerhard Meyer von der Universität Bremen in der Anhörung: Testspieler „verzockten“ beispielsweise innerhalb von 5 ½ Stunden 1.450 Euro – vom Personal der Spielhalle ungehindert.
Die Anhörung des Gesundheitsausschusses können Sie sich in voller Länge mit Bild und Ton im Parlamentsfernsehen des Bundestags ansehen: http://tinyurl.com/kvm563
HLS Hessische Landesstelle für Suchtfragen e. V.
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