Samstag, 19. Dezember 2009

Arbeitskreis Wetten im VPRT fordert duales System für den Sportwettenmarkt

Nach avisierter Kündigung des Glücksspielstaatsvertrags durch Schleswig-Holstein und zur Debatte der Sportministerkonferenz: Arbeitskreis Wetten im VPRT fordert duales System für den Sportwettenmarkt / Evaluierung als Chance zu regulierter Marktöffnung

Berlin, 18. Dezember 2009 - Der Arbeitskreis Wetten im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) fordert für den begonnenen Prozess der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages durch die Länder die Entwicklung eines dualen Systems für den Sportwettenmarkt, in dem Konzessionen für private und staatliche Anbieter vergeben und beide einer staatlichen Aufsicht unterstellt werden sollen. Die Länder hatten das Thema unlängst auch anlässlich der Sportministerkonferenz diskutiert.

Die im AK Wetten organisierten Medienunternehmen halten zwei Jahre nach In-Kraft-Treten des Glücksspielstaatsvertrages den Versuch, in Deutschland ein staatliches Wettmonopol einzuführen, für gescheitert. Der AK Wetten appelliert an die Länder, in dem jetzt begonnenen Evaluierungsprozess zum Glücksspielstaatsvertrag eine realistische Bilanz zu ziehen und ein tragfähiges Modell für einen dualen und regulierten Wettmarkt zu entwickeln, zu dem nur lizenzierte Anbieter einen Zugang haben. Die etwa von Schleswig-Holstein in Aussicht gestellte Kündigung des Glücksspielstaatsvertrags ist ein wichtiger erster Schritt in diese Richtung.

Thomas Deissenberger, Sprecher des Arbeitskreises Wetten: „Der Monopolstaatsvertrag hat sich für eine Kanalisierung des Glücksspiels als untauglich erwiesen. Die Spieleinsätze wandern in den Schwarzmarkt ab und die Werbeeinahmen der Medienunternehmen sind komplett weggebrochen. Von einem kontrollierten Sportwettenmarkt mit staatlichen und privaten Anbietern würden alle profitieren – auch der Sport, weil die Einnahmen auch den deutschen Unternehmen zu Gute kämen. Nicht zuletzt der Staat würde wieder mehr finanzielle Spielräume für seine aus Glücksspielabgaben finanzierten Aufgaben gewinnen.“

Deissenberger betonte, dass dazu auch ein Regelungsrahmen für Werbemöglichkeiten gehöre: „Der Glücksspielstaatsvertrag greift massiv in die unternehmerische Freiheit der Medienunternehmen ein. In einem schwierigen Werbemarkt werden den deutschen privaten Medienunternehmen unnötig erhebliche Einnahmen entzogen, während internationale Sportwettenanbieter im Rahmen ihrer Marketingbudgets ihre Werbung ausschließlich bei ausländischen Medienunternehmen einbuchen“, so Deissenberger. Auch weitere Erlöse, etwa aus der Entwicklung eigener Angebote, könnten in Deutschland derzeit nicht realisiert werden und würden die Medienwirtschaft von Wachstumsmöglichkeiten abschneiden.
„Neben den wirtschaftlichen Auswirkungen für den Staat, die Wettanbieter und die vom VPRT vertretenen Unternehmen haben für uns die Fragen des Jugendschutzes und der Suchtprävention eine hohe Priorität“, sagte Deissenberger abschließend. „Als Rundfunkunternehmen in einem regulierten Markt haben wir in den letzten Jahren gezeigt, dass wir uns der gesellschaftlichen Verantwortung stellen.“ Der AK Wetten hatte bereits 2006 ein Modell vorgeschlagen, dass diesen Anliegen über entsprechende Schutzmechanismen wie z. B. Altersverifikationssysteme und Teilnehmersperren besonders Rechnung trägt.

Der VPRT wird sich auch weiterhin mit seinen Vorschlägen an der Debatte zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages konstruktiv beteiligen und bittet insofern darum, in die Beratungen und Anhörungen der vorgesehenen Arbeitsgruppe der Länder zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages einbezogen zu werden.

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