von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe gewährt (Beschluss vom 19. Mai 2010, Az. 4 K 1562/10). Der von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretene Vermittler kann damit weiter Verträge über Sportwetten an den in Österreich staatlich zugelassenen Buchmacher vermitteln, ohne ein Zwangsgeld zahlen zu müssen.
In der Entscheidung verweist das Verwaltungsgericht auf seine durchgreifenden europarechtlichen Bedenken hinsichtlich den in Deutschland bestehenden Sportwettenmonopols, wegen der das Gericht mehrere Verfahren dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt hatte. Auch nach dem Liga Portugesa-Urteil des EuGH seien die Anforderungen an Verhältnismäßigkeit und Kohärenz weiter offen. Gegen „die aktuelle nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis“ bestünden auch unter Berücksichtigung der Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts vom 4. März 2010 weiterhin „erhebliche gemeinschaftsrechtliche Bedenken“.
Im Übrigen äußert das Verwaltungsgericht Stuttgart durchgreifende verfassungsrechtliche Zweifel. Das Gericht verweist hierzu auf die massive Bewerbung des staatlichen Angebots und die „wohl nicht stringente Einhaltung des Verbots einer Werbung für staatliche Sportwetten mit Aufforderungscharakter“. Diese verfassungsrechtlichen Bedenken würden von einer „beachtlichen Anzahl von Verwaltungsgerichten“ geteilt (VG Freiburg, VG Karlsruhe, VG Minden, VG Neustadt an der Weinstraße, VG Arnsberg, VG Frankfurt am Main, VG Mainz, VG Berlin, VG Braunschweig, VG Hamburg, OVG Rheinland-Pfalz).
Eine rechtliche Klärung werden voraussichtlich die Urteile des EuGH zu den Ende letzten Jahres verhandelten deutschen Sportwetten-Vorlagen bringen. Urteile der EuGH zu zwei Sportwetten-Vorlageverfahren aus den Niederlanden (Rechtssachen Betfair und Ladbrokes) werden bereits am 3. Juni 2010 verkündet werden.
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