Freitag, 14. September 2012

Aufhebung des Glücksspielgesetzes Schleswig-Holstein: Anhörung des Landtags

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach dem Willen der sog. „Dänen-Ampel“, der Koalition aus SPD, Grünen und dem SSW, soll das Land Schleswig-Holstein dem bislang in 14 Ländern geltenden neuen Glücksspielstaatsvertrag beitreten. Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags berät daher derzeit einen Gesetzesentwurf zum Beitritt zu diesem Staatsvertrag sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze. Letzterer Entwurf sieht in Artikel 4 eine weitgehende Aufhebung des Glücksspielgesetzes vor, wobei dieses weiter Anwendung finden soll, „soweit auf seiner Grundlage bereits Genehmigungen erteilt worden sind.“ Bislang sind zwölf Konzessioen an Sporwettenanbieter vergeben worden.

Zu diesen Gesetzesentwürfen kann bis zum 5. Oktober 2012 schriftlich Stellung genommen werden. Für den 31. Oktober 2012 ist ab 10:00 Uhr eine ganztägige mündliche Anhörung zu den Vorlagen geplant. Diese sollen im Übrigen der Europäischen Kommission notifiziert werden.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Hallo Martin,

ich habe gelesen, dass es sehr teuer werden wird für S-H, wenn sie bereits vergebene Konzessionen rückgängig machen würden. Ähnelt ja einem Vertragsbruch. Weißt du wie die Regierung dies handhaben will?

Gruß Jon