Samstag, 8. Februar 2025

VG Hannover: Rechtsstreit über die Zulassung von Spielbanken für das Land Niedersachsen

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover
Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am Donnerstag, den 6. Februar 2025 um 10:00 Uhr über die Klagen der Spielbanken Niedersachsen GmbH hinsichtlich der Erteilung der Spielbankzulassung für das Land Niedersachsen befristet für die Zeit vom 1. September 2024 bis zum 31. September 2039.

Die Spielbanken des Landes Niedersachsen werden seit über dreißig Jahren durch die Hannoversche Spielbanken GmbH betrieben, die 1995 zur Spielbanken Niedersachsen GmbH umfirmierte. Diese Gesellschaft ist die Klägerin im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Sie befand sich zunächst im Eigentum des Landes Niedersachsen und wurde erst zum Jahreswechsel 2004/2005 an einen privaten Eigner verkauft. Sie ist heute eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Casinos Austria International GmbH mit Sitz in Österreich.

Die Klägerin war zuletzt aufgrund der Zulassung vom 16. Juli 2014 (alleinige) Betreiberin aller Spielbanken im Land Niedersachsen. Diese endete mit Ablauf des 31. August 2024. Seit dem 1. September 2024 ist die Klägerin Inhaberin einer auf ein Jahr befristeten Interimszulassung nach § 3 Abs. 11 NSpielbG. Sie betreibt derzeit an zehn Standorten in Niedersachsen Spielbanken.

Die Unternehmensgruppe der Beigeladenen ist in vier Bundesländern (Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz) an 15 Standorten als Spielbankunternehmerin tätig (1.800 Mitarbeitende in Spielbanken, 15.000 Mitarbeitende in allen Glücksspielbereichen: Spielbanken, Spielhallen, Sportwettbüros, Online-Spielangebot).

Am 15. März 2023 veröffentlichte das beklagte Nds. Finanzministerium als für die Erteilung von Spielbankzulassungen für das Land Niedersachsen zuständige Spielbankaufsicht europaweit das Ausschreibungsverfahren. Der Ablauf der Antragsfrist war auf den 3. Juli 2023 datiert. Lediglich die Klägerin und die Beigeladene reichten entsprechende Anträge ein.

Mit Bescheid vom 15. November 2023 erteilte das beklagte Ministerium der Beigeladenen die Spielbankzulassung für den Betrieb öffentlicher Spielbanken in Niedersachsen für die Zeit vom 1. September 2024 bis zum 31. August 2039. Gleichzeitig lehnte es mit Bescheid vom selben Tage den Antrag der Klägerin ab.

Am 15. Dezember 2023 hat die Klägerin gegen die Ablehnung ihres Antrages auf Zulassung der Spielbankzulassung und die Erteilung der Zulassung an die Beigeladene Klage erhoben. Zur Begründung führt sie aus, dass die Ablehnung rechtswidrig sei. Sie macht insbesondere geltend, dass das Verfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei.

Die mündliche Verhandlung beginnt am 6. Februar 2025 um 10:00 Uhr und findet in Saal 4 des Fachgerichtszentrums statt.

Az. 10 A 5950/23 und 10 A 5952/23

Keine Kommentare: