Dienstag, 6. März 2007

bwin zum Placanica-Urteil

Der deutsche Online-Sportwettenanbieter bwin e.K. begrüsst die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Placanica. Dieser habe erneut klargestellt, dass unverhältnismässige Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit, wie im aktuellen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags der Länder in Deutschland vorgesehen, nicht zulässig seien.

Jörg Wacker, Direktor bwin e.K., zum Urteil:"Das Warten der Länder auf die 'Placanica'-Entscheidung des EuGH hat sich gelohnt. Die Entscheidung stärkt unmissverständlich die Dienstleistungsfreiheit als eine der fundamentalen Säulen der Europäischen Union. Monopole sind zudem nicht geeignet bei Sportwetten die Kanalisierung von Spielverhalten sicherzustellen. Das Urteil ist Richtung weisend für die regulierte Öffnung der europäischen Sportwettenmärkte und des deutschen Sportwettenmarktes."

Vor diesem Hintergrund ist nach Ansicht bwins das generelle Verbot von Online-Sportwettunterhaltung im aktuellen Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrages europarechtlich nicht haltbar. "Die Länder sind aufgerufen, einen neuen, EU-konformen Glücksspielstaatsvertrag zu erarbeiten. Wir werden diesen Prozess wie schon in der Vergangenheit konstruktiv unterstützen", ergänzt Steffen Pfennigwerth, Inhaber der in Sachsen ansässigen bwin e.K..

Nach der EuGH-Entscheidung seien nach Ansicht bwins Monopole im Sportwettenbereich innerhalb der EU praktisch nicht mehr durchsetzbar. bwin sieht darin seine Rechtsauffassung und die verschiedener Verwaltungsgerichte in Deutschland bestätigt, dass Untersagungen von Aktivitäten des Unternehmens, das über eine EU-Lizenz verfügt, schon in der Vergangenheit gemeinschaftsrechtswidrig waren.

"Der ehemalige Vize-Präsident des Europäischen Parlaments und Generalanwalt im Verfahren Gambelli, Professor Siegbert Alber, kommentiert die heutige Entscheidung des EuGH wie folgt. Monopole können und dürfen nicht die einzige Möglichkeit zur Regelung des Glücksspiels sein. Die Erteilung von Konzessionen kann den gleichen Zielen dienen. Die Begründung der italienischen Monopole im Fall Placanica ist weit ehrlicher als die Angaben anderer Mitgliedstaaten, weil Italien zugibt, dass es mit seinem Modell der gleichzeitigen Vergabe von Konzessionen die Einnahmen erhöhen und lediglich illegale Glücksspielbetreiber bekämpfen will. Nach der Gambelli-Entscheidung des EuGH und der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren in Zusammenhang mit Glücksspiel gegen insgesamt neun Mitgliedstaaten durch die Europäische Kommission bestätigt das heutige Placanica-Urteil die bwin Rechtsauffassung und bedeutet gleichzeitig eine weitere wichtige Bestätigung der Dienstleistungsfreiheit", heisst es seitens bwin.

Quelle: Pressemitteilung bwin

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