Montag, 20. August 2007

TV-Gewinnspiele: Gespräch der Medienaufsicht mit TV-Veranstaltern am 3. Mai

Am 3. Mai 2007 fand in München ein Gespräch zwischen der Medienaufsicht, den deutschen Fernseh-Veranstaltern, in deren Programm Gewinnspiele angeboten werden, sowie dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) statt. Auf Seiten der Medienaufsicht war neben dem Vorsitzenden der zuständigen Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten, Prof. Dr. Norbert Schneider, auch der Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, vertreten.

Hintergrund des Gespräches sind die zahlreichen Zuschauerbeschwerden, die bei den Landesmedienanstalten zu den Call-In-Formaten im privaten Fernsehen eingehen. Die Beschwerden werden von der Medienaufsicht als Indiz dafür gesehen, dass die mit den TV-Anbietern abgestimmten Regeln, die seit Herbst 2005 in Kraft sind, nicht exakt genug greifen bzw. dafür, dass sich in der Zwischenzeit durch neue Angebote auch neue Probleme ergeben haben.

Beide Seiten haben sich in dem Gespräch grundsätzlich auf die Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten in der Entwurfsfassung vom 2. April 2007 als Grundlage des weiteren Handelns geeinigt. Ein Maßnahmenkatalog der Veranstalter, der diese Regeln konkretisiert, befindet sich gerade in Abstimmung.

Zentrale Punkte sind dabei der Abbau von künstlichem Zeitdruck durch die Moderation, die Offenlegung der technischen Mechanismen, eine Dokumentation der ausgezahlten Gewinne, klare Referenzen bei Wortsuchspielen, die Konkretisierung und Transparenz von Auflösungen und die Verbesserung der Chancengleichheit.

Hinsichtlich des Schutzes von Minderjährigen hat der Vorsitzende der KJM vorgeschlagen durch zusätzliche Hinweise deutlich zu machen, dass Minderjährige von den Gewinnspielen ausgeschlossen sind und insofern Gewinne auch nicht an sie ausgezahlt werden.

Zwischen den Landesmedienanstalten und dem VPRT ist im Weiteren verabredet worden, mit dem Gesetzgeber zu erörtern, ob im 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Norm zu den Gewinnspielen verankert werden sollte.

Sowohl der Vorsitzende der GSPWM Schneider als auch der KJM-Vorsitzende Ring zeigten sich mit dem Ergebnis des Gesprächs zufrieden. Schneider erklärte nach dem Gespräch: “Mit der Festlegung auf konkrete und neue, zusätzliche Maßnahmen haben wir substantielle Verbesserungen für die Belange der Zuschauer erreicht. Einer schnellen Umsetzung steht damit nichts im Wege.“

Für die KJM erklärte deren Vorsitzender Ring: „Für mich kommt es darauf an, dass dem Anreiz für Kinder und Jugendliche, sich an Gewinnspielen zu beteiligen, energisch im Sinne einer „Abschreckung“ entgegen gewirkt wird. Damit wird das besondere Gefährdungspotential von Gewinnspielen gerade auf Jugendliche deutlich gesenkt.“

Kontakt bei Rückfragen:
Dr. Peter Widlok, Tel.: 0211/77007141 oder 0175/2623457

Pressemitteilung der GSPWM

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