Pressemitteilung der Eidgenössischen Spielbankenkommission
Im Beschwerdeverfahren gegen die Pokerverfügungen der ESBK hatte der Schweizerische Casino Verband (SCV) im Rahmen von vorsorglichen Massnahmen verlangt, dass die Durchführung der als Geschicklichkeitsspiele qualifizierten Pokerturniere bis zum Abschluss des Verfahrens ausserhalb von Casinos verboten werden sollte. Zudem sollte die ESBK keine Turniere mehr als Geschicklichkeitsspiele qualifizieren dürfen.
Mit Zwischenentscheid vom 18. März 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, diese Begehren abzuweisen respektive nicht darauf einzutreten. Diesen Entscheid hat der SCV an das Bundesgericht weitergezogen.
Mit nun vorliegendem Urteil vom 13. August 2008 stützt das Bundesgericht den Entscheid der Vorinstanz vollumfänglich. Wie diese wies auch das Bundesgericht die eingangs erwähnten Begehren des SCV ab, soweit es darauf eintrat.
Demnach können die von der ESBK als Geschicklichkeitsspiele qualifizierten Turniere bis auf Weiteres legal durchgeführt werden, sofern der Kanton oder die Gemeinde nichts anderes bestimmen.
Die ESBK wird vorläufig wie bis anhin Gesuche zur Durchführung von Pokerturnieren prüfen und im positiven Fall als Geschicklichkeitsspiele qualifizieren. Vorbehalten bleibt ein anderslautendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wo das Verfahren zur Grundsatzfrage, ob bestimmte Formen von Pokerturnieren Geschicklichkeitsspiele sind, weiterhin hängig ist.
Weitere Auskünfte:
Eidg. Spielbankenkommission ESBK, T +41 31 323 12 04
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Glücksspielrecht, Pokerrecht, Pokerturniere
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