• Wirtschaftsstudie belegt: Bundesländern drohen fünf Milliarden Euro Einnahmeverluste
• Neuer Staatsvertrag kostet mehr als 50.000 Arbeitsplätze in Deutschland
Hamburg, 5. Dezember 2008. Den Bundesländern drohen in den kommenden drei Jahren fünf Milliarden Euro Einnahmeverluste. Ursache ist der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag. Diese beängstigenden Zahlen belegt eine am 5. Dezember 2008 vom Münchener MKW veröffentlichte „Studie über die Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrages zum Lotterie- und Sportwettmarkt auf die deutsche Volkswirtschaft“. Die ifo-Anschluss-Studie belegt als dramatische Auswirkung des Staatsvertrages den Verlust von rund 50.000 Arbeitsplätzen in Deutschland.
Der schon im Vorfeld heftig umstrittene Glücksspielstaatsvertrag beschäftigt seit seinem Inkrafttreten zahlreiche Gerichte. Die strikte Monopolausrichtung – insbesondere auch im Vertrieb – sorgt zudem dafür, dass Deutschland ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof droht.
Für einige Regelungen wie das Internetverbot gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2008, so dass erst 2009 die vollen Konsequenzen dieses Vertragswerkes spürbar werden. Bereits jetzt sinken die staatlichen Einnahmen massiv, bedingt durch die Umsetzung der ersten Maßnahmen des Staatsvertrages zur Reduzierung von Vertrieb und Werbung. Für 2008 erwarten die Wirtschaftsforscher ein Minus von rund einer Milliarde Euro und in Folge mehr als 500 Millionen Euro Fördergelder weniger für Wohlfahrtseinrichtungen und Breitensport. Diese verheerenden Entwicklungen hatte das unabhängige ifo-Institut schon 2006 in einer Studie vorausgesagt.
Die Negativ-Bilanz der aktuellen ifo-Anschluss-Studie ist aber noch weitaus dramatischer. Das Gutachten prognostiziert gravierende Folgen für den deutschen Lotterie- und Sportwettmarkt. Kumuliert für den Zeitraum bis 2011 heisst das:
- Die Differenz der Zahl der direkt und indirekt Beschäftigten in einem regulierten deutschen Lotto- und Wettmarkt beträgt 51.570 Beschäftigte gegenüber einem Monopol.
- Die staatlichen Mindereinnahmen (Lotteriesteuer, Konzessionsabgaben und Gewinnabführung) betragen 5,5 Milliarden Euro, im Vergleich eines regulierten Marktes zu einem Monopol.
„Allein bei der Lotterie „6 aus 49“ ist ein Rückgang der Spieleinsätze um eine Milliarde Euro im Jahr 2009 durchaus realistisch“, so MKW-Studienleiter Lars Hornuf. „Es besteht sogar ein beträchtliches ‚Restrisiko’, dass die tatsächlichen Einbrüche unsere Worst Case-Prognosen noch übersteigen. Unsere Szenarien stellen vorsichtige Schätzungen dar, die, wie es bereits in der ifo-Studie der Fall war, durchaus auch dramatischer ausfallen können“. Hornuf stellt klar, dass es sich bei der vorliegenden Studie um eine Wirkungs- und nicht um eine Kosten-/Nutzenanalyse handele. Der Fokus liege auf den wirtschaftlichen Auswirkungen unterschiedlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen und den hiervon ausgehenden ökonomischen Rückwirkungen auf andere Sektoren.
Auch das wichtigste Argument der Vertragsbefürworter greift nicht: Statt dass der Staatsvertrag Spielsüchtige und Jugendliche schützt, wächst der Schwarzmarkt seit seiner Einführung unkontrollierbar und rapide. Eine aktuelle Analyse des legalen/illegalen Marktes für Glücksspiel in Deutschland geht davon aus, dass bereits jetzt elf Milliarden Euro an Spieleinsätzen in diesen unkontrollierten Bereich abfließen.
„Ohne Rücksicht auf Verluste wird unter dem absurden Argument der Lottosucht mit dem Glücksspielstaatsvertrag eine gesunde Branche kaputt gemacht. Selbst Günther Jauchs SKL-Show wurde schon von den Fernsehschirmen verbannt“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. „Die Zeche zahlen aber viel mehr noch die kleinen Kioskbesitzer, die ihre Annahmestellen schließen müssen, gewerbliche Spielvermittler, denen die Geschäftsgrundlage entzogen wird, Sportvereine, denen die Unterstützung gekürzt wird, und die Steuerzahler, die die Löcher in den Landeshaushalten stopfen müssen. Nicht zuletzt angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise ist der Glücksspielstaatsvertrag eine einzige Katastrophe.“ Faber appelliert erneut an die verantwortlichen Politiker, den Schaden zu begrenzen und eine europarechtskonforme Regelung des deutschen Glücksspielmarktes herbeizuführen.
Die Studie ist vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 erstellt worden. Dieses Urteil hatte festgestellt, dass die bisherige Rechtslage zu Sportwetten in Deutschland die Berufsfreiheit privater Vermittler verletzt und daher mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Nach den Vorgaben des Gerichts musste bis Ende 2007 deshalb das Sportwettenrecht neu geregelt werden. Rechtlich gab es für die Bundesländer nur zwei Möglichkeiten: entweder ein eng gefasstes staatliches Monopol auf dem Sportwettenmarkt – konsequent an der Suchtbekämpfung orientiert – oder eine regulierte Marktöffnung mit Zulassung privater Veranstalter und Vermittler. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, der zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, gehen die Politiker weit über die vom Bundesverfassungsgericht untersuchten Sportwetten hinaus. Werbeverbote und das Verbot von Internetangeboten werden auch für das Lottospiel und die Klassenlotterien verhängt.
Die komplette Studie steht als kostenloser Download zur Verfügung:
Wirtschaftsforschung_Studie.pdf
Pressekontakt:
Rüdiger Keuchel
040 – 89 00 39 69
presse(at)deutscherlottoverband.de
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Glücksspielrecht, Glücksspielstaatsvertrag, Glücksspielmonopol, Lottovermittler
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