Donnerstag, 11. Dezember 2008

Tipp24 AG stellt Online-Werbung 2009 weitgehend ein

- Grund ist eine Regelung des Glücksspiel-Staatsvertrages – Spielsuchtprävention wird vorgeschoben

- Folgen des Glückspielstaatsvertrages bedrohen 170 Arbeitsplätze in Hamburg


Zum 1. Januar 2009 wird die Tipp24 AG ihre Online-Werbung für die Vermittlung von staatlichen Lotterien in Deutschland weitgehend einstellen. Grund dafür ist eine Regelung des neuen Glücksspiel-Staatsvertrages, die jegliche Werbung im Internet für Lotterien untersagt. Dieses Verbot wird mit Spielsuchtprävention begründet. Studien, die den von Tipp24 vermittelten Lotterien - beispielsweise Lotto 6 aus 49, ARD-Fernsehlotterie und SKL - eine besondere Suchtgefährdung nachweisen, gibt es allerdings nicht.

Die Tipp24 AG wird weiter juristisch gegen diese Verbote vorgehen. Aus diesem Grund wird sie die Kooperationen mit einigen wenigen Partnern aufrecht erhalten bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage in den bereits laufenden Verfahren. Dies wird hauptsächlich in Berlin stattfinden, da das dortige Verwaltungsgericht den Glücksspielstaatsvertrag in einem ersten Hauptsacheverfahren für EU-rechtswidrig und damit in weiten Teilen für nichtig befunden hat.

Jens Schumann, Vorstandsvorsitzender der Tipp24 AG, stellt dazu fest: „Es ist sehr bedauerlich, dass die Politik auch in Zeiten der aktuellen Wirtschaftskrise an Symbolpolitik festhält, die nicht nur die direkt betroffenen Firmen wie Tipp24 massiv behindert, sondern erhebliche Nebeneffekte hat. So werden zum Beispiel der Internet-Werbewirtschaft, die ihre Prognosen für 2009 aufgrund der nachlassenden Konjunktur vor kurzem deutlich reduzieren musste, auf einen Schlag mehrere Millionen Euro entzogen.“

Bei Tipp24 selbst sind durch die Folgen des Glückspielstaatsvertrages über 170 Arbeitsplätze bedroht. Die börsennotierte Gesellschaft ist seit 2002 profitabel und hat allein in den Jahren 2007 und 2008 einen Beitrag zum deutschen Steueraufkommen in Höhe von ca. 230 Mio. Euro geleistet. Die von Tipp24 vermittelten Lotto-Spieleinsätze sind ausschließlich dem deutschen Lotto und den von ihm geförderten Zwecken zugute gekommen.

Über die Tipp24 AG: Tipp24 wurde 1999 gegründet und ist heute - gemessen an den vermittelten Spieleinsätzen - die Nr. 1 für Lotterieprodukte im Internet. Von Anfang an konnte das Unternehmen beeindruckende Wachstumsraten aufweisen. Angeboten werden fast alle staatlichen Lotterieprodukte. Mit nur wenigen Mausklicks wird der Tippschein abgegeben - rund um die Uhr, schnell und zuverlässig. Die Spielquittung wird sicher verwahrt, eine automatische Gewinn­benachrichtigung erfolgt per SMS und E-Mail und die Gewinne werden automatisch gutgeschrieben. Tochtergesellschaften von Tipp24 (www.tipp24.com) sind Ventura24 in Spanien (www.ventura24.es), Puntogioco24 (www.puntogioco24.it) in Italien und MyLotto24 (www.mylotto24.co.uk) in Großbritannien. Seit 2005 werden die Aktien der Tipp24 AG an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

Pressekontakt:
Tipp24 AG
Andrea Fratini
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 40 32 55 33-660
Fax: +49 40 32 55 33-5600
E-Mail:
Internet: www.tipp24.com

1 Kommentar:

Priska Mielke hat gesagt…

Dem kann ich mich nur anschließen. Der neue Glücksspielstaatsvertrag dient lediglich dazu, dem Staat eines seiner letzten Monopole zu sichern. Selbst wenn es wirklich eine nennenswerte Anzahl Spielsüchtiger unter den Kunden von www.tipp24.com und der anderen Online-Anbieter gäbe, würde man sie durch ein Verbot sicher nicht vom Spielen abhalten, sondern höchstens in die staatlichen Annahmestellen locken. Außerdem verstoßen die neuen Regelungen allem Anschein nach gegen das EU-Wettbewerbsrecht.