Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat Regeln für Gewinnspiele im Fernsehen und im Radio auf den Weg gebracht, die die Verbraucher in Zukunft maßgeblich vor unseriösen Angeboten schützen sollen.
Verboten sind demnach zum Beispiel Gewinnspiele, die sich an Kinder und Jugendliche richten, sowie irreführende Aussagen über die Lösungslogik oder die Chancen, durchgestellt zu werden. Moderatoren dürfen Zuschauer nicht zur Mehrfachteilnahme auffordern, die Teilnahmebedingungen müssen deutlich lesbar eingeblendet werden. Die maximal zulässige Teilnahmegebühr liegt bei 50 Cent.
Bei Verstößen gegen diese Regeln können Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Die Satzung tritt voraussichtlich in wenigen Wochen – sobald alle Bundesländer sie in ihren Gesetzesblättern veröffentlicht haben – in Kraft.
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen