von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der Griechische Staatsrat, in seiner Eigenschaft als höchstes Verwaltungsgericht Griechenlands, hat beschlossen, Rechtsfragen zum Monopol des staatlich lizensierten Glücksspielanbieters OPAP dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Entsprechend der derzeitigen Rechtslage hat OPAP bis 2020 ein Ausschließlichkeitsrecht für das Angebot von Glücksspielen und Wetten. Nach Ansicht des Staatsrats kann sich OPAP, seit 2000 privatrechtlich organisiert und an der Börse gelistet, jedoch nicht darauf berufen, die Gelegenheiten zum Glücksspiel einzuschränken und die Öffentlichkeit zu beschützen. Auch biete OPAP seine Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat an.
Bislang wurden unter Berufung auf das Monopol ausländische Anbieter vom griechischen Wettmarkt ausgeschlossen. Dies war allerdings als Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit kritisiert worden. Der private britische Anbieter Stanleybet International (Stanley International Betting Ltd.) hatte im letzten Jahr unter Berufung auf Europarecht und die einschlägige Rechtsprechung des EuGH Annahmestellen in Griechenland (eine in der Hauptstadt Athen und eine in der nordgriechischen Stadt Thessaloniki) eröffnet, was nach einer Razzia zu umfassenden rechtlichen Auseinandersetzungen führte. Das Verwaltungsgericht Athen hatte Mitte Januar 2009 im einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass der Buchmacher seine dortige Annahmestelle bis auf weiteres wieder öffnen dürfe.
Stanleybet International begrüßte die neue Gerichtsentscheidung des Staatsrats. Der Beschluss zeige, dass die griechischen Behörden sein Unternehmen unter klarem Verstoß gegen den EG-Vertrag diskrimiert hätten, führte der Direktor von Stanleybet International, John Whittaker, aus. Er forderte eine Fortführung des Vertragsverletzungsverfahrens: "Welche weiteren Beweise benötigt die Europäische Kommission noch, um Griechenland vor dem Europäischen Gerichtshof zu bringen?"
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Glücksspielrecht, Sportwettenmonopol, Vorlageverfahren EuGH, Griechenland, OPAP
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