Die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie wird ab dem 1. April in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt. Dann tritt der zwischen den Trägerländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein geschlossene Staatsvertrag in Kraft. Die NKL war zuvor ein Eigenbetrieb öffentlichen Rechts.
Der Wechsel der Rechtsform hat vor allem verwaltungstechnische Auswirkungen. Für die NKL-Spielteilnehmer, die NKL-Mitarbeiter sowie für Geschäftspartner ändert sich nichts. Die staatliche Lotterie, deren Anfänge auf das Jahr 1612 zurückgehen, hat weiterhin Bestand. Die Gewinne bleiben staatlich garantiert. Auch der Vertrieb über die staatlich zugelassenen Lotterie-Einnehmer bleibt unverändert. Die Tätigkeit des bislang im Auftrag der Länder für die Durchführung der Klassenlotterie beauftragten Bankenkonsortiums entfällt. Die NKL erhält mit dem Staatsvertrag die rechtliche Selbstständigkeit zur Durchführung von staatlichem Glücksspiel.
Der Staatsvertrag gibt der NKL eine solide, transparente und zeitgemäße Rechtsform und bietet die Gewähr, dass die NKL ihre ordnungsrechtlichen Aufgaben nach den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags bestmöglich umsetzt. Darüber hinaus wird durch den Wechsel die Kostenstruktur des Unternehmens signifikant verbessert. Die Änderungen werden ab dem 1. April 2009 wirksam.
"Das fast 400 Jahre alte Klassenlotteriespiel wurde im Lauf der Zeit immer wieder reformiert und erneuert", so Günther Schneider, Vorstandssprecher der NKL. "Wir freuen uns, dass die Länder mit dem neuen Staatsvertrag ein klares Bekenntnis zur NKL abgeben. Durch die neue Rechtsform sind wir in der Lage, unser Angebot weiter zu entwickeln und den sich ständig ändernden Rahmenbedingungen und vor allem den Wünschen unserer Kunden angemessen anzupassen."
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