- 139 Arbeitsplätze in Hamburg von Restriktionen des Glücksspiel-Staatsvertrages betroffen
- Petra von Strombeck und Marcus Geiß scheiden aus dem Vorstand aus
(Hamburg, 27. März 2009) Mit einem umfangreichen Personalabbau und einer Verkleinerung des Vorstands zieht die Tipp24 AG die Konsequenzen aus dem neuen Glücksspiel-Staatsvertrag. Mit Inkrafttreten der zweiten Stufe des Glücksspiel-Staatsvertrages zum 1. Januar 2009 musste die Tipp24 AG ihre Geschäftstätigkeit stark reduzieren. Die Mitglieder des Vorstands der Tipp24 AG, Marcus Geiß und Petra von Strombeck, werden zum 31. März 2009 aus dem Vorstand ausscheiden.
Zum 1. Januar 2009 hatte die Tipp24 AG ihr bisheriges Geschäft der internetbasierten Vermittlung der Teilnahme an den Spielen des Deutschen Lotto- und Totoblocks unter dem Zwang der neuen glücksspielrechtlichen Verbote eingestellt. Die Website www.tipp24.com wird seitdem von der Tipp24 Services Ltd. mit Sitz in London betrieben.
Vor demselben Hintergrund hat die Tipp24 AG Maßnahmen ergriffen, um die Anstellungsverhältnisse von 139 ihrer 154 Mitarbeiter am Hamburger Unternehmenssitz schnellstmöglich zu beenden. In jedem Fall wird die Tätigkeit der betroffenen Mitarbeiter für die Tipp24 AG spätestens am 31. März 2009 enden.
"Wir sind gezwungen, einen Großteil unserer Mitarbeiter freizusetzen, da uns der neue Glücksspiel-Staatsvertrag jegliche Vermittlungsaktivitäten von Lotterien im Internet in Deutschland untersagt. Ein Großteil dieser Arbeitsplätze wird voraussichtlich im Ausland neu entstehen – hier gelten diese Restriktionen nicht", so Jens Schumann, Vorsitzender des Vorstands der Tipp24 AG. "Während der deutsche Staat mit Milliardenbeträgen um die Rettung deutscher Arbeitsplätze kämpft, vernichtet er gleichzeitig mit einem europarechtswidrigen Gesetz die Arbeitsplätze eines gesunden mittelständischen Unternehmens. Außerdem hat die Tipp24 AG allein im vergangenen Jahr Steuern in Höhe von rund 130 Mio. Euro an die Bundesländer abgeführt, die nun ersatzlos wegfallen."
In der Tipp24 AG verbleiben 15 Mitarbeiter, die für Verwaltungstätigkeiten der Konzernmutter eingesetzt werden. Die Arbeitsplätze der Tipp24 Entertainment GmbH sind vom Glücksspiel- Staatsvertrag nicht betroffen und bleiben bestehen.
Grundlage des Glücksspiel-Staatsvertrages ist die Bekämpfung von Spielsucht. Er verbietet den Vertrieb und die Werbung für Lotto im Internet. Bislang gibt es jedoch keine wissenschaftliche Studie, die eine gesellschaftlich relevante "Lottosucht" belegt. "Vielmehr scheint dieser Staatsvertrag private Unternehmen unter dem Vorwand der Sucht-Prävention ausschalten zu wollen", so Schumann. "Denn auch eine Suchtkontrolle wäre im Internet viel effektiver möglich als am Lottokiosk. Wir gehen deshalb weiterhin juristisch gegen den neuen Staatsvertrag vor."
Quelle: Tipp24 AG
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