Glücksspielunternehmen zeigt sich verwundert über Pressemeldung
Koblenz. Lotto Rheinland-Pfalz zeigt sich verwundert über eine Pressemitteilung der Tipp24 AG, nach der das Glücksspielunternehmen aus Koblenz zur Annahme von Online-Lottoscheinen der Tipp24 AG und anderer Vermittler verpflichtet sei.
Richtig ist hingegen, dass eine Entscheidung des OLG Koblenz ergangen ist, in der ein technischer Dienstleister mit seinem Begehren zur Öffnung einer elektronischen Schnittstelle nur teilweise Erfolg hatte. Diese Entscheidung erging auch lediglich im sogenannten einstweiligen Verfügungsverfahren.
"Daher ist dieser Entscheidung auch keine grundsätzliche Bedeutung beizumessen", sagt Hans-Peter Schössler, Geschäftsführer der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH. Damit ist das Unternehmen rechtlich anderer Meinung als das Gericht und sieht sich auch im Einklang mit der vorherrschenden Rechtsprechung in Deutschland und des EuGH, insbesondere dessen aktueller Entscheidung in Sachen bwin / Liga Portuguesa.
"Aufgrund dessen werden wir das sogenannte Hauptsacheverfahren am Landgericht Koblenz anstrengen, um eine endgültige Klärung der offenen Rechtsfragen zu erreichen", betont Schössler.
In diesem Zusammenhang verweist das rheinland-pfälzische Glücksspielunternehmen auch auf eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg, in der dem besagten technischen Dienstleister die Übermittlung von Spielaufträgen der Tipp24 Services Ltd. an die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH verboten worden ist.
Quelle: Lotto Rheinland-Pfalz GmbH
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