Der europäische Casinoverband ECA begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Regulierungsrecht der Mitgliedsstaaten zur Beschränkung des Online- Glücksspielmarktes
Die ECA begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs EuGH im Verfahren der Portugiesischen Profi-Fußballliga und Bwin gegen Portugal (C-42/07). Sie bestätigt den EU-Mitgliedsstaaten das Recht, zum Schutz der Verbraucher Beschränkungen gegen Online Glücksspiel innerhalb des eigenen Landes zu erlassen, um damit ein verantwortungsbewußtes Spiel zu gewährleisten und Betrugsmöglichkeiten und Kriminalität im eigenen Land einzuschränken.
Die heutige Entscheidung durch Europas höchstes Gericht ist äußerst wichtig für die zukünftige Regulierung des Glückspielmarktes in Europa. Gerade im Internet Glückspiels kann den besonderen Anforderungen an den Konsumentenschutz nun individuell auf Staatenebene Rechnung getragen werden.
In ihrer Entscheidung bestätigt das Gericht die Übereinstimmung nationaler Glücksspielregelungen zur Beschränkung des Glücksspiel- und Wettangebots mit dem EU-Recht auf Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit.
Damit hat das Gericht erneut die Besonderheiten des Glückspielmarktes und die Notwendigkeit anerkannt, Europäische Konsumenten über nationale Regelungen zu schützen. Zahlreiche Beschwerdeverfahren bei der EU-Kommission dürften sich damit erledigt haben.
Ermessungsfreiheit der Mitgliedsstaaten aufrechterhalten
In ihrem Urteil v. 8. September 2009, hat das Gericht das Recht der Portugiesischen Behörden bestätigt, die Erlaubnis im Online Glücksspiel- und Wettmarkt auf einen nationalen Anbieter zu beschränken. Aus öffentlichem Interesse, zum Schutz der Konsumenten und im Kampf gegen Betrug ist eine solche Beschränkung gerechtfertigt, verhältnismäßig und nicht diskriminierend.
Die ECA begrüßt, dass das Subsidiaritätsprinzip zur Regulierung des Glücksspiels anerkannt wird. Dies entspricht vorhergehenden Entscheidungen auf diesem Gebiet.
Obwohl es dem Portugiesischen Gericht obliegt, festzustellen, inwieweit die Portugiesische Legislative - wie im EU Gesetz gefordert - ordnungsgemäß informiert wurde, bestätigt die Entscheidung klar die Ermessungsfreiheit der Mitgliedsstaaten, diesen hoch sensiblen Bereich eigenständig zu regulieren.
Ron Goudsmit, Präsident der ECA begrüßte die Entscheidung und sagte: In ihrer Entscheidungsfindung hat das Gericht erneut anerkannt, dass die Mitgliedsstaaten durch die Regulierung und Kontrolle ihres eigenen Glücksspielmarktes selbst am besten Verbraucherschutz und Betrugsprävention gewährleisten können.
Goudsmit weiter: "Die ECA und seine Mitglieder haben sich verpflichtet, ein faires und kontrolliertes Glücksspiel anzubieten und für den Konsumenten so ein sicheres Umfeld und ein verantwortungsbewusstes Spielangebot vorzuhalten. Die ECA Mitgliedsstaaten nehmen ihre soziale Verantwortung sehr ernst, und als solches begrüßt die ECA die Entscheidung des Gerichts, den Mitgliedsstaaten die Hoheit zur Regulierung ihrer Märkte zu billigen und das verantwortungsbewusste Verhalten der Glücksspielanbieter zu verstärken.
Quelle: European Casino Association
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