Heute fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im Fall bwin und Portugiesische Fußballliga (Liga) gegen den portugiesischen Monopolanbieter Santa Casa da Misericórdia de Lisboa (Santa Casa). Santa Casa hatte behauptet, dass der Sponsoringvertrag von bwin mit der portugiesischen Liga und damit verbundene Werbemaßnahmen illegal seien, da Santa Casa das Monopol auf die Bereitstellung von Leistungen im Bereich On- und Offline-Lotterien und -Wetten in Portugal habe.
Der EuGH schlussfolgerte, dass das Monopol von Santa Casa aufgrund der Besonderheiten des portugiesischen Systems unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt sei. Die Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit müssen jedoch „geeignet sein, die Verwirklichung der von dem betroffenen Mitgliedstaat geltend gemachten Ziele zu gewährleisten und dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist. Schließlich dürfen sie jedenfalls nicht diskriminierend sein“.
Sigrid Ligné, EGBA-Generalsekretärin, dazu: "Angesichts der strikten Betrugbekämpfungsregulierungen, denen EU-lizenzierte Anbieter unterliegen und die ein hohes Maß an Integrität, Transparenz und Nachverfolgbarkeit im Online-Gaming-Sektor ermöglichen, denken wir nicht, dass diese Anforderungen erfüllt sind. Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben bereits bewiesen, dass es möglich ist, ein hohes Maß an Verbraucherschutz und gleichzeitig gut regulierte und wettbewerbsfähige Online-Gaming-Produkte zu bieten."
Das heutige Urteil muss auch im Zusammenhang mit der wachsenden Zahl an Mitgliedstaaten gesehen werden, die gerade ihre Online-Glücksspiel-Regulierung überdenken und überarbeiten. Wie bislang in keinem Verbrauchermarkt hat auch keiner dieser Mitgliedstaaten, der gerade seine Glücksspielgesetzgebung überarbeitet, ein monopolistisches Modell gewählt, um einen modernen internetbasierten Markt mit derart unterschiedlichen Verbraucheranforderungen zu regulieren.
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