Donnerstag, 22. März 2007

Europäische Kommission verlängert Prüfung des geplanten Glücksspielstaatsvertrages

Die Auseinandersetzung zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung über die Zulassung privater Anbieter von Sportwetten in Deutschland und der Behinderung des grenzüberschrietenden Angebots geht weiter. Die Kommission kündigte am Dienstag an, vor einer Entscheidung den geplanten Glücksspielstaatsvertrag der deutschen Länder genauer prüfen zu wollen und das laufende Notifizierungsverfahren zu verlängern. 15 der 16 Ministerpräsidenten (gegen die Stimme von Schleswig-Holstein) hatten am 13. Dezember 2006 den Entwurf des Staatsvertrages abgesegnet und ihn noch im Dezember der Kommission zur Prüfung vorgelegt, da er maßgebliche Auswirkungen auf das Internet-Angebot hat (vorgesehen ist u. a. ein komplettes Verbot der Bewerbung und der Anbietens über das Internet, das vor allem das grenzüberschreitende Angebot betrifft). Mit dem Staatsvertrag soll das Sportwetten- und Glücksspielmonopol um mindestens weitere vier Jahre aufrecht erhalten und in einzelnen Punkten sogar noch verschärft werden.

Die Bundesregierung hat nun bis Ende Mai 2007 die Chance, die Kommission von der europarechtlichen Unbedenklichkeit des staatlichen Lotteriemonopols in Deutschlands zu überzeugen. Ob dies gelingt, ist offen. "Wir haben unsere Zweifel, ob der Entwurf die europarechtlichen Bedingungen erfüllt", sagte der Sprecher von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy. Berlin werde daher ein Schreiben mit der Bitte um detaillierte Informationen zugesandt. Das im April vergangenen Jahres eröffnete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland werde damit weitergeführt. Damit droht weiter eine ultimative Aufforderung der Kommission zur Gesetzesänderung oder anderenfalls eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

"Wir müssen die neuen Umstände bei unserer Beurteilung berücksichtigen", ergänzte der Sprecher von McCreevy mit dem Hinweis auf den Staatsvertrag. Die Frist für eine Antwort betrage zwei Monate. "Wir wollen in der Lage sein, eine fundierte Entscheidung in diesem sensiblen Bereich zu treffen", erklärte er. Staatliche Glücksspielmonopole seien nach europäischem Recht zwar zulässig, doch dürften private Anbieter nicht einfach "draußen gehalten werden".

Dies ist ein Rückschlag für die deutschen Länder. Ihre Vertreter hatten sich in der vergangenen Woche nach einer Anhörung in Brüssel noch sehr zuversichtlich geäußert, dass die Kommission grünes Licht für das beabsichtigte Staatsmonopol und gegebenenfalls nur einige Auflagen verfügen werde. So hatte etwa der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, der "Süddeutschen Zeitung" gesagt, die Länder würden mit "keinerlei Schwierigkeiten in Brüssel rechnen".

Quellen: Dow Jones, Archiv

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