„Die Bundesregierung sieht den Glücksspielstaatsvertrag als verfassungs- und europarechtskonform an. Sie unterstützt die Länder in deren Entscheidung, das staatliche Wettmonopol aufrechtzuhalten.“ Diese Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erhielt die FDP-Bundestagsfraktion auf eine Kleine Anfrage zu Sportwetten und Glücksspiel. Detlef Parr, sportpolitischer Sprecher seiner Fraktion, hatte die parlamentarische Initiative gestartet.
Zum aktuellen Stand des von Brüssel gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten europarechtlichen Beanstandungsverfahrens heißt es in der veröffentlichten Antwort: „Die Bundesregierung hat in dem Vertragsverletzungsverfahren zum Glücksspielstaatsvertrag am 20. Mai 2008 ihre Stellungnahme zu dem Mahnschreiben der EU-Kommission vom 1. Februar 2008 abgegeben. Darin stellt die Bundesregierung dar, aus welchen Gründen die zwischen Bund und Ländern unterschiedlichen, in der Natur der jeweils angebotenen Glücksspiele liegenden Ausgestaltungen der jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen auch unter europarechtlichen Maßgaben aufrechterhalten werden können. Eine Reaktion der EU-Kommission auf die deutsche Stellungnahme ist noch nicht ergangen.“
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Parr kritisierte diese offizielle Erklärung.
Quelle: DOSB PRESSE
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