Pressemitteilung der Deutschen Klassenlotterie Berlin (DKLB)
Berlin, 23. Oktober 2008 - Das Landgericht Berlin hat gestern den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen eine einzelne Berliner Annahmestelle in vollem Umfang zurückgewiesen.
Mit dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung hatte - wie bereits gegen die DKLB - ein nicht konzessionierter, ausländischer Anbieter erwirken wollen, dass die betroffene Annahmestelle neben Einschränkungen bei der Werbung, das Lotterieangebot vom Süßwarenangebot zu trennen habe, und sich dabei insbesondere auf den Jugendschutz berufen.
Die Annahmestelle hatte dieser Argumentation nicht folgen können und Widerspruch eingelegt. In der Vergangenheit hatte auch die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin auf den fehlenden Kausalzusammenhang zwischen Süßwarenangebot und Spielsucht hingewiesen.
In der gestrigen mündlichen Verhandlung ist die Kammer dem Antrag der Berliner Annahmestelle gefolgt und hat den Antrag auf Einstweilige Verfügung vollumfänglich zurückgewiesen. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
"Wir freuen uns, dass das Landgericht nun schon zum zweiten Mal innerhalb nur weniger Tage so entschieden hat. Für die Berliner Annahmestellen und die Berliner LOTTO-Spieler ist auch dies wieder einmal ein guter Tag" erklärt das Vorstandsmitglied der DKLB, Hans-Georg Wieck.
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen