Pressemitteilung von bwin e.K. vom 7. Oktober 2008
bwin: Wichtige Einordnung zu Behördenvorgehen und Schadenersatzansprüchen privater Anbieter mit DDR-Lizenz
Neugersdorf - Mit einer Hauptsachenentscheidung hat heute das Verwaltungsgericht Stuttgart mehrere Untersagungsverfügungen gegen Annahmestellen, die Sportwetten eines Wettbüros mit einer DDR- Lizenz anbieten, aufgehoben. Damit hat das VG Stuttgart festgestellt, dass in der früheren DDR erteilten Erlaubnissen für die Vermittlung von Sportwetten rechtliche Bedeutung auch in den alten Bundesländern zukommt.
Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "Dieses Urteil bestätigt uns in unserer Rechtsauffassung, dass unsere DDR-Lizenz bundesweit gültig ist. Mit ihrer Entscheidung haben die Stuttgarter Richter eine wichtige rechtliche Einordnung zum Vorgehen verschiedener Behörden gegen Sportwettenanbieter mit DDR-Lizenzen gegeben. bwin wird sich gegen diese unrechtmäßigen Maßnahmen weiter juristisch zur Wehr setzen und mögliche Schäden im Rahmen von Staatshaftungsklagen geltend machen."
bwin e.K. verfügt über eine sogenannte DDR-Lizenz und fällt damit nicht unter den Anwendungsbereich des Glücksspielstaatsvertrags mit seinem Internetverbot für Sportwettenanbieter."
Über bwin e.K.:
bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
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