ZAK-Pressemitteilung 13/2009: Halbjahresbilanz der ZAK: Gewinnspiele und Schleichwerbung im Fokus der Landesmedienanstalten
Zunahme von Erotik- und Dating-Angeboten
Die Zahl der Neuzulassungen von Rundfunksendern ist im ersten Halbjahr 2009 konstant geblieben. Das geht aus der Halbjahresbilanz der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hervor. Demnach haben die Direktoren der 14 Landesmedienanstalten in den ersten sechs Monaten 13 bundesweite Fernsehsender (2008: 14 TV-Sender) zugelassen. Erhöht hat sich jedoch die Zahl der angezeigten Telemedienangebote. 18 Angeboten wurde im ersten Halbjahr 2009 (2008: sechs Telemedienangebote) auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Spitzenreiter ist der Anbieter von Telefon- und Mehrwertdiensten Global Port S.L, der in diesem Jahr gleich 15 Dienste startete. Zahlreiche dieser Dienste werden zurzeit wegen möglicher Verstöße gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag überprüft. Im Vergleichszeitraum 2008 wurden nur fünf bundesweite Dating- und Erotik-Angebote angezeigt.
Gewinnspiele und Schleichwerbung bestimmen Aufsichtsarbeit
Schwerpunkte der Aufsichtsarbeit der Landesmedienanstalten im ersten Halbjahr 2009 bildete die Prüfung möglicher Programmverstöße in den Sendungen der privaten Fernsehveranstalter. Im ersten Halbjahr 2009 beschäftigte sich die ZAK mit 51 Fällen mit Verdacht auf Verstöße gegen Programmgrundsätze bzw. sonstige Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages. In 43 Fällen beschloss die ZAK, rechtsaufsichtlich tätig zu werden bzw. durch die zuständige Landesmedienanstalt Verfahren einzuleiten. Der Schwerpunkt der Beanstandungen lag dabei auf Verstößen gegen die Gewinnspielregeln. Hier wurde in 35 Fällen ein Verfahren eingeleitet.
Insgesamt 15 bundesweit ausgestrahlte Sendungen, die im Verdacht verbotener Schleichwerbung standen, wurden überprüft, in 11 Fällen leitete die ZAK ein Beanstandungsverfahren ein.
Gegen folgende Sender hat die ZAK im ersten Halbjahr 2009 ein Bußgeld- und Beanstandungsverfahren wegen Schleichwerbung eingeleitet:
Kabel 1: Sendung „Hinter den Kulissen eines Megadiscounters“, Sendereihe
„K1– Die Reportage“.
n-tv: Sendung „Schwarzwälder Schinken“, Sendereihe „n-tv Wissen“.
Sat.1: Sendung „Jetzt wird eingelocht“. (2 Fälle)
Sat.1: Sendung „Jetzt wird eingeseift“.
DSF: Beitrag über das Bordell „Pascha“, Sendung „Männer TV“.
DSF: Beitrag über die „New York Tabledance Bar“, Sendung „Männer TV“.
DSF: Einblendung einer Drucker-Animation und Einblendung eines Hotel-Logos auf Monitoren in der Studiokulisse der Sendung „Doppelpass“.
RTL 2: Sendung „Die Bravo Supershow“.
Bloomberg TV: Sendung der „Impuls Finanzmanagement AG“ in der Sendung „Sicher-Lich“.
Eine Liste mit allen Programmen und Telemedien ist auf der ALM-Seite abrufbar: www.alm.de/fileadmin/forschungsprojekte/GSPWM/Fernsehprogramme_aktuell.pdf
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. September 2008 ist der DLM-Vorsitzende Thomas Langheinrich – Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) – auch Vorsitzender der ZAK. Die Kommission für ZuIassung und Aufsicht ist abschließend zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Prof. Dr. Norbert Schneider und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.
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