Der Bundesverband Automatenunternehmer teilt mit:
Mit Nachricht vom 13.09.2007 haben wir darüber informiert, dass der 5. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) eines der vor dem Finanzgericht (FG) Düsseldorf geführten Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuer auf Umsätze aus Geld-Gewinn-Spiel-Geräten durch Beschluss entschieden hat.
In dem Beschluss vom 09.08.2007, Az. V B 96/07, der heute veröffentlicht wurde, hat sich der BFH - wie von uns vermutet - inhaltlich zur Frage der Europarechtskonformität der Umsatzsteuer auf Umsätze aus Geld-Gewinn-Spiel-Geräten nicht geäußert. Die Entscheidung stützt sich ausschließlich darauf, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen, weil die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde und im Schrifttum sowie in der Rechtssprechung der Finanzgerichte unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Der BFH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Aussetzung der Vollziehung nicht voraussetzt, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen.
Letztlich sind also die Hauptsacheverfahren vor dem FG Düsseldorf und dem BFH, gegebenenfalls auch dem EuGH, abzuwarten.
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