Freitag, 12. November 2021

BFH zur Besteuerung von Sportwetten

1. Der Einsatz bei einer Sportwette umfasst den gesamten Betrag, den der Spieler zum Abschluss des Wettvertrags i.S. des § 763 BGB an den Veranstalter zahlt.

2. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sportwettensteuer nach § 17 Abs. 2 Satz 2 RennwLottG a.F. ist nicht um die gegebenenfalls auf den Spieler überwälzte Sportwettensteuer zu kürzen.

RennwLottG § 10 Abs. 1, § 11, § 17 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2, § 20 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 5, Abs. 2 Nr. 7, § 21
RennwLottGABest § 37 Abs. 1 Satz 1

BFH-Urteil vom 7.9.2021, IX R 30/18 (veröffentlicht am 11.11.2021)

Vorinstanz: Hessisches FG vom 12.11.2018, 5 K 1569/16

Samstag, 6. November 2021

WestLotto: „Es geht um die Frage, ist ein Anbieter legal oder ist er illegal“

WestLotto bei Podiumsdiskussion auf iGaming Germany in Berlin

Wie können die Kanalisierungsziele im Glücksspiel unter den Bedingungen des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) erreicht werden? Unter dieser zentralen Frage stand eine Podiumsdiskussion bei der Konferenz iGaming Germany in Berlin. Entscheidend sei dabei längst nicht mehr die Frage, ob ein Anbieter staatlich oder privat ist, meint Stefan Kilpper, Manager Stakeholder Relations und Public Affairs, der für WestLotto an der Diskussion teilnahm.

„Es geht um die Frage, ist ein Anbieter legal oder ist er illegal“, sagt Kilpper. Als Konsequenz daraus fordert er auch die Einführung von Black Lists statt White Lists für die Einordnung von Glücksspielanbietern. Dies sei vor allem mit Blick auf Zahlungsprozesse von zentraler Bedeutung. Zudem brauche es eine „schlagkräftige Aufsichtsbehörde für den Online-Markt, um illegale Anbieter fernzuhalten. Darüber hinaus sei es wichtig, das in Deutschland lizensierte Anbieter die Möglichkeit haben, mit attraktiven und praktikablen Produkten die gewünschten Kanalisierungsziele zu erreichen.

Quelle: WestLotto

Donnerstag, 21. Oktober 2021

BFH: Besteuerung von Sportwetten mit Verfassungs- und Europarecht vereinbar

Pressemeldung des Bundesfinanzhofs vom 21. Oktober 2021 – Nr. 37/21

Mit zwei Urteilen vom 17.05.2021 – IX R 20/18 und IX R 21/18 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die seit 2012 geltende Besteuerung von Sportwetten als mit dem Grundgesetz (GG) und mit Europarecht vereinbar eingestuft.

In den Streitfällen boten ausländische Unternehmen nach Aufgabe des staatlichen Monopols Sportwetten an in Deutschland lebende Kunden über das Internet an. Die Unternehmen führten auf die Wetteinsätze 5 % Sportwettensteuer an das zuständige Finanzamt ab. Vor dem BFH wandten sich die Sportwettenanbieter gegen die Besteuerung, da diese gegen zahlreiche Regelungen des GG verstoße und zudem europarechtswidrig sei.

Der BFH hat die Rechtmäßigkeit der seit Mitte 2012 geltenden Besteuerung von Sportwetten bestätigt. Die für die Besteuerung einschlägige Regelung in § 17 Abs. 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG) sei formell ordnungsgemäß zustande gekommen. Der Bund habe nach dem GG die Gesetzgebungszuständigkeit. Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz sei nicht verletzt. Insbesondere liege kein sog. strukturelles gesetzliches Vollzugsdefizit vor, das einer Erhebung der Steuer entgegenstehe. Denn das RennwLottG ziehe inländische und vor dem Hintergrund der EU-Amtshilfe auch ausländische Anbieter von Sportwetten zur Besteuerung heran. Angesichts der moderaten Höhe der Sportwettensteuer von 5 % der Wetteinsätze sei diese auch nicht erdrosselnd.

Auch europarechtliche Zweifel, die ansonsten zu einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union geführt hätten, hat der BFH verneint. Da die Besteuerung inländische wie ausländische Anbieter in gleicher Weise und zu gleichen Bedingungen treffe, sei der freie Dienstleistungsverkehr nicht beschränkt.

Die seit 2012 geltende Sportwettenbesteuerung, die inländische und ausländische Wettanbieter betrifft, die Sportwetten an deutsche Kunden anbieten, ist zusammen mit der Besteuerung von Lotterien und Rennwetten von erheblicher finanzieller Bedeutung. So lag das Gesamtaufkommen aus dem RennwLottG im Jahr 2020 bei mehr als 1,9 Milliarden Euro.

Siehe auch: IX R 20/18, IX R 21/18

Dienstag, 17. August 2021

„Glücksspiel“: Landgericht München I verurteilt den Freistaat Bayern wegen unzulässiger Glücksspielwerbung

Pressemitteilung des LG München I Nr. 22 vom 13.08.2021

Die u.a. auf Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat mit Urteil vom 13.08.2021 (Az. 33 O 16380/18) einer Klage der Klägerin zu 2) stattgegeben, mit welcher der Beklagte auf Unterlassung wegen unzulässiger Glücksspielwerbung in Anspruch genommen wurde. Die Klage der Klägerin zu 1) hat die Kammer abgewiesen.

Die Klägerin zu 1) ist eine in Gibraltar ansässige Limited, die sogenannte Zweitlotterien anbietet. Zweitlotterien lehnen sich an herkömmliche Lotterien staatlicher Glückspielanbieter (Primärlotterien) an und bieten Wetten auf den Ausgang von Ziehungen dieser Primärlotterien an. Das Angebot der Klägerin zu 1) richtete sich bis zum Brexit auch an Spieler in Deutschland. Die Klägerin zu 2) ist eine in Malta ansässige Limited, die über eine Vertriebsgesellschaft auf einer auch an deutsche Spieler gerichteten Webseite Zweitlotterien betreibt. Der Beklagte organisiert, und veranstaltet über die Staatliche Lotterieverwaltung das staatliche Glücksspiel „LOTTOBayern“ auf seinem Staatsgebiet, das er auch so bewirbt. So stellte der Beklagte auf seinem YouTube-Kanal unter der Überschrift „LOTTO warnt: Schwarzlotterien trocknen das Gemeinwohl aus“ ein Video zur Verfügung, in dem die Verwendung von Lottogeldern auch für die Sportförderung thematisiert wird. Weiter fand sich auf dem YouTube-Kanal des Beklagten ein Videoclip mit dem Titel „Geiles Leben“ in einer Kurzfassung sowie ein Link zum nicht vom Beklagten betriebenen YouTube-Kanal „EUROJACKPOT- eurojackpot results“, auf dem sich die Langversion des Videos „Geiles Leben“ fand. Beide Videoclips sind akustisch mit dem umgetexteten Song „Geiles Leben“ von der Band Glasperlenspiel unterlegt. Außerdem stellte der Beklagte auf seiner Facebook-Seite ein sogenanntes Glückszahlenhoroskop zur Verfügung, in dem er die Teilnahme am Glücksspiel „Lotto 6 aus 49“ mit vorausgefüllten „Glückszahlen“ bewarb.

Die Klägerinnen sind der Auffassung, die angegriffenen Werbemaßnahmen des Beklagten seien rechtswidrig. Die beanstandeten Videoclips seien keine sachliche Information, denn es handele sich nicht um eine schlichte Mitteilung der Gewinnchancen, sondern um eine aktive Anregung zur Spielteilnahme. Die Gewinne würden verführerisch herausgestellt, wodurch der Beklagte gegen die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages verstoße. Mit dem angegriffenen Glückshoroskop werde eine Erhöhung der Gewinnchancen suggeriert, wodurch der Beklagte gegen das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen verstoße.

Der Beklagte tritt dem entgegen. Er meint, alle angegriffenen Werbungen bewegten sich im Rahmen der ihm erteilten behördlichen Rahmenerlaubnis. Mit Blick auf den Kanalisierungsauftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag sei zu berücksichtigen, dass staatliche Lotteriegesellschaften in gewissem Umfang attraktiv werben müssten, um angesichts des Werbedrucks der illegalen Anbieter überhaupt noch erkennbar zu sein und ihren Auftrag zur Hinführung auf das legale Glücksspielangebot erfüllen zu können.

Nach Auffassung der erkennenden Kammer war die Klage der Klägerin zu 1) abzuweisen, weil diese nicht mehr auf dem deutschen Markt tätig und daher nicht mehr anspruchsberechtigt ist. Die Klage der Klägerin zu 2) hatte hingegen in vollem Umfang Erfolg. Nach Ansicht der Kammer verstoßen die beanstandeten Werbevideos des Beklagten sämtlich gegen § 5 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages, weil sie nicht maßvoll und eng auf das begrenzt bleiben, was erforderlich ist, um die Verbraucher zu den staatlich kontrollierten Spielnetzwerken zu lenken. Vielmehr zielen die Werbevideos darauf ab, den natürlichen Spieltrieb der Verbraucher zu fördern und sie zu aktiver Teilnahme am Glücksspiel anzuregen, indem Glücksspiel wegen der Verwendung der Einnahmen für im Allgemeininteresse liegende Aktivitäten ein positives Image verliehen wird oder indem intensiv Emotionen des Betrachters angesprochen werden und diesem suggeriert wird, dass er, wenn er an der Lotterie teilnimmt, die Möglichkeit hat, ein glückliches und „geiles Leben“ zu führen. Mit dem „Glückszahlenhoroskop“, in dem Glückszahlen für ein Sternzeichen vorgegeben und auch im Lottoschein voreingetragen werden können, wird dem Verbraucher in lauterkeitsrechtlich unzulässiger Weise eine Erhöhung der Gewinnchancen suggeriert.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Donnerstag, 12. August 2021

Gesetz über die Zulassung von Online-Casinospielen im Land Nordrhein-Westfalen (Online-Casinospiel Gesetz NRW - OCG NRW)

"In Nordrhein-Westfalen soll (...) ein erlaubtes Angebot von Online-Casinospielen geschaffen werden. Die in der Bevölkerung bestehende Nachfrage nach einem derartigen Spielangebot soll in einen erlaubten Markt kanalisiert werden, um Spielerinnen und Spieler, die andernfalls weiterhin bei Schwarzmarktanbieterinnen und -anbietern aus dem Ausland spielen würden, durch Regulierungsvorgaben vor Betrugs- und Manipulationsgefahren sowie vor besonders suchtanreizenden Spielgestaltungen und Werbemaßnahmen zu schützen. Durch die Kanalisierung der Spielerinnen und Spieler in den legalen Markt kann dem Schwarzmarkt zudem die finanzielle Grundlage entzogen werden." (S. 33)

Der Gesetzentwurf regelt die Voraussetzungen, unter denen Online-Casinospiele in Nordrhein-Westfalen angeboten werden dürfen.

Es sollen höchstens fünf Konzessionen zur Veranstaltung von Online-Casinospielen erteilt werden; eine Beschränkung auf staatliche Anbieter erfolgt dabei nicht. Es werden Regelungen getroffen, die sowohl den Spielerschutz als auch die erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen umfassen. Des Weiteren wird das Verfahren der Erlaubniserteilung geregelt und bestimmt, welche Abgaben und Steuern von den Veranstalterinnen und Veranstaltern zu leisten sein werden.

"Bei den Online-Casinospielen handelt es sich um im Internet spielbare Varianten der aus Spielbanken bekannten Tischspiele wie Roulette, Black Jack und Baccara. Keine Online-Casinospiele sind insbesondere virtuelle Automatenspiele, welche die aus Spielhallen und Spielbanken bekannten Spielautomaten nachbilden, und Online-Poker, für die der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ein bundesweites Erlaubnismodell vorsieht." (S. 3)

Quelle: Landtag NRW

Donnerstag, 5. August 2021

Bundesweites Spielersperrsystem OASIS erfolgreich gestartet – RP Darmstadt schließt erste Glücksspiel-Veranstalter an

Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 4. August 2021

Darmstadt. Seit dieser Woche können deutschlandweit Veranstalter von Glücksspielen beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt den Anschluss an das zentrale, spielformübergreifende Spielersperrsystem OASIS beantragen. In den ersten zwei Tagen wurden bereits über 3000 Antragseingänge von Automatenaufstellern und Spielhallenbetreibern registriert. Das eigens entwickelte IT-System zur Entgegennahme der Anträge läuft stabil und das RP-Team bearbeitet die Anträge unter Hochdruck, so dass bereits am gestrigen Dienstag die ersten Nutzungsverträge versandt wurden.

„Damit können die einzelnen Betriebstätten der Veranstalter zeitnah an OASIS angeschlossen werden, so dass dem Spielerschutz in Deutschland künftig noch besser Rechnung getragen werden kann“, so Regierungsvizepräsident Dr. Stefan Fuhrmann. Die vom RP bereits vor mehreren Jahren entwickelte Spielersperre, die es für Spielhallen jedoch bislang so nur in Hessen und Rheinland-Pfalz gab, wird ab sofort bundesweit Spielerinnen und Spielern vor Glücksspielsucht schützen.

Wer gesperrt ist, darf an fast allen öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen (ausgenommen sind u.a. Lotterien). Das RP Darmstadt führt als zentral zuständige Behörde die entsprechende Sperrdatei. Informationen zur Antragsstellung und zum Online-Antragsformular für die Glücksspiel-Veranstalter gibt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums (rp-darmstadt.hessen.de) unter Sicherheit/Glücksspiel/Spielersperrsystem-Oasis.

Hintergrund: Wie OASIS funktioniert 

Wer unter Glücksspielsucht leidet, kann auf Antrag (Selbst- oder Fremdsperre) beim RP gesperrt werden. Bei Betreten einer Spielhalle, Spielbank oder Wettvermittlungsstelle wird die Identität mit dem Sperrsystem abgeglichen. Wenn eine Sperre in der entsprechenden Datei eingetragen ist, muss der Person der Zutritt verwehrt werden. Dies gilt analog auch für in Deutschland zugelassenes Online-Glücksspiel. Mehr Infos gibt es auf der RP-Website unter dem Suchbegriff Spielsuchtprävention.

Donnerstag, 22. Juli 2021

Gauselmann Gruppe erhält Zuschlag im Vergabeverfahren um die Spielbanken in Nordrhein-Westfalen

Pressemitteilung der Gauselmann Gruppe

Die Suche nach einem geeigneten neuen Betreiber für die vier WestSpiel-Spielbanken in Nordrhein-Westfalen ist beendet: Der Zuschlag ging an Deutschlands bedeutendsten Gaming-Konzern, die familiengeführte Gauselmann Gruppe aus Ostwestfalen mit weltweit 14.000 Beschäftigten.

An mehr als 28 Spielbankstandorten im In- und Ausland wie auch in Casinos auf Kreuzfahrtschiffen stellt die Gauselmann Gruppe ihre herausragende Expertise im erfolgreichen Betrieb von Spielbanken unter Beweis. Die Expertise im Betrieb von Spielbanken war eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Teilnahme an dem 2020 angestoßenen Vergabeverfahren, um die WestSpiel-Gruppe mit ihren vier Spielbanken in Aachen, Bad Oeynhausen, Dortmund-Hohensyburg und Duisburg zu übernehmen sowie der Möglichkeit, noch zwei weitere Spielbanken in NRW zu eröffnen. Als Bewerber mit dem attraktivsten Angebot und dem Nachweis nachhaltiger wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit wie auch finanzieller Stabilität und Qualität hat die Gauselmann Gruppe den Zuschlag erhalten, der mit dem notariellen Kaufvertrag am 20. Juli 2021 besiegelt wurde. Die Übernahme bedarf noch der Zustimmung durch die Kartellbehörden.

"Wir freuen uns sehr über diesen neuen, bedeutenden Meilenstein in unserer über 60-jährigen Unternehmensgeschichte. Mich persönlich macht es sehr stolz, gerade auch hier in Nordrhein-Westfalen, meinem Heimatbundesland, zeigen zu können, dass wir die 'hohe Schule' des Spiels mit und um Geld beherrschen. Unser Konzept hat sich bereits in anderen Bundesländern als äußerst erfolgreich erwiesen und ich bin mir sicher, dass wir damit auch in Nordrhein-Westfalen überzeugen werden. Als traditionsreiches Unternehmen, im bevölkerungsreichsten Bundesland mit 18 Mio. Einwohnern, bietet WestSpiel die besten Voraussetzungen dafür", so Unternehmensgründer und Vorstandssprecher Paul Gauselmann.

Das MERKUR-Erfolgskonzept basiert auf vier Eckpfeilern: beste Technologien, beste Spiele, bestes Ambiente und bestens geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. "Wir stehen nun in den Startlöchern, gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der WestSpiel-Gruppe die Erfolgsgeschichte der Spielbanken in NRW nicht nur fortzuschreiben, sondern auch der Zeit entsprechend voranzubringen", betont David Schnabel, Geschäftsführer der MERKUR Spielbanken.

"Für ihre wegweisenden Innovationen wird die Gauselmann Gruppe in der gesamten Glücksspielbranche geschätzt", weiß David Schnabel zu berichten. "Insbesondere im Bereich der Spielbanken haben wir in den letzten Jahren zahlreiche Optimierungen eingeführt und damit in vielen Bereichen neue Prozesse und Abläufe etabliert, die uns eine stärkere Fokussierung auf unsere Servicekonzepte ermöglichen. Hier konnten wir auf die jahrzehntelange Erfahrung der Gauselmann Gruppe als Betreiber von europaweit rund 800 Spielstätten zurückgreifen. In Deutschland verfügt kein anderes Unternehmen der Branche über eine solche Expertise."

Auch die vielseitigen Weiterbildungsmöglichkeiten innerhalb der Gauselmann Gruppe dienten zwar vorrangig der bedarfsorientierten Qualifizierung von Nachwuchskräften, führen aber gleichzeitig zu einer langfristigen Mitarbeiterbindung und einem hohen Zufriedenheitsgrad unter den Beschäftigten. Dass auch die neuen Kolleginnen und Kollegen der WestSpiel-Gruppe von den umfangreichen Angeboten ihres neuen privatwirtschaftlichen Arbeitgebers überzeugt sein werden, steht für David Schnabel bereits fest. "Wir handeln nach dem Prinzip 'Never change a winning team', was bedeutet, dass wir auch weiterhin auf die fachspezifischen Erfahrungen und das Engagement des gesamten WestSpiel-Teams bauen werden. Ohne die neuen Kolleginnen und Kollegen könnten wir die bestehenden und die zwei neu geplanten Standorte gar nicht betreiben", erläutert David Schnabel.

Als Hersteller und vorbildlicher Betreiber von Spielstätten sieht sich die Gauselmann Gruppe in jeder Hinsicht und konsequent dem Verbraucherschutz und dem verantwortungsvollen Umgang mit möglichen Spielrisiken verpflichtet, was die Merkur Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH & Co. KG mit ihren drei MERKUR Spielbanken in besonderem Maße belegt. Als erste Spielbank-Gesellschaft Europas wurden sie 2015 von der Global Gambling Guidance Group (G4) für ihre Responsible-Gaming-Maßnahmen zertifiziert. 2019 würdigte auch die European Casino Association (ECA) die umfangreichen Maßnahmen zum Spielerschutz und verlieh den Merkur Spielbanken Sachsen-Anhalt die entsprechende Auszeichnung für verantwortungsvolles Glücksspiel. Damit wurde von offizieller Seite anerkannt, dass sich die MERKUR Spielbanken effektiv und umfangreich für den Spielerschutz starkmachen und diesen auf allen Ebenen einhalten - was neben der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben auch die Einbindung der Responsible-Gaming-Maßnahmen in sämtlichen innerbetrieblichen Abläufen umfasst.

Die Übernahme durch die Gauselmann Gruppe wird für die Spielbanken in NRW ein deutlicher Impuls für eine erfolgreiche Zukunft sein. Das über die letzten Jahrzehnte sowohl in der Gauselmann Gruppe als auch bei WestSpiel gesammelte Know-how wird den Grundstein für eine erfolgreiche Neupositionierung der Spielbanken in NRW legen. Sowohl die Gäste als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen sich auf diese spannende Neuausrichtung der Spielbanken freuen. "Unser Einstieg in den Spielbanken-Sektor 2013 in Sachsen-Anhalt war alles andere als einfach", erinnert sich Paul Gauselmann. "Aber wir haben aus dem, was wir vorfanden und dem, was wir mit unserer über 60-jährigen Branchenerfahrung zu bieten haben, neue Maßstäbe im deutschen Spielbanken-Sektor geschaffen. Unter den besseren Voraussetzungen, die WestSpiel bietet, streben wir diesen Erfolg auch für unsere neuen MERKUR Spielbanken in NRW an. Und ich bin mir sicher: Wir werden erfolgreich sein!"

Über die Gauselmann Gruppe

Die Gauselmann Gruppe ist eine familiengeführte, international agierende Unternehmensgruppe der Unterhaltungs- und Freizeitwirtschaft. Mit ihrer Marke MERKUR steht das Unternehmen seit über 60 Jahren konsequent für Freude am Spiel. Neben der Entwicklung von Spielen, Systemlösungen und der Produktion und dem Vertrieb von Unterhaltungsspielgeräten und Geldmanagement-Systemen unterhält der Konzern die Spielstättenkette MERKUR CASINO und ist darüber hinaus in den Bereichen Sportwette, Online-Gaming und Spielbanken tätig. Im Vor-Corona-Jahr 2019 erwirtschaftete die Gauselmann Gruppe mit weltweit rund 14.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und rund 220 Auszubildenden einen addierten Umsatz von rund 3,5 Mrd. Euro.

Seit 1974 betreibt die Gauselmann Gruppe sehr erfolgreich moderne Spielstätten in Deutschland und Europa. 2013 beteiligte sich die Unternehmensgruppe erstmals und in Kooperation mit der schweizerischen Stadtcasino Baden AG an der Ausschreibung der Spielbankenkonzession für das Land Sachsen-Anhalt. Das deutsch-schweizerische Gemeinschaftsunternehmen setzte sich erfolgreich gegen vier weitere Interessenten durch und eröffnete schon Ende 2014 den ersten eigenen Standort in Leuna-Günthersdorf. Sukzessive folgten zwei weitere Spielbanken in Magdeburg und Halle (Saale).

Darüber hinaus ist die Gauselmann Gruppe seit 2016 an der Spielbank Berlin mit ihren vier Standorten beteiligt und seit 2019 an drei Spielbanken in Rheinland-Pfalz. Neben diesen aktuell zehn Spielbank-Standorten gehören auch internationale Schiffscasinos auf TUI-Kreuzfahrtschiffen Mein Schiff zur Unternehmensgruppe Gauselmann, ein weiterer Ausbau von Aktivitäten in der Schifffahrtsbranche ist in Planung.

NRW.Bank: Kaufvertrag für die Veräußerung der WestSpiel-Gruppe unterzeichnet

Düsseldorf/Münster, 20. Juli 2021

Die Gauselmann Spielbanken Beteiligungs GmbH erhält den Zuschlag für den Erwerb der WestSpiel-Gruppe, dem ging ein europaweites Vergabeverfahren zur Veräußerung der entsprechenden Gesellschaftsanteile voraus. Am 20. Juli 2021 haben die Gauselmann Spielbanken Beteiligungs GmbH und die NRW.BANK den Unternehmenskaufvertrag über den Erwerb und Verkauf der WestSpiel-Gruppe unterzeichnet. Die Anteile an der WestSpiel-Gruppe werden bislang von der NRW.BANK, der Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen, gehalten.

Die NRW.BANK hatte am 18. Dezember 2020 einen Bieterprozess als diskriminierungsfreies, transparentes und wettbewerbliches Vergabeverfahren durch Bekanntmachung im EU-Amtsblatt eingeleitet. In der ersten Phase des Vergabeverfahrens konnten sich potenzielle Kaufinteressenten auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Vergabeunterlagen zur Teilnahme am Verfahren bewerben (Teilnahmewettbewerb). Auf Grundlage der vorab bekanntgegebenen Mindestanforderungen und Eignungskriterien wurden die drei qualifiziertesten Interessenten zur Teilnahme an der nachfolgenden Angebots- und Verhandlungsphase eingeladen.

Bis zum 14. Juni 2021 konnten diese Kaufpreisangebote für den Erwerb der Gesellschaftsanteile an der WestSpiel-Gruppe einreichen. Die Gauselmann Spielbanken Beteiligungs GmbH hat sich hierbei durch Abgabe des höchsten Kaufpreisangebotes als obsiegende Bieterin durchgesetzt und am 20. Juli 2021 im Rahmen der Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrages den Zuschlag erhalten.

Der rechtliche und wirtschaftliche Vollzug der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt fusionsrechtlicher Genehmigungen sowie weiterer transaktionsüblicher Bedingungen.

Die NRW.BANK hat die für die Unterzeichnung des Vertrages notwendigen Einwilligungen eingeholt. Hierzu zählte die gemäß Spielbankgesetz erforderliche Zustimmung des Ministeriums des Innern als zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde zum Gesellschafterwechsel. Dabei wurde die glücksspielrechtliche Zuverlässigkeit des Erwerbers anhand der bestehenden Vorgaben des Spielbankgesetzes umfassend geprüft, sodass die Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrages erfolgen konnte.

Als staatlich konzessionierter Spielbankenbetreiber führt die WestSpiel-Gruppe mit aktuell 900 Beschäftigten und vier Spielbankenstandorten in Aachen, Bad Oeynhausen, Dortmund-Hohensyburg und Duisburg das Spielbankenmonopol in Nordrhein-Westfalen. Laut Gesetz sind bis zu sechs Spielbanken in Nordrhein-Westfalen zugelassen. Das Land erhält in Zukunft – wie bisher auch – die Einnahmen nach dem Spielbankgesetz aus der Spielbankabgabe, den zusätzlichen Leistungen und der Gewinnabgabe.

Das Vergabeverfahren stand unter der Leitung der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Transaktionsberater und der Kanzlei Hogan Lovells International LLP als Rechtsberater.

Donnerstag, 1. Juli 2021

Neuer Glücksspielstaatsvertrag stellt Medienaufsicht vor neue Herausforderungen

Pressemitteilung

Neue Werbezeitgrenzen und verstärkte Zusammenarbeit zwischen Glücksspiel- und Medienaufsicht

(Saarbrücken, 30.06.21) Anlässlich des Inkrafttretens des neuen Glückspielstaatsvertrags am morgigen 1. Juli 2021 hat die Direktorin der LMS, Ruth Meyer, auf wesentliche Änderungen aufmerksam gemacht, die auch das Zusammenspiel zwischen Glücksspiel- und Medienaufsicht betreffen. Die LMS ist die einzige Landesmedienanstalt in Deutschland, die zugleich auch unmittelbar Glücksspielaufsichtsbehörde für die Bereiche Fernsehen und Internet ist.

„Bedeutsam sind aus Sicht der LMS insbesondere folgende Änderungen und Präzisierungen im Glücksspielrecht:

- Täglich zwischen 6 Uhr und 21 Uhr darf keine Werbung im Rundfunk und Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele erfolgen.

- In der Werbung dürfen die Ergebnisse von Glücksspielen nicht als durch den Spieler beeinflussbar und Glücksspiele nicht als Lösung für finanzielle Probleme dargestellt werden.

- Die zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden arbeiten im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben insbesondere mit den Strafverfolgungsbehörden, den Landesmedienanstalten, der Bundesnetzagentur, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem Bundeskartellamt zusammen und können, soweit dies erforderlich ist, zu diesem Zweck Daten austauschen. Dies ist insbesondere im Blick auf Möglichkeiten der Sperrung von Glücksspielseiten im Netz sowie der Unterbindung auf illegales Glücksspiel bezogener Zahlungsströme bedeutsam. Die Pflicht zur Zusammenarbeit mit den Glücksspielaufsichtsbehörden wird für die Landesmedienanstalten ausdrücklich festgehalten.“, erläuterte Meyer.

Neben den genannten Änderungen weist der Glücksspielstaatsvertrag ab dem morgigen 1. Juli 2021 aber auch viele unverändert geltende Regelungen auf. Hierzu zählen:

- Werbung darf sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten.

- Werbung und Sponsoring für unerlaubte Glücksspiele sind verboten.

- Glücksspielanbieter mit Lizenzen nur aus einem anderen Staat betreiben in Deutschland illegales Glücksspiel. Dies gilt auch bei einer Lizenz aus einem EU-Mitgliedstaat. Für solche Glücksspielanbieter darf daher nicht geworben werden.

„Die LMS wird auch weiterhin die mahnenden Worte in Bezug auf die Risiken und Gefahren von Glücksspielsucht ernst nehmen, mit denen der Landtag des Saarlandes die Ratifikation des neuen Glücksspielstaatsvertrages begleitet hat. Der Landtag des Saarlandes erwartet, dass alle Aufsichts- und Regulierungsbehörden in Deutschland ihren Anteil dazu leisten, dass der weiteren Ausbreitung unerlaubter Glücksspiele konsequent entgegengetreten und diese so rasch und so umfassend wie möglich zurückgedrängt werden. An dieser Erwartungshaltung wird die LMS auch weiterhin ihre Aufsichtstätigkeit ausrichten“, betonte Meyer abschließend.

Glücksspielstaatsvertrag tritt in Kraft – Deutsche Automatenwirtschaft begrüßt ganzheitliche Regulierung und Spielersperrdatei

Pressemitteilung

Am 1. Juli tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Mit dieser Einigung enden jahrelange Verhandlungen der Bundesländer und es wird dem Glücksspielmarkt in Deutschland ein neuer und grundlegender Rahmen gegeben.

Dazu Georg Stecker, Vorstandssprecher Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW): „Wir begrüßen den Glücksspielstaatsvertrag, weil er erstmalig den gesamten Markt reguliert und die Lebensrealitäten der Verbraucher in einer digitalisierten Welt anerkennt. Mit der spielform-übergreifenden bundesweiten Sperrdatei verbessert er den Jugend- und Spielerschutz erheblich“.

Stecker weiter: „Die Länder haben sich bei der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels darauf geeinigt, dass Qualitätskriterien im Bereich Spieler- und Jugendschutz angewendet werden. Nach jahrelangen Diskussionen ist dies der richtige Schritt, um langfristig die Qualität des Spielangebots zu steigern und damit die Spreu vom Weizen zu trennen.“

Stecker weiter: „Es gilt, das gewerbliche Spiel zu stärken. Nur mit einem ausreichenden und qualitativ hochwertigen Angebot lässt sich der menschliche Spieltrieb in geordnete Bahnen lenken und der wichtige Kanalisierungsauftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag erfüllen und Schwarzmärkte eindämmen.“

Mit Blick auf die im Glücksspielstaatsvertrag vereinbarte Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder fordert Stecker: „Wir begrüßen die Einrichtung einer zentralen Glücksspielbehörde, die schnellstmöglich eine wirksame Kontrolle der neuen Angebote vornehmen wird.“

Quelle: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.

DVTM und seine Mitglieder begrüßen ausdrücklich den neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021

Pressemitteilung

- Politik verspielt bedauerlicherweise Verbraucherschutz für vermeintliche Steuereinnahmen.

- Die Politik opfert die oberste Zielsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 – Jugend- und Spielerschutz – für Steuereinnahmen, die nicht eintreten werden und treibt die Spieler sehenden Auges in den Schwarzmarkt.

„Der DVTM und seine Mitglieder begrüßen ausdrücklich den neuen Glückspielstaatsvertrag 2021, der zum 01.07.2021 in Kraft tritt und bekennen sich zu der obersten Zielsetzung, der Optimierung von Jugend-, Verbraucher-, und Datenschutz in Verbindung mit einer effizienten Suchtprävention und Suchthilfe für Spieler“, so Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des DVTM, Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien.

Eine effiziente Kanalisierung mit dem Ziel, Spieler vom Graumarkt in den geregelten und geschützten Markt zu überführen, funktioniert nur, wenn es zwar eine strenge Regulierung gibt, aber gleichzeitig der rechtliche Rahmen gerade im „Digitalen Zeitalter“ so ausgestaltet ist, dass die Angebote für die Spieler attraktiv sind und diese nicht mit einem „Mouse-Click“ auf attraktivere, aber illegale Angebote ausweichen können.

Die geplante Novellierung des RennwLottG hat gravierende verbraucherschutzpolitische, wirtschaftliche und fiskalpolitische Auswirkungen, die im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses offensichtlich allseits unterschätzt wurden. Der geplante Steuersatz von 5,3% der Spieleinsätze bei virtuellem Automatenspiel und Online-Poker entspricht einer ca. 125%-igen Besteuerung der Einnahmen der Anbieter in dem Bereich. Die Folge: Um am Markt wirtschaftliche und konkurrenzfähige Angebote bereitzustellen, müssen die Anbieter ihre Auszahlungsquote auf ein Niveau senken, das die Spieler vollständig in den Schwarzmarkt treibt. Dort finden Sie nur einen „Mouse Click“ entfernt attraktivere Angebote, mehr Gewinne. Aktuelle Studien und Experteneinschätzungen kommen zu dem Ergebnis, dass die „Spieler- Kanalisierung“ bei dem geplanten Steuersatz unter 50% fällt: Der mühsam errungene Kompromiss des Glücksspiel-Staatsvertrags 2021 wird konterkariert und der damit angestrebte Spielerschutz durchkreuzt.

Nach Meinung namhafter Experten droht Deutschland zudem ein finanzieller und politischer Kollateralschaden, da es sich bei der „Online-Einsatzsteuer“ mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit um eine europarechtlich unzulässige Beihilfe handelt. Des Weiteren gehen diese Experten davon aus, dass das Gesetz einer „Notifizierungspflicht“ auf EU-Ebene unterliegt und diese nicht beachtet wurde, mit der Folge, dass das Gesetz unanwendbar werden kann.

Die Leidtragenden wären vor allem die Kommunen, Länder, staatliche Spiel-Casinos bzw. -Banken und Spielhallenbetreiber/die Automatenwirtschaft, die im Falle eines Verstoßes gegen das EU-Beihilferecht Ausgleichszahlungen in Milliardenhöhe leisten müssten, was den Wegfall eines Großteils der ca. 80.000 Arbeitsplätze in der Branche zur Folge hätte.

Dieses drohende Szenario hätte verhindert werden können, wenn die Politik sich die entsprechende Zeit genommen hätte, um ein adäquates Steuergesetz zu verabschieden, dass auch europäischen Normen entspricht.

„Leider hat die Politik alle unsere Gutachten und Expertenmeinungen in den Wind geschlagen mit der Folge, dass die oberste Zielsetzung des Glücksspielstaatsvertrags, die Verbesserung des Jugend- und Spielerschutzes, pulverisiert wird und ein politischer und wirtschaftlicher Kollateralschaden für Deutschland droht. Wir werden alles unternehmen, dass dieser Fehler zeitnah seitens der Politik korrigiert wird und ein liberalisierter und sinnvoll regulierter Markt zum Wohle von Spielern, insbesondere Jugendlichen, der Politik und den Unternehmen entsteht“, so Renatus Zilles.

Quelle: DVTM Deutscher Verband für Telekommunikation und Medien

Mittwoch, 30. Juni 2021

DSWV: Online-Glücksspiel: Deutsche Regulierung wird EU-konform - aber es bleiben Probleme

- Mit dem Glücksspielstaatsvertrag kommt die längst überfällige Regulierung für private Anbieter - Online-Glücksspiel und Sportwetten werden nun wie in fast allen EU-Ländern anerkannt.

- Unattraktive Rahmenbedingungen gefährden den Erfolg des legalen Spiels.

- Politik und Behörden sind jetzt gefordert: Unlizenzierte Angebote müssen rigoros sanktioniert werden.

Berlin. - Morgen tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Anbieter von Sportwetten und Online-Casinos bekommen eine sichere Rechtsgrundlage. Damit gleicht sich Deutschland dem europäischen Standard an – die meisten Nachbarländer haben längst entsprechende Regulierungen. Der Standpunkt des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV): Die Länder müssen jetzt lizenzierte Anbieter schützen und mit aller Härte gegen schwarze Schafe vorgehen.

Deutschland bekommt nun die längst überfällige Regulierung einer starken, europäischen Digitalbranche. Die Politik muss jetzt alle Anbieter auf den legalen Weg bringen - dies fordert der DSWV. „Jetzt müssen die Behörden schnell Erlaubnisse erteilen und diejenigen scharf sanktionieren, die ohne Lizenz weiter anbieten“, sagt DSWV-Präsident Mathias Dahms. „Es darf nicht sein, dass die legalen Anbieter die Dummen sind. Ein Markt, in dem einige unlizenzierte Unternehmen weiter unbehelligt agieren, schadet den politischen Zielen der Länder und muss mit allen Mitteln verhindert werden. Hier fordern wir mehr Aktivität der staatlichen Aufsichtsbehörden.“

Wenn morgen der „Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland“ in seiner neuen Fassung in Kraft tritt, werden die Online-Glücksspielmärkte nach jahrzehntelanger Monopol- und Verbotspolitik für deutsche Verbraucher geöffnet und reguliert.

Mathias Dahms sagt: „Heute macht Deutschland endlich den Schritt, den der Rest der EU schon vor geraumer Zeit gegangen ist. Der Glücksspielstaatsvertrag muss aber weiterentwickelt werden, um die noch vorhandenen Probleme zu beseitigen: Die künstlich begrenzte Produktauswahl, anbieterübergreifende Limitis und die zu hohe Besteuerung müssen korrigiert werden.“

Kurz vor dem Inkrafttreten des Staatsvertrags gab es teilweise pauschale Kritik an der Glücksspiel- und Sportwetten-Branche. Dabei ist die neue Regulierung Voraussetzung für sicheres und verantwortungsvolles Glücksspiel. „Glücksspiel gehört zur modernen digitalen Unterhaltungswelt. Sportwetten machen Spaß und werden von den Menschen nachgefragt. Der Verbraucherschutz muss dabei im Vordergrund stehen. Daher ist es wichtig, dass die privaten Anbieter rechtssicher arbeiten können”, sagt Mathias Dahms. „Die lizenzierten Unternehmen haben einen staatlichen Auftrag. Sie und der DSWV stehen für transparentes und verlässliches Glücksspiel, sie treten für Verbraucherschutz, Spielsuchtprävention und Jugendschutz ein. Der Deutsche Sportwettenverband steht voll hinter den Zielen des neuen Staatsvertrags.“

Über den DSWV:

Der 2014 gegründete Deutsche Sportwettenverband (DSWV) ist der Zusammenschluss der führenden deutschen und europäischen Anbieter von Sportwetten und Online-Glücksspielen. Er ist der öffentliche Ansprechpartner für Politik, Sport und Medien. Seine 15 Mitglieder, die zwischen 80 und 90 Prozent des deutschen Sportwettenmarktes repräsentieren, setzen sich für eine moderne, wettbewerbsorientierte und europarechtskonforme Glücksspielregulierung in Deutschland ein. Seit 2012 haben sie in Deutschland über 2,7 Mrd. Euro Sportwettsteuern gezahlt. Die meisten Mitglieder sind auch als Sponsoren im deutschen Profisport aktiv.

Freitag, 25. Juni 2021

DSWV: Online-Glücksspiele: Steuer-Irrsinn gefährdet Glücksspielregulierung in Deutschland

- Gefährlicher Sonderweg: Bundestag und Bundesrat beschließen überhöhte Einsatzsteuer gegen die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern und ausdrücklichen Expertenrat

- Wirtschaftswissenschaftler Prof. Justus Haucap prognostiziert blühenden Schwarzmarkt - die Hälfte der Spieler wird zu illegalen Angeboten gedrängt

- Europäische Kommission prüft das deutsche Gesetz auf illegale Beihilfe

Berlin. - Mit einer neuen Einsatzsteuer für Online-Glücksspiele setzen Bund und Länder wenige Tage vor ihrem Inkrafttreten den Erfolg der neuen Glücksspielregulierung in Deutschland aufs Spiel. Dass Glücksspiele angemessen besteuert werden sollen, ist unstrittig. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) kritisiert jedoch die fehlgeleitete Steuerbemessungsgrundlage: Anders als alle europäischen Länder besteuert Deutschland bei virtuellen Automatenspielen und Online-Poker nicht den Ertrag des Anbieters, sondern die einzelnen Einsätze der Verbraucher. Dadurch werden die Spiele für die Kunden teurer, die Gewinne seltener.

DSWV-Präsident Mathias Dahms warnt vor erheblichen ordnungs- und fiskalpolitischen Negativkonsequenzen:

Durch die Besteuerung der einzelnen Spieleinsätze bittet der Staat die Kunden bei jedem einzelnen Spin der virtuellen Slots zur Kasse - immer und immer wieder, im Takt weniger Sekunden und selbst dann, wenn die Spieleinsätze aus vorherigen Gewinnen stammen. Es hat einen Grund, dass alle anderen EU-Länder diese Spiele mit einer Ertragsteuer und nicht mit einer Spieleinsatzsteuer belegt haben.

Folge wird sein, dass sich die Kosten des Spiels für deutsche Kunden mehr als verdoppeln. Dahms kritisiert:

Für die deutschen Verbraucher bleiben zwei Alternativen: Entweder sie akzeptieren, dass das Spiel für sie deutlich teurer wird oder sie weichen auf die im Internet leicht verfügbaren Schwarzmarktangebote aus, die keine Steuern in Deutschland zahlen. Beides kann politisch nicht gewollt sein.”

Der Wirtschaftswissenschaftler und ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission Prof. Dr. Justus Haucap (Universität Düsseldorf) stellt den deutschen Steuerplänen in einer international vergleichenden Studie daher ein desaströses Urteil aus. Er prognostiziert für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker eine Kanalisierungsquote von unter 50 %. Gemeint ist damit, dass künftig weiterhin mehr als die Hälfte der Verbraucher in Deutschland bei illegalen Anbietern spielen wird. Seine Warnungen in der Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages Anfang Juni wurden von den Koalitionsfraktionen einfach beiseite gewischt.

DSWV-Präsident Mathias Dahms hierzu:

Deutschland wird beim Online-Glücksspiel zum steuerpolitischen Geisterfahrer in Europa. Alle anderen Länder besteuern die Erträge der Anbieter, den so genannten Bruttospielertrag. Auch die bisherige Umsatzbesteuerung wäre weiter eine gute Alternative gewesen. Jahrelang hatten die Länder um einen Kompromiss beim Glücksspielstaatsvertrag und um die Öffnung der Online-Glücksspielmärkte gerungen, um diesen Bereich endlich regulatorisch in den Griff zu bekommen. Jetzt zerstören die Länder ihr eigenes Werk durch ein Überbesteuerungsregime für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker auf den letzten Metern.”

Wie unausgegoren das neue Glücksspielsteuergesetz ist, ist auch der Europäischen Kommission bereits aufgefallen. Sie prüft auf Beschwerde des DSWV und der European Gaming and Betting Association (EGBA), ob die deutsche Einsatzsteuer gegen europäisches Beihilferecht verstößt. Immerhin werden stationäre Automatenspiele in Spielhallen und staatlichen Spielbanken deutlich geringer besteuert. Die Bundesregierung ist von der EU-Kommission bereits offiziell zur Stellungnahme aufgefordert worden.

***

Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2021 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen in 2./3. Lesung ein Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes beschlossen. Am heutigen 25. Juni 2021 hat auch der Bundesrat in zweiter Beratung zugestimmt. Demnach fällt bei virtuellen Automatenspielen und Online-Poker ab dem 1. Juli 2021 eine 5,3-prozentige Steuer auf alle Einsätze an. Am selben Tag tritt auch der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Kraft.

Quelle: DSWV  

Freitag, 28. Mai 2021

Ministerium für Inneres und Sport: Technische Richtlinien für Onlineglücksspiel veröffentlicht

Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Mai 2021

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt stellt potentiellen zukünftigen Glücksspielanbietern Informationen für den Zugang zu den Technischen Richtlinien der Zentraldateien und des Auswertesystems sowie zur Testumgebung bereit.

Diese sind zu finden unter www.mi.sachsen-anhalt.de/themen/gluecksspiel/technische-informationen/

Glücksspielanbieter nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 erhalten bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen den entsprechenden Zugang.

In Kürze werden auch Merkblätter mit Informationen zum Antragsverfahren für die Veranstaltung virtueller Automatenspiele im Internet sowie Online-Poker abrufbar sein.

Hintergrund

Mit dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) sollen ab dem 1. Juli 2021 insbesondere die bisher unter einem Totalverbot stehenden Glücksspiele im Internet wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Onlinecasinospiele unter restriktiven Voraussetzungen erlaubnisfähig sein, um Spielerinnen und Spielern eine legale, sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten.

Um den Spielerschutz in einem Glücksspielmarkt, der dann wesentlich mehr legale Angebote umfassen wird, besser zu gewährleisten, werden zum einen die behördlichen Vollzugsmöglichkeiten erheblich verbessert und auf der anderen Seite die bisherige zentrale Spielersperrdatei erweitert. Zudem soll ein individuelles Einzahlungslimit für Spielerinnen und Spieler im Internet festgelegt werden, das für alle Anbieter gültig ist und grundsätzlich 1.000 Euro im Monat nicht überschreiten darf. Ebenfalls gilt, dass das parallele Spielen von Glücksspielen im Internet unzulässig ist. Zur Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits und zur Verhinderung des parallelen Spiels werden künftig zwei zentrale Dateien (Limit- und Aktivitätsdatei gem. §§ 6c, 6h GlüStV 2021) geführt.

Veranstalter von Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen im Internet müssen darüber hinaus ein technisches System einrichten und betreiben (sog. Safe-Server), welches sämtliche für die Durchführung der Glücksspielaufsicht erforderlichen Daten erfasst und eine jederzeitige elektronische Kontrolle durch die zuständige Aufsichtsbehörde ermöglicht (§ 6i Abs. 2 GlüStV 2021). Die veröffentlichten Technischen Richtlinien dienen der Festlegung der informationstechnischen Voraussetzungen zur Nutzung der vorgenannten Kontrollinstrumente für potentielle Glücksspielanbieter nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021.

Mittwoch, 5. Mai 2021

Bundesverwaltungsgericht: Gebühren für ZDF-Fernsehlotterie "Aktion Mensch" rechtmäßig

Pressemitteilung Nr. 29/2021 vom 30.04.2021

Die in dem bis Mitte 2021 geltenden Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Gebührenregelung für die Erteilung bundesweit geltender glücksspielrechtlicher Erlaubnisse ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 29. April 2021 entschieden.

Der Kläger, ein gemeinnütziger Verein, veranstaltet die ZDF-Fernsehlotterie "Aktion Mensch". Hierfür erteilte ihm das - für länderübergreifende Lotterien zentral zuständige - Land Rheinland-Pfalz für die Jahre 2015 bis 2019 eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Für die Erteilung einer solchen mehrjährigen Erlaubnis wird nach § 9a Abs. 4 Satz 2 und 3 GlüStV eine jährlich gesondert berechnete Verwaltungsgebühr erhoben. Auf dieser Grundlage setzte das rheinland-pfälzische Innenministerium mit dem angefochtenen Bescheid eine Gebühr in Höhe von 163.407,- Euro für das Jahr 2018 fest. Dem lagen voraussichtliche Spieleinsätze in Höhe von ca. 466 Mio. Euro zugrunde. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Mainz ab und ließ zur Klärung der Frage, ob die Gebührenvorschrift des § 9a Abs. 4 Satz 2 GlüStV verfassungskonform ist, die Sprungrevision zu.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt und sich dabei zu den Maßstäben geäußert, die für die Bemessung von Verwaltungsgebühren durch den Gesetzgeber gelten. Diesem kommt bei der Einführung eines neuen Gebührentatbestands ein weiter Gestaltungs-, Typisierungs- und Pauschalierungsspielraum zu, der vorliegend nicht überschritten ist. Die Staatsvertragsparteien verfolgten zwei legitime Gebührenzwecke, nämlich zum einen die Deckung des aus der Erteilung von Erlaubnissen im ländereinheitlichen Verfahren resultierenden Verwaltungsaufwands und zum anderen den Vorteilsausgleich. Zu diesen Zwecken steht die im Staatsvertrag vorgesehene Gebühr nicht in einem groben Missverhältnis.

Die Einzelheiten der Kostenabschätzung hat das Gericht mit Blick darauf im Ergebnis nicht beanstandet, dass es sich um eine neu eingeführte Gebühr handelte. Eine Bevorzugung von Lotterien gemeinnütziger Veranstalter war verfassungsrechtlich nicht geboten, weil auch diese Lotterien nach dem Glücksspielstaatsvertrag Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential sind und nur mit Erlaubnis durchgeführt werden dürfen.

Fußnote:

§ 9a Abs. 4 GlüStV lautet auszugsweise:

2 Für die Erteilung einer Erlaubnis oder Konzession für das Veranstalten eines Glücksspiels wird bei genehmigten oder voraussichtlichen Spiel- oder Wetteinsätzen

a) bis c) …

d) über 100 Millionen Euro eine Gebühr in Höhe von 71 000 Euro zuzüglich 0,3 v.T. der 100 Millionen Euro übersteigenden Spiel- oder Wetteinsätze

erhoben; zugrunde zu legen ist die Summe der genehmigten oder voraussichtlichen Spiel- oder Wetteinsätze in allen beteiligten Ländern.

3 Wird die Erlaubnis oder Konzession für mehrere aufeinanderfolgende Jahre oder Veranstaltungen erteilt, erfolgt die Berechnung gesondert für jedes Jahr und jede Veranstaltung, wobei sich die Gebühr nach Satz 2 für jedes Folgejahr oder jede Folgeveranstaltung um 10 v.H. ermäßigt.


BVerwG 9 C 1.20 - Urteil vom 29. April 2021

Vorinstanz:
VG Mainz, 1 K 48/19.MZ - Urteil vom 28. November 2019 -

Donnerstag, 22. April 2021

Berlin: Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und zur Änderung weiterer spielrechtlicher Rechtsvorschriften

Pressemitteilung vom 20.04.2021

Aus der Sitzung des Senats am 20. April 2021:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Inneres und Sport, Andreas Geisel, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und zur Änderung weiterer spielrechtlicher Rechtsvorschriften zur Kenntnis genommen und die Vorlage dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

Die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder haben am 29. Oktober 2020 den Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücks-spielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) unterzeichnet. Das Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und zur Änderung weiterer spielrechtlicher Rechtsvorschriften dient der erforderlichen Anpassung der einschlägigen landesrechtlichen Regelungen an den Glücksspielstaatsvertrag 2021. Dies betrifft insbesondere das Ausführungsgesetz zum GlüStV 2021 sowie daneben das Spielhallengesetz Berlin sowie die Wettvermittlungsstellen-Schulungsverordnung.

Nach Stellungnahme des Rates der Bürgermeister wird sich der Senat erneut und abschließend mit der Gesetzesvorlage befassen und diese dann dem Abgeordnetenhaus zuleiten.

Glücksspielstaatsvertrag läutet Zeitenwende bei Glücksspielregulierung ein

Deutsche Automatenwirtschaft: Länder können jetzt Spreu vom Weizen trennen

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am gestrigen Abend den Glücksspielstaatsvertrag 2021 ratifiziert. Dadurch ist nun sicher: Am 1. Juli tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Sachsen-Anhalt ist Sitzland der zukünftigen Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und hatte deshalb eine Schlüsselrolle im Ratifizierungsprozess des Glücksspielstaatsvertrages.

Dazu Georg Stecker, Vorstandssprecher Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW): „Der neue Glücksspielstaatsvertrag läutet eine Zeitenwende bei der Glücksspielregulierung ein. Wir begrüßen vor allem, dass bei der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels erstmals Qualitätskriterien zur Anwendung kommen. Jetzt kommt es darauf an, dass die Länder bei der Umsetzung des Staatsvertrages tatsächlich auf die Qualität von Spielhallen setzen und die Chance nutzen, die Spreu vom Weizen zu trennen.“

Stecker weiter: „Nur mit einem ausreichenden und qualitativ hochwertigen Angebot lässt sich der menschliche Spieltrieb in geordnete Bahnen lenken und der wichtige Kanalisierungsauftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag erfüllen.“

Mit Blick auf die mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 erstmals erlaubten Online-Angebote und die zukünftige Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder fordert Stecker: „Wir brauchen rasch eine schlagkräftige Glücksspielbehörde und eine effektive Kontrolle der neuen Angebote.

Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW)
vertritt als Dachverband die Interessen der gesamten Branche – von der Industrie über den Großhandel bis hin zu den Automatenunternehmen. Er ist gemeinsame Stimme der Branche gegenüber Politik, Verwaltung, Verbänden, Wissenschaft sowie Medien. Er vereint die vier Spitzenverbände der Branche – VDAI, DAGV, BA und FORUM. www.automatenwirtschaft.de

Quelle: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.

Erfolgreiche Ratifizierung in den Landtagen: Neuer Glücksspielstaatsvertrag tritt am 1. Juli in Kraft

Pressemitteilung des Deutsche Sportwettenverbands

• Beginn eines neuen Zeitalters der Glücksspielregulierung in Deutschland

• Doch Restriktionen und Überbesteuerung bedrohen Regulierungserfolg


Berlin. - Mit der Ratifizierung durch den Landtag von Sachsen-Anhalt am Mittwochabend hat der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 die letzte Hürde für sein bundesweites Inkrafttreten am 1. Juli 2021 genommen. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV), der seit seiner Gründung 2014 für eine Grundsatzreform der deutschen Glücksspielregulierung eingetreten ist, spricht von einer historischen Zäsur: Die Länder rücken endlich von ihrer überholten Verbotspolitik ab und regulieren die bestehenden Online-Glücksspielmärkte für Sportwetten, virtuelle Automatenspiele und Poker unter strengen Qualitätskriterien.

DSWV-Präsident Mathias Dahms sieht neben der Rechtssicherheit für die Anbieter vor allem den Verbraucherschutz gestärkt:

“Das ist der Beginn eines neuen Zeitalters der Glücksspielregulierung in Deutschland. Nach Sportwetten regulieren die Bundesländer jetzt richtigerweise weitere Online-Glücksspiele, um das Marktgeschehen endlich zu kontrollieren. Die Verbraucher profitieren von Klarheit und Sicherheit: Anbieter mit staatlichem Gütesiegel erfüllen höchste Ansprüche des Verbraucher- und Jugendschutzes, der Spielsucht- und Betrugsprävention. Auch die Errichtung einer zentralen Glücksspielaufsichtsbehörde in Halle/Saale und das bundesweite Sperrsystem für spielsuchtgefährdete oder pathologische Spieler sind richtige und wichtige Maßnahmen.”

Die Reform des Glücksspielstaatsvertrags wurde bereits im Frühjahr 2020 von den Ministerpräsidenten beschlossen. Für ihr Inkrafttreten war jedoch die Zustimmung von mindestens 13 Landtagen erforderlich. Die Zustimmung Sachsen-Anhalts war in dem bundesweiten Ratifizierungsprozess (www.gluestv2021.de) unerlässlich, da das Land als Standort der neuen bundesweiten Glücksspielbehörde eine zentrale Rolle einnimmt. Die letzte noch fehlende 16. Ratifizierung durch den nordrhein-westfälischen Landtag Ende April gilt als sicher.

DSWV-Präsident Mathias Dahms sieht gleichwohl auch künftig erheblichen Reformbedarf bei der deutschen Glücksspielregulierung:

“Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Regulierung, jedoch besteht auch Nachbesserungsbedarf: Die staatlichen Datenbanken zur vollständigen Überwachung aller Verbraucher halten wir unter Datenschutzgesichtspunkten für höchst bedenklich. Dass die besonders nachgefragten Live-Wetten künftig zwar auf Fußball- und Eishockeyspiele, womöglich jedoch nicht auf Handball und Tennis erlaubt sein sollen, geht an den Erwartungen der Kunden völlig vorbei. Hier muss bald nachjustiert werden. Wir setzen unsere Hoffnung in die neue Behörde, welche die glücksspielpolitische Debatte in Zukunft prägen und versachlichen wird.”

Den Erfolg der neuen Online-Glücksspielregulierung sieht Dahms vor allem durch die Steuerpläne von Bund und Ländern akut gefährdet:

“Die Bundesländer wollen bei virtuellen Automatenspielen und Online-Poker pauschal alle Spieleinsätze der Verbraucher besteuern - auch Spieleinsätze, die mit vorherigen Gewinnen getätigt werden. Der Steuersatz von 5,3 % auf die Einsätze ist im internationalen Vergleich viel zu hoch. Für den Kunden wird das Spiel dadurch erheblich verteuert, sein Spielguthaben ist schneller aufgebraucht: Wer trotzdem weiter spielen will, muss Geld nachschießen. Weil davon am Ende nur der Schwarzmarkt profitiert, besteuert bei virtuellen Automatenspielen kein anderes Land in Europa die Einsätze, sondern immer den Bruttospielertrag - den tatsächlichen Erlös der Glücksspielanbieter. Deutschland wird so zum steuerpolitischen Geisterfahrer. Wir appellieren daher an die Bundestagsabgeordneten, den Gesetzentwurf des Rennwett- und Lotteriegesetzes jetzt nicht übereilt durchzuwinken, sondern das Thema vertieft in der kommenden Wahlperiode zu behandeln. Es gibt keinen Zeitdruck, da die Anbieter heute bereits 19 % Umsatzsteuer auf die Bruttospielerträge zahlen.”

Hintergrund:

§ 35 Abs. 1 GlüStV 2021 definiert die folgenden Anforderungen hinsichtlich seines Inkrafttretens: “Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Sind bis zum 30. April 2021 nicht mindestens 13 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos. Der Staatsvertrag wird ebenfalls gegenstandslos, wenn bis zum 30. Juni 2021 nicht die Ratifikationsurkunde des Landes Sachsen-Anhalt bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt ist.” Beide genannten Anforderungen an das Inkrafttreten des GlüStV am 1. Juli 2021 sind mit der Ratifizierung durch den Landtag Sachsen-Anhalt erfüllt.

Über den DSWV:

Der 2014 gegründete Deutsche Sportwettenverband (DSWV) ist der Zusammenschluss der führenden deutschen und europäischen Sportwettenanbieter. Mit Sitz in Berlin versteht sich der DSWV als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik, Sport und Medien. Seine 15 Mitglieder, die zwischen 80 und 90 Prozent des in Deutschland Steuern zahlenden Sportwettenmarktes repräsentieren, setzen sich für eine moderne, wettbewerbsorientierte und europarechtskonforme Regulierung von Sportwetten in Deutschland ein. Alle Mitglieder verfügen über bundesweite Sportwettenerlaubnisse gemäß dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag oder befinden sich im Antragsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt. Seit 2012 haben sie in Deutschland über 2,7 Mrd. Euro Sportwettsteuern gezahlt. Die meisten Mitglieder sind auch als Sponsoren im deutschen Profisport aktiv.

Dienstag, 30. März 2021

Länder wollen Online-Poker und virtuelles Automatenspiel besteuern

Mitteilung des Bundesrats

Der Bundesrat sieht Modernisierungsbedarf beim Rennwett- und Lotteriegesetz. Mit einem am 26. März 2021 beschlossenen Gesetzentwurf schlägt er dem Bundestag vor, Online-Poker und virtuelles Automatenspiel ebenso zu besteuern wie vergleichbare andere Glücksspielformen

Hintergrund: Legalisierung von Online-Poker und virtuellem Automatenspiel

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021, der im Juli 2021 in Kraft treten soll, lässt die Veranstaltung von virtuellem Automatenspiel und Online-Poker erstmals auf Basis einer für alle Länder einheitlich erteilten Erlaubnis der Aufsichtsbehörde zu.

Regelungslücke schließen

Das Rennwett- und Lotteriegesetz weist insoweit in seiner geltenden Fassung eine Regelungslücke auf, warnt die Länderkammer. Es enthält nämlich keine Vorgaben zur Besteuerung dieser Glücksspielformen. Das sei unproblematisch gewesen sei, solange diese Spiele nicht erlaubnisfähig waren. Nunmehr werde aber eine Ergänzung des Gesetzes notwendig.

Besteuerung wie bei Wetten

Der Vorschlag des Bundesrates: Online-Poker und virtuelles Automatenspiel werden künftig wie bisher schon bei Rennwetten, Sportwetten, öffentlichen Lotterien und Ausspielungen besteuert.

Als Bemessungsgrundlage soll jeweils der geleistete Spieleinsatz abzüglich der Steuer herangezogen werden, wovon sämtliche Aufwendungen des jeweiligen Spielers zur Teilnahme an dem Spiel erfasst sind.

Die beiden neuen Formen und die Renn- und Sportwetten würden jeweils mit 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage besteuert. Die Lotteriesteuer würde unverändert 20 Prozent betragen.

Kampf gegen Spielsucht

Die vorgeschlagenen steuerrechtlichen Regelungen unterstützen die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags: Einerseits überführen sie das bisherige illegale Spielangebot in die Legalität und damit unter die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Glücksspielstaatsvertrages. Andererseits tragen sie dazu bei, Spielsucht und weitere negative Erscheinungen des Spielbetriebs zu bekämpfen.
Modernisierung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Insgesamt wollen die Länder das Rennwett- und Lotteriegesetz modernisieren und den aktuellen Erfordernissen anpassen - etwa die zum Teil veralteten ordnungsrechtlichen Regelungen. Sämtliche Steuerarten sollen dem Standard moderner Steuergesetze entsprechen.
Nächste Stationen: Bundesregierung und Bundestag

Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Stellungnahme verfassen kann. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Stand: 26.03.2021

Beschlussdrucksache: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz (PDF, 758KB, nicht barrierefrei)

Freitag, 26. März 2021

Bislang 28 Sportwettkonzessionen in Deutschland erteilt

Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt wurde aktuell den nachstehenden Unternehmen eine Konzession für die Veranstaltung von Sportwetten erteilt: 

bet-at-home.com Internet Limited
Portomaso Business Tower, Level 12, St. Julians STJ 4011, Malta 

Betago Ltd. 
62, Wilga Street, St. Julian's STJ 3117, Malta 

Betkick Sportwettenservice GmbH 
Hannesgrub Nord, 4911 Tumeltsham, Österreich 

Betway Limited 
9 Empire Stadium Street, Gzira, GZR 1300, Malta 

BV (Germany) Ltd. 
Level G, (Office 1/1446), Quantum House, 75, Abate Rigord Street, Ta' Xbiex XBX 1120, Malta 

Bwin (Deutschland) Ltd. 
Penthouse, Palazzo Spinola Business Centre, Number 46, St. Christopher Street VLT 1464 Valetta, Malta 

Cashpoint (Malta) Limited 
Level 1, Salvu Psaila Street 172, Birkirkara BKR 9077, Malta 

Gamebookers (Deutschland) Ltd. 
Penthouse, Palazzo Spinola Business Centre, Number 46, St. Christopher Street VLT 1464 Valetta, Malta  

Greenvest Betting Limited 
Le Julien, Block A/1, Sqaq Cianter, St. Julian´s STJ 1280, Malta 

Hillside (Sports) ENC 
Office 1/2373, Level G, Quantum House, 75 Abate Rigord Street, Ta’ Xbiex XBX 1120, Malta 

I.B.C. Sportsbetting Ltd. 
101, Triq Bormla, Paola PLA 1905, Malta

IBA Entertainment Limited 
Cornerstone Business Center, 16th September Square, MST 1180 Mosta, Malta 

Interwetten Gaming Limited 
2nd Floor, Global Capital Building, Testaferrata Street, Ta‘Xbiex, XBX 1403, Malta 

JAXX GmbH 
Morgenstrasse 18, 6890 Lustenau, Österreich 

Ladbrokes (Deutschland) Ltd. 
Penthouse, Palazzo Spinola Business Centre, Number 46, St. Christopher Street VLT 1464 Valetta, Malta 

NetXBetting Ltd. 
170 Pater House, Level 1 (Suite A168), Psaila Street, Birkirkara, BKR 9077, Malta 

Novo Interactive GmbH vormals: Admiral Sportwetten GmbH 
Adlerstrasse 48-56, 25462 Rellingen 

Oddset Sportwetten GmbH 
Konrad-Zuse-Platz 12, 81829 München 

Sportingbet (Deutschland) Ltd. 
Penthouse, Palazzo Spinola Business Centre, Number 46, St. Christopher Street VLT 1464 Valetta, Malta 

Tipico Co. Ltd. 
Tipico Tower, Vjal Portomaso, St. Julian's STJ 4011, Malta 

Tipico Frankfurt Ltd. 
Tipico Tower, Vjal Portomaso, St. Julian's STJ 4011, Malta 

Tipico Karlsruhe Ltd. 
Tipico Tower, Vjal Portomaso, St. Julian's STJ 4011, Malta 

Tipico Muenchen Ltd. 
Tipico Tower, Vjal Portomaso, St. Julian's STJ 4011, Malta 

Tipin Ltd. 
206, Wisley House, Old Bakery Street, Valetta, VLT 1451, Malta 

Tipster Limited 
Melita Court, Level 1, Giuseppe Cali Street C/W Abate Rigord Street, Ta‘Xbiex, XBX 1420, Malta 

Tipwin Limited 
3rd Floor, 126, Pjazza Antoine De Paule Paola PLA 1264, Malta 

Trinity Bet Operations Limited 
4, Center Dome, Level 1, Triq Il-Bazilika, MST 3291, Il-Mosta, Malta 

Wegame Ltd. 
Level G, Office 1/1016, Quantum House, 75, Abate Rigord St., Ta'Xbiex, XBX 1120, Malta 

Soweit einem Unternehmen eine Konzession neben der Veranstaltung von Sportwetten auch der Vertriebsweg der Vermittlung von Sportwetten im stationären Bereich erteilt wurde, bedarf es für den jeweiligen Betrieb von Wettvermittlungsstellen einer landesrechtlichen Erlaubnis. Diese werden nach den landesgesetzlichen Vorgaben der einzelnen Bundesländer zusätzlich zur Sportwettkonzession erteilt.

Freitag, 19. März 2021

Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG): Glücksspiel- und Sportwetten-Branche fordert offenen Dialog über geplante Reform

Wien - Die Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG) kritisiert mangelnde Transparenz und Information von Seiten der Politik. Sie fordert einen offenen Diskurs über die angekündigte Glücksspielreform. Mehr als 100 Mio. Euro an Sportsponsoring und Marketinginvestitionen, rund 123 Mio. Euro an Glücksspielabgaben (2019) und weit über 1000 Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel.

Die Glücksspiel- und Sportwetten-Branche begrüßt zwar grundsätzlich die am 24. Februar im Ministerrat angestoßene Diskussion über eine Glücksspielreform als längst überfälligen Schritt, um die Rechtslage in Österreich zu modernisieren. Der Fokus müsse jedoch auf der Einführung eines zeitgemäßen Lizenzsystems liegen und nicht auf Sanktionsmechanismen wie dem geplanten DNS-Blocking (Netzsperren). Ohne geeignetes und europarechtskonformes Regulierungsmodell bedeuten solche Sanktionen für Anbieter mit europäischer aber aktuell ohne österreichischer Lizenz das Aus. Hiervon betroffen wären bekannte, in der EU lizenzierte Anbieter wie bet-at-home oder Interwetten sowie deren MitarbeiterInnen und Partner in diversen Sportverbänden und Sportvereinen in den Bereichen Fußball, Skisport, Basketball, Eishockey und anderen, die auf die Sportsponsorings in Millionenhöhe der betroffenen Unternehmen angewiesen sind. Darüber hinaus hätten Netzsperren auch fatale Auswirkungen auf den Spielerschutz. Internationale Beispiele zeigen, dass sich Spieler gegen Monopole und für Angebotsvielfalt aussprechen. Wenn es diese Angebote nicht im legalen, regulierten Markt gibt, weichen sie auf illegale, nicht kontrollierte Anbieter aus. Als Interessenvertretung der in der EU-lizenzierten Glücksspiel- und Sportwettenanbieter, die in Österreich Steuern zahlen, hat die OVWG seit der Ankündigung im Ministerrat mehrmals vergeblich versucht, mit den zuständigen Ministerien Kontakt aufzunehmen.

OVWG-Präsident Mag. Claus Retschitzegger bedauert den fehlenden Dialog: „Es ist für uns als betroffene Unternehmen, Steuerzahler und Arbeitgeber in Österreich völlig unverständlich, dass wir in die aktuellen Gespräche über die Neuordnung des Glücksspiels nicht eingebunden werden und davon lediglich aus den Medien erfahren. Wir sprechen hier von geplanten Änderungen, die unsere Mitgliedsunternehmen in ihrer Substanz erschüttern würden. Es wären nicht nur etliche Arbeitsplätze gefährdet, sondern auch der Spitzen- und Breitensport massiv betroffen. Jährliche Investitionen in der Höhe von rund 100 Mio. Euro würden ohne ein Online Casino-Angebot nicht mehr möglich sein und damit zahlreiche Ligen, Vereine und Veranstaltungen in einem Finanzierungsdilemma!

Dr. Raffaela Zillner, Generalsekretärin der OVWG, spricht sich ebenfalls für einen offenen Dialog aus: „Dass die Regierung aktuell nicht mit uns spricht, ist für uns nicht nachvollziehbar und wir rufen zu einem Dialog mit dem Ziel einer transparenten und nachhaltigen Regulierung auf. Unternehmen, die sich nie etwas zuschulden haben kommen lassen, dürfen nicht für das Fehlverhalten von Novomatic und die Vorfälle rund um die CASAG bestraft werden. Wenn Netzsperren ohne eine zeitgemäße Regulierung kommen, wird 'das Pferd von hinten aufgezäumt' und letztlich werden nicht nur seriöse Unternehmen, die in Österreich Steuern und Abgaben – alleine rund 123 Mio. Euro an Glückspielabgabe im Jahr 2019 – bezahlen und mehr als 1000 Menschen Arbeit geben, sondern auch ihre MitarbeiterInnen, der österreichische Breiten- und Spitzensport sowie die österreichischen Medien die Rechnung dafür bezahlen. Unsere Mitglieder sind in zahlreichen anderen EU-Mitgliedsstaaten lizenziert. Diese Erfahrungen und Kenntnisse möchten wir konstruktiv in den Reformprozess einbringen.

Mittwoch, 10. März 2021

Beschluss des VG Darmstadt zur Sicherheitsleistung im Sportwettenerlaubnisverfahren

Pressemitteilung des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV)

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat im Rahmen eines Eilverfahrens beschlossen, dass eine Antragstellerin im Sportwettenerlaubnisverfahren nicht dazu verpflichtet ist, die im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Mindestsicherheitsleistung in Höhe von 5 Mio Euro bei der Erlaubnisbehörde zu hinterlegen. Der Anbieter hatte erfolgreich geltend gemacht, dass dies nicht erforderlich sei und stattdessen den zu erwartenden Durchschnittsumsatz von zwei Wochen als Sicherheitsleistung bei der Behörde hinterlegt. Aus Sicht der Kammer spreche vieles dafür, dass die verbindliche Sicherheitsleistung von mindestens 5 Mio Euro verfassungs- und unionsrechtswidrig ist. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Freitag, 19. Februar 2021

VG Koblenz: Stadt Koblenz darf Wettbürosteuer erheben

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 17.02.2021

Die Stadt Koblenz kann von Wettbürobetreibern eine Wettbürosteuer in Höhe von 3 Prozent des Wetteinsatzes erheben, wenn im Wettbüro neben der Annahme von Wettscheinen zusätzlich auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglicht wird. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine Klage gegen einen entsprechenden Steuerbescheid ab.

Die Stadt Koblenz erhob gegenüber der Klägerin Steuern auf Grundlage ihrer Wettbürosteuersatzung, die im Jahr 2019 erlassen wurde. Die Klägerin betreibt Wettbüros in der Stadt, in denen die Wettenden die Wettereignisse an Bildschirmen mitverfolgen können. Nachdem der Widerspruch der Klägerin gegen diesen Steuerbescheid ohne Erfolg blieb, erhob sie Klage und brachte insbesondere vor, die Wettbürosteuersatzung der Beklagten sei verfassungswidrig. Nach dem Grundgesetz dürfe eine kommunale Aufwandsteuer – um eine solche handele es sich hier – nicht erhoben werden, wenn sie mit einer bundesgesetzlich geregelten Steuer gleichartig sei. Dies sei hier der Fall: Sie habe bereits eine Sportwettensteuer in Höhe von 5 Prozent des Wetteinsatzes zu zahlen; diese sei der Wettbürosteuer gleichartig.

Dem folgte das Verwaltungsgericht nicht und wies die Klage ab. Eine Gleichartigkeit der beiden Steuerarten liege im Ergebnis nicht vor. Die Sportwettensteuer, welche auf jeden Wetteinsatz erhoben werde, sei eine spezielle Form der Umsatzsteuer. Die Wettbürosteuer verfolge hingegen eine besondere Zielsetzung, so die Koblenzer Richter. Sie falle nur dann an, wenn neben dem Wetteinsatz im Wettbüro auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglicht werde. Damit handele es sich bei ihr um eine Form der Vergnügungsteuer für dieses besondere Ereignis, welche – ähnlich der Vergnügungsteuer für Spielgeräte – auch Lenkungszwecke verfolge. Dies ergebe sich auch aus der Beschlussvorlage zur Einführung der Steuer. Darin sei ausgeführt, Wettbüros böten aufgrund ihrer typischen Ausstattung mit Sitzgelegenheiten und Monitoren insbesondere bei jüngeren Wettenden eine erhöhte Suchtgefahr. Eine Ausbreitung von weiteren Wettbüros solle durch die Einführung der Steuer zumindest eingedämmt werden.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 26. Januar 2021, 5 K 374/20.KO)

Dienstag, 9. Februar 2021

Deutscher Sportwettenmarkt bricht in Coronakrise um 20 % ein

Pressemitteilung des DSWV

- Jahresumsatz 2020: 7,8 Mrd. Euro (2019: 9,3 Mrd. Euro)

- Wettbüros: Lockdown bedroht Arbeitsplätze und wirtschaftliche Existenzen

- Virtuelle Automatenspiele: Marktanteil der regulierten Anbieter halbiert sich über Nacht 

- Wettbewerbsverzerrungen: DSWV fordert Einschreiten der Politik

Berlin. - Der Sportwettenmarkt in Deutschland ist im Coronajahr 2020 stark eingebrochen. Dies geht aus den Sportwettsteuerzahlen des Bundesfinanzministeriums hervor. Die Gesamtumsätze lagen bei 7,8 Mrd. Euro und damit rund 16 Prozent unter dem Rekordwert des Jahres 2019 (9,3 Mrd. Euro) - das entspricht abgeführten Sportwettsteuern in Höhe von 389 Mio. Euro (2019: 464 Mio. Euro). Ohne Berücksichtigung der Vorkrisenmonate Januar und Februar fällt der Einbruch noch deutlicher aus (- 20 %). Als Gründe für die Umsatzrückgänge nannte der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) auf seiner heutigen Jahres-Pressekonferenz ausgefallene Sportereignisse sowie Wettbüroschließungen im Lockdown.



Angesichts dieser Zahlen wehrt sich DSWV-Präsident Mathias Dahms gegen die immer wieder kolportierte Berichterstattung, die Glücksspielbranche sei ein Profiteur der Krise:

“Das genaue Gegenteil ist der Fall. Während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020, als alle europäischen Ligen ihren Spielbetrieb eingestellt hatten, ist der deutsche Sportwettenmarkt vollständig zusammengebrochen: im April um 90 Prozent gegenüber dem Vorjahr, im Mai um 75 Prozent. Ohne Sport kann es logischerweise auch keine Sportwette geben.”


Erst seit dem wegen der Nachholspieltage besonders sportintensiven Spätsommer stabilisieren sich die monatlichen Umsätze wieder auf dem Vorjahresniveau. Doch insbesondere im stationären Sportwettenvertrieb bleibt die wirtschaftliche Lage höchst angespannt, erklärt Dahms:

“Während des derzeitigen Lockdowns sind bundesweit alle 5.000 bis 6.000 Wettbüros geschlossen oder auf den reduzierten Annahmestellenbetrieb zurückgeworfen. Die rund 25.000 Mitarbeiter befinden sich überwiegend in Kurzarbeit und fürchten um ihre Arbeitsplätze, die Betreiber um ihre unternehmerische Existenz. Viele halten nicht mehr lange durch, auch weil der Bund den Wettbüros die versprochenen Corona-November-/Dezemberhilfen verwehrt. Wir benötigen von der Politik deshalb schnellstmöglich eine Planungsperspektive, wie ein sicherer Geschäftsbetrieb unter Hygieneauflagen in den kommenden Monaten wieder möglich sein wird.”

Die Krise der in Deutschland regulierten Sportwettenanbieter wird dadurch noch verschärft, dass seit Inkrafttreten der Übergangsregelung für virtuelle Automatenspiele im Oktober 2020 massive Abwanderungsbewegungen der Verbraucher hin zu Schwarzmarktanbietern - meist mit Sitz in Asien oder der Karibik - zu beobachten sind. Der durchschnittliche Einbruch betrug 54 %. Dies ergab eine Umfrage unter DSWV-Mitgliedern. Dahms hierzu:

“Es wird deutlich, dass die strengen Regelungen für virtuelle Automatenspiele den Markt quasi über Nacht wegkanalisiert haben - leider in die falsche Richtung. Es ist unrealistisch zu glauben, dass deutsche Kunden sich mit den überbordenden Restriktionen des Staatsvertrags anfreunden und zu lizenzierten Anbietern zurückkommen werden, solange sie bei Wettbewerbern spielen können, die ihnen wesentlich bessere Konditionen anbieten. Wir benötigen dringend Nachbesserungen an den Regelungen und einen funktionierenden Vollzug gegen illegale Angebote. Ansonsten werden sich etablierte, regulierungswillige Anbieter aus dem deutschen Glücksspielmarkt zurückziehen.”

Dabei hätte das Jahr 2020 für die Branche im positiven Sinne ein historisches sein sollen. Im Oktober wurde nach jahrelanger politischer und rechtlicher Hängepartie endlich mit der Erteilung bundesweiter Sportwettkonzessionen begonnen. Doch nach der Vergabe von 21 Konzessionen stockt das Verfahren inzwischen wieder; bis zu 40 weitere Konzessionsanträge werden seit Monaten nicht beschieden.

Dahms ruft die Politik daher zum schnellen Handeln auf:

“Statt einen ordentlich regulierten Markt haben wir aktuell Wettbewerbsverzerrungen unerwarteten Ausmaßes: Während die 21 Konzessionsinhaber strenge Lizenzauflagen erfüllen, agieren viele andere Anbieter völlig unbehelligt am Markt. Wir erleben eine massive Abwanderung der Verbraucher in den unregulierten Markt. Doch das völlig zerstrittene Glücksspielkollegium als Gremium der 16 zuständigen Beamten aus den Landesinnenministerien hält das Antragsverfahren seit Monaten in der Schwebe und fällt keine weiteren Entscheidungen. Wir appellieren daher dringend an die Landesregierungen, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden: Alle noch offenen Konzessionsanträge müssen unverzüglich beschieden werden, um faire Marktbedingungen für alle Anbieter herzustellen. Es kann nicht sein, dass derzeit ausgerechnet die lizenzierten Anbieter die Leidtragenden sind.”