Freitag, 2. November 2012

AWI Aktuell: Deutsche Automatenwirtschaft zum Vorwurf der Geldwäsche: „Ein rufschädigendes Gerücht!“

„Die Deutsche Automatenwirtschaft weist den in einigen Presseveröffentlichungen vom 29.10.2012 zitierten Vorwurf der Geldwäsche in gewerblichen Spielhallen mit allem Nachdruck zurück“, so Paul Gauselmann, Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI).

Die Meldungen nehmen Bezug auf eine Pressekonferenz des Bundeskriminalamtes und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 29.10.2012. In der offiziellen Pressemeldung des BKA ist jedoch kein Hinweis auf Geldwäsche in gewerblichen Spielhallen zu finden. Entsprechende Nachfragen der Automatenwirtschaft beim BKA verliefen ebenso ergebnislos.

„Geld- und Glücksspiel werden aus Unkenntnis immer wieder leicht in den Geldwäsche-Verdacht gerückt“, so Gauselmann. Nur weil über das illegale und unkontrollierbare Glücksspiel aus dem Ausland über das Internet Geld gewaschen wird, dürfe daraus nicht leichtfertig auf das gewerbliche Automatenspiel in Spielhallen geschlossen werden.

Für den professionellen kriminellen Geldwäscher sind die Summen, um die es beim gewerblichen Automatenspiel in Deutschland geht, völlig uninteressant. Deswegen gehe auch die Vermutung in die Irre, Kriminelle würden als Betreiber von Spielhallen dort in großem Stil Geld waschen. Nicht nur die geringen Geldsummen mache das gewerbliche Geldspiel für kriminelle Geldwäscher unattraktiv. Gauselmann dazu: „Man muss nur die Steuerbehörden fragen, um festzustellen, dass allein schon die hohe Steuerlast, unter der unsere Branche steht, dafür sorgt, das Geldspielgeräte für Geldwäscher unattraktiv sind.“ Neben Mehrwertsteuer und Vergnügungssteuer seien auch noch die weiteren betrieblichen Ertragssteuern und die Gewerbesteuer zu entrichten. Deswegen sei sich die Deutschen Automatenwirtschaft sicher, dass gewerbliche Geldspielgeräte in Deutschland nicht für Geldwäsche missbraucht werden.

Zudem verfügen gewerbliche Geldspielgeräte seit 1996 über Kontrollstreifen der Kasseninhalte, die über entsprechende Schnittstellen von Finanzämtern und Aufstellunternehmen ausgelesen werden. Diese Daten dienen unter anderem zur genauen Erhebung der Vergnügungssteuer und der Umsatzsteuer und sind Bestandteil der staatlichen Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Fehlt der Kontrollstreifen oder erscheint er nicht plausibel, dürfen die Finanzämter Schätzungen vornehmen bzw. führen in der Regel Tiefenprüfungen durch. Daher sind der Deutschen Automatenwirtschaft keine Fälle der Geldwäsche in konzessionierten, gewerblichen Spielhallen bekannt.

„Darüber hinaus entwickeln wir den Schutz unserer Geldspielgeräte vor Missbrauch zum Zwecke der Steuerverkürzung durch Manipulation permanent weiter“, erläutert Gauselmann. Zur Zeit werde in Übereinstimmung mit der in Vorbereitung befindlichen Spielverordnung ein Registrier- und Kontrollkonzept entwickelt, das mit manipulationssicheren elektronischen Signaturen arbeite und auch mit hohem technologischen Aufwand nicht überlistet werden könne.“

„Mit den populistischen Verdächtigungen in Bezug auf Geldwäsche werden die über 5000 mittelständischen Unternehmen mit ihren mehr als 75.000 Mitarbeitern in unverantwortlicher Weise diskreditiert. Das dürfen wir einfach nicht hinnehmen“, so Paul Gauselmann abschließend.

Kontakt: Dirk Lamprecht, Tel.: 030 – 24 08 77 60
Berlin, 30. Oktober 2012

Wolfgang Kubicki: Schallende Ohrfeige für Rot-Grün-Blau!

Zur Sitzung von Innen- und Rechtsausschuss sowie Finanzausschuss des Landtages zum geplanten Beitritt Schleswig- Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki am 31.10.2012:

„Die heutige Anhörung zum geplanten Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag war eine schallende Ohrfeige für SPD, Grüne und SSW. Die geladenen Experten haben mehr als deutlich ihre Bedenken über das geplante Vorgehen zum Ausdruck gebracht und davor gewarnt, einem Staatsvertrag beizutreten, der nicht von der EU notifiziert ist und von dem man fast sicher sagen kann, dass er keinen Bestand haben wird. Selbst die von der Koalition benannten Anzuhörenden, wie Professor Tilmann Becker von der Universität Hohenheim, haben dies bestätigt. Es zeigt sich, dass die Auffassung der FDP-Landtagsfraktion nicht nur geteilt wird, die Bedenken gehen zum Teil sogar noch darüber hinaus.“

Insbesondere bei der Begrenzung der Lizenzen für Sportwetten auf 20 hätten alle rechtlich fachkundigen Anzuhörenden die Auffassung geteilt, dass dies wettbewerbsrechtlich nicht vermittelbar sei und man mit Klagen derjenigen rechnen müsse, die keine Lizenz erhielten. „Die Landesregierung würde mit einem Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag möglichen Schadensersatzansprüchen Tür und Tor öffnen“, sagte Kubicki weiter. „Denn jedes Unternehmen, das nicht unter den ersten 20 ist, wird dagegen rechtlich vorgehen. Zusätzlich schafft die Landesregierung einen vollständig unregulierten Markt ohne jeden Spielerschutz – das können wir nicht wollen!

Die Pressemitteilung der Kollegen von den Grünen ist in diesem Zusammenhang wirklich bemerkenswert. Wenn die Herren Andresen und Peters schreiben ‚Das Land steht vor der Frage, ob wir dem nicht perfekten Staatsvertrag der anderen Bundesländer beitreten wollen oder ob wir weiterhin eine einheitliche Lösung unsolidarisch blockieren wollen‘, dann sagen sie nichts anderes, als dass sie sehenden Auges – aber immerhin solidarisch – einen evident rechtswidrigen Kurs einschlagen wollen. Was ist das für ein Rechtsstaatsverständnis?

Ich warne davor, von einer sehr gut funktionierenden Regelung zu einem System zu wechseln, das sicher den Praxistest nicht bestehen wird. Niemand, der jetzt für den Koalitionsentwurf stimmen will, kann später sagen, er wäre nicht gewarnt worden. Und jeder muss sich seiner eigenen Verantwortung für das Land bewusst sein, wenn er hierfür die Hand hebt.“

Presseinformation Nr. 413/2012 der FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein vom 31.10.2012

Mittwoch, 31. Oktober 2012

Grüne: Beim Glücksspiel gibt es keine einfachen Antworten

Kiel - Zu den Ergebnissen der mündlichen Anhörung zum Glücksspiel sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Rasmus Andresen, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:

Die Anhörungsergebnisse zeigen, dass es keine einfachen Antworten gibt. Gerade in der juristischen Beurteilung gab es von den Anzuhörenden sehr unterschiedliche Meinungen, eine klare Aussage zu EU-rechtlichen Fragen ging aus der Anhörung nicht hervor. Der anerkannte ehemalige Generalanwalt am EuGH Prof. Alber sah beispielsweise keine gravierenden europarechtlichen Bedenken gegen den Staatsvertrag der 15 Länder. Endgültig wird dies allerdings nur durch Klagen entschieden werden können.

Das Land steht vor der Frage, ob wir dem nicht perfekten Staatsvertrag der anderen Bundesländer beitreten wollen oder ob wir weiterhin eine einheitliche Lösung unsolidarisch blockieren wollen.

Wir Grüne wollen innerhalb der Bundesrepublik einen einheitlichen Rechtsrahmen, so wie es der Sachverständige Dr. Becker von der Universität Hohenheim in der Anhörung deutlich gemacht hat. Gleichzeitig fühlen wir uns in unserer Kritik am Onlinespielverbot bestätigt. Es muss und wird beim Onlineglücksspiel und der Vergabe der Konzessionen in den nächsten Jahren zu Nachbesserungen kommen müssen.

Glücksspiel darf nicht nur aus finanz- und wirtschaftspolitischer Sicht bewertet werden, gesamtgesellschaftlich muss das Allgemeinwohl im Vordergrund stehen. Wohlfahrtsverbände, Suchtberatungsstellen und Schuldnerberatungen haben die soziale Dimension deutlich gemacht. Gemessen an den sozialen Folgekosten verringert sich auch der finanzpolitische Gewinn erheblich.

Dass die CDU-Fraktion ihre Pressemitteilung zur Halbzeit der Anhörung veröffentlicht ohne Wohlfahrtsverbände und Suchtberatung gehört zu haben, zeigt wie selektiv die Wahrnehmung bei Teilen der Opposition ist. Die Pressemitteilung hätte genauso gut vor drei Tagen geschrieben worden sein.

Die Koalition wird nun unter Berücksichtigung der noch ausstehenden EU-Notifizierung die Anhörungsergebnisse beraten.

Pressemitteilung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Claudia Jacob – Pressesprecherin
24105 Kiel

Finanzgericht Köln: Pokergewinne sind steuerpflichtig

Pressemitteilung des FG Köln vom 31. Oktober 2012

Das Finanzgericht Köln hat heute entschieden, dass die Gewinne eines erfolgreichen Pokerspielers der Einkommensteuer unterliegen.

In dem Verfahren (Az.: 12 K 1136/11) hat ein Flugkapitän geklagt, der seit vielen Jahren an Pokerturnieren teilnimmt und in den letzten Jahren Preisgelder im sechsstelligen Bereich erzielt hat. Diese hat das Finanzamt in dem angefochtenen Steuerbescheid als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert. Es steht auf dem Standpunkt, dass Gewinne aus Pokerspielen nur bei einem Hobbyspieler steuerfrei seien. Betreibe ein Steuerpflichtiger das Pokerspiel dagegen berufsmäßig, so erziele er sowohl mit seinen Spielgewinnen als auch mit seinen Fernseh- und Werbegeldern steuerpflichtige Einkünfte.

In der mündlichen Verhandlung stritten die Beteiligten insbesondere darum, ob beim Pokern das Glück oder das Geschick überwiegt. Der Vertreter der Finanzverwaltung verglich das Pokerspiel mit einer sportlichen Auseinandersetzung, bei der derjenige mit den besten analytischen und psychologischen Fähigkeiten gewinne. Demgegenüber sagte der Kläger: “Jeder kann ein Pokerturnier gewinnen. Gerade die großen Turniere werden immer wieder von Anfängern gewonnen. Letztendlich entscheidet das Kartenglück“.

Der 12. Senat des Finanzgerichts ließ sich von den Argumenten des Klägers nicht überzeugen. Er wies die Klage mit der Begründung ab, dass Gewinne eines Pokerspielers jedenfalls dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn er regelmäßig über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnimmt. Es komme für die Beurteilung der Steuerpflicht nicht darauf an, ob der Erfolg beim Pokerspiel für einen Durchschnittsspieler oder bezogen auf ein einzelnes Blatt auf Zufallsergebnissen beruhe. Maßgebend sei, ob der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit guten Erfolgsaussichten an renommierten Pokerturnieren teilnehmen könne und wiederholt Gewinne erziele.

Der 12. Senat hat gegen das Urteil die Revision beim Bundesfinanzhof in München zugelassen. Das schriftliche Urteil wird den Beteiligten demnächst zugestellt und auf der Homepage des Finanzgerichts Köln (www.FG-Koeln.NRW.de) veröffentlicht werden.

Petra Nicolaisen und Tobias Koch zum Glücksspielstaatsvertrag: Die Landesregierung will den anderen Lemmingen in die Schlucht folgen!

Zur heutigen (31. Oktober 2012) Anhörung über die von der neuen Landesregierung geplante Aufhebung des schleswig-holsteinischen Glückspielgesetzes und den Beitritt zum Glückspielstaatsvertrag der anderen Bundesländer erklärten die innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Petra Nicolaisen, und der finanzpolitische Sprecher, Tobias Koch:

“Das von der CDU-geführten Landesregierung beschlossene schleswig-holsteinische Glückspielgesetz wurde von allen Rechtssachverständigen gegenüber dem Glückspielstaatsvertrag der 15 anderen Bundesländer als besser und sogar vorbildlich bezeichnet“, so Koch und Nicolaisen.

Selbst der Befürworter eines Beitritts zum Glückspielstaatsvertrag habe einräumen müssen, dass die im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Begrenzung auf 20 Konzessionen nicht aufrechtzuerhalten sei. Nach den erwartbaren Klagen werde der Vertrag voraussichtlich keine zehn Jahre Bestand haben.

Die Grundstruktur des Ersten Glückspielstaatsvertrages sei von den Experten als „mehr als zweifelhaft“ bezeichnet worden. Das Konzessionsmodell des Vertrages zur Gefahrenabwehr wurde als „untauglich“ verworfen. Die Begrenzung der Zahl der Konzessionen sei als „willkürlich“ bezeichnet worden.

„Die heutige Anhörung sollte den Mitgliedern der Regierungsfraktionen noch lange in den Ohren klingen. Sie hat mehr als deutlich gezeigt, dass ein Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag ein schwerer Fehler wäre“, so Nicolaisen.

Die Absicht der Mitglieder der Regierungsfraktionen, um jeden Preis dem Vertrag der anderen Bundesländer beitreten zu wollen, sei fatal für Schleswig-Holstein.

„Dieser Preis wird ein hoher sein. Aber die Koalitionsfraktionen laufen wie die Lemminge hinter Dr. Stegner in den Abgrund, in den die anderen 15 Bundesländer schon gesprungen sind“, so Koch.

Anhörungen würden durchgeführt, um die bessere Lösung zu finden. Als bessere Lösung habe sich eindeutig die schleswig-holsteinische herausgestellt.

Koch und Nicolaisen: „Eine einheitliche Regelung zwischen den Bundesländern muss sich deshalb an der Besseren orientieren und nicht an der Schlechteren!”

Quelle: CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag