Dienstag, 4. September 2012

Schleswig-Holstein: Innenministerium vergibt fünf neue Lizenzen für Sportwetten

Pressemitteilung des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 28.08.2012

Das Innenministerium hat nach Beteiligung des nach dem Glücksspielgesetz vorgeschriebenen Fachbeirats fünf weiteren Unternehmen Lizenzen für Sportwetten erteilt. Damit bieten jetzt zwölf Firmen auf dem schleswig-holsteinischen Glücksspielmarkt Sportwetten an. Neu hinzugekommen sind Admiral Sportwetten (Rellingen), Admiral Sportwetten (Gumpoldskirchen in Österreich), Cashpoint Malta Ltd. (Malta), Ladbrokes International PLC, (Gibraltar) und 888 Germany (Gibraltar). Die Lizenzen gelten bis zum 26. August 2018. Das Innenministerium prüft derzeit die Anträge von 22 weiteren Anbietern für den Betrieb von Sportwetten. Darüber hinaus bemühen sich 22 Antragsteller um eine Lizenz für Online-Casinospiele wie Poker und Roulette.

Innenminister Andreas Breitner erinnerte am Dienstag (28. August) in Kiel daran, dass Glücksspielanbieter einen Rechtsanspruch auf Genehmigung haben, wenn die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen. Breitner rechnet damit, dass es bis zur Aufhebung des Glückspielgesetzes zu weiteren Lizenzvergaben kommen wird. „Die Anträge werden weiterhin unverzüglich bearbeitet, die Entscheidungen fallen selbstverständlich nach geltendem Recht und Gesetz“, sagte der Minister.

In dem nach dem Glücksspielgesetz vorgesehenen Fachbeirat sind Vertreter von Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschutzvereinigungen, Suchtexperten, Glücksspielanbieter sowie Vertreter des organisierten Sports vertreten. Das Gremium hat die Aufgabe, die Behörde in rechtlichen wie technischen Fragen des Glückspielwesens, zu Aspekten der Suchtprävention, Kriminalitätsvorbeugung oder des Jugend- und Verbraucherschutzes zu beraten.

Verantwortlich für diesen Pressetext:
Thomas Giebeler
Innenministerium
Düsternbrooker Weg 92
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Telefon: 0431 988-3007, Telefax: 0431 988-3003

Landtag NRW: Anhörung zum Glücksspielstaatsvertrag

Zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag hören die Mitglieder des Hauptausschusses (Vorsitz Prof. Dr. Rainer Bovermann) sowie des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Vorsitz Günter Garbrecht, SPD) am Donnerstag, 6. September 2012, Raum E3 - D01 die Stellungnahmen von Sachverständigen. Der Entwurf des Staatsvertrags soll ein Glücksspielrecht in Deutschland schaffen, das dem Recht der EU und dem Verfassungsrecht entspricht. Er sieht insbesondere die zeitlich befristete Erprobung eines Konzessionsmodells vor, wonach durch private Anbieter Konzessionen zum Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten erworben werden können. Abgesehen von staatlichen und privaten Lotterien sollen neben den Sportwetten und Spielbanken auch die Pferdewetten und die Spielhallen einbezogen werden. Die Länder verpflichten sich, der Entwicklung von Glücksspielsucht entgegenzuwirken und betroffenen Menschen Hilfen anzubieten.

Quelle: Landtag NRW