Freitag, 12. Juli 2019

Informationsveranstaltung Sportwetten – 3. GlüÄndStV

Vorabinformation über das Verfahren zur Erteilung von Konzessionen für das Veranstalten von Sportwetten nach §§ 10a, 4a ff. GlüStV nach Inkrafttreten des 3. GlüÄndStV

Das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, ist gemäß § 9a Abs. 2 S. 1 Ziff. 3 des Glücksspielstaatsvertrages vom 15.12.2011 (Art. 1 des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland - GlüStV) i.V.m. § 16 Abs. 3 Hessisches Glücksspielgesetz (HGlüG) vom 28.06.2012 (GVBl. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.09.2018 (GVBl. S. 570), für die Durchführung des Verfahrens zur Erteilung von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten zuständig.

Der vorgenannte Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland in der Fassung des Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 15.12.2011 soll zum 01.01.2020 dahingehend geändert werden, dass nunmehr die Zahl der Konzessionen für die Dauer der Experimentierphase nicht beschränkt werden soll. Die Konzessionen bzw. Erlaubnisse werden befristet bis zum 30.06.2021 erteilt werden. Der 3. GlüÄndStV bedarf zum Inkrafttreten der Ratifizierung in allen Bundesländern bis zum 31.12.2019.

An dem Verfahren zur Erteilung jeweils einer Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten werden sich alle interessierten Unternehmen und natürlichen Personen beteiligen können.

Auf die Erteilung einer Konzession besteht auch nach der beabsichtigten Änderung des GlüStV kein Rechtsanspruch.

Das Verfahren beginnt im Jahr 2020. Bereits vor dem Inkrafttreten eingereichte Unterlagen werden als Anträge mit Eingangsdatum 02.01.2020 behandelt. Die Einreichung von Unterlagen vor dem 02.01.2020 erfolgt auf eigenes Kostenrisiko.

Sofern sich Interessierte bereits jetzt über die nach derzeitigem Stand zur Erfüllung der Mindestvoraussetzungen vorzulegenden Unterlagen informieren möchten, verweise ich auf entsprechenden Informationen, die unter Sportwetten [1] zu finden sind.

Hierzu wird am 13.08.2019 in den Räumlichkeiten des Regierungspräsidiums Darmstadt in der Gutleutstrasse 130 (Bauteil A2, 1. UG, Raum U1.50 A, B, C) in Frankfurt am Main um 13 Uhr eine Informationsveranstaltung stattfinden. Wegen des beschränkten Platzangebotes wird gebeten nur maximal 2 Vertreter je interessierten Bewerber zu entsenden.

Anmeldungen sind bis zum 02.08.2019 online auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt über die Anmeldeseite [2] möglich.

Hinweise:
Mögliche Fragen zu den Mindestvoraussetzungen sind schriftlich an sportwettkonzessionen@rpda.hessen.de [3] zu richten. Eine Beantwortung kann nicht vor der Informationsveranstaltung am 13.08.2019 erfolgen. Es ist geplant, im Rahmen der Informationsveranstaltung auf vorab gestellten Fragen einzugehen.
Die Vermittlung von Sportwetten in Wettvermittlungsstellen bedarf einer Erlaubnis gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV. Diese Erlaubnis ist im jeweiligen Bundesland, in dem die Wettvermittlungsstelle errichtet werden soll, zu beantragen und wird nicht von der Konzession umfasst.

Karte anzeigen [4]

Das Wichtigste zur Veranstaltung
Di, 13. August 2019
Regierungspräsidium Darmstadt
Gutleutstr. 130
(Bauteil A2, 1. UG, Raum U1.50 A, B, C)
60327 Frankfurt am Main