Montag, 4. Juli 2022

Referat „Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben“ im Landesverwaltungsamt zieht nach einem Jahr Bilanz

Erste Aufgaben gehen an Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)

30.06.2022, Halle (Saale) – 049/2022

Landesverwaltungsamt

Heute vor einem Jahr startete das Referat „Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben“ im Landesverwaltungsamt mit seiner Arbeit.

Grundlage dafür ist der am 12. März 2020 durch die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021).

Ziel war es unter anderem, das bislang illegale Glücksspielwesen im Internet zu legalisieren. Mit dem GlüStV 2021 sind seit dem 1. Juli 2021 insbesondere die bisher unter einem Totalverbot stehenden Glücksspiele im Internet wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Onlinecasinospiele unter restriktiven Voraussetzungen erlaubnisfähig, um Spielerinnen und Spielern eine legale, sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten.

Kernaufgaben des Referates sind seitdem die Erteilung von Erlaubnissen für die Veranstaltung von Online-Poker und virtuellen Automatenspielen sowie das Vorgehen gegen unerlaubtes öffentliches Glücksspiel und der Werbung hierfür, welches im Internet in mehr als einem Land angeboten wird. Zudem führt das Referat die so genannte Limitdatei und die Datei zur Verhinderung parallelen Spiels im Internet bei mehreren Anbietern sowie das Safe-Server-Überwachungssystem für die elektronische Kontrolle der Anbieter. Darüber hinaus ist das Referat für die Führung und Veröffentlichung der sog. White-List und die Ergreifung von Maßnahmen zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote, dem sog. IP-Blocking, zuständig.

„Die übergangsweise durch das Landesverwaltungsamt übernommenen Aufgaben haben die zuständigen Kolleginnen und Kollegen inzwischen auf einen guten Stand gebracht, an welchen nach dem 31. Dezember 2022 die Glücksspielbehörde anknüpfen kann. Hauptaugenmerk liegt nach wie vor auf der Erteilung von Erlaubnissen für Online-Poker und virtuelles Automatenspiel. Hier haben wir die ersten Erlaubnisse erteilt.“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt Thomas Pleye.

Im Einzelnen gestaltet sich der Stand der Antragsverfahren (virtuelles Automatenspiel und Online-Poker – Stand 30.06.2022) wie folgt:

- Insgesamt wurden 71 Anträge für virtuelles Automatenspiel und Online-Poker gestellt. Davon wurden 8 Anträge zurückgenommen. Von den verbliebenen 63 Anträgen wurde(n)12 Erlaubnissen im Glücksspielkollegium zugestimmt,

- drei Erlaubnisse zugestellt sowie die entsprechenden Einträge in die White-List vorgenommen,

- einer Ablehnung im Glücksspielkollegium zugestimmt,

- drei Erlaubnisse werden derzeit noch im Glücksspielkollegium beraten sowie

- einer Einzelspielgenehmigung (178 Spiele) durch das Glücksspielkollegium zugestimmt; weitere folgen sukzessive.

In der nächsten Kollegiumssitzung Anfang Juli werden weitere acht Erlaubnisse eingebracht.

Vorgehen des Landesverwaltungsamtes gegen illegales Glücksspiel

Im Aufgabenkomplex Vorgehen gegen illegales Glücksspiel wurden bisher 148 Fälle zum unerlaubten Glücksspiel überprüft sowie insgesamt 871 Webseiten kontrolliert. Der überwiegende Teil der Verwaltungsverfahren richtet sich gegen Glücksspielanbieter, die grundsätzlich nicht erlaubnisfähig sind, weil ihr Sitz außerhalb des EU/EWR-Raumes ist. Es wurden nach Zustimmung durch das Glücksspielkollegium der Länder vier Untersagungsverfügungen erlassen.

Zusätzlich wurden 90 Fälle zur Werbung für unerlaubtes Glücksspiel überprüft. Bei Verstößen gegen den GlüStV 2021 erfolgten überwiegend aufklärende Hinweisschreiben. Auch hier wurden Verwaltungsverfahren eingeleitet.

In 25 Fällen wurden Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Verwirklichung der §§ 284 (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels), 285 (Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel), 287 (Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung) StGB gestellt.

Erste Aufgaben gehen an GGL über

Eine weitere maßgebliche Neuerung des Glücksspielstaatsvertrages war die Schaffung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Diese nahm ihre Arbeit ebenfalls am 1. Juli 2021 in Halle (Saale) auf, zunächst jedoch ohne die Wahrnehmung konkreter glücksspielrechtlicher Verwaltungsaufgaben, um gewährleisten zu können, weiter aufzuwachsen und sich für ihre zukünftigen Aufgaben vorzubereiten.

Die Zuständigkeit des LVwA für die Glücksspielaufsicht wegen unerlaubten öffentlichen Glücksspiels und der Werbung hierfür, welches im Internet in mehr als einem Land angeboten wird sowie die Zuständigkeit für die Ergreifung von Maßnahmen zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote (sog. IP-Blocking) endet heute. Ab dem 1. Juli geht diese auf die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) über.

„Jede neue Aufgabe stellt alle Beteiligten vor größere und kleinere Herausforderungen - erst Recht, wenn es sich um zwei verschiedene Behörden handelt, die zeitgleich mit verschiedenen Voraussetzungen und Aufgaben, aber demselben Ziel starten. Wir können mit den bisherigen Ergebnissen sehr zufrieden sein und übergeben nunmehr sowohl Teilaufgaben als auch Personal und somit den symbolischen Staffelstab an die GGL. Ich wünsche allen Beteiligten weiterhin viel Erfolg“

Noch bis zum 31. Dezember 2022 übernimmt das Referat „Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben“ im LVwA die notwendigen Verwaltungsarbeiten und Genehmigungsverfahren, um anschließend in die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder überführt zu werden.

„Der Grundstein für eine reibungslose Übergabe ist gelegt, auf welchem die GGL gut aufbauen kann. Dank des Engagements der Kolleginnen und Kollegen beider Behörden können wir mit Zuversicht in Richtung Jahresende schauen. Der Blick ist dabei auf den Abschluss aller Genehmigungsverfahren gerichtet, so dass dann das Glücksspielkollegium sein finales Go geben kann.“

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) wird ihrerseits zur konkreten Vorgehensweise bei der Bekämpfung illegalen Glücksspiels und dem Einsatz der entsprechenden Vollzugsinstrumente wie IP Blocking und Payment Blocking am 8. Juli im Rahmen einer Pressekonferenz detaillierte Informationen geben.

Quelle: Landesverwaltungsamt