Montag, 22. Februar 2016

Glücksspiel-Neuregulierung auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz

"Recherchen der Süddeutschen Zeitung zufolge wollen die zuständigen Beamten in den Ländern die Glücksspielgesetze jetzt teilweise neu schreiben. Privaten Sportwettanbietern soll ihr Geschäft zumindest vorläufig erlaubt werden, nach dem die ursprünglich geplante Vergabe von Erlaubnissen gescheitert ist. Das geht aus mehreren Entwürfen hervor, die am kommenden Donnerstag auf der Konferenz der Staatskanzleichefs diskutiert werden sollen. Die Landesverwaltungen in Bayern und Nordrhein-Westfalen haben als einzige konkrete Vorschläge erarbeitet, die der SZ vorliegen. Beide liefen darauf hinaus, eine begrenzte Zahl von Wettanbietern unter Vorbehalt offiziell zu erlauben."     
Die SZ verweist auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und auf das von uns erstrittene Ince-Urteil des EuGH vom 4. Februar 2016:

"Die jetzt vorliegenden Entwürfe datieren vom 5. Februar, einen Tag nach der Entscheidung des obersten EU-Gerichts. Vor allem bei Sportwetten sehen sich die Länder unter Zugzwang: "In dem Bereich droht uns das Thema auf die Füße zu fallen", sagt der Staatskanzleichef eines großen Flächenlandes. Deshalb müsse man nun zügig eine Lösung finden, um die juristischen Mängel zu beseitigen. Das letzte Wort haben die Ministerpräsidenten im März. Eine komplette Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags strebt Hessen an, steht damit aber völlig allein.
Die Vorlage aus Nordrhein-Westfalen sieht vor, die Zahl der Erlaubnisse von 20 auf bis zu 45 erhöhen. Sämtliche Wettfirmen, die in der letzten Runde des Konzessionsverfahrens übrig geblieben sind, wären damit vorläufig erlaubt; weitere könnten sich bewerben. Der Vorschlag sei noch nicht politisch abgestimmt, heißt es dazu aus NRW zurückhaltend. Bayern will nur jenen 35 Wettanbietern vorläufig eine Erlaubnis erteilen, die es im Konzessionsverfahren in die letzte Runde geschafft hatten. Die Erlaubnisse könnten "jederzeit widerrufen werden". In ihrem Entwurf machen die bayerischen Beamten zum wiederholten Mal deutlich, dass sie die Urteile der hessischen Verwaltungsgerichte für fehlerhaft halten. Ihr Konzept liefe darauf hinaus, die Zuständigkeit für die Erlaubnisse von Hessen in ein anderes Bundesland zu verlagern, etwa nach Bayern - zumal die Verwaltungsgerichte im Freistaat tendenziell im Sinne der Staatsverwaltung urteilen."
Rechtssicherheit lässt sich mit diesen Vorschlägen, die Zahl der Erlaubnisse zu erhöhen, nicht erreichen. So hat der EuGH in seinem Ince-Urteil noch einmal nachdrücklich auf die Transparenzerfordernisse bei der Vergabe von Glücksspielkonzessionen verwiesen. Die nach mehreren Gerichtsentscheidungen ersichtlich fehlende Transparenz würde durch eine Anhebung der Zahl der Konzessionen nicht beseitigt. Auch eine "jederzeit widerrufbare Konzession" hat mit rechtsstaatlichen Zuständen natürlich nichts zu tun.