Pressemitteilung des DSWV
Berlin. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) bedauert, dass das Verwaltungsgericht Darmstadt mit Beschluss vom 1. April 2020 das bundesweite Sportwettenerlaubnisverfahren bis auf Weiteres ausgesetzt hat. Ein Wettanbieter aus Österreich, der nicht DSWV-Mitglied ist, hatte erfolgreich geltend gemacht, dass das Verfahren nicht transparent und diskriminierungsfrei sei.
DSWV-Präsident Mathias Dahms zeigt sich verärgert:
“Die Entscheidung des Gerichts ist für unsere Mitglieder ein schwerer Schlag. Obwohl uns bereits 2012 vom Gesetzgeber Konzessionen in Aussicht gestellt wurden, steht eine baldige Erlaubniserteilung, die der seit Jahresbeginn geltende Glücksspielstaatsvertrag ermöglichen sollte, jetzt zum wiederholten Male in den Sternen.
Daran ist besonders ärgerlich, dass es längst Erlaubnisse geben könnte: Das Glücksspielkollegium kann sich seit Wochen nicht einigen, obwohl entscheidungsreife Anträge auf dem Tisch lagen. Dieses Gremium der 16 zuständigen Beamten aus den Landesministerien ist für die finale Freigabe der Erlaubnisse zuständig.”
Die jetzt entstandene, vermeidbare Situation sei laut Dahms für alle Seiten unbefriedigend:
“Den Sportwettenanbietern in Deutschland wird abermals der Zugang zu einem regulierten Markt und damit Rechtssicherheit verwehrt. Die Antragsteller haben erneut viel Aufwand und Energie in das Verfahren investiert und sich auf den regulierten Markt vorbereitet. Mir tun aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im hessischen Innenministerium und im Regierungspräsidium Darmstadt leid, die sich in den vergangenen Monaten sehr engagiert haben, um das Erlaubnisverfahren endlich zum Erfolg zu führen. Wir hoffen, dass die Behörden die Erlaubnisvergabe schnell fortsetzen können.”
Berlin. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) bedauert, dass das Verwaltungsgericht Darmstadt mit Beschluss vom 1. April 2020 das bundesweite Sportwettenerlaubnisverfahren bis auf Weiteres ausgesetzt hat. Ein Wettanbieter aus Österreich, der nicht DSWV-Mitglied ist, hatte erfolgreich geltend gemacht, dass das Verfahren nicht transparent und diskriminierungsfrei sei.
DSWV-Präsident Mathias Dahms zeigt sich verärgert:
“Die Entscheidung des Gerichts ist für unsere Mitglieder ein schwerer Schlag. Obwohl uns bereits 2012 vom Gesetzgeber Konzessionen in Aussicht gestellt wurden, steht eine baldige Erlaubniserteilung, die der seit Jahresbeginn geltende Glücksspielstaatsvertrag ermöglichen sollte, jetzt zum wiederholten Male in den Sternen.
Daran ist besonders ärgerlich, dass es längst Erlaubnisse geben könnte: Das Glücksspielkollegium kann sich seit Wochen nicht einigen, obwohl entscheidungsreife Anträge auf dem Tisch lagen. Dieses Gremium der 16 zuständigen Beamten aus den Landesministerien ist für die finale Freigabe der Erlaubnisse zuständig.”
Die jetzt entstandene, vermeidbare Situation sei laut Dahms für alle Seiten unbefriedigend:
“Den Sportwettenanbietern in Deutschland wird abermals der Zugang zu einem regulierten Markt und damit Rechtssicherheit verwehrt. Die Antragsteller haben erneut viel Aufwand und Energie in das Verfahren investiert und sich auf den regulierten Markt vorbereitet. Mir tun aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im hessischen Innenministerium und im Regierungspräsidium Darmstadt leid, die sich in den vergangenen Monaten sehr engagiert haben, um das Erlaubnisverfahren endlich zum Erfolg zu führen. Wir hoffen, dass die Behörden die Erlaubnisvergabe schnell fortsetzen können.”