Freitag, 5. September 2008

JAXX AG: Wandelanleihe über bis zu 4,2 Mio. Euro wird begeben

Der Vorstand der JAXX AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Begebung einer Wandelanleihe beschlossen. Die Wandelanleihe von 2008/2013 wird eingeteilt in bis zu 161.830 Stück Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je 21,00 Euro. Der Ausgabebetrag beträgt 26,00 Euro. Jede Teilschuldverschreibung kann innerhalb der in den Anleihebedingungen angegebenen Ausübungszeiträume in zehn stimmberechtigte Namens-Stückaktien der JAXX AG gewandelt werden.

Die Wandelanleihe wird in Höhe ihres Nennbetrags mit 6,66% p.a. verzinst. Den Aktionären wird ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt, wonach sie für jeweils 99 JAXX-Aktien eine Teilschuldverschreibung zum Bezugspreis von 26,00 Euro beziehen können. Die Bezugsfrist läuft vom 11. September bis einschließlich 26. September 2008.

Mit dem zu erwartenden Bruttoerlös in Höhe von bis zu 4.207.580 Mio. Euro plant die JAXX AG ihr weiteres Wachstum zu finanzieren und die Unabhängigkeit vom deutschen Lotteriemarkt zu erhöhen.

Zur Zeichnung und Übernahme der Teilschuldverschreibungen wird die M.M. Warburg&CO KGaA, Hamburg, zugelassen, mit der Verpflichtung, sie den Aktionären im Verhältnis 99:1 zu einem Ausgabebetrag von 26,00 Euro je Teilschuldverschreibung zum Bezug anzubieten. Von Altaktionären nicht gezeichnete Teilschuldverschreibungen werden bei institutionellen Investoren platziert. Ein börslicher Handel der Bezugsrechte ist nicht vorgesehen.

Das vollständige Bezugsangebot wird am 11. September 2008 im elektronischen Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de veröffentlicht. Alle Informationen werden außerdem auf der JAXX-Website im Bereich Investor Relations zu finden sein.

Donnerstag, 4. September 2008

PARR: Kriminelle Wettmanipulationen im Sportwettenmarkt verhindern

Pressemitteilung der FDP-Bundestagsfraktion vom 04.09.2008

BERLIN. Zu den Berichten über organisierte Wettmanipulation im internationalen und nationalen Fußball erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef PARR:

Die FDP-Bundestagsfraktion fordert eine lückenlose Aufklärung der möglichen Manipulationsversuche im Fußball. Drei Jahre nach dem Skandal um den ehemaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer wird erneut klar, dass wir im Sportwettenbereich dringend ein Frühwarnsystem und gesetzliche Maßnahmen zur Verhinderung organisierter Kriminalität brauchen.

Der Sport sollte die Spielbeobachtung intensivieren und zudem Bedingungen erarbeiten, die klar definieren wann und unter welchen Bedingungen direkt Beteiligte an Sportwetten teilnehmen können.

Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass ein Monopol nicht garantiert, Wettmanipulationen zu verhindern. Gerade seriöse private Wettunternehmen verfügten bereits damals über Frühwarnsysteme und Sicherheitsvorkehrungen, um kriminellen Machenschaften effektiv entgegenwirken zu können. Die FDP hält es für dringend erforderlich, dass private und staatliche Sportwettenanbieter sich endlich an einen Tisch setzen, um ihre Erfahrungen der Vergangenheit zu analysieren und die Bedingungen für einen vernünftigen Wettbewerb zu formulieren.

Dazu ist es dringend erforderlich, den Sportwettenmarkt endlich zu liberalisieren und vom Monopol Abstand zu nehmen.