Freitag, 21. Dezember 2012

Eilantrag eines Internetanbieters für Casino- und Pokerspiele hat Erfolg

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21.12.2012
 
Kurzbeschreibung: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat - unter Anordnung des Sofortvollzugs - einem in Malta ansässigen Internetanbieter mit Verfügung vom 31.08.2011 untersagt, im Internet Glücksspiel in Form von Casino- und Pokerspielen anzubieten und hierfür zu werben. Den hiergegen gerichteten Antrag auf vorläufigen Rechtschutz hat das Verwaltungsgericht abgelehnt. Die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hatte Erfolg. Der für Glücksspielrecht zuständige 6. Senat des VGH sieht in seinem Beschluss vom 10.12.2012 mit Blick auf das Recht der Europäischen Union den Ausgang des Hauptsacheverfahrens sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht als offen an und hat deshalb dem privaten Interesse an der Nichtbefolgung der Untersagungsverfügung den Vorrang eingeräumt.
 
In seiner Begründung führte der 6. Senat aus, zwar verstoße das im Internet angebotene Glücksspiel gegen den Wortlaut des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) in seiner ab 01.07.2012 gültigen Fassung, wonach das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele und die Werbung hierfür im Internet verboten sind. Ob diese Internetverbote, die einen Eingriff in die europarechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit darstellten, unionsrechtlich Bestand haben werden, müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Hinreichend gewichtige Zweifel ergäben sich daraus, dass nach dem Glücksspielgesetz des Landes Schleswig-Holstein seit dem 01.01.2012 unter bestimmten Voraussetzungen auch Internetglücksspiel sowie die Werbung dafür erlaubt werden könnten. Damit könne ein Verstoß gegen das unionsrechtliche Kohärenzgebot vorliegen, dem im Einzelnen noch nachgegangen werden müsse. Hinzu komme, dass die Länder unter bestimmten Voraussetzungen nach neuem Glücksspielrecht Werbung für Lotterien, Sport- und Pferdewetten zulassen können und damit bestimmte Glücksspielarten vom Internetwerbeverbot ausnehmen können. Zwar besäße die Antragstellerin keine glücksspielrechtliche Erlaubnis nach dem GlüStV. Die Untersagungsverfügung sei jedoch nur beim Fehlen der Erlaubnisfähigkeit gerechtfertigt. Angesichts der Zweifel an der unionsrechtlichen Wirksamkeit des Verbots des Casino- und Pokerspiels im Internet, könne der Antragstellerin derzeit das Fehlen der glücksspielrechtlichen Erlaubnis nicht entgegengehalten werden.

Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 6 S 3335/11).

Donnerstag, 20. Dezember 2012

Bundesgerichtshof: Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

r. 217/2012 vom 20.12.2012
 
In zwei Parallelverfahren hat das Landgericht Bochum die Angeklagten wegen vollendeten bzw. versuchten, teils “gewerbsmäßigen” Betruges in einer Mehrzahl von Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.
 
Nach den jeweiligen landgerichtlichen Feststellungen platzierten die Angeklagten S., C. und P. in unterschiedlicher Beteiligung bei verschiedenen ausländischen, zumeist asiatischen Wettanbietern zahlreiche Wetten auf Fußballspiele im In- und europäischen Ausland, nachdem sie zuvor mit Spielern oder Schiedsrichtern Manipulationsabsprachen getroffen hatten.
 
Die Wettverträge schlossen sie in der Regel über einen britischen Vermittler ab, der die Wetten an Wettanbieter in Asien weiter vermittelte. Während die Mitarbeiter des britischen Vermittlers jeweils Kenntnis von den Manipulationsabsprachen hatten, wurden diese gegenüber den Wettanbietern nicht aufgedeckt. In der weit überwiegenden Anzahl der Verträge waren die Wetten erfolgreich und die hinsichtlich der einzelnen Spielpaarungen erzielten Wettgewinne lagen – nach Abzug der Wetteinsätze – regelmäßig im hohen fünfstelligen Bereich.
 
Der 4. Strafsenat hat in dem Verfahren gegen den Angeklagten P. dessen Revision verworfen. Auf die zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft hat er den Schuldspruch in einem Fall sowie den Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben, weil das Landgericht das Vorliegen der Voraussetzungen eines vollendeten Betruges mit nicht tragfähigen Erwägungen abgelehnt hat.
 
In dem Verfahren gegen die Angeklagten C. und S. hat der 4. Strafsenat die Revision des Angeklagten C. verworfen und auf die Revision des Angeklagten S. den gesamten Strafausspruch aufgehoben, weil das Landgericht eine Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe des Angeklagten S. im Ermittlungsverfahren nicht hinreichend erwogen hat. Die weiter gehende Revision des Angeklagten S. hat er verworfen.
 
Auf die zu Ungunsten der Angeklagten eingelegten Revisionen der Staatsanwaltschaft hat der Strafsenat die Schuldsprüche in fünf Fällen (Angeklagter C.) bzw. in drei Fällen (Angeklagter S.) sowie die jeweiligen Aussprüche über die Gesamtstrafen aufgehoben, weil das Landgericht auch insoweit die Ablehnung eines vollendeten Betruges nicht tragfähig begründet hat. Zudem hat er bezüglich des Angeklagten S. Schuldsprüche in 17 weiteren Fällen aufgehoben, weil das Landgericht bei der Ablehnung eines Bandenbetruges in Bezug auf die Beurteilung der bandenmäßigen Begehungsweise von einem unzutreffenden rechtlichen Maßstab ausgegangen ist.
 
Der 4. Strafsenat hat die Verfahren im Umfang der Aufhebungen zu jeweils neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Bochum zurückverwiesen.
 
Urteile vom 20. Dezember 2012 – 4 StR 125/12
 
Landgericht Bochum – Urteil vom 25. August 2011 – II – 12 KLs – 35 Js 141/10 Teil 4 AK 21/11
und 4 StR 55/12
Landgericht Bochum – Urteil vom 19. Juni 2011 – II – 12 KLs – 35 Js 141/10 Teil 2 AK 16/11
 
Karlsruhe, den 20. Dezember 2012
 
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Mittwoch, 19. Dezember 2012

SSW: Einnahmen in Spielerschutz investieren

Pressemitteilung Nr. 101/2012 

Kiel, 19.12.2012

Zur heutigen Lizenzvergabe für Online-Glücksspiele erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Der SSW hat immer gesagt, dass es bei der Lizenzvergabe für Online-Glücksspiele ausschließlich nach Recht und Gesetz geht. Politisch hatten wir uns eine andere Lage gewünscht, aber in einem Rechtsstaat hat man nach geltendem Recht zu entscheiden, und das hat das Innenministerium getan.

Da nun Lizenzen vergeben worden sind, und diese unweigerlich auch zu mehr Spielsucht im Land führen werden, müssen die Einnahmen hieraus auch zu einem großen Teil für die Betreuung von Suchtkranken und für die Suchtprävention genutzt werden. So lässt sich der entstandene Schaden zumindest teilweise mindern.

Wolfgang Kubicki: Wer mit Dreck wirft, hat schmutzige Hände, Herr Dr. Stegner!

Presseinformation der FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein vom  19. Dezember 2012

Zur heutigen Pressekonferenz des Innenministeriums zum Glücksspiel in Schleswig-Holstein erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:

,,Heute ist ein guter Tag für Schleswig-Holstein, denn die heutige Ankündigung des Innenministers bedeutet, dass der europarechtswidrige Glücksspielstaatsvertrag zumindest für Schleswig-Holstein Makulatur ist. Insbesondere die Sportverbände können jetzt sicher sein, dass sie auch von den Einnahmen aus der Glücksspielabgabe profitieren können.

Wir sind in diesem Zusammenhang froh, dass der SPD-Innenminister sich nicht vom SPD-Fraktionsvorsitzenden hat beeindrucken lassen und sachlich seine Pflicht erfüllt hat. Es ist beruhigend, dass der Innenminister deutlich macht, dass der persönliche Wille des Kollegen Dr. Stegner ­ anders als er selbst es offenbar meint ­ auch in Schleswig-Holstein nicht über geltendem Recht und Gesetz steht. Demagogische Polemik ersetzt keinen Sachverstand.

Rückblickend ist in der gesamten Diskussion um das Glücksspiel in Schleswig-Holstein jedoch anzumerken, dass die politische Debatte insbesondere vonseiten des sozialdemokratischen Landes- und Fraktionsvorsitzenden Dr. Ralf Stegner in weiten Teilen höchst unsachlich geführt wurde und dabei ­ zu häufig  Grenzen des politischen Anstands überschritten wurden. Dass frei gewählte Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtags von Herrn Dr. Stegner mit Prostitution und Geldwäsche in Verbindung gebracht wurden, war an Impertinenz nicht zu überbieten.

Die persönlichen Anfeindungen des Kollegen Stegner kamen einer Schmutzkampagne gleich, die es in der Form in anderen bundesdeutschen Parlamenten nicht gibt. Ich kann Herrn Dr. Stegner nur raten, dass er in künftigen Diskussionen Folgendes beachtet: Wer mit Dreck auf andere wirft, hat schmutzige Hände."

Hans-Jörn Arp: Endlich kommt das Onlinespiel unter staatliche Kontrolle!

Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion Nr. 572/12 vom 19. Dezember 2012
 
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat die heutige (19. Dezember 2012) Erteilung von zwölf Lizenzen für Sportwetten und Online-Casinospiele begrüßt:

„Damit kommt endlich das explodierende Onlinespiel unter staatliche Kontrolle. Die Spieler werden zu den lizenzierten Angeboten kanalisiert. Für die Ziele der Suchtprävention, des Spielerschutzes und die wirksame Verhinderung von Geldwäsche sind das die zentralen Voraussetzungen“, erklärte Arp in Kiel.

Mit der Vergabe der weiteren zwölf Lizenzen wende Innenminister Breitner – wenn auch spät – konsequent weiter das von CDU und FDP geschaffene Recht an.

„Es ist gut, dass der Innenminister den Rechtsstaat über den klar geäußerten Willen seines Fraktions- und Parteivorsitzenden stellt. Alles andere wäre ein Skandal gewesen“, so Arp.

Stegners Versuche der letzten Wochen und Monate, dieses rechtstaatliche Verfahren um jeden Preis und mit allen Mitteln auszuhebeln, zeugten von einem eklatanten Mangel im Rechtsverständnis des SPD-Bundesvorstandsmitgliedes Ralf Stegner.

Mit der heutigen Vergabe der Lizenzen sei das europarechtswidrige Beschränkung und nachgewiesenermaßen wirkungslose Verbot von Online-Casinospielen in Deutschland Makulatur.

„Damit dürfte Schleswig-Holstein als einzigem Bundesland eine erneute Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof erspart bleiben. Denn der von Herrn Stegner verfolgte Weg, dem europarechtswidrigen Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 beizutreten, ist damit verbaut“, so Arp.

Arp forderte die schleswig-holsteinische Regierungskoalition und die anderen 15 Bundesländer auf, aus der ausführlichen Stellungnahme der EU-Kommission zu den Plänen von SPD, Grünen und SSW die notwendigen Schlüsse zu ziehen. Weitere Hinweise werde sicherlich das für Ende Januar angekündigte Urteil des Bundesgerichtshofes geben.

„Der verzweifelte Versuch der Bundesländer, in Zeiten des Internets mit Methoden des Mittelalters das allumfassende staatliche Glücksspielmonopol zu erhalten, ist endgültig am Ende. Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch. Die anderen 15 können gerne mitmachen“, so Arp.
 

SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein: Großer Schaden für Schleswig-Holstein

Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 19. Dezember 2012
 
Zur Entscheidung, erstmals in Deutschland Lizenzen für Online Casinospiele zu vergeben, erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Ralf Stegner heute in Kiel:
 
Die SPD-Landtagsfraktion nimmt die heutige Entscheidung des Innenministeriums, 12 Lizenzen (davon 11 an Anbieter aus Gibraltar und Malta) für Online Casinospiele zu vergeben, mit großem Bedauern zur Kenntnis. Wir hätten uns eine andere Form der „Altlastenbewältigung“ gewünscht. Hauptverantwortlich für diesen nicht nur ärgerlichen, sondern in direktem Wider­spruch zum Gemeinwohl stehenden Vorgang, bleibt die abgewählte schwarz-gelbe Koalition. Deren mit knapper Mehrheit und extremer juristischer Finesse vollzogene Arbeit erweckt den Eindruck willfährigen Engagements für die Glücksspiellobby. Dies hat Langfrist­wir­kungen, die leider auch den Politik- und Regierungswechsel in Schleswig-Holstein überschatten.
 
Wenn nunmehr überall in der Bundesrepublik das Onlinepokern verboten ist, aber in Schleswig-Holstein erlaubt wird, dann ist dies ein vorweihnachtlicher Freudentag für die Zockerbranche und kann leider auch ein legaler Anker für zwielichtige Aktivitäten sein. Die Gefahr der systematischen Geldwäsche ist in keiner Weise gebannt. All dies ist eine wahrhaft „schöne Bescherung“ für Tausende von Familien in unserem Land, die unter dem sozialen Elend der Folgen ungebremsten Glücksspiel­kon­sums zu leiden haben werden.
 
Auch wenn die neue Regierungskoalition unverändert daran festhält, nach dem abgeschlossenen Notifizierungsverfahren unseres gemeinwohlorientierten Glücksspielgesetzes im Januar 2013 den entsprechenden Landtagsbeschluss zu fassen und damit in den Kreis der seriös regierten Länder zurück zu kehren, ist die Geisterfahrt unseres Landes nach wie vor leider nicht beendet. Im Gegenteil:
Zusätzlich muss befürchtet werden, dass die Gefahr wächst, durch den fortgeltenden Sonderstatus im Norden den Rest der Republik in Mitleidenschaft zu ziehen. Die Zu­sammenarbeit mit den anderen 15 Bundes­ländern, die wir bei der Energiewende oder den Finanzbeziehungen mehr als dringend brauchen, wird das nicht fördern.
 
Fazit: Großer Schaden für das Gemeinwohl, viele Menschen zahlen dafür, dass sich wenige Anbieter die Taschen füllen, Schleswig-Holstein ist isoliert – auf diesen letzten „Triumph“ kann das abgewählte schwarz-gelbe Bündnis wahrhaft stolz sein. In Wirklichkeit ist dieser „Erfolg“ der von beispiellosen Lobbyanstrengungen begleite­ten Gesetzgebung eine Schande für unser Parlament.
Eines bleibt aber auch: Solche juristischen und tagespolitischen Niederlagen werden die SPD nicht davon abhalten, weiterhin für gute Arbeit in der Realwirtschaft und das Gemeinwohl einzutreten und Auswüchse von Schein- und Schattenwirtschaft mit aller Konsequenz zu bekämpfen.

Schleswig-Holstein vergibt erste 12 Casino- und Poker-Lizenzen

Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat heute die ersten zwölf Genehmigungen für die Veranstaltung und den Vertrieb von Online-Casinospielen erteilt. Die Genehmigungen gelten bis zum 18. Dezember 2018. Darüber hinaus bemühen sich weitere 18 Antragsteller um eine Genehmigung für Online-Casinospiele wie Poker und virtuelle Automaten. Innenminister Andreas Breitner sagte, Glücksspielanbieter hätten einen Rechtsanspruch auf Genehmigung, wenn die Voraussetzungen für die Lizenzerteilung vorlägen. "Es gibt kein Ermessen", sagte der Minister.

Er bekräftigte die Absicht der Landesregierung, dem Glücksspielstaatsvertrag beizutreten. Gleichwohl müsse das geltende schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz umgesetzt werden, "obwohl auch ich diesen Sonderweg politisch für falsch halte", so Breitner. Die Landesregierung müsse die Erblast ihrer Vorgängerin rechtlich korrekt abtragen. Das bedeute, dass Anträge weiterhin unverzüglich bearbeitet würden. Die den heute erteilten Genehmigungen zugrunde liegenden Antragsunterlagen seien mit größter Sorgfalt geprüft worden. Diese Prüfung sei jetzt abgeschlossen.
Die Unternehmen mussten anhand sehr umfangreicher Unterlagen ihre Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels nachweisen. Dazu gehören Konzepte zur sicheren Abwicklung von Zahlungen, zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Abwehr von Manipulationen und Betrug. Die Glücksspielanbieter und deren Zahlungsdienstleister unterliegen den Vorgaben des Geldwäschegesetzes. Zudem enthalten die Genehmigungen zahlreiche Vorgaben zum Spielerschutz. So sind bei Online-Pokerangeboten unter anderem selbstspielende Computerprogramme („bots“) verboten. Die Wahl des Pokertisches erfolgt automatisch durch einen Zufallsgenerator, um für einzelne Spieler nachteilige Verabredungen Dritter zu verhindern.
 
Bei Online-Casinoangeboten sind beispielsweise stündliche Realitätsprüfungen mit Spielunterbrechungen sowie Gewinn- und Verlustanzeigen Pflicht, ebenso wie die Anzeige des sich automatisch aktualisierenden Stands des Spielerkontos. Außerdem mussten die Unternehmen darstellen, wie sie die Sicherheit des Spielbetriebs, insbesondere auch die IT- und Datensicherheit gewährleisten wollen.
 
Folgende Unternehmen haben Genehmigungen für Online-Casinospiele erhalten:
 
- 888 Germany Ltd. (Gibraltar) mit der Marke „888 Poker“,
- bet-at-home Internet Limited (Malta),
- Hillside (Gibraltar) Limited (Gibraltar) mit der Marke “bet365”,
- Polco Ltd. (Malta) mit der Marke „betfair“,
- Electraworks Kiel Ltd. (Malta) mit der Marke „Bwin“,
- Cashpoint Malta Limited (Malta),
- Ladbrokes International PLC (Gibraltar),
- Personal Exchange International Limited (Malta) mit der Marke „mybet“,
- OnlineCasino Deutschland GmbH (Bautzen),
- REEL Germany Limited (Malta) mit der Marke „pokerstars“,
- Tipico Company Limited (Malta)
- Skill on Net Limited (Malta)
 
Bereits in den vergangenen Wochen haben 15 Anbieter eine Genehmigung für Sportwetten bekommen. Es liegen derzeit weitere 24 Anträge auf Erteilung einer Sportwettenlizenz vor.
 
Quelle: Pressemitteilung des Landes Schleswig-Holstein

Dienstag, 18. Dezember 2012

Sucht Schweiz: Glücksspiel – ein Freizeitvergnügen mit Risikopotenzial

Medienmitteilung Sucht Schweiz vom 13. Dezember 2012
 

Präventionsmassnahmen gegen Glücksspielsucht müssen jene Personen erreichen, welche ein besonderes Risiko zeigen, ein problematisches Spielverhalten zu entwickeln. Und sie müssen Probleme verhindern oder zumindest reduzieren. Sucht Schweiz hat im Rahmen des Interkantonalen Programms Glücksspielsucht-prävention Nordwest- und Innerschweiz externen Forschungsinstituten drei Studien in Auftrag gegeben. Diese liefern Hinweise, wie Präventionsmassnahmen ausgestaltet und verbreitet werden sollten.
 
Gemäss Schätzungen spielen in der Schweiz zwischen 80‘000 und 120‘000 Menschen auf problematische Weise Glücksspiele. Dies kann die psychische und körperliche Gesundheit der Spielerinnen und Spieler beeinträchtigen sowie zu sozialen und finanziellen Problemen führen. Diese betreffen nicht nur die Spielenden selbst, sondern auch deren Angehörige.
 
Drei Studien zu möglichen Risikofaktoren
 
Im Rahmen eines Präventionsprogramms von zehn Deutschschweizer Kantonen hat Sucht Schweiz externe Forschungsinstitute mit drei Studien beauftragt. Da bisherige Untersuchungen unter anderem jugendliches Alter, Migrationshintergrund und das Online-Spiel als Risikofaktoren identifizierten, fokussieren die aktuellen Studien auf betroffene Personengruppen. Erfasst wird zwar nur ein Bruchteil der Glücksspielenden. So ist beispielsweise über Spielende bei illegalen Angeboten (Online-Casinos, illegale Sportwetten etc.) in der Schweiz kaum Wissen vorhanden. Diese Lücke konnte nicht geschlossen werden, doch liefern die Studienresultate Hinweise darauf, wie zukünftige Präventionsmassnahmen wirksam ausgestaltet und die genannten Zielgruppen besser erreicht werden können.

Glücksspielverhalten von Jugendlichen
 
Je früher Jugendliche mit Glücksspiel beginnen, desto grösser ist das Risiko, ein problematisches Spielverhalten zu entwickeln. Daher ist es umso wichtiger, Präventionsmassnahmen an Jugendliche zu richten. Diese nehmen häufig an Glücksspielen teil, wobei Lotterien und Totospiele unter den Studienteilnehmenden die am häufigsten genutzten Glücksspiele sind. Im Vergleich zu Erwachsenen spielen insgesamt fast doppelt so viele Jugendliche auf problematische Weise (1,9%).
Resultate der Studie des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Lausanne zu Jugendlichen und jungen Erwachsenen zeigen, dass Knaben doppelt so häufig spielen wie Mädchen, und dass Knaben, die eine Lehre absolvieren, besonders gefährdet sind, ein problematisches Glücksspielverhalten zu entwickeln. Problematisches Glücksspiel zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass immer häufiger und länger gespielt sowie mehr und mehr Geld eingesetzt wird oder andere Aktivitäten und Verpflichtungen vernachlässigt werden. Glücksspielende Jugendliche zeigen zudem im Vergleich zu jenen, die nicht spielen, häufiger weitere problematische Verhaltensweisen, wie zum Beispiel den Konsum psychoaktiver Substanzen oder eine problematische Internetnutzung.

Bedingungen der Migration als Risikofaktor?
 
Verschiedene Studien geben Hinweise darauf, dass Personen mit Migrationshintergrund nur sehr schwierig durch präventive Botschaften sowie durch Hilfsangebote zu erreichen sind. Die Studie der Hochschule Luzern zeigt auf, dass bestimmte Gruppen der Migrationsbevölkerung aufgrund ihrer spezifischen Lebensumstände ein erhöhtes Risiko haben, die Kontrolle über das Spielen zu verlieren.
Die Studie empfiehlt, Präventionsbotschaften via Schlüsselpersonen zu verbreiten sowie über Medienkanäle, die von diesen Gruppen besonders intensiv genutzt werden. Weiter sollten
Unterstützungsangebote den soziokulturellen Gegebenheiten dieser Bevölkerungsgruppen angepasst werden.

Online-Glücksspiele

Auch unter den Online-Glücksspielenden auf Swisslos.ch sind Männer in der Überzahl. Sobald aber jemand spielt, ist das Risiko für Männer und Frauen gleich gross, ein riskantes oder problematisches Verhalten zu entwickeln. Insgesamt spielen 4% dieser Spielenden riskant und 1% problematisch. Die Studie des Forschungsinstituts INFRAS zeigt weiter, dass bei den Online-Spielerinnen und -Spielern die Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen am stärksten gefährdet ist. Diese Ergebnisse legen nahe, Präventionsangebote verstärkt im Internet zu platzieren, da v.a. junge Erwachsene viel Zeit online verbringen.

Weitere Lösungsansätze
 
Betroffene Personen wenden sich mit ihren Anliegen oft an Menschen aus ihrem nahen Umfeld. In der Bevölkerung ist allerdings das Bewusstsein gering, dass Glücksspiel mit Risiken verbunden ist. Die Bevölkerung generell für die Problematik zu sensibilisieren kann somit wesentlich zum Ziel beitragen, glücksspielsuchtbezogene Probleme zu verhindern und zu verringern.

Fachpersonen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen begegnen im Rahmen von Beratungen immer wieder Personen, deren psychosoziale, gesundheitliche oder finanzielle Probleme auch auf ein problematisches Glücksspielverhalten hinweisen können. Diese Fachleute sollten darin geschult werden, glücksspielsuchtspezifische Probleme zu erkennen, damit sie die Betroffenen wo möglich an spezialisierte Stellen weitervermitteln können.
 
Die Kombination dieser Massnahmen trägt dazu bei, dass Präventionsbotschaften die gefährdeten Personen besser erreichen und dass Hilfsangebote bei den Betroffenen vermehrt bekannt werden.
Eine Situationsanalyse, die im Rahmen des 2009 lancierten Interkantonalen Programms Glücksspielsuchtprävention Nordwest- und Innerschweiz im Auftrag der beteiligten Kantone von Sucht Schweiz durchgeführt wurde, zeigte auf, dass zur Planung von zielgruppenspezifischen Präventionsmassnahmen die Risikopopulationen identifiziert werden müssen. Die drei Studien der Forschungsinstitute HSLU, IUMSP und INFRAS haben drei mögliche Gruppen genauer untersucht (Personen mit Migrationshintergrund, Jugendliche und Online-Spielende). Sie liefern hilfreiche Fakten zur Entwicklung von Präventionsprogrammen gegen Glücksspielsucht.

Internkantonales Programm Glücksspielsuchtprävention Nordwest- und Innerschweiz (Kantone AG, BE, BL, BS, LU, OW, NW, SO, UR, ZG)

Studie der Hochschule Luzern Soziale Arbeit (HSLU)
Häfeli, Jörg; Lischer, Suzanne; Villiger Simone. 2012. Die Früherkennung von vulnerablen Personengruppen im Glücksspielbereich. Forschungsbericht. Hochschule Luzern.

Studie des Institut Universitaire de Médecine Sociale et Préventive (IUMSP)
Suris JC, Flatz A, Akré C, Berchtold A. La problématique des jeux d’argent chez les adolescents du canton de Berne. Lausanne: Institut universitaire de médecine sociale et préventive, 2012. (Raisons de santé, 202).

Studie des Forschungsinstituts INFRAS
INFRAS 2012: Spielsucht bei Internet-Glücksspielen – Spielmuster und soziodemografische Merkmale, Forschungsprojekt unterstützt von Sucht Schweiz über das Mandat Glücksspielsuchtprävention. Bearbeitet von Thomas von Stokar, Remo Zandonella, Stephanie Schwab Cammarano, Sarina Hablützel (INFRAS). Zürich. 17.10.2012.
 
Auskunft:
Simon Frey, Mediensprecher
sfrey@ich-will-keinen-spamsuchtschweiz.ch

Montag, 17. Dezember 2012

ver.di: Keine weiteren Spielbanken zur Erfüllung des ordnungspolitischen Auftrages in Deutschland notwendig

- Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di tagte in Baden-Baden
- Bernhard Stracke als unerwünschter Gast in der Spielbank begrüßt
 
„Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich in seiner letzten Sitzung in Baden-Baden einstimmig gegen weitere Spielbanken in Deutschland ausgesprochen“, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken.
 
„Es muss endlich über die Grenzen der Bundesländer gedacht und gehandelt werden und nicht aus fiskalischen Gründen weitere Spielbanken zur Sanierung öffentlicher Haushalte eröffnet werden“, so Stracke.
Weitere Spielbanken in Deutschland sind nach Auffassung des Bundesarbeitskreises Spielbanken nicht nötig. „Wir fordern die Spielbankbetreiber auf, sich stärker um ihr Kerngeschäft zu kümmern, da in vielen Spielbanken leider das klassische Spiel vernachlässigt wird“, so Stracke.
 
„Wir brauchen weder in Mannheim, Köln oder an anderen Orten weitere Spielbanken, da der ordnungspolitische Auftrag, den Spielbanken zu erfüllen haben, in diesen Regionen von vorhandenen Spielbanken abgedeckt wird“, so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken.
Bei einem Besuch in der Spielbank Baden-Baden konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von den sehr schönen Räumen, in denen die Spielbank ihr klassisches Spiel macht, überzeugen.
 
„Als Unverschämtheit haben wir den Empfang unseres Gewerkschaftssekretärs Bernhard Stracke empfunden, der im Auftrage des Geschäftsführers Herrn Wulferding vom Bereichsleiter Klassisches Spiel als unerwünschter Gast begrüßt wurde“, so Horst Jaguttis.
 
„Diesen miesen Stil hätten wir keinen Spielbankgeschäftsführer zugetraut, Herr Wulferding ist auch noch Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Spielbankenverband e.V (DSbV), aber Geschäftsführer anderer Spielbanken dürfen sich gegen weitere Spielbanken aussprechen, das gilt wohl nicht für Arbeitnehmervertreter“, so Jaguttis.
 
V.i.S.d.P: Mainz, 17.12.2012, Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,
Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, bernhard.stracke@verdi.de