Hannover - Politiker der FDP und CDU aus mehreren Bundesländern haben sich in einem gemeinsamen Appell an die Bundesländer dafür ausgesprochen, den Weg für ein duales System im deutschen Glücksspielmarkt zu ebnen. Eine duale Marktordnung sähe ein reguliertes Nebeneinander von staatlichen und privaten Wettanbietern vor. Der Lottobereich bleibt erhalten wie bisher, nur der Bereich der Sportwetten würde unter staatlicher Regulierung für private Anbieter geöffnet. Daraus ergäbe sich im aktuellen Rechtsstreit um die Zukunft des deutschen Glücksspielmarktes eine Lösung, die für alle Beteiligten einen Konsens darstellt. Das Monopol bleibt in einem wichtigen Teilbereich des Glücksspielmarktes bestehen, private Vermittler können über staatliche Konzessionen weiter wie bisher tätig sein, ebenso wie Sportwettenanbieter.
Zugeständnis der EU
Im Streit um einen neuen Glücksspielstaatsvertrag hat die EU-Kommission dem derzeitigen Entwurf der Länder bescheinigt, nicht konform mit dem geltenden EU-Recht zu sein. Die Kommission hat jedoch für ein duales System Kompromissbereitschaft signalisiert. Falls die Länder den Bereich der Sportwetten für private Anbieter aus der EU öffnen, werde die Kommission "in keiner Weise die Existenz und Fortsetzung der Länder-Monopole für Lotto/Toto oder andere Glücksspiele" in Frage stellen, so heißt es in einem Brief von Charlie McCreevy, dem zuständigen Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, in einer Mitteilung an den Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion Niedersachsen Jörg Bode. Ein solcher Weg könnte auch dem schon laufenden Rechtsverfahren ein Ende setzen und ist ein eindeutiges Zugeständnis der EU an die Länder.
Länderübergreifender Appell der Politiker
Partei- und länderübergreifend versuchen nun Politiker ein Umdenken zu erreichen. "Wir wollen einen dualen Wett- und Lottobereich, wie ihn auch die EU-Kommission befürworten würde, unterstützen", erklärt Jörg Bode. "Nachdem die EU-Kommission in zwei ausführlichen Stellungnahmen fast ein halbes Dutzend Bestimmungen aus dem aktuellen Staatsvertrag heftig kritisiert hat, muss die Vorgabe des europäischen Rechts eingehalten werden". Auch Hans-Jörn Arp, CDU-Abgeordneter in Schleswig-Holstein und Mit-Initiator des schleswig-holsteinischen, alternativen Staatsvertragsentwurfs für einen teilliberalisierten Glücksspielmarkt, tritt öffentlich für eine Trennung von Sportwetten und Lotto ein. "Nur auf diese Weise kann eine rechtssichere und zukunftsfähige Marktform für Unterhaltungsglücksspiel etabliert werden, die den bundes- und EU-rechtlichen Anforderungen standhält", erklärt Arp. "Und nur so kann in Deutschland die Entstehung eines Graumarkts verhindert werden und der Staat das Glücksspiel kontrollieren. Das ist der effektivere Weg um Spielerschutz zu gewährleisten und zugleich die benötigten staatlichen Einnahmen zu sichern."
Mike Mohring, der Vorsitzende der finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Bundesländern und der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, sieht im Kompromissvorschlag der EU eine für alle Beteiligten vernünftige Lösung: "Der EU-Kommissionsforderung nach Beachtung der Dienstleistungsfreiheit wird Rechnung getragen und gleichzeitig der Erhalt der staatlichen Fördergelder aus den Lottoeinnahmen gesichert. Die Einnahmen können weiterhin gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden, ergänzt um eine zweckgebundene Abgabe und zusätzliche Steuereinnahmen aus dem Sportwettenbereich. Die Länder sollten nicht an einem Monopol festhalten, das ihnen unterm Strich weniger Vorteile bringt als die nun auf dem Tisch liegende Lösung." Beispiele für langfristig erfolgreiche duale Systeme innerhalb der EU sind z.B. Großbritannien und Holland.
Die Politiker Arp, Bode und Mohring appellieren an die Fraktionen und Landesregierungen, rechtzeitig umzudenken und einen vom Lottobereich abgetrennten, regulierten Sportwettenmarkt zu befürworten.
Jörg Bode, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Niedersachsen
Hans-Jörn Arp, CDU-Abgeordneter in Schleswig-Holstein und Mit-Initiator des schleswig-holsteinischen, alternativen Staatsvertragsentwurfs für einen teilliberalisierten Glücksspielmarkt
Mike Mohring, Generalsekretär der CDU Thüringen und Vorsitzender der finanzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Bundesländern und der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag
Kontakt:
Jörg Bode, MdL
Parlamentarischer Geschäftsführer und Innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1, 30159 Hannover
Tel.: + 49 (511) 3030 - 3410; Fax: + 49 (511) 3030 - 4863
Mobil: +49 (172) 51 31 792; E-Mail: joerg.bode@lt.niedersachsen.de
Hans-Jörn Arp, MdL
CDU-Abgeordneter des Landtags Schleswig Holstein
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Tel.: + 49 (4827) 2283; Fax: + 49 (4827) 2676
E-Mail: info@hans-joern-arp.de
Mike Mohring, MdL
CDU-Fraktion im Thüringer Landtag Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher
Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt
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Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Freitag, 20. Juli 2007
Mittwoch, 18. Juli 2007
ODDSET erhofft höhere Umsätze durch Beseitigung des privaten "Wildwuchses"
Nach einem Bericht der Finanzzeitschrift FOCUS-Money sinken die Umsätze bei dem staatlichen Sportwettenangebot ODDSET weiter. Laut dem Präsidenten der Staatlichen Lotterieverwaltung Horak wird für 2007 mit einem Umsatz von "etwas unter 300 Millionen Euro" gerechnet, während er 2000 noch bei 540 Millionen Euro lag. Horak hofft deshalb auf den Glücksspielstaatsvertrag, mit dem das staatliche Monopol in Deutschland für vier weitere Jahre aufrecht erhalten werden soll. In Richtung der privaten Sportwettenanbieter (bwin, bet-at-home.com, Expekt, Unibet etc.) und deren Werbung führte er aus: "Wenn danach die starke werbliche Präsenz der illegalen Anbieter aufhören und gleichzeitig der Wildwuchs beseitigt wird, wird sich auch unsere Umsatzentwicklung wieder konsolidieren."
Quelle: FOCUS-Money Nr. 30/2007 vom 18. Juli 2008
Quelle: FOCUS-Money Nr. 30/2007 vom 18. Juli 2008
Niedersächsische Landesregierung stimmt Glücksspielstaatsvertrag zu
Die Landesregierung von Niedersachsen hat gestern den Entwurf für den neuen Glücksspielstaatsvertrag gebilligt, der den derzeitigen Lotteriestaatsvertrag zum 1. Januar 2008 ersetzen soll. Damit soll das umstrittene staatliche Monopol für Sportwetten und die damit verbundenen Einnahmen für die Länder für mindestens weitere vier Jahre gesichert werden. Nach einer sechswöchigen Verbandsanhörung sollen verschiedene Gesetzesänderungen zum neuen Glücksspielrecht im September in den niedersächsischen Landtag eingebracht werden, wie die Staatskanzlei mitteilte.
In dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen haben sich die Regierungschefs der Bundesländer auf einheitliche Kriterien für die Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien und Sportwetten geeinigt. Laut der niedersächsischen Landesregierung sei das wichtigste Ziel entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts in dem Sportwetten-Urteil vom 28. März 2006 die Vermeidung und die Bekämpfung der Glücksspielsucht. Aus Präventionsgründen werde der Vertriebsweg Internet grundsätzlich verboten. Werbung im Internet, im Fernsehen und per Telefon werde untersagt. Im Übrigen erhält der Staatsvertrag auch Regelungen für Spielbanken.
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) betonte, mit dem neuen Glücksspielrecht würden Lotterien und Sportwetten in einen festen ordnungspolitischen Rahmen gestellt. Verbraucher- und Jugendschutz gingen vor Gewinnabsichten. Der Staatsvertrag kann nach der Zustimmung durch den niedersächsischen Landtag und Ratifizierung in den anderen Bundesländern zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Durch den Staatsvertrag werden auch Änderungen des Niedersächsischen Gesetzes über das Lotterie- und Wettwesen erforderlich, die in Form eines neuen Niedersächsischen Glücksspielgesetzes umgesetzt werden soll. Auch das Spielbankengesetz des Landes muss geändert werden.
Auch bei einem Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags dürfte die rechtliche Auseinandersetzung nicht beendet sein. Die Europäische Kommission hatte den Entwurf in zwei Schreiben als klar europarechtswidrig bezeichnet und bei Verabschiedung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angekündigt. Die Regelungen verstießen insbesondere gegen die Dienstleistungsfreiheit und seien unverhätnismäßig. Auch Schleswig-Holstein hielt den Staatsvertrag aufgrund europa- und kartellrechtlicher Bedenken für rechtswidrig, erklärte sich jedoch kürzlich bereit, dem Vertrag zuzustimmen, um die Einnahmen für die Länder zu sichern.
Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei, Archiv
In dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen haben sich die Regierungschefs der Bundesländer auf einheitliche Kriterien für die Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien und Sportwetten geeinigt. Laut der niedersächsischen Landesregierung sei das wichtigste Ziel entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts in dem Sportwetten-Urteil vom 28. März 2006 die Vermeidung und die Bekämpfung der Glücksspielsucht. Aus Präventionsgründen werde der Vertriebsweg Internet grundsätzlich verboten. Werbung im Internet, im Fernsehen und per Telefon werde untersagt. Im Übrigen erhält der Staatsvertrag auch Regelungen für Spielbanken.
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) betonte, mit dem neuen Glücksspielrecht würden Lotterien und Sportwetten in einen festen ordnungspolitischen Rahmen gestellt. Verbraucher- und Jugendschutz gingen vor Gewinnabsichten. Der Staatsvertrag kann nach der Zustimmung durch den niedersächsischen Landtag und Ratifizierung in den anderen Bundesländern zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Durch den Staatsvertrag werden auch Änderungen des Niedersächsischen Gesetzes über das Lotterie- und Wettwesen erforderlich, die in Form eines neuen Niedersächsischen Glücksspielgesetzes umgesetzt werden soll. Auch das Spielbankengesetz des Landes muss geändert werden.
Auch bei einem Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags dürfte die rechtliche Auseinandersetzung nicht beendet sein. Die Europäische Kommission hatte den Entwurf in zwei Schreiben als klar europarechtswidrig bezeichnet und bei Verabschiedung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angekündigt. Die Regelungen verstießen insbesondere gegen die Dienstleistungsfreiheit und seien unverhätnismäßig. Auch Schleswig-Holstein hielt den Staatsvertrag aufgrund europa- und kartellrechtlicher Bedenken für rechtswidrig, erklärte sich jedoch kürzlich bereit, dem Vertrag zuzustimmen, um die Einnahmen für die Länder zu sichern.
Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei, Archiv
Montag, 16. Juli 2007
Sportwetten.de AG: Gericht bestellt neuen Vorstand
Newsmeldung der Sportwetten.de AG:
Das Amtsgericht Hamburg hat Herrn Klaus Zellmann mit sofortiger Wirkung zum Vorstand der SPORTWETTEN.DE AG (ISIN DE 000 548851 4) bestellt. Die gerichtliche Bestellung erfolgte auf entsprechenden Antrag zweier Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft, nachdem die für Dienstag, 10.07.2007, terminierte Sitzung des Aufsichtsrates aufgrund der Nichtteilnahme des dritten Mitgliedes des Aufsichtsrates beschlussunfähig gewesen ist und von daher keine Entscheidung über die dringend erforderliche Neubestellung eines Vorstandes herbeiführen konnte.
Herr Zellmann (47) verfügt aufgrund seiner langjährigen Beratertätigkeit für verschiedene größere Wettfirmen über umfangreiche Erfahrungen im Wettmarkt. Dabei baute er u.a. zwei Wettplattformen im Internet auf. Auch besitzt Herr Zellmann eine deutsche Buchmacherlizenz und weist hervorragende Kontakte im Pferderennsport auf, die nicht zuletzt aus seiner mehrjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer des Marktführers der Galopprennveranstalter des Internationaler Club e.V. Baden-Baden und der Dachorganisation der Betriebsgesellschaft Galopprennvereine BGG resultieren.
Kontakt: SPORTWETTEN.DE AG Klaus Zellmann, Vorstand
Schlossstraße 38 D-22041 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 878890-0 Telefax: +49 (0)40 878890-22
Internet: www.sportwetten-de.ag
Das Amtsgericht Hamburg hat Herrn Klaus Zellmann mit sofortiger Wirkung zum Vorstand der SPORTWETTEN.DE AG (ISIN DE 000 548851 4) bestellt. Die gerichtliche Bestellung erfolgte auf entsprechenden Antrag zweier Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft, nachdem die für Dienstag, 10.07.2007, terminierte Sitzung des Aufsichtsrates aufgrund der Nichtteilnahme des dritten Mitgliedes des Aufsichtsrates beschlussunfähig gewesen ist und von daher keine Entscheidung über die dringend erforderliche Neubestellung eines Vorstandes herbeiführen konnte.
Herr Zellmann (47) verfügt aufgrund seiner langjährigen Beratertätigkeit für verschiedene größere Wettfirmen über umfangreiche Erfahrungen im Wettmarkt. Dabei baute er u.a. zwei Wettplattformen im Internet auf. Auch besitzt Herr Zellmann eine deutsche Buchmacherlizenz und weist hervorragende Kontakte im Pferderennsport auf, die nicht zuletzt aus seiner mehrjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer des Marktführers der Galopprennveranstalter des Internationaler Club e.V. Baden-Baden und der Dachorganisation der Betriebsgesellschaft Galopprennvereine BGG resultieren.
Kontakt: SPORTWETTEN.DE AG Klaus Zellmann, Vorstand
Schlossstraße 38 D-22041 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 878890-0 Telefax: +49 (0)40 878890-22
Internet: www.sportwetten-de.ag
Berliner Konferenz: Eisbär Knut und der Breitensport profitieren von Lotto und Toto
Der Deutsche Olympische Sportbund berichtete wie folgt über die "Konferenz der Destinatäre" in Berlin, bei der diese sich dafür aussprachen, auch weiter Glücksspielgelder zu erhalten:
Sportfunktionäre und Politiker haben sich für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag ausgesprochen, mit dem die Ministerpräsidenten der Länder das staatliche Sportwettenmonopol fortschreiben wollen.
Die Sportverbände profitieren von Erlösen aus Lotto und Toto. Das ist das Fazit einer „Konferenz der Destinatäre“ unter dem Motto „Erfolgreiche Gemeinwohlförderung durch Lotto“, zu der in die Vertretung des Freistaats Bayern beim Bund in Berlin eingeladen wurde. Musikfestivals wie in Schleswig-Holstein, das neue Gehege für Eisbär Knut, der Denkmalsschutz, Fördergelder für karikative und soziale Dienste sowie die Förderung des Breitensports - all dies werde durch die gemeinwohlorientierten Ausschüttungen der Lotto- und Totogesellschaften ermöglicht. So hieß in den Debatten der Veranstaltung, die von der ehemaligen Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) moderiert wurde.
DTB-Präsident Brechtken: Übungsleiter-Ausbildung kann nur mit Mitteln aus Lotto und Toto finanziert werden
Der Präsident des Deutschen Turner-Bundes, Rainer Brechtken, sprach sich entschieden für den Fortbestand des Status quo aus. „Private Anbieter spendieren Trikots, sonst sind sie überwiegend nur im Vorfeldsektor der Profiligen tätig - mit dem Breitensport haben sie nichts am Hut“, unterstrich Brechtken. „Käme es zu einer Liberalisierung, würden die Privaten den Markt anheizen. Las Vegas wäre gar nichts dagegen.“ Überhaupt könne heute die Ausbildung lizensierter Übungsleiter nur mit Mitteln von Lotto und Toto finanziert werden; Gleiches gelte für die Sportgeräteanschaffung und für den Bau von Vereinssportstätten.
Die Struktur an der Basis des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) mit insgesamt 900.000 Mitgliedern könne der Spitzenverband nicht finanzieren und vorhalten, unterstrich DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop. Allein mit den Breitensportmitteln aus den Lotto- und Totogesellschaften der Bundesländer werde diese Basisförderung garantiert. Kinder und Jugendliche im kleinen Wettkampfsport, aber auch die Aktivitäten für Senioren - in Zeiten des demografischen Wandels ein Wachstumsfeld - würden im wesentlichen durch diese Gemeinwohlabgaben fundamentiert. Dr. Prokop bezweifelte, dass die EU-Kommission letztendlich das staatliche Sportwettenmonopol untersagen werde: „Wettbewerbs- und Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Gemeinschaft sind das eine Grundprinzip. Der deutsche Weg der Gemeinwohlorientierung und unser kulturelles Wertesystem sind sehr starke Säulen, die bei einer Interessensabwägung geschützt werden müssen.“
CDU-Sportsprecher Riegert: Geld von privaten Wettanbietern an Profivereine ist keine Sportförderung
Klaus Riegert, sportpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, brachte zum Ausdruck, Gelder an Profivereine von privaten Wettanbietern seien keine Sportförderung. „Jugendmannschaften im Fußball werden nicht von der Deutschen Fußball-Liga und auch nicht von bwin finanziert“, sagte Riegert. Erneut forderte er „einen Staatsvertrag und kein Kommerzmodell“. Gerade vom Fußball erwartet Riegert eine „gewisse Solidarität“ für die Gemeinwohlbelange des gesamten Sports und somit die Aufgabe des angedachten Sonderweges.
Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Gerster setzte sich für einen Fortbestand des staatlichen Sportwettenmonopols ein. „Wir müssen das gute System erhalten“, sagte Gerster, der auch Präsident des Deutschen Sportakrobatik-Bundes ist. „Es gibt keine Alternative, weil die Erlöse für den guten Zweck ausgezahlt werden.“ Gerade sein Verband könnte Enormes aus Lotto- und Totomitteln finanzieren. So würden im Saarland 10.000 Euro für die Jugendförderung aufgebracht.
Toto-Lotto-Geschäftsführer: Nur das staatlcihe Glückspielmonopol gewährleistet Finanzierung des Breitensports
Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und „Federführer“ des Deutschen Lotto- und Totoblocks, erklärte, die „Allianz zwischen Spiel und Gemeinnützigkeit“ sei einmalig und werde jährlich mit 3,2 Milliarden Euro Steuern und Abgaben bekräftigt. Durch die staatlich geregelte Unterstützung aus Lotto- und Totomitteln würden etliche gemeinnützige Felder gefördert – manche könnten nur dadurch getragen und aufrechterhalten werden. Dr. Repnik: „Im Gegensatz zur Orientierung an gemeinnützigen Interessen richten sich kommerzielle Anbieter rein am Profit aus. Private Anbieter betreiben keine Sportförderung, sondern gewinnorientiertes Sponsoring, welches immer Marketingmaßnahmen als Gegenleistung erwartet. Sie zielen auf Gewinnmaximierung, um Aktionärsansprüche zu befriedigen und dienen keinen gemeinwohlorientierten Zwecken.“
Der ehemalige Landespolitiker machte deutlich, dass nur das staatliche Glücksspielmonopol die einmalige Finanzierung des Breitensports nachhaltig gewährleisten könnte. Weiter sagte Dr. Repnick: „Unabhängig davon wäre die Erwirtschaftung einer vergleichbaren Summe in der Größenordnung von 3,2 Milliarden Euro für das Gemeinwohl durch Steuern bei einer Öffnung des Marktes nicht möglich. Wenn wir als Berechnungsgrundlage nur einmal den britischen Steuersatz von etwa zwei Prozent auf den Spieleinsatz verwenden, müsste sich der wöchentliche Pro-Kopf-Spieleinsatz in Deutschland von derzeit zwei Euro auf 40 Euro verzwanzigfachen.“
Quelle: DOSB - Deutscher Olympischer SportBund www.dosb.de
Sportfunktionäre und Politiker haben sich für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag ausgesprochen, mit dem die Ministerpräsidenten der Länder das staatliche Sportwettenmonopol fortschreiben wollen.
Die Sportverbände profitieren von Erlösen aus Lotto und Toto. Das ist das Fazit einer „Konferenz der Destinatäre“ unter dem Motto „Erfolgreiche Gemeinwohlförderung durch Lotto“, zu der in die Vertretung des Freistaats Bayern beim Bund in Berlin eingeladen wurde. Musikfestivals wie in Schleswig-Holstein, das neue Gehege für Eisbär Knut, der Denkmalsschutz, Fördergelder für karikative und soziale Dienste sowie die Förderung des Breitensports - all dies werde durch die gemeinwohlorientierten Ausschüttungen der Lotto- und Totogesellschaften ermöglicht. So hieß in den Debatten der Veranstaltung, die von der ehemaligen Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) moderiert wurde.
DTB-Präsident Brechtken: Übungsleiter-Ausbildung kann nur mit Mitteln aus Lotto und Toto finanziert werden
Der Präsident des Deutschen Turner-Bundes, Rainer Brechtken, sprach sich entschieden für den Fortbestand des Status quo aus. „Private Anbieter spendieren Trikots, sonst sind sie überwiegend nur im Vorfeldsektor der Profiligen tätig - mit dem Breitensport haben sie nichts am Hut“, unterstrich Brechtken. „Käme es zu einer Liberalisierung, würden die Privaten den Markt anheizen. Las Vegas wäre gar nichts dagegen.“ Überhaupt könne heute die Ausbildung lizensierter Übungsleiter nur mit Mitteln von Lotto und Toto finanziert werden; Gleiches gelte für die Sportgeräteanschaffung und für den Bau von Vereinssportstätten.
Die Struktur an der Basis des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) mit insgesamt 900.000 Mitgliedern könne der Spitzenverband nicht finanzieren und vorhalten, unterstrich DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop. Allein mit den Breitensportmitteln aus den Lotto- und Totogesellschaften der Bundesländer werde diese Basisförderung garantiert. Kinder und Jugendliche im kleinen Wettkampfsport, aber auch die Aktivitäten für Senioren - in Zeiten des demografischen Wandels ein Wachstumsfeld - würden im wesentlichen durch diese Gemeinwohlabgaben fundamentiert. Dr. Prokop bezweifelte, dass die EU-Kommission letztendlich das staatliche Sportwettenmonopol untersagen werde: „Wettbewerbs- und Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Gemeinschaft sind das eine Grundprinzip. Der deutsche Weg der Gemeinwohlorientierung und unser kulturelles Wertesystem sind sehr starke Säulen, die bei einer Interessensabwägung geschützt werden müssen.“
CDU-Sportsprecher Riegert: Geld von privaten Wettanbietern an Profivereine ist keine Sportförderung
Klaus Riegert, sportpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, brachte zum Ausdruck, Gelder an Profivereine von privaten Wettanbietern seien keine Sportförderung. „Jugendmannschaften im Fußball werden nicht von der Deutschen Fußball-Liga und auch nicht von bwin finanziert“, sagte Riegert. Erneut forderte er „einen Staatsvertrag und kein Kommerzmodell“. Gerade vom Fußball erwartet Riegert eine „gewisse Solidarität“ für die Gemeinwohlbelange des gesamten Sports und somit die Aufgabe des angedachten Sonderweges.
Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Gerster setzte sich für einen Fortbestand des staatlichen Sportwettenmonopols ein. „Wir müssen das gute System erhalten“, sagte Gerster, der auch Präsident des Deutschen Sportakrobatik-Bundes ist. „Es gibt keine Alternative, weil die Erlöse für den guten Zweck ausgezahlt werden.“ Gerade sein Verband könnte Enormes aus Lotto- und Totomitteln finanzieren. So würden im Saarland 10.000 Euro für die Jugendförderung aufgebracht.
Toto-Lotto-Geschäftsführer: Nur das staatlcihe Glückspielmonopol gewährleistet Finanzierung des Breitensports
Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und „Federführer“ des Deutschen Lotto- und Totoblocks, erklärte, die „Allianz zwischen Spiel und Gemeinnützigkeit“ sei einmalig und werde jährlich mit 3,2 Milliarden Euro Steuern und Abgaben bekräftigt. Durch die staatlich geregelte Unterstützung aus Lotto- und Totomitteln würden etliche gemeinnützige Felder gefördert – manche könnten nur dadurch getragen und aufrechterhalten werden. Dr. Repnik: „Im Gegensatz zur Orientierung an gemeinnützigen Interessen richten sich kommerzielle Anbieter rein am Profit aus. Private Anbieter betreiben keine Sportförderung, sondern gewinnorientiertes Sponsoring, welches immer Marketingmaßnahmen als Gegenleistung erwartet. Sie zielen auf Gewinnmaximierung, um Aktionärsansprüche zu befriedigen und dienen keinen gemeinwohlorientierten Zwecken.“
Der ehemalige Landespolitiker machte deutlich, dass nur das staatliche Glücksspielmonopol die einmalige Finanzierung des Breitensports nachhaltig gewährleisten könnte. Weiter sagte Dr. Repnick: „Unabhängig davon wäre die Erwirtschaftung einer vergleichbaren Summe in der Größenordnung von 3,2 Milliarden Euro für das Gemeinwohl durch Steuern bei einer Öffnung des Marktes nicht möglich. Wenn wir als Berechnungsgrundlage nur einmal den britischen Steuersatz von etwa zwei Prozent auf den Spieleinsatz verwenden, müsste sich der wöchentliche Pro-Kopf-Spieleinsatz in Deutschland von derzeit zwei Euro auf 40 Euro verzwanzigfachen.“
Quelle: DOSB - Deutscher Olympischer SportBund www.dosb.de
Euroforum-Konferenz „Glücksspiel und Sportwetten“ am 22. und 23. Oktober 2007
„Was sollen wir wetten?“ fragt der renommierte Seminaranbieter Euroforum in seiner Einladung zur Konferenz „Glücksspiel und Sportwetten – Aktuelle Rechtslage und neue Geschäftspotentiale“. Diese Konferenz wird am 22. und 23. Oktober 2007 in Wiesbaden – gerade rechtzeitig vor dem Ende der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist zur Herstellung eines verfassungsgemäßen Zustands zum 31. Dezember 2007 – Antworten u. a. auf folgende aktuelle Fragen geben:
– Welche Geschäftsmodelle sind auf dem internationalen Wettmarkt erfolgreich?
– Wie sehen denkbare deutsche Marktszenarien vor dem Hintergrund einer Liberalisierung aus?
– Welche neuen Vertriebswege sind für Wett- und Medienunternehmen von Interesse?
Rechtanwalt Martin Arendts hält die Einführungspräsentation unter dem Titel „Quo vadis Deutschland? – Aktuelle Entwicklungen beim Sportwetten- und Glücksspielrecht“. Herr Dr. Norman Albers vom Deutschen Buchmacherverband spricht zu Besteuerungsmodellen. Herr Irsigler vom Österreichischen Buchmacherverband stellt das österreichische Modell dar. Reden werden des Weiteren Vertreter von privaten Anbietern, wie etwa bwin und FLUXX, sowie der Suchtforscher Prof. Dr. Gerhard Meyer.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Link:
http://www.euroforum.com/ProduktTitel.aspx?pnr=P1102283
– Welche Geschäftsmodelle sind auf dem internationalen Wettmarkt erfolgreich?
– Wie sehen denkbare deutsche Marktszenarien vor dem Hintergrund einer Liberalisierung aus?
– Welche neuen Vertriebswege sind für Wett- und Medienunternehmen von Interesse?
Rechtanwalt Martin Arendts hält die Einführungspräsentation unter dem Titel „Quo vadis Deutschland? – Aktuelle Entwicklungen beim Sportwetten- und Glücksspielrecht“. Herr Dr. Norman Albers vom Deutschen Buchmacherverband spricht zu Besteuerungsmodellen. Herr Irsigler vom Österreichischen Buchmacherverband stellt das österreichische Modell dar. Reden werden des Weiteren Vertreter von privaten Anbietern, wie etwa bwin und FLUXX, sowie der Suchtforscher Prof. Dr. Gerhard Meyer.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Link:
http://www.euroforum.com/ProduktTitel.aspx?pnr=P1102283
Sonntag, 15. Juli 2007
Politischer Kompromiss beim deutschen Glücksspielmonopol? - Europäische Kommission verspricht Erhalt des Lottomonopols bei Zulassung von Sportwetten
Für das umstrittene deutsche Glücksspielmonopol ist ein politischer Kompromiss denkbar. Die Europäische Kommission hat nach einem Bericht der Nachrichtenagentur ddp bekräftigt, dass sie bei einer Öffnung des Marktes für Sportwetten das staatliche Lottomonopol in Deutschland unangetastet lassen werde. Dies habe das Nachrichtenmagazin "Focus" vorab gemeldet. Es habe sich dabei auf ein Schreiben des EU-Binnenmarktkommissars Charlie McCreevy an den niedersächsischen FDP-Landtagsabgeordneten Jörg Bode berufen, nach dem sich das gegen Deutschland im letzten Jahr förmlich eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren nur auf Dienstleistungen im Bereich der Sportwetten und nicht auf andere Glücksspiele beziehe.
Das bedeute, die EU-Kommission könne das Verfahren einstellen, sobald man sich in der Frage der Sportwetten auf eine zufrieden stellende und europarechtskonforme Verhandlungslösung geeinigt habe. Der Landtagsabgeordnete Bode hatte die EU um eine Stellungnahme zu der geplanten Neuregelung durch den Glückspielstaatsvertrages gebeten.
Einen ähnlichen politischen Kompromissvorschlag hatte kürzlich auch das Magazin "Der Spiegel" kolportiert (Nr. 26/2007 vom 25. Juni 2007). Eine offizielle Bestätigung fehlt allerdings bislang. Angeblich sollten Anfang Juli Gespräche zwischen der Kommission und Repäsentanten der deutschen Länder stattfinden.
Die Europäische Kommission hatte den Vertragsentwurf für den Glücksspielstaatsvertrag im Frühjahr in zwei förmlichen Schreiben als klar europarechtswidrig bezeichnet und die Einleitung eines weiteren Vertragsverletzungsverfahrens angekündigt. Der Staatsvertrag verstoße insbesondere gegen die Dienstleistungsfreiheit. Die deutschen Bundesländer hatten sich davon allerdings unbeeindruckt gezeigt. Selbst Schleswig-Holstein, das auf die gravierenden europarechtlichen und kartellrechtlichen Probleme des Vertragsentwurfs hingewiesen hatte und den Entwurf bislang ablehnte, hat nunmehr letzte Woche angekündigt, auch den Vertrag unterzeichnen zu wollen.
Quelle: ddp, Der Spiegel, Archiv
Das bedeute, die EU-Kommission könne das Verfahren einstellen, sobald man sich in der Frage der Sportwetten auf eine zufrieden stellende und europarechtskonforme Verhandlungslösung geeinigt habe. Der Landtagsabgeordnete Bode hatte die EU um eine Stellungnahme zu der geplanten Neuregelung durch den Glückspielstaatsvertrages gebeten.
Einen ähnlichen politischen Kompromissvorschlag hatte kürzlich auch das Magazin "Der Spiegel" kolportiert (Nr. 26/2007 vom 25. Juni 2007). Eine offizielle Bestätigung fehlt allerdings bislang. Angeblich sollten Anfang Juli Gespräche zwischen der Kommission und Repäsentanten der deutschen Länder stattfinden.
Die Europäische Kommission hatte den Vertragsentwurf für den Glücksspielstaatsvertrag im Frühjahr in zwei förmlichen Schreiben als klar europarechtswidrig bezeichnet und die Einleitung eines weiteren Vertragsverletzungsverfahrens angekündigt. Der Staatsvertrag verstoße insbesondere gegen die Dienstleistungsfreiheit. Die deutschen Bundesländer hatten sich davon allerdings unbeeindruckt gezeigt. Selbst Schleswig-Holstein, das auf die gravierenden europarechtlichen und kartellrechtlichen Probleme des Vertragsentwurfs hingewiesen hatte und den Entwurf bislang ablehnte, hat nunmehr letzte Woche angekündigt, auch den Vertrag unterzeichnen zu wollen.
Quelle: ddp, Der Spiegel, Archiv
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