Donnerstag, 6. Mai 2010

GIG: Höchststrafe statt Höchstgewinn

- OLG München – Ordnungsmittelbeschluss gegen Lotto Bayern
- Jackpot-Werbung kommt die Staatliche Lotterieverwaltung teuer zu stehen


06.05.2010 (Köln) – Mit einer Vielzahl von Jackpot-Anzeigen und Werbetafeln mit anreizender, plakativer Hervorhebung der Höchstgewinne für "Lotto 6aus 49" hat die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern (Lotto Bayern) gegen ein Urteil des Landgerichts München I verstoßen und war deswegen zu einem Ordnungsgeld von 125.000 Euro, ersatzweise 10 Tagen Ordnungshaft, verurteilt worden. Dagegen hatte Lotto Bayern erwartungsgemäß sofortige Beschwerde erhoben.

Das Oberlandesgericht München wies jetzt mit seinem Beschluss vom 28.04.2010 (29 W 1209/10) diese Beschwerde zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Bei den beanstandeten Werbemaßnahmen stünden die plakative Hervorhebung der Gewinnabgabe in "eklatantem Missverhältnis" zur Erwähnung von Suchtgefahr und geringer Gewinnwahrscheinlichkeit. Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung, Erwin Horak, muss nun bei einem weiteren Verstoß ergänzend zum Ordnungsgeld mit bis zu sechs Monaten Ordnungshaft rechnen, im Wiederholungsfall sogar mit einer Haft von bis zu zwei Jahren.

Der Beschluss reiht sich in eine lange Serie rechtskräftig nachgewiesener Verstöße der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern ein. Die Entscheidungen der Gerichte wurden jedoch bisher weder von der Lotterieverwaltung, noch der Glücksspielaufsicht oder der Landesregierung wirklich ernst genommen. Was vermutlich auch daran liegt, dass die Ordnungsgelder letztlich dem Landeshalt erhalten bleiben; sie fließen lediglich vom Finanz- in das Justizressort. Die Frage ist, wie Gerichte mit zukünftigen Verstößen umgehen.

Quelle: GIG – Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V.

Goldmedia: Studie Glücksspielmarkt Deutschland 2015

2008 wurden in Deutschland die Karten für Glücksspiel mit einem Glücksspielstaatsvertrag neu gemischt. Hierin haben die Länder den Markt restriktiv neu geordnet: Das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland wurde gestärkt, Online-Vertrieb und Werbung für Glücksspiele wurden verboten. Für den im Jahr 2009 nach Bruttospielertrag insgesamt 10,3 Milliarden Euro schweren Glücksspielmarkt hatte dieser Beschluss erhebliche Konsequenzen.

Inhalte der Studie „Glücksspielmarkt Deutschland 2015“

- Entwicklungen des Glücksspielmarktes in Deutschland von 2005 bis 2009
- Prognosen zur Marktentwicklung bis 2015
- Rahmen- und Marktbedingungen
- Fundierte Datenbasis zum Gesamtmarkt sowie zu Umsätzen und Marktanteilen der einzelnen Glücksspiel-Segmente Lotto, Casino, Automaten, Poker und Wetten
- Analyse der stationären sowie Online-Vertriebswege
- Betrachtung des regulierten und unregulierten Glücksspielmarktes

Erste Studie, die den deutschen Glücksspielmarkt komplett untersucht

Nachfolgepublikation von „Online Betting & Gambling 2010“, Goldmedia 2006

Die Studie wird im Mai 2010 veröffentlicht. (als Vorbestellung minus 10 Prozent)

Studienautor: Dr. Michael Schmid, Solveig Börnsen

Studienumfang und Studienpreis

ca. 90 Seiten, ca. 70 Abbildungen und Charts
Standard Version (gedruckte Fassung): 1.250,00 Euro (ohne MwSt)
Corporate Version (pdf per e-mail): 1.950,00 Euro (ohne MwSt)

Quelle: Goldmedia

Tipp24: Stabile Geschäftsentwicklung

Bericht über das 1. Quartal 2010

Weiterhin Kampf für die Wiederaufnahme des Geschäfts in Deutschland

(Hamburg, 6. Mai 2010) In den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2010 lagen die konsolidierten Umsatzerlöse bei 24.991 Tsd. Euro. Die Abnahme um 14,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert (29.355 Tsd. Euro) resultierte im Wesentlichen aus einem positiven Sondereffekt im ersten Quartal 2009, in dem die Ausspielung des zweitgrößten deutschen Lotto-Jackpots zu einem sehr hohen Spielvolumen geführt hatte und die Marketingkosten äußerst niedrig waren.

Darüber hinaus wurden im Rahmen der bei der Veranstaltung von Zweitlotterien üblichen statistischen Schwankungen im ersten Quartal 2010 Gewinne in Höhe von 4,9 Mio. Euro über dem statistischen Mittel ausgeschüttet. Das EBIT sank von 14.635 Tsd. Euro auf 8.063 Tsd. Euro. Die EBIT-Marge reduzierte sich auf 32,3 (49,9) Prozent. Das konsolidierte Ergebnis verringerte sich im ersten Quartal 2010 auf 5.324 (11.869) Tsd. Euro.

Im Inland lagen die Umsatzerlöse der ersten drei Monate des laufenden Geschäftsjahres bei 835 (725) Tsd. Euro, das EBIT verbesserte sich auf -1.855 (-3.077) Tsd. Euro.

Im Auslandssegment sanken die Umsatzerlöse im Berichtszeitraum auf 24.811 (29.022) Tsd. Euro, das Auslands-EBIT sank auf 9.396 (17.912) Tsd. Euro.

Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland

Tipp24 kämpft im Heimatmarkt Deutschland weiterhin rechtlich für die Wiederaufnahme des Geschäfts und plant unverändert, die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel konsequent auszuschöpfen. Daneben setzt sich das Unternehmen im Rahmen der Lobby-Arbeit intensiv für eine marktgerechte politische Lösung ein.

Dr. Hans Cornehl, Vorstand der Tipp24 SE: "Der Glücksspiel-Staatsvertrag hat nur Unglück gebracht. Die Einnahmen völlig harmloser Lotterien sind massiv eingebrochen, tausende Gerichtsverfahren beschäftigen die Justiz und die angebliche "Lotto-Sucht" ist längst wissenschaftlich widerlegt. Es ist Zeit für die Politik, zu handeln."

Der Deutsche Lottoverband schätzt, dass bis Ende 2011 ein Volumen von mindestens 11 Mrd. Euro als unmittelbare Folge des GlüStVs verloren geht. Dies entspricht einem Aufkommen von Steuern und Zweckabgaben in Höhe von 5 Mrd. Euro, die zur Förderung von wichtigen Sozialprojekten, Bildung, Sport und Kultur fehlen.

Mehrere Tausend verwaltungsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Verfahren werden von diversen Marktteilnehmern seit Inkrafttreten des GlüStVs gegen dieses Gesetz geführt. Dieses spiegelt die offensichtliche Rechtswidrigkeit des GlüStVs wider. Auch die EU-Kommission hat noch im Februar bekräftigt, das Vertragsverletzungsverfahren gegen die deutsche Glücksspielgesetzgebung fortzusetzen.

Prognose für 2010 bestätigt

Die Tipp24 SE bestätigt ihre Prognose für das laufende Geschäftsjahr. Tipp24 erwartet, dass der Umsatz auf mindestens 100 Mio. Euro und das EBIT auf mindestens 40 Mio. Euro steigen wird. Statistisch ungewöhnlich hohe oder häufige Auszahlungen hoher Spielgewinne würden die Erwartungen hinsichtlich Umsatz und EBIT gleichermaßen belasten.

Quelle: Tipp24 SE

Mittwoch, 5. Mai 2010

Deutscher Sport mit gemeinsamer Position zum Glücksspiel

Der Sport hat eine gemeinsame Position zum Glücksspiel in Deutschland entwickelt, um auf die politische Debatte über die künftige Regelung von Lotterien und Sportwetten aktiv Einfluss zu nehmen.

Mit einer Stellungnahme, die unter der Führung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) gemeinsam von DOSB, Deutschem Fußball-Bund (DFB), Deutscher Fußball Liga (DFL) und der Stiftung Deutsche Sporthilfe erarbeitet worden ist, antwortet der deutsche Sport auf den 68 Fragen umfassenden Katalog der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Bewertung des Glücksspielstaatsvertrages und zu den ab 2012 zu schaffenden Neuregelungen.

In der Stellungnahme spricht sich der organisierte Sport für den Erhalt des staatlichen Veranstaltermonopols im Bereich der Lotterien aus und fordert unter dieser Voraussetzung zugleich eine staatlich regulierte kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarktes. „Dies ist ein Meilenstein in der Debatte um die Zukunft von Glücksspiel und Sportwetten. Der organisierte Sport spricht mit einer Stimme“, sagt DOSB-Generaldirektor Michael Vesper, zugleich Vorsitzender des DOSB-Arbeitskreises Glücksspiel, dem je vier Vertreter der Spitzenverbände und der Landessportbünde angehören.

Die MPK hatte in einer strukturierten Anhörung unter anderem DOSB, DFB, DFL und Sporthilfe um Stellungnahmen gebeten. Zu diesem Zweck konkretisierte der vom DOSB eingerichtete Arbeitskreis “Glücksspiel” die von der DOSB-Mitgliederversammlung im Dezember 2009 in Düsseldorf verabschiedete Grundsatzposition, der sich DFB, DFL und Sporthilfe anschlossen. Das DOSB-Präsidium begrüßte am Mittwoch in Berlin die gemeinsame Stellungnahme.

Der geltende Staatsvertrag zum Wettmonopol läuft zum Ende des nächsten Jahres aus und muss 2010 evaluiert werden. Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen werden nun durch die von der MPK eingesetzte Arbeitsgruppe ausgewertet. Daran schließt sich eine mündliche Anhörung an, die auf den 20. und 21. Mai festgesetzt ist.

Quelle: DOSB