Donnerstag, 12. Juli 2007

Französisches Höchstgericht entscheidet gegen Glücksspielmonopol

In seinem am 10. Juli 2007 ergangenen Urteil im Fall des staatlichen Pferdewettenanbieters PMU gegen den privaten in Malta ansässigen Online-Anbieter Zeturf äußert das französische Höchstgericht erhebliche gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen das französische Glücksspielmonopol. Dieses sei mit Art 49 des EU-Vertrags über die Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar. Das französische Berufungsgericht sei den Beweis schuldig geblieben, dass die bestehenden Zugangsbeschränkungen verhältnismäßig und angemessen seien.

Damit bestätigt das französische Höchstgericht die Auffassung der Europäischen Komission, die Frankreich am 27. Juni 2007 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt hat, in der sie die Argumente Frankreichs für die Aufrechterhaltung des Gaming-Monopols nachdrücklich anzweifelt.

Sigrid Ligné, Generalsekretärin der EGBA dazu: "Diese Entscheidung des französischen Höchstgerichts ist wegweisend und bestätigt unsere Position sowie unsere Forderung, faire rechtliche Rahmenbedingungen zur regulierten Öffnung des europäischen Glücksspielmarkts zu schaffen. Es gilt europaweit im Sinne der Konsumenten die Branchen-Standards für Spielerschutz auf höchstem Niveau zu vereinheitlichen und im Sinne aller Stakeholder- Gruppen ein wettbewerbsfähiges Steuermodell zu entwickeln."

Quelle: European Gaming and Betting Association

Mittwoch, 11. Juli 2007

VEWU zum Glücksspielstaatsvertrag: Eine Frage der Zeit

Dannenberg, 11. Juli 2007 -Die Nachricht, dass Ministerpräsident Peter Harry Carstensen nun doch dem Glücksspielstaatsvertrag zustimmt, war eine Frage der Zeit. Jeder konnte erahnen, wie groß der Druck war, den seine Kollegen und die Lotto-Funktionäre auf ihn gemacht haben. „Die Entscheidung hat uns nicht wirklich überrascht“, kommentierte Markus Maul, Präsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU) die Meldung. „Wir rechnen es Ministerpräsident Carstensen hoch an, dass er so lange und beständig am Europarecht festgehalten hat und für eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative eingetreten ist. Lediglich der baden-württembergische Regierungschef hatte hin und wieder seine europarechtlichen Bedenken geteilt. Europa spielt in der deutschen Politik offensichtlich keine tragende Rolle. Die gerade beendete deutsche Ratspräsidentschaft diente wohl nur der Etikette. Unsere Zweifel an einer tatsächlichen Überzeugung deutscher Politiker von der Idee eines gemeinsamen Europas bestehen stärker denn je“, so Maul weiter.

Carstensens Begründung für seine Entscheidung kann VEWU jedoch nicht nachvollziehen. So sagte Carstensen, es gebe zurzeit keine rechtssicheren Alternativen zu diesem Monopol, um die Zweckerträge aus dem Glücksspiel zu sichern. „Das Angebot der EU-Kommission an die Länder ist unmissverständlich: Sportwetten werden liberalisiert, dafür bleibt Lotto in staatlicher Hand. Dieser Vorschlag entspricht zu 100 Prozent den Vorstellungen der privaten Sportwettanbieter. Die Tatsache, dass dieser Vorschlag von der EU-Kommission selbst kommt, zeigt doch, dass eine solche Trennung gemeinschaftsrechtlich möglich ist. Jetzt wären die Länder gefragt, ihre gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten auszunutzen und ein Steuer- und Abgabenmodell zu entwickeln, das den Länderhaushalten ihre Einnahmen sichert. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Rechtsgutachten, die zu Rate gezogen werden können. Das Angebot der EU ist perfekt. Es sichert das Lottomonopol und öffnet nur den Sportwettenmarkt, der lediglich ca. 5 % des Lottoumsatzes ausmacht. Niemand muss Angst um seine Fördergelder haben. Im Gegenteil. Abgaben gibt es dann von beiden Sportwettanbietern: den staatlichen und den privaten“, so Markus Maul.

Aber auch hier gilt die alte Weisheit: Es kann nicht sein, was nicht sein soll. Damit alles so bleibt, setzt der deutsche Lottoblock ungeahnte kreative Kräfte frei. Getarnt als edle Samariter, die stets nur das Gemeinwohl im Auge haben, wickeln sie nicht nur Politik und Sport um ihre Finger. In Mainz ist es ihnen jetzt sogar gelungen, Kardinal Lehmann und die Kirche für ihre Interessen zu instrumentalisieren. „Die Angst vor dem Wettbewerb mit den Privaten scheint so unglaublich groß, dass jedes Mittel recht ist“, so Markus Maul.

Spannend wird es nach der Sommerpause. Dann steht die Ratifizierung des Glücksspielstaatsvertrags in den Landtagen an. Wenn bis dahin keine neue Bewegung durch die Politik geht, dann werden es wohl die Gerichte sein, die über Sein oder Nichtsein des Glücksspielstaatsvertrags entscheiden. Die privaten Sportwettanbieter sind optimistisch. Nachdem das Verwaltungsgericht Gießen bereits zum EuGH vorgelegt hat, kündigt nun auch das Verwaltungsgericht Stuttgart an, den EuGH um Klärung der gemeinschaftsrechtlichen Fragen zu ersuchen. „Die Zahl der Richter, die die europarechtlichen Verstöße ernst nehmen und den EuGH anrufen, nimmt zu. Spätestens wenn der Staatsvertrag in der vorliegenden Form in Kraft tritt, werden die juristischen Karten in europa- und verfassungsrechtlicher Hinsicht neu gemischt. Den Schwarzen Peter werden dabei sicherlich nicht die Privaten haben“, so Markus Maul.

Abschließend appellierte Maul nochmals an alle Landtagsabgeordnete, ihr Votum genau zu überdenken. Jeder, der im Landtag für den Glücksspielstaatsvertrag stimme, müsse wissen, dass er ein Gesetz verabschiedet, das gegen EU-Recht verstößt. Auch werden sich die Abgeordneten im nächsten Jahr von den Sportvereinen und Kultureinrichtungen in ihren Landkreisen fragen lassen müssen, warum die Lotto-Mittel nicht mehr so üppig ausfallen.

Pressemitteilung des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU)
www.vewu.com

Deutscher Lottoverband: Glücksspielstaatsvertrag hat keine Zukunft

Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbandes:

- Glücksspielsstaatsvertrag wird vor Gerichten keinen Bestand haben

- Deutscher Lottoverband kämpft weiter für verfassungsgemäße Lösung


Auch nach der Ankündigung des schleswig-holsteinischen Landeskabinetts, den Glücksspielstaatsvertrag zu unterzeichnen, wird der Vertrag keine Zukunft haben. "In mehreren Landeshauptstädten scheint sich die Überzeugung verfestigt zu haben, dass der Staatsvertrag sowieso von den Gerichten gestoppt wird. Deshalb verzichten einige Ministerpräsidenten auf den Konflikt mit den Amtskollegen und lassen die Richter entscheiden", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands.

An der Rechtswidrigkeit des Vertragswerks hat sich nichts geändert. Erst kürzlich hatten sich führende Verfassungsrechtler öffentlich gegen den geplanten Rechtsbruch der Länder gestellt.
"Unser Kampf wird unbeirrt und unvermindert weiter gehen", so Faber. "Wenn nötig werden wir jahrelang gegen diesen rechtspolitischen Skandal vorgehen."

Dabei finden die Argumente des Deutsche Lottoverbandes parteiübergreifend zunehmend Gehör: "In zahlreichen Gesprächen wird uns quer durch das Land von Landes- und Bundespolitikern signalisiert, in unseren Anstrengungen nicht nachzulassen." Auch die
Europäische Kommission wird sich in den nächsten Wochen nochmals zum geplanten Staatsvertrag äußern. Das Angebot der EU-Kommission bei einer Liberalisierung der Sportwetten den Lotteriemarkt unangetastet zu lassen, wurde bislang unverständlicherweise von den Ländern ignoriert.

Der Deutsche Lottoverband ist überzeugt, dass dieser Staatsvertrag keine Zukunft haben wird. Er würde - falls er so in Kraft tritt - nur für ein Rechtschaos sorgen und unnötig einen funktionierenden Markt zerstören, zu immensen Einnahmeverlusten für die Landeshaushalte
führen sowie tausende Arbeitsplätze vernichten.

Pressekontakt: Sharif Thib
030-700186-738
presse@deutscherlottoverband.de

LOTTO Hessen: Wettbewerbswidrige Plakate gegen Schlecker/Fluxx?

WELT ONLINE berichtete heute über die Plakataktion von LOTTO Hessen, mit dem dieses Staatsunternehmen mit der Aussage "Lotto bei Schlecker: bis zu 21 Prozent teurer" vor diesem Vertriebsweg warnt:

Dass bei Schlecker/Fluxx das Glück nur mit Aufpreis zu haben ist, bestreitet auch Fluxx-Sprecher Stefan Zenker nicht: "Wir sind im Endpreis teurer, bieten aber andere Serviceleistungen an." Anders als in der Lottobude kreuzt der Schlecker-Kunde seine Zahlen nicht selber an, sondern bedient sich bereits ausgefüllter Briefchen. Der Schein wird an der Kasse eingescannt, der Einsatz per EC-Karte abgebucht. Gewinnt der Schlecker-Kunde, bekommt er das Geld automatisch auf sein Konto überwiesen. "Das kostet bei Lotto extra und dauert länger", so Zenker.

Sein Unternehmen betreibt nach eigenen Angaben bereits rund ein Drittel der Lotto-Annahmestellen in Deutschland und ist im Internet aktiv. Kein Wunder, dass die Betreiber der klassischen Lottobuden unruhig werden. Zenker jedoch will von einer Konkurrenz nichts wissen: "Wir nehmen Lotto doch keine Kunden weg, wir erschließen neue Zielgruppen." Denn tatsächlich sitzt die staatliche Lotto-Organisation weiterhin auf ihrem Monopol. Sie kassiert weiterhin alle Einsätze, auch die der Schlecker-Kunden.

Quelle: WELT ONLINE www.welt.de

Reaktionen auf die Zustimmung des schleswig-holsteinischen Kabinetts zum Glücksspielstaatsvertrag

Die "Schleswig-Holsteinische Zeitung" berichtete über die Zustimmung des Kabinetts zum geplanten Glücksspielstaatsvertrag und zu den Reaktionen der Parteien und Betroffenen:

Der Deutsche Lottoverband erneuerte seine Kritik an dem Entwurf für einen Staatsvertrag. "An der Rechtswidrigkeit des Vertragswerks hat sich nichts geändert“, meinte der Präsident der Organisation der privaten Lotterieanbieter, Norman Faber.

Das große Lotterieunternehmen Fluxx aus Altenholz bei Kiel nahm Schleswig-Holsteins Zustimmung mit verhaltener Kritik hin. "Wir nehmen die politische Entscheidung des schleswig-holsteinischen Kabinetts zur Kenntnis in dem Bewusstsein, dass sich die persönliche, ablehnende Haltung der einzeln betroffenen Personen zum Glücksspielstaatsvertrag nicht geändert haben wird, allen voran die des Ministerpräsidenten“, sagte Fluxx-Vorstandssprecher Rainer Jacken. "Wir haben uns unter anderem mit seiner Unterstützung intensiv um eine politisch saubere Lösung bemüht. Sollten nun auch noch die Länderparlamente den Vertragsentwurf ratifizieren, werden Gerichte den Staatsvertrag wieder außer Kraft setzen.“

Die SPD im schleswig-holsteinischen Landtag sieht sich bestätigt. "Wir begrüßen die Zustimmung“, sagte Finanzexperte Günter Neugebauer. "Damit wird die Forderung der SPD-Landtagsfraktion, die wir seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2006 aufgestellt haben, umgesetzt. Nur ein staatliches Monopol ist in der Lage, Glücksspielsucht zu verhindern bzw. zu kanalisieren, Begleitkriminalität zu bekämpfen und die finanzielle Förderung von Sport, Kultur und sozialen Aufgaben zu sichern.“

Die CDU-Fraktion habe "hoch gepokert und alles verspielt“, sagte die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Monika Heinold. "Wir können mit der Kabinettsentscheidung gut leben, das Glücksspielmonopol des Staates bleibt erhalten. Beide Ziele, die Suchtbekämpfung und die Einnahmesicherung aus den Lotterien, werden erreicht.“

Die FDP kritisierte die Zustimmung. "Eine ganze Branche wird vom Markt gefegt“, sagte der liberale Oppositionsführer im Landtag, Wolfgang Kubicki. "Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, private Anbieter vom Lotto- und Glücksspielmarkt auszuschließen. Ein solches Vorgehen wäre erkennbar rechtswidrig. Ein Parlament, das angesichts der geltenden Rechtslage einen solchen Vertrag auf den Weg bringt, macht sich als Gesetzgeber komplett unglaubwürdig.“

Quelle: Schleswig-Holsteinische Zeitung www.shz.de

Trotz Klageandrohung gibt LOTTO Hessen keine Unterlassungserklärung ab

Pressemitteilung von LOTTO Hessen:

Wiesbaden, 10.07.2007: Seit Anfang des Monats informiert die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen (LOTTO Hessen), Wiesbaden, in ihren Verkaufsstellen mit der Plakatüberschrift "LOTTO bei Schlecker: bis zu 21% teurer!". Hintergrund ist ein neues Sortiment in den Schlecker-Filialen. Die Anton Schlecker GmbH, Ehingen, erweitert in Zusammenarbeit mit der gewerblichen Spielevermittlerin Jaxx GmbH, Hamburg, derzeit ihr bislang glücksspielfreies Sortiment. Geplant ist der bundesweite Vertrieb des Produkts LOTTO 6 aus 49 in etwa 10.800 Schlecker Filialen. Die Jaxx GmbH hat LOTTO Hessen nun unter Androhung gerichtlicher Schritte anwaltlich aufgefordert, das preisvergleichende Plakatmotiv nicht weiter zu verwenden. Jaxx bestreitet dabei nicht, dass die Angaben inhaltlich zutreffend sind. Das Unternehmen behauptet aber, dass die inhaltlich richtige Information des Verbrauchers eine pauschale Herabsetzung des Angebots der Jaxx GmbH darstelle.

"Die Abmahnung lässt nur den Schluss zu, dass Jaxx dadurch eine weitere Aufklärung der Verbraucher über die erhebliche Preisdifferenz verhindern will. Es ist aber nun einmal eine Tatsache, dass LOTTO bei Schlecker um bis zu 21 Prozent teurer ist als in unseren rund 2.200 Verkaufsstellen", so Dr. Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer von LOTTO Hessen.

Das Einstiegsprodukt mit vier Tippfeldern LOTTO 6 aus 49, das man bei Schlecker nur ohne Zusatzlotterien spielen kann, wird dort für einen Preis von 3,95 Euro angeboten. In einer Verkaufsstelle von LOTTO Hessen kostet die gleiche Produktkonfiguration 3,25 Euro, also 0,70 Euro weniger als das von Schlecker in Kooperation mit der Jaxx GmbH angebotene Produkt. Das jetzt von der Jaxx GmbH angegriffene Plakat enthält zusätzlich Preisvergleiche von 6 sowie 8 Tippfeldern. Auch hier zeigt sich eine Preisdifferenz von 14 bzw. 8 Prozent.

Bis zum 11. Juli hatte die Jaxx GmbH dem Unternehmen LOTTO Hessen Zeit gegeben, die sogenannten Schlecker-Plakate aus den Verkaufsstellen zu entfernen. Diese Fristsetzung wird LOTTO Hessen verstreichen lassen. "Wir werden selbstverständlich auch weiter den Verbraucher aufklären", so Dr. Sundermann, "dass es keineswegs günstiger ist, bei einem Drogeriediscounter Lotterieprodukte zu kaufen."

In Zusammenarbeit mit Jaxx GmbH können Verbraucher bei Schlecker zwar staatliches LOTTO spielen, das aber zu schlechteren Konditionen. Angeboten werden lediglich einige wenige, vorkonfektionierte Produkte, die mittels EAN-Code über die Kasse eingelesen werden. Der Kunde kann weder eigene Zahlen ankreuzen noch die Anzahl seiner Tippfelder frei wählen. Auch die Entscheidung über eine Teilnahme an den Zusatzlotterien Spiel 77 sowie Super 6 ist vorab getroffen.

Kontakt: Dorothee Hoffmann, LOTTO Hessen, Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 0611/3612-170, Fax 0611/3612-116, E-mail: dorothee.hoffmann@lotto-hessen.de

Dienstag, 10. Juli 2007

Web 2.0: Wettanbieter setzen auf interaktive Konzepte

Pressemitteilung der Stratega-Ost AG:

"Onlinespiele und Onlinewetten zählen zu den größten Gewinnern im rasant wachsenden Internet“, sagt Sürtenich, dessen Unternehmen vor Kurzem 51 Prozent der BetWitch Limited http://www.betwitch.com mit Sitz in Santa Venera auf Malta erworben hat. „BetWitch ist eine Online-Plattform für Wetten, die von den Benutzern selbst gestellt werden, also ein Web 2.0 Konzept mit User Provided Content “, so Sürtenich. Der Nutzer setzt Inhalt und Wettsumme und wartet auf einen Wettpartner. Realismus, Akzeptanz und Zuverlässigkeit regeln sich über Benutzerbewertungen, wie sie beispielsweise auch von ebay bekannt sind. Schwarze Schafe können so schnell herausgefiltert werden. „Der Aufbau als Community erzeugt Bindungen zwischen den Benutzern und eine Art von Selbstmanagement“, erläutert Sürtenich.

Glücksspiel-Staatsvertrag: FLUXX AG richtet Blick nach Europa

- Schleswig-Holsteins Kabinett ermächtigt Ministerpräsident Carstensen zur Unterschrift unter umstrittenen Glücksspielstaatsvertrag
- Verfasser des Staatsvertrags zweifeln selbst an dessen Rechtmäßigkeit
- FLUXX forciert europaweite Expansion mit allen Konsequenzen

Altenholz, 10. Juli 2007 - Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen wurde heute durch sein Kabinett ermächtigt, den Entwurf zum umstrittenen Glücksspielstaatsvertrag zur Ratifizierung freizugeben.

'Wir nehmen die politische Entscheidung des schleswig-holsteinischen Kabinetts zur Kenntnis in dem Bewusstsein, dass sich die persönliche, ablehnende Haltung der einzeln betroffenen Personen zum Glücksspielstaatsvertrag nicht geändert haben wird, allen voran die des Ministerpräsidenten', so Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG. 'Wir haben uns unter anderem mit seiner Unterstützung intensiv um eine politisch saubere Lösung bemüht. Sollten nun auch noch die Länderparlamente den Vertragsentwurf ratifizieren, werden Gerichte den Staatsvertrag wieder außer Kraft setzen. Davon sind alle ernstzunehmenden Beobachter zutiefst überzeugt. Es kann nicht sein, dass eine Gemeinschaft von Menschen, die sich Rechtsstaat nennt, Grundrechte mit Füßen tritt, höherrangiges Recht, wie das EU-Gemeinschaftsrecht unbeachtet lässt und die massive Kritik der Europäischen Kommission in den Wind schlägt.'

Die EU-Kommission hatte bereits angekündigt, aufgrund der massiven Rechtsverletzungen durch den Staatsvertrag ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. 96,7 Prozent aller Vertragsverletzungsverfahren, die in den letzten Jahren von der EU-Kommission initiiert und vor den Europäischen Gerichtshof gebracht wurden, sind im Sinne der EU-Kommission entschieden worden.

Rainer Jacken: 'Die Heuchelei um den Glücksspielstaatsvertrag ist unerträglich. Und es geht hier nicht - wie immer wieder vorgegeben wird - um das Gemeinwohl, Geld oder etwa die Spielsucht. Es geht einzig und allein um die Versorgung von einigen wenigen Lottofunktionären, die berechtigterweise Angst haben, in einem europaweit liberalisierten Glücksspielmarkt selbst keinen Platz mehr zu finden - und sie haben es geschafft, die politisch Verantwortlichen für ihre persönliche Angelegenheit zu instrumentalisieren. Sie haben es geschafft, die Ministerpräsidenten so weit zu bringen, dass sie Milliarden von Euro, mehr als 35.000 Arbeitsplätze und die Förderung von Sport, Wohlfahrt und Kultur aufs Spiel setzen. Das ist ein Skandal! Sollte der Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags Gesetz werden, bricht in Deutschland ein Rechtschaos ohne Beispiel aus.'

Dass der Glücksspielstaatsvertrag rechtswidrig ist, belegen zahlreiche Gutachten renommierter Juristen. Doch mittlerweile scheinen selbst die federführenden Verfasser an der rechtlichen Tragfähigkeit ihres Vertragswerks zu zweifeln: Georg Nagel, Referatsleiter Glücksspiel im Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, räumte Ende Juni auf dem Glücksspielsymposium der Universität Hohenheim ein, dass der Vertrag 'offene Flanken enthält.' Insbesondere schließt die fehlende Einheitlichkeit der deutschen Glücksspielpolitik ein Monopol für Lotto und Sportwetten aus: Während der Betrieb von Spielautomaten und Casinos, von denen teilweise eine erkennbare Suchtgefahr ausgeht, in den Händen privater Anbieter liegt und von dem neuen Glücksspielstaatsvertrag nicht berührt wird, sollen als harmlos erwiesene Formen des Glücksspiels wie Sportwetten und insbesondere Lotterien aus Gründen der Suchtprävention verstaatlicht werden.

Der EuGH hatte in seinem viel zitierten Placanica-Urteil klar gestellt, dass ein staatliches Monopol nur bei einer kohärenten und in sich schlüssigen Glücksspielpolitik als ultima ratio in Frage käme. Außerdem müsse der Mitgliedsstaat zunächst prüfen und belegen, dass kein milderes Mittel als ein Staatsmonopol zur Erreichung der Ziele in Frage kommt. Andere nationale und internationale Gerichte folgen inzwischen dieser Linie.

Während sich die europäische Gerichtsbarkeit nun um den Fall Deutschland kümmert, richtet FLUXX seinen Blick nach Europa. Rainer Jacken: 'Bis zur endgültigen Klärung auf dem deutschen Markt werden wir unsere inländischen Aktivitäten unter den neuen Rahmenbedingungen mit gedrosseltem Tempo fortsetzen. Parallel prüfen Fachanwälte Schadenersatz- und Staatshaftungsansprüche der FLUXX AG gegen die Bundesländer im dreistelligen Millionenbereich. Den Großteil unserer Kapazitäten werden wir jedoch auf die europaweite Expansion der FLUXX-Gruppe legen. Den bereits im vergangenen Jahr eingeschlagenen Wachstumskurs unserer Sportwettmarke myBet.com und der spanischen Tochter DigiDis werden wir weiter beschleunigen. Zudem werden wir in Kürze mit einem wettbewerbsfähigen Angebot in den britischen Wettmarkt einsteigen. Des Weiteren analysieren wir derzeit einige interessante, profitable Unternehmen aus dem europäischen Glücksspielmarkt, die für eine Übernahme in Frage kommen.'

Über FLUXX:
FLUXX ist ein auf die Vermittlung von Lotto und Wetten spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in Altenholz bei Kiel. Die für den Betrieb erforderlichen Rechte und Lizenzen sowie das technische und marktrelevante Know how versetzen FLUXX in die Lage, jede Form von lizenziertem Glücksspiel über unterschiedliche Vertriebswege an den Endkunden zu vermitteln. Neben den eigenvermarkteten Angeboten jaxx.de, jaxx.com, myBet.com und Telewette stellt FLUXX seine Produkte und Dienstleistungen auch anderen Unternehmen und Organisationen zur Verfügung, die über umfangreiche Endkundenbeziehungen verfügen. Hierzu zählen die Online-Dienste AOL, Freenet, Lycos und Yahoo! Espana, der Pay-TV-Sender Premiere, der Burda-Verlag sowie die Lottogesellschaften der Bundesländer Schleswig-Holstein, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die FLUXX AG ist seit September 1999 an der Deutschen Börse notiert (ISIN DE000A0JRU67) und beschäftigt derzeit konzernweit 145 Mitarbeiter.

Quelle: Pressemitteilung FLUXX AG

Schleswig-Holstein stimmt Glücksspiel-Staatsvertrag zu

Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur ddp will Schleswig-Holstein dem Glücksspiel-Staatsvertrag nun doch zustimmen, nachdem es bislang den Vertrag als klar europarechtswidrig abgelehnt hat. «Es gibt zur Zeit keine rechtssicheren Alternativen, um die Zweckerträge aus dem Glücksspiel zu sichern», sagte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) heute im Anschluss an eine Kabinettssitzung. Mit dem Staatsvertrag soll das staatliche Glücksspielmonopol für mindestens vier weitere Jahre gesichert werden. Es beinhaltet auch das Verbot von Glücksspielen im Internet.

Der Kieler Landtag soll sich im September 2007 mit dem entsprechenden Zustimmungs- und Ausführungsgesetz zum Staatsvertrag befassen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte den Entwurf für einen einheitlichen Glücksspiel-Staatsvertrag im Dezember verabschiedet. Als einziges Bundesland hatte Schleswig-Holstein den Staatsvertrag Ende 2006 abgelehnt. Auch aus Baden-Württemberg waren Bedenken zu hören.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 28. März 2006 entschieden, dass die Bundesländer oder der Bund bis Ende 2007 den Bereich der Sportwetten neu regeln müssen. Das staatliche Sportwettenmonopol dürfe bis dahin nur dann bestehen bleiben, wenn die Lotteriegesellschaften umgehend vor Suchtgefahren des Wettens warnten.

Die Europäische Kommission hatte den Vertragsentwurf in zwei Schreiben als europarechtswidrig bezeichnet. Er verstöße insbesondere gegen die Dienstleistungsfreiheit. Deutschland muss daher bei einer Verabschiedung des Glücksspiel-Staatsvertrags mit einem Vertragsverletzungsverfahren rechnen.

Quelle: ddp, Archiv

Falsches Spiel mit Glücksspielen / Staatsmonopol nicht mehr zeitgemäß

„Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen ist nicht mehr zeitgemäß und dient vor allem dazu, ein staatliches Monopol zu sichern“, erklärte anlässlich der morgigen Landtagsbefassung Lothar Wilken von der Hauptgeschäftsführung der VUMV am heutigen Dienstag (10. Juli 2007) in Schwerin.

Das Argument, damit die Suchtgefahr bekämpfen zu können, ist laut Wilken nur ein Feigenblatt. „Es geht vielmehr darum, einen lukrativen Markt vor der Konkurrenz abzuschotten.“ Staatliches Lotto, Fußballwetten, Pferderennen, Spielcasinos, Geldspielautomaten und mittlerweile auch Fernsehsendungen bieten landauf landab genügend Möglichkeiten für Süchtige, „ihr Spiel zu machen“. Zudem bietet das Internet immer wieder neue Schlupflöcher und Umgehungsmöglichkeiten, die nicht immer seriös sind.

„Statt auf den fürsorglichen Staat zu setzen, sollten private Glücksspielanbieter lizenziert und zur Beteiligung an Anti-Suchtprogrammen herangezogen werden. So könnte auch Akzeptanz in der Bevölkerung gewonnen werden, denn staatliche Alkohol- oder Nikotinmonopole zur Suchtbekämpfung gibt es ja auch nicht“, so Wilken abschließend.

Quelle: Pressemitteilung der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV)

Beck will Glücksspiel-Monopol zu Gunsten des Gemeinwohls erhalten

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck will das staatliche Glücksspiel-Monopol erhalten, um damit weiter soziale und kulturelle Projekte finanzieren zu können. "Wir müssen um eine Lösung ringen, weil das, was sonst kommen würde, zum Nachteil vieler Menschen wäre", sagte er am Montagabend bei einer Diskussion der rheinland-pfälzischen Lotto-Gesellschaft in Mainz.

Allein sein Haushalt würde derzeit etwa 81 Millionen Euro im Jahr aus den Lotto-Einnahmen für solche Projekte bereithalten. Beck befürchtete im Falle einer Auflösung des Monopols "ein riesen Loch".

Die Länderparlamente sollen bis zum Ende dieses Jahres einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag beschließen, der vom 1. Januar 2008 an für weitere vier Jahre gelten soll. Laut Beck sei jedoch noch immer die Landesregierung von Schleswig-Holstein gegen den aktuellen bereits im vergangenen Dezember von den Länderchefs mehrheitlich beschlossenen Entwurf. Baden-Württemberg hätte inzwischen zudem zumindest Bedenken geäußert.

Die EU-Kommission hat vor knapp einem Jahr wegen staatlicher Wettmonopole Verfahren gegen mehrere EU-Staaten eröffnet, die in Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof münden könnten.

Sowohl Beck als auch an der Diskussion teilnehmende Vertreter von Lotto-Gesellschaften, Sportverbänden und der Mainzer Kardinal Karl Lehmann mahnten, dass die Einnahmen aus den Wetten der Lotto- Gesellschaften vor allem dem Ehrenamt zu Gute kämen. «Jedes Ehrenamt braucht eine verlässliche Planung und die hat es seit mehr als 50 Jahren mit den Einnahmen von Lotto», sagte der Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks, Friedhelm Repnik. Ohne das Monopol würden diese Gelder in private Taschen fließen. Weil allein dem Sport jährlich etwa 500 Millionen Euro aus den Lotto-Geldern zuflössen, sei die Frage einer verlässlichen Einnahmequelle «eine Existenzfrage», sagte der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, Thomas Bach. Von den Geldern würde vor allem der Breitensport profitieren, da damit Trainer und Sportstätten bezahlt werden könnten. Beck fragte: «Ist das Interesse Millionen Sportler weniger wert als das von vielleicht 20 Unternehmen, die dann auch noch in Länder abwandern, wo sie weniger Steuern zahlen müssen?»

Zwar äußerte sich Kardinal Lehmann nicht zu der politischen Frage, ob das staatliche Glückspiel-Monopol aufrecht erhalten werden sollte. Er mahnte jedoch: «Der Staat kann gar nicht alles erfüllen, was ihm in den vergangenen Jahrzehnten aufgeladen wurde.» Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz forderte deshalb, dass das Gemeinwohl und damit das Ehrenamt grundsätzlich weiter gestärkt werden müsse.

Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz www.rlp.de

Montag, 9. Juli 2007

Konferenz des Hayek-Instituts zu "Europas Glücksspielindustrie"

Mehr soziale Verantwortung durch mehr Freiheit und Transparenz

Wien. Am Mittwoch, 27. Juni veranstaltete das Wiener Friedrich A.v. Hayek Institut eine Professional Conference unter dem Thema „Europas Glückspielindustrie – im Zwiespalt zwischen sozialer Verantwortung und wachsenden Gewinnen“. Expertinnen und Experten aus den verschiedenen Disziplinen, die sich mit der Thematik auseinandersetzen, diskutierten kontroversiell über die sozio-politischen und die wirtschaftlichen Aspekte der Thematik und begrüßten die Strategie der europäischen Union die staatlichen Monopole am Glücksspielmarkt aufzubrechen, um so den Boden für eine faire, transparente und verantwortliche privatwirtschaftliche Lösung zu bereiten.

„Glücksspiel ist so alt wie die Menschheit selbst“ analysiert Dr. Barbara Kolm, Generalsekretärin des Hayek Instituts die Situation und gibt zu bedenken, dass Verbote und staatliche Monopolisierungen die schlechteste Strategie, um gesellschaftlichen Phänomenen wie dem Glücksspiel zu begegnen. Die Verantwortlichen sollten ihre anachronistische Vorgehensweise in Frage stellen, die aus einer längst vergangenen Zeit kommt. Damals glaubte man noch, der Staat kann alle Probleme lösen, wenn man ihm nur genügend Macht gibt. Einer der Referenten ging noch einen Schritt weiter und zeigte auf, dass der Staat nicht seine Bürger vor der Abhängigkeit vom Glücksspiel schützt, sondern selbst abhängig von den Einnahmen aus Steuern und den Staatsbetrieben ist. Es ist Zeit für eine Entziehungskur: Eine moderne und liberale Lösung ist gefragt, in der der Staat die Spielregeln festlegt und sich aus dem Spiel heraushält.

Sein Glück aufs Spiel zu setzen ist etwas zutiefst Menschliches. Es muss endlich von der anrüchigen Aura, die es durch die vielen Regelungen und Zwangsmaßnahen umgibt, befreit werden, um die wirklichen Herausforderungen im Bereich der Spielsüchtigen angehen zu können. Gerade die Industrie ist was dieses Thema betrifft Vorreiter. So unterstützen private Glücksspielanbieter Institute, damit die Forschung zur Glücksspielsucht vorangetrieben werden kann. Oberarzt Dr. Poppe vom Anton Proksch Institut führte aus, dass gerade bei Jugendlichen ein stark erhöhtes Suchtpotential besteht. Hier waren sich alle anwesenden Beteiligten, dass dem Jugendschutz absoluter Vorrang zu geben ist. Dies ist aber nur möglich, wenn nicht mehr in dunklen Hinterzimmern gezockt wird, sondern klare Regelungen herrschen, die auch kontrollierbar sind.

„Wer die Spielregeln macht, sollte selbst nicht mitspielen dürfen, damit ein faires Spiel möglich ist“ formuliert Dr. Kolm ihren Appell an die Politik und fügt hinzu, dass je einfacher die Spielregeln einer Wirtschaft sind, desto mehr Mitspieler die Möglichkeit haben sich zu beteiligen. Der Staat hat die Aufgabe jene zu schützen, die sich selbst nicht schützen können und jenen freies Handeln zu ermöglichen, die verantwortlich sind für Wohlstand und Weiterentwicklung einer Gesellschaft: die Unternehmerinnen und Unternehmer eines Landes.

Quelle: Hayek-Institut www.hayek-institut.at