Samstag, 29. Oktober 2011

bwin begrüßt Beschluss zur Öffnung des Glücksspielmarktes durch Ministerpräsidenten als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer markt- und EU-konformen Regulierung

Neugersdorf, 28. Oktober 2011 – Jörg Wacker, Direktor der bwin e.K, kommentierte den heute bekanntgegebenen Beschluss der Ministerpräsidenten zur Glücksspielregulierung wie folgt:

„Der Beschluss der Ministerpräsidenten ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer zeitgemäßen Glücksspielregulierung in Deutschland. Es geht nun darum, bei der Ausgestaltung der Beschlüsse eine Lösung zu finden, die den Marktrealitäten entspricht und gleichzeitig EU-konform ist.“

Hinsichtlich einer Lizenzbeantragung nach dem zukünftigen Glücksspielstaatsvertrag kündigte Wacker an, dass bwin zunächst das weitere Verfahren bei der Umsetzung der Beschlüsse sowie deren endgültige gesetzgeberische Ausgestaltung abwarten werde. „Die Details bei den Bestimmungen der Konzessionsvergabe werden ausschlaggebend sein. Erst nach deren Kenntnis kann beurteilt werden, welche Anforderungen ein Anbieter erfüllen muss.“

Wacker begrüßte erneut das Schleswig-Holsteinische Regulierungsmodell: „Schleswig Holstein hat mit seinem Gesetz ein Zeichen gesetzt. Dieses entspricht mit seinen Regelungen der Marktrealität und ist zukunftsweisend. Zudem hat das Gesetz von der EU-Kommission grünes Licht erhalten.“

Er bekräftigte die Ankündigung von bwin, in Schleswig-Holstein eine entsprechende Lizenz zu beantragen.


Über bwin e.K.:
Das Unternehmen bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen wird von Herrn Dr. Steffen Pfennigwerth als Einzelkaufmann betrieben. An dem Unternehmen ist die bwin.party digital entertainment plc. mit 50 Prozent atypisch still beteiligt. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs, die Bereitstellung von sicheren Wettangeboten sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.

Für Rückfragen: bwin e.K.
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Freitag, 28. Oktober 2011

Automatenwirtschaft zu Glücksspielstaatsvertrag: Die 15 Länder haben sich für einen Irrweg entschieden!

Zu den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz am 28.10.2011 in Lübeck und den Beschlüssen zum neuen Glücksspielstaatsvertrag erklärt der Vorsitzende des VDAI (Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V.), Paul Gauselmann, für die Deutsche Automatenwirtschaft:

"Ohne Rücksicht auf Verluste und ohne die gebotene Rücksicht auf Recht und Gerechtigkeit, haben die Ministerpräsidenten heute einen weiteren Beschluss zum Glücksspielstaatsvertrag auf den Weg gebracht. Die vermeintliche Liberalisierung des Glücksspielwesens hat nur einen wirklichen Nutznießer – und zwar das staatliche Glücksspielmonopol. Denn sollte der Glücksspielstaatsvertrag so wirksam werden wie ihn die 15 Ministerpräsidenten heute beschlossen haben, dann schafft er ihnen einen der wichtigsten privaten Wettbewerber vom Hals: Nämlich die gewerbliche Automatenwirtschaft. Sie soll weitgehend abgeschafft werden und bestenfalls ein "Kümmerdasein" fristen.

Nach nur fünf Jahren sollen alle nach Bundesrecht unbefristet erteilten Spielhallenerlaubnisse erlöschen. Ein Großteil der jetzt bestehenden Spielhallen muss dann endgültig geschlossen werden. Unsere Branche hat Milliarden Euro im Vertrauen auf die staatlichen Genehmigungen investiert und rund 70.000 Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen. Der Vertrauensschutz und der Bestandsschutz werden durch die heutige Entscheidung der Ministerpräsidenten mit Füßen getreten.

Begründet werden die strangulierenden Maßnahmen gegenüber der Deutschen Automatenwirtschaft mit der Behauptung, mit der Zurückdrängung des gewerblichen Automatenspiels könne man das geringe Risiko des krankhaften Spielverhaltens noch weiter mindern. Wie eine in den letzten Tagen veröffentlichte Studie des Emnid-Institutes zeigt, ist dies ein fataler Irrtum. Wenn ein Spielangebot wie das unsrige zurückgedrängt oder gar verboten wird, heißt das nach dieser Studie nicht, dass die Menschen nicht mehr spielen. Sie wechseln nur die "Spielzeuge" und die Spielorte. In diesem Fall bedeutet dies, dass die Spielgäste, welche das gewerbliche Spiel auf den Bildschirmen unserer Automaten nutzen, zu den unkontrollierbaren, fast identischen Spielen im Internet wechseln werden. Dort fehlt aber jegliche soziale Kontrolle und gibt es keinerlei finanzielle Begrenzungen vergleichbar an unseren Geräten. In Deutschland wird kein zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen werden und es werden keine Steuern in Deutschland gezahlt. Und im Internet gibt es anders als in Spielhallen keine geschulten und qualifizierten Mitarbeiter, die auf Spieler zugehen, wenn sich ihr Spielverhalten problematisch entwickelt.

Wir haben der Politik angeboten, unsere Bemühungen um den aktiven Spielerschutz und die weitere Eindämmung unkontrollierter 'Spielhallenflut‘ zu verbessern. Doch die Antwort darauf ist die Enteignung unserer Unternehmen und die Vernichtung von Arbeitsplätzen.

Als eine der schon am strengsten regulierten Branchen hatten wir gehofft, dass die Länder ein ausgewogenes Regelwerk für das Glücksspielwesen schaffen würden. Diese Hoffnung wurde heute bitter enttäuscht. Jetzt bleibt uns nur noch der Gang zu den Gerichten. Diesen Weg werden wir bis zum Bundesverfassungsgericht und bis zum Europäischen Gerichtshof gehen. Denn wir sind absolut sicher, dass dieser Glücksspielstaatsvertrag dort keine Chance hat und scheitern wird."

Die Deutsche Automatenwirtschaft beschäftigt im gewerblichen Automatenspiel direkt über 70.000 Beschäftigte und vertritt rund 5.000 mittelständische Betriebe, mit in der Regel zwischen fünf und 25 Arbeitnehmern. Sie erwirtschaftet Einnahmen von rund 4 Mrd. € im Jahr und zahlt mehr als 1,5 Mrd. € Steuern und Abgaben. Darüber hinaus bildet sie in zwei branchenspezifischen eigenständigen Automatenberufen im Jahr rd. 500 Auszubildende aus.

Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH

Remote Gambling Association enttäuscht über die Entscheidung der Ministerpräsidenten

Weiterhin keine marktkonforme und bundeseinheitliche Regelung zum Glücksspielstaatsvertrag in Sicht. Nur Schleswig-Holstein bietet eine EU-weit rechtssichere Lösung

London, 28.10.2011, Die Remote Gambling Association (RGA), der größte Fachverband der globalen Glücksspielindustrie, hat seine tiefe Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, dass es in Deutschland weiterhin keinen regulierten und wettbewerbsorientierten Online Glücksspielmarkt geben soll, was sowohl zum Nachteil der privaten Anbieter als auch der deutschen Nutzer sein wird. Dies zeigten die Ergebnisse der heutigen Beratungen der Ministerpräsidenten in Kiel zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages, die auch weiterhin nicht auf eine marktkonforme und für den deutschen Nutzer vorteilhafte Ausgestaltung der Regulierung des Online-Glücksspielmarktes hoffen lassen.

Insbesondere die Tatsache, dass die Länder auf ein Inkrafttreten eines Vertrages im Juli 2012 drängen, der an einer Begrenzung der Anzahl der Lizenzen festhält, die Einführung einer schädlichen Besteuerung der Spieleinsätze vorsieht sowie das Komplettverbot von Online Casino- und Pokerspielen aufrecht erhalten soll, verhindert eine effektive Kanalisierung des Online-Glücksspielmarktes. Andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben dagegen wesentlich angemessenere und rationalere Ansätze gewählt. So werden beispielsweise Spanien und Dänemark den Onlineglücksspielmarkt in Kürze einer Regulierung unterziehen, die nahezu alle Arten des Onlineglücksspiels umfasst und auf einer wesentlich wirtschaftlicheren Besteuerung des Bruttorohertrags beruht.

"Es gibt offensichtlich keine Verbindung zwischen den Wünschen der deutschen Bürger nach einem regulierten Markt für Online-Glücksspiele und dem aktuellen Staatsvertragsentwurf. Auf der einen Seite ist es der ausgesprochene Wunsch der Ministerpräsidenten, dass Sportwetten bei in Deutschland regulierten Anbietern genutzt werden. Auf der anderen Seite verwehren sie diese Möglichkeit zahlreichen Bundesbürgern, die darüber hinaus Poker und Casinospiele im Internet nutzen wollen", konstatierte Clive Hawkswood, Vorstand der Remote Gambling Association (RGA).

"Es ist eindeutig, dass dieser Entwurf kaum dazu beitragen wird, die große Anzahl derjenigen Deutschen zu reduzieren, die die Angebote von im Ausland lizenzierten Anbietern nutzen, weil diese ebenfalls Online Poker- und Casinospiele anbieten. Regulierungen, die dem Nutzer solche Angebote gezielt vorenthalten wollen, haben sich in der Praxis als nicht effektiv erwiesen. Daher wird auch der deutsche Versuch nur sehr wenig praktische Auswirkungen haben", kommentierte Hawkswood.

Der aktuelle Vertragsentwurf sieht eine Begrenzung auf 20 Lizenzen vor und eine Besteuerung des Spieleinsatzes in Höhe von 5 Prozent. Spieleinsatzsteuern sind in EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich oder Italien bereits gescheitert. Der Entwurf will ebenfalls strenge Wetteinsatzgrenzen von 1.000 Euro pro Spieler pro Monat, ein Verbot von Online Casino- und Pokerspielen sowie ein Verbot von Live-Wetten durchsetzen.

Im Gegensatz dazu hat Schleswig-Holstein, in Anbetracht der andauernden und schwierigen Verhandlungen der 16 Bundesländer, Mitte dieses Jahres bereits ein eigenes Glücksspielgesetz verabschiedet, dass alle Onlineglücksspielarten reguliert und eine Besteuerung des Bruttorohertrages vorsieht. Diese Regelung wurde von der EU bereits im Notifizierungsverfahren abgesegnet.

"Die Europäische Kommission hat mehrfach darauf verwiesen, dass der Staatsvertragsentwurf in der bisherigen Form nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Der heute beschlossene Entwurf trägt jedoch keineswegs dazu bei, die Bedenken der Kommission zu zerstreuen. Darüber hinaus macht er Schleswig-Holstein zu einer noch attraktiveren Adresse für Glücksspielanbieter, sich in Deutschland niederzulassen und ein uneinheitliches System etablieren, das verwirrend und unbefriedigend für deutsche Verbraucher ist ", stellte Hawkswood fest.

Quelle: Remote Gambling Association (RGA)

Stellungnahme des DOSB zum neuen Glücksspielstaatsvertrag

DOSB-Generaldirektor Michael Vesper erklärt:

"Wir begrüßen, dass sich die Ministerpräsidenten endlich auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag verständigt haben. Wir halten die begrenzte Öffnung des Bereiches der Sportwetten mit klaren Leitplanken für richtig. Nur so besteht die Möglichkeit, über 95 Prozent des deutschen Marktes, der derzeit illegal ist und keinerlei Steuern und Abgaben zahlt, in die Legalität zu kanalisieren. Damit erhält auch die staatliche Oddset-Wette neue Chancen in einem fairen Wettbewerb mit gleichen Pflichten und Rechten. Allerdings plädieren wir ausdrücklich dafür, dass auch Schleswig-Holstein der gefundenen Lösung beitritt, damit in Deutschland kein 'Flickenteppich' im Sportwetten-Bereich entsteht, der nicht sachgerecht ist und das Funktionieren der Gesamtlösung gefährden könnte.

Wir haben im Vorfeld stets unseren mit DFB, DFL und Sporthilfe abgestimmten Anspruch formuliert, dass der Sport - ohne den es keine Sportwetten gäbe - einen angemessenen Anteil an den Erträgen der Konzessionsabgaben für seine gemeinnützige Arbeit erhält. Wir gehen davon aus, dass das jetzt auch umgesetzt wird, und appellieren an die Regierungschefinnen und -chefs der Länder, dies im Staatsvertrag oder den Begleittexten klarzustellen.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass das bewährte Lotteriemonopol unter verbesserten Bedingungen beibehalten werden soll. Damit verfügt unser Partner Lotto über eine gesicherte Grundlage für die Lotterien einschließlich der Glücksspirale.

Nun muss der Bund nachziehen und die bundesrechtlichen Voraussetzungen für das Funktionieren des Modells schaffen, damit die auch von der EU geforderte Kohärenz über die gesamte Breite des Glücksspiel-Angebots entsteht."

Pressekontakt:
Deutscher Olympischer SportBund (DOSB)
Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (0) 69 / 67 00 255
E-Mail: presse@dosb.de

Johannes Callsen: Herr Stegner versteht offenbar Herrn Albig nicht!

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Johannes Callsen, hat SPD-Spitzkandidat Torsten Albig heute (28. Oktober 2011) aufgefordert, seinen parteiinternen Führungsanspruch im Hinblick auf den Wahlkampfstil der SPD auch gegenüber dem SPD-Fraktions- und Landesvorsitzenden Dr. Stegner deutlich zu machen:

"Als Spitzenkandidat ist Torsten Albig für den Wahlkampf seiner gesamten Partei verantwortlich. In den Lübecker Nachrichten vom 02. Oktober 2011 wird er mit der Forderung zitiert, die Zettelblöcke, auf denen all unsere kleinen Verletzungen stehen, endlich mal beiseite zu legen und eine faire Auseinandersetzung zu führen. Aus der heutigen Pressemitteilung Nr. 310/2011 des SPD- Fraktions- und Landesvorsitzenden Stegner wird das Gegenteil deutlich: wie gewohnt versucht dieser, im Wahlkampf den politischen Gegner mit unerträglichen Unterstellungen zu diskreditieren. Es wird Zeit, dass Torsten Albig Herrn Dr. Stegner erklärt, was er meint", erklärte Callsen in Kiel.

In der Sache entgegnete Callsen Stegners Vorwürfen mit einem Zitat aus dessen Rede als damaliger Innenminister zur Einbringung des derzeit geltenden Staatsvertrages, sowie einer auch auf Schleswig-Holstein bezogene Formulierung aus einem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Halle über genau diesen Staatsvertrag (Az.: 3 A 158/09 HAL):

Minister Dr. Ralf Stegner am 13. Dezember 2007: "Das im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Festhalten am staatlichen Monopol bei Sportwetten und Lotterien mit erhöhtem Gefährdungspotential ist der beste Weg, den mit der Veranstaltung von Glücksspielen verbundenen Gefahren zu begegnen. So kann Glücksspielsucht wirksam bekämpft werden. So können Glücksspielangebote kanalisiert und begrenzt werden. So kann auch der Jugend- und Spielerschutz bestmöglich gewährleistet werden."

Verwaltungsgericht Halle zur Bekämpfung der Glücksspielsucht durch das Staatsmonopol:

"Das Bundesland Sachsen-Anhalt, das Inhaber eines solchen Monopols für andere ist, und auch alle anderen Bundesländer begrenzen, wie der Glücksspielstaatsvertrag und das Glücksspielgesetz zeigen, die von ihnen angebotenen Arten von Glücksspielen nicht auf das, was erforderlich ist, um die Verbraucher zum Angebot des Monopolinhabers hinzulenken und um sie damit von anderen, nicht genehmigten Zugangskanälen von Spielen wegzuführen, sondern haben – im Gegenteil – Maßnahmen ergriffen, die darauf abzielen, den Spielbetrieb der Verbraucher zu fördern und sie zwecks Maximierung der aus den entsprechenden Tätigkeiten zu erwartenden Einnahmen zu aktiver Teilnahme am Spiel zu stimulieren."

Callsen abschließend: "CDU und FDP wollen diesen rechtskräftig festgestellten Widerspruch von Reden und Taten in der Politik beenden und zu rechtskonformen Regelungen kommen, die endlich wirksam Spielerschutz und Suchtbekämpfung ermöglichen. Herr Stegner will dies offensichtlich ebenso wenig, wie er seinem Spitzenkandidaten im Wahlkampfstil folgen will."

Quelle: CDU-Fraktion im Schleswig-holsteinischen Landtag

Deutscher Lottoverband: Ministerpräsidentenkonferenz: Neuer Glücksspielstaatsvertrag besiegelt faktisch das "Aus" des Lottomonopols

15 Länder halten am Argument der nicht existierenden Lottosucht fest – mit katastrophalen Folgen für Lotto, Länder und Destinatäre

Hamburg 28.10.2011 – Auf der heute zu Ende gegangenen Ministerpräsidentenkonferenz in Lübeck wurde das Ende des staatlichen Lottomonopols eingeläutet. 15 der 16 Länderchefs einigten sich auf eine Änderung des jetzigen Glücksspielstaatsvertrages, der bereits vor dem Europäischen Gerichtshof und den deutschen Gerichten wegen Inkohärenz gescheitert ist. Schwerpunkt der Diskussionen war offenbar die Öffnung des Sportwettenmarktes. Gefährliche Spiele werden liberalisiert, das harmloseste Glücksspiel, LOTTO, erheblich beschränkt.

"Der Änderungsvertrag ist für das deutsche Lotto in seiner jetzigen Form eine Katastrophe, denn er ist europa- und kartellrechtswidrig und noch inkohärenter und gerichtlich angreifbarer als der jetzige", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Die berechtigten Einwände der Europäischen Kommission gegen den Vertragsentwurf hätten die Länder schlicht ignoriert. Ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Welle von Verfahren vor deutschen Gerichten sind unausweichlich. "Das bedeutet das baldige "Aus" des Lottomonopols und der staatlichen Lottogesellschaften." Diese Brisanz ist von der Meldung, dass der Markt für private Anbieter von Sportwetten – unzureichend und zaghaft – geöffnet werden soll, in den Hintergrund gedrängt worden.

Kernpunkte der Kritik des Lottoverbandes sind:

Der Vertrieb harmloser Lotterien wird unter dem Vorwand der Spielsuchtprävention unverhältnismäßig beschränkt, während gefährliche Glücksspiele erheblich geringeren Beschränkungen unterliegen. Eine Spielsucht bei Lotto existiert nicht. Dieses wurde gerade empirisch in einer Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) bestätigt (10.000 Interviews). Zitat: "Für die Teilnahme an "Lotto 6 aus 49" besteht kein derartiges Risiko."

Der Vertrag sieht anders als für Sportwettenvermittler und Lotterieeinnehmer keine bundesweit geltende Erlaubnis für Lotterievermittler vor. Für diese europarechtswidrige Schlechterstellung privater Lotterievermittler gibt es keine sachliche Rechtfertigung. Die Europäische Kommission hat diese Regelung daher bereits im Juli 2011 ausdrücklich gerügt.

Der Internetvertrieb von Lotterien bleibt grundsätzlich verboten und ist nur mit Ausnahmegenehmigung der Erlaubnisbehörden aller Länder ohne Rechtsanspruch zulässig. Die vorgesehenen Anforderungen an den Online-Vertrieb sind bei nachweislich harmlosen Lotterien überzogen.

Der vom Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof geforderte Wettbewerb um die Umsätze privater Lotterievermittler wird unter grober Missachtung zwingender kartellrechtlicher Vorgaben zerstört.

Komplett-Verbot für Lotto-Werbung

Deutlich wird die Brisanz der Fortführung der verfehlten Suchtargumentation unter anderem durch das jüngst veröffentlichte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 29.09.2011. Das Gericht zeigte darin detailliert auf, dass sämtliche Werbung der staatlichen Lottogesellschaften unzulässig ist, wenn das Monopol weiterhin mit Suchtgefahren begründet ist. Das bedeutet: Sowohl die Jackpot-Werbekampagnen, Pressemitteilungen, Plakate und Hörfunkwerbung, als auch die Internetwerbung und die "Lotto-Hilft"-Kampagnen sind unzulässig. Bereits die teilweisen Werbe- und Internetverbote des GlüStV haben seit 2008 zu einem Umsatzrückgang von 26%, kumuliert mehr als 14 Mrd. Euro (ca. -6 Mrd. Euro Steuern und Zweckabgaben) geführt. Der Änderungsvertrag, auf den sich die 15 Länderchefs geeinigt haben, hält an der Suchtbekämpfung als zentraler Zielsetzung auch für Lotterien fest. "Das bedeutet, dass die staatlichen Lottogesellschaften auch künftig in keiner Weise für sich und ihre Produkte werben dürfen", so Faber. "Das ist der wirtschaftliche Tod von "Lotto 6aus49".

Quelle: Deutscher Lottoverband (DLV)

Lotto informiert: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt Optimierung des staatlichen Lotterieangebots und stellt sich mit Oddset zuversichtlich der Sportwetten-Konkurrenz

Verbesserung für Lottokunden: Spiel künftig in Annahmestellen und auch im Internet möglich

München, 28. Oktober 2011. Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt die von den Ministerpräsidenten der Länder in Lübeck beschlossene Optimierung des gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodells bei den Lotterien. Obwohl Bedenken gegen die testweise Einführung eines Konzessionsmodells bei Sportwetten bestehen, stellen sich die staatlichen Anbieter mit der Sportwette Oddset in einer neuen Rechtsform zuversichtlich dem Wettbewerb.

"Wir begrüßen den Beschluss zu den Lotterien. Auf dieser Grundlage werden wir weiter unseren ordnungspolitischen Auftrag erfüllen, ein verantwortungsvolles Glücksspiel anzubieten, das konsequent am Spielerschutz ausgerichtet ist. Unsere Lotto-Kunden können weiterhin in den Annahmestellen, aber künftig auch wieder im Internet spielen", sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer im DLTB. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag soll es ab Mitte 2012 neben einem staatlichen Internetangebot wieder mehr Werbemöglichkeiten für Lotterien und auch Sportwetten geben. Durch das Festhalten an der bewährten gemeinwohlorientierten Regelung der Lotterien ist die Grundlage für die Förderung des Gemeinwohls durch die 16 staatlichen Lotteriegesellschaften der Länder in den Bereichen Breitensport, Wohlfahrt und Soziales, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz gegeben.

Die Lotteriegesellschaften begrüßen auch die nun vorgesehene Gleichbehandlung aller lizenzierten Sportwettenanbieter bei Steuern und Abgaben. So kann sich Oddset mit einer neuen Sportwettengesellschaft erfolgreich der Konkurrenz stellen. "Mit einem attraktiven Sportwettenangebot wird mittelfristig eine Milliarde Euro Umsatz unser Ziel sein", fügt der Sprecher des DLTB hinzu.

Kritisch sieht der DLTB nach wie vor die testweise Einführung eines Konzessionsmodells bei den Sportwetten, das die Vergabe von 20 Konzessionen vorsieht und nach fünf Jahren überprüft werden soll. "Eine Kommerzialisierung der Wetten wird zu mehr Spielsuchtproblemen führen. Gleichzeitig wird der Breitensport wegen des geringen Steuersatzes von fünf Prozent sicher weniger Mittel aus Sportwetten erhalten", unterstreicht DLTB-Federführer Erwin Horak. "Das Experimentiermodell wird nur dann funktionieren, wenn es einen konsequenten Vollzug durch die Aufsichtsbehörden gibt."

Der Deutsche Lotto- und Totoblock bedauert, dass Schleswig-Holstein bisher den Schritt in Richtung eines für alle 16 Länder gültigen Staatsvertrags nicht mitgegangen ist. Der DLTB und insbesondere die Länderregierungen müssen nun überlegen, wie sie mit dieser Situation umgehen.

Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)

Glücksspielstaatsvertrag: JAXX SE begrüßt eingeschlagenen Weg der Ministerpräsidenten, bezweifelt jedoch Vereinbarkeit mit EU-Recht

Kiel, 28. Oktober 2011 - Die JAXX SE (ISIN DE000A0JRU67) begrüßt den gestrigen Beschluss der 15 Ministerpräsidenten, den Markt für Glücksspiele in Deutschland stärker als bisher geplant zu öffnen. Die deutlich von 17 auf fünf Prozent reduzierte Konzessionsabgabe auf den Wetteinsatz wäre insbesondere vom Wettshop-Geschäft der JAXX-Gruppe unter der myBet.com-Marke tragbar. Insofern würde JAXX zu den Gewinnern dieses Entwurfs zählen.

Allerdings genügt auch der überarbeitete Entwurf nicht europa- und verfassungsrechtlichen Maßstäben. Die nach wie vor willkürliche Anzahl von 20 Lizenzen, das Verbot von Online-Casino und -Poker sowie die Begründung des Lotteriemonopols auf Basis der Suchtbekämpfung sind Parameter, die von der EU-Kommission und Gerichten scharf kritisiert werden. Schleswig-Holstein hat sich folgerichtig dem gestrigen Beschluss enthalten.

Wie am Rande der Konferenz zu erfahren war, steht die Einigung noch unter dem Vorbehalt einzelner Länder, die ihre europarechtlichen Bedenken zu Protokoll gegeben haben. Bis zur nächsten Konferenz, die Mitte Dezember stattfindet und auf der der Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet werden soll, sollen die noch offenen Punkte geklärt werden.

JAXX-Vorstandssprecher Mathias Dahms:

"Der Beschluss der 15 Ministerpräsidenten ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem marktgerechten Glücksspielsystem in Deutschland. Er führt nur nicht weit genug. Und er wird europa- und verfassungsrechtlich nicht halten. Das Verbot von Casino und Poker wird den Schwarzmarkt weiter antreiben. Die Begründung des Lottomonopols mit der Suchtprävention wird zu einem totalen Werbeverbot für Lotto und damit zum Niedergang der deutschen Lottogesellschaften führen. Zentrale Knackpunkte, die die EU-Kommission in ihrer ausführlichen Stellungnahme deutlich kritisiert hat, wurden nicht entschärft. So erwarten wir ein neues Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission.

Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass das von Schleswig-Holstein bereits verabschiedete Gesetz ein vorbildliches, marktgerechtes und europarechtskonformes Modell darstellt. Die von Ministerpräsident Beck zitierte Brücke, über die Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen gelockt werden soll, würde nach wenigen Schritten in sich zusammenbrechen."


Über JAXX: Die im Prime Standard der Deutschen Börse notierte JAXX SE ist eine Finanzholding, die Beteiligungen an internationalen Unternehmen der Glücksspielbranche hält. Derzeit ist JAXX an Unternehmen in Deutschland, England, Spanien, Österreich, Malta und Belgien beteiligt. Der Hauptsitz der JAXX SE befindet sich in Kiel. Die Beteiligungsunternehmen bilden das gesamte Spektrum der Games- und Gambling-Branche ab. Abhängig von der regulatorischen Länderstruktur vermitteln oder vermarkten sie Sport- und Pferdewetten, Lotterien oder Casino- und Pokerspiele. Die Aktien der JAXX SE werden seit 1999 an der Deutschen Börse unter der ISIN DE000A0JRU67 gehandelt.

Kontakt: JAXX SE Investor Relations & Corporate Communications
Stefan Zenker Tel. +49 (40) 85 37 88 47 Fax +49 (40) 85 37 88 30
Mail stefan.zenker@jaxx.com

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) enttäuscht über den Entwurf zum neuen Glücksspielstaatsvertrag

"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Bundesarbeitskreis Spielbanken sind enttäuscht von der beabsichtigten Neuordnung des Glücksspielmarktes in Deutschland und dem Entwurf zum neuen Glücksspielstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten mit der Enthaltung von Schleswig-Holstein im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 27.10.2011 in Lübeck beschlossen haben, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von der Vereinten Dienstleitungsgewerkschaft (ver.di).

"Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Plan, Casinospiele und Poker im Internet zuzulassen, fallengelassen wurde", so Stracke.

Ver.di lehnt die Liberalisierung des Glücksspielmarktes weiterhin ab und spricht sich erneut für die Beibehaltung des Glücksspielmonopols in Deutschland aus.

Die Ministerpräsidenten müssen nun die Zeit bis zur Unterschriftleistung, die am 15. Dezember 2011 erfolgen soll, nutzen, damit es neben dem Glücksspielstaatsvertrag, der für 15 Bundesländer gelten soll, kein eigenes Glücksspielgesetz in Konkurrenz zum Glücksspielstaatsvertrag in Schleswig-Holstein gibt. Dort soll der Glücksspielmarkt weitgehend geöffnet werden, dies wird von ver.di entschieden abgelehnt.

"Wir benötigen im Norden kein Las Vegas als Glücksspielhochburg für Deutschland", so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken.

"Der Bundesarbeitskreis Spielbanken wird den neuen Glücksspielstaatsvertrag in den nächsten Tagen prüfen und dann eine abschließende Stellungnahme aus Arbeitnehmersicht abgeben", so Jaguttis.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, Bernhard.Stracke@ver.di.de

Quelle: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) - Bundesarbeitskreis Spielbanken

Donnerstag, 27. Oktober 2011

Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielstaatsvertrag: Wir begrüßen die Bewegung, sie reicht jedoch zur Kontrolle des Gesamtmarktes nicht aus!

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki haben die Bewegung der Ministerpräsidenten der 15 anderen Bundesländer begrüßt, diese jedoch als nicht ausreichend bezeichnet:

"Deshalb ist es richtig, dass Ministerpräsident Peter Harry Carstensen seine Zustimmung nicht gegeben hat", so Arp und Kubicki.

Mit dem Vorschlag der 15 sei eine Marktkontrolle und damit ein effektiver Spielerschutz nicht zu erreichen. Die Zahl der Konzessionen in Verbindung mit der Höhe der Konzessionsabgabe reiche nicht aus, um kleine und mittlere Unternehmen dazu zu bewegen, sich den deutschen Regelungen zu unterwerfen und hier anzusiedeln. "Wir brauchen ein wettbewerbsfähiges Abgabenmodell, um alle Teile des Marktes zu regulieren", so Arp und Kubicki.

Darüber hinaus werde die Begründung des Lotteriemonopols mit der Suchtgefährdung keinen Bestand vor den Gerichten haben. Dies zeige auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 24. Oktober 2011. "Das Veranstaltungsmonopol für Lotterien muss wieder mit deren großer Manipulationsgefahr begründet werden", forderten die beiden Schleswig-Holsteiner.

Quelle: CDU- und FDP-Landtagsfraktionen im Schleswig-holsteinischen Landtag

FDP Thüringen: Glücksspiel europarechtskonform gestalten

Erfurt (FDP-Fraktion Thüringen) - "Es wäre wirklich an der Zeit, dass beim Glücksspielstaatsvertrag endlich die heiligen Kühe aufgegeben werden", fordert der rechtspolitische Sprecher der Thüringer FDP-Landtagsfraktion Dirk Bergner heute vor der Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz.

Es sei ihm unverständlich, warum man sich immer noch ziere, die klaren Vorgaben der EU umzusetzen. Nach der Stellungnahme der Europäischen Kommission hätte man mittlerweile einsehen müssen, dass die Position der 15 Länder (mit Ausnahme Schleswig-Holsteins) nicht zu halten sei.

Zwar verzichtet man im aktuellen Entwurf auf die Internetsperren von Onlinewettenanbietern, aber auf die Beschränkung der Anzahl von Sportwettenkonzessionen nicht. "Dieses Vorgehen ist ein Trippeln und kein Schritt in die richtige Richtung: viel zu klein, und zu spät obendrein". Der Europäische Gerichtshof habe bereits am 8. September 2010 klar geurteilt, dass die Ausgestaltung des deutschen Glücksspielrechtes nicht mit europäischem Recht vereinbar sei, erinnert Bergner. Seitdem habe sich in Thüringen nichts getan. Dabei habe seine Fraktion bereits zwei entsprechende Anträge eingebracht, zuletzt im August. "Die Koalition tanzt lieber um ihr Goldenes Kalb, statt sich an europäische Vorgaben zu halten", ist Bergner verärgert. Schleswig-Holstein hat im September ein eigenes europarechtskonformes Glücksspielgesetz verabschiedet.

EMNID Studie: Glücksspiel in Deutschland - Verbote schützen nicht

Bielefeld/Frankfurt/M. - Im Vorfeld der politischen Diskussion um eine neue Glückspielordnung in Deutschland hat TNS Emnid im Frühjahr in einer groß angelegten repräsentativen Meinungsumfrage das Geldspielverhalten der Deutschen untersucht. Um statistisch belastbares Datenmaterial über das Verhalten aller Glücksspieler, auch der kleinen Zahl der problematischen und pathologischen, zu erhalten, musste TNS Emnid 15.000 Interviews durchführen.

Das Ergebnis: Knapp zwei Drittel der erwachsenen Deutschen haben in den vergangenen 12 Monaten wenigstens einmal mit und um Geld gespielt. Von diesen Glücksspielern spielen 61% Lotto, 29% Fernsehlotterien, 10% Kartenspiele um Geld; 6% Poker um Geld, 6% Staatliche Klassenlotterien, 5% Geld-Gewinn-Spielgeräte in Gaststätten oder Spielstätten, 5% Fußballtoto, 4% Roulette etc. in Spielbanken und 3% Sport- und Pferdewetten. Im Durchschnitt spielen die Glücksspieler zwei unterschiedliche Spielformen, krankhafte Spieler hingegen beteiligen sich an fünf Spielarten parallel - und zwar häufig und intensiv. Die Studie von TNS Emnid räumt mit dem Vorurteil auf, dass krankhafte Spieler auf ein spezielles Spiel fixiert seien. So gibt es weder den krankhaften Wett-Freak noch den zwanghaften Automaten-Zocker. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass es in der erwachsenen deutschen Bevölkerung einen verschwindend geringen Prozentsatz (0,23 %) krankhafter Spieler gibt, die gleichzeitig auf alles "zocken", was ihr krankhaftes Spielbedürfnis befriedigt. Hier legt die Untersuchung ein radikales Umdenken nahe. Wenn es um die Eindämmung und Bekämpfung krankhaften Spielverhaltens geht, gehört die Spielerpersönlichkeit ins Zentrum der Betrachtung und nicht das Spiel, dem der krankhafte Spieler mehr oder minder zufällig frönt. "Dies stellt", so K.P. Schöppner, Geschäftsführer von TNS Emnid", die Spielerschutz-Politik vor neue Herausforderungen." Henning Haase, Professor für Psychologie an der Universität Frankfurt/M., der die Untersuchung wissenschaftliche begleitet hat, konkretisiert: "Wer eine Spielform bekämpft und meint, damit das Problem des krankhaften Spielens in den Griff zu bekommen, der irrt". Vielmehr lassen die Ergebnisse der Studie erwarten, dass die Zurückdrängung oder gar das Verbot eines Spielangebotes, den krankhaften Spieler nicht dazu bringt, mit dem Spielen aufzuhören, sondern ihn nur dazu treibt, die Spielformen zu wechseln.

Welche Glücksspiele bevorzugt werden, hängt davon ab, welche Spielformen in "Griffnähe" und somit für den Spieler am leichtesten erreichbar und welche Spielformen gerade "angesagt" sind, wie sehr gut am inzwischen wieder abklingenden Poker-Hype erkennbar ist. Dem Bedürfnis nach "Spielvergnügen rund um die Uhr" kommt das faktisch unregulierbare und unkontrollierbare Spielangebot im Internet entgegen. Ca. drei Viertel der erwachsenen Bevölkerung ist online, aber nur 1,3% aller Befragten besuchen mindestens einmal im Monat eine Spielhalle oder Spielothek; und 0,7% eine staatliche Spielbank. Hier stehen das regulierte und kontrollierbare "körperliche" Spiel in Gast- und Spielstätten und das unregulierte, aber doch zumindest kontrollierbare Spiel in den Spielbanken im direkten Wettbewerb mit dem virtuellen Glücksspiel im Internet, das der nationalstaatlichen Kontrolle entzogen ist. "Die TNS Emnid-Studie", so Professor Haase, "legt mit diesen Ergebnissen das Dilemma offen, in dem sich die deutsche Glücksspielpolitik befindet. Entscheidet sie sich für das bestehende kontrollierbare stationäre Spielangebot in Lottoannahmestellen, Spielbanken, Wettbüros und Spielhallen oder überlässt sie den Geld- und Glücksspielmarkt den unregulierbaren Angeboten im Internet?"

Die TNS Emnid-Studie zeigt weiterhin, dass sich die Beteiligung an den meisten Glücksspielen in der Regel auf bestimmte Lebensphasen beschränkt; Lottospieler sind im Durchschnitt etwa doppelt so alt wie Pokerspieler. Jedenfalls scheint die Beteiligung an Geld- und Glücksspielen kein lebenslanges Schicksal zu sein. Die meisten der Spieler hören einfach auf damit, wenn sie keine Lust mehr dazu haben. Ähnlich wie beim Sport ist auch beim Spiel die Herausforderung in Bezug auf die Reaktionsschnelligkeit und sonstige Kompetenzen ein wesentliches Kriterium dafür, wann eine "Spielerkarriere" endet. Im Vergleich zum Lottospieler, der nur den Lottoschein ausfüllen muss, ist die "Karriere" eines Automatenspielers kurz, denn moderne Geldspiel-Automaten verlangen hohe Aufmerksamkeit und Reaktionsschnelligkeit, die mit zunehmendem Lebensalter geringer werden. Dementsprechend sinkt die Attraktivität dieser speziellen Spielangebote und veranlasst die Spieler, sich in anderen Spielformen zu versuchen. Compu-terbasierte Spielformen - wie z.B. das Automatenspiel in Spielhallen - sind wegen ihrer Schnelligkeit offensichtlich weniger geeignet, Spieler langfristig zu binden wie dies "langsame" Glücksspiele wie Lotto, aber auch Sportwetten tun. Deswegen verwundert der Befund der Studie auch nicht, dass Geld-Automatenspieler in den höheren Alters-Jahrgängen kaum noch anzutreffen sind.

"Die tatsächliche Bedeutung des Spielens mit und um Geld, wie wir sie statistisch zuverlässig gemessen haben, ist weit geringer, als ihr in der aktuellen politischen Diskussion beigemessen wird. Auch das pathologische Spielverhalten, die Spielsucht, ist im Vergleich zu anderen Suchtformen relativ unbedeutend," kommentiert Professor Haase die Ergebnisse des TNS Emnid-Untersuchung. Eine Spielerschutz-Politik, die ich ausschließlich mit der Frage beschäftige, welche Glücksspielangebote zugelassen und wie sie reguliert werden sollen, gehe am Kernpunkt vorbei. "Wer Spieler wirksam schützen will, der muss ihre Kompetenz im Umgang mit risikoreichen Spielen fördern. Denn bei der Allgegenwärtigkeit von Glücksspielangeboten im Internet, sind Verbote weitgehend nutzlos", resümiert Haase. "Im schlimmsten Fall können sie sogar das Gegenteil bewirken. Wer ein Wettbüro oder eine Spielhalle verbietet, treibt den Spieler aus dem gesetzlich geregelten und sozial kontrollierten ´Spielraum` in die Anonymität des unkontrollierbaren Internets."

Befragte: 15.000

Zeitraum: Frühjahr 2011

Auftraggeber und Deklaration möglicher Interessenkonflikte Bei dieser Studie handelt sich um die erste große repräsentative Untersuchung zum Glücksspielverhalten in Deutschland, die nicht mit Fördermitteln aus der Glücksspielabgabe der Unternehmen, die dem staatlichen Glücksspielmonopols unterliegen, durchgeführt wurde. Die Studie wurde im Auftrag der AWI - Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbhH in der Zeit von Februar bis Juni 2011 durchgeführt. Die Mitarbeiter der Studie waren unabhängig in der Auswahl der Untersuchungsinstrumente und Fragestellungen, der Planung der Untersuchung sowie in der Auswertung und Interpretation der Ergebnisse.

Die komplette Studie wird am Mittwoch, den 2. November 2011 um 11.00 Uhr im dbb forum berlin, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin vorgestellt. Interessierte Journalisten können sich per E-Mail mc.gruetzner(at)wmp-ag.de anmelden.

Pressekontakt:
Bei Nachfragen: Prof. Dr. Henning Haase, +49 69 77 66 05

Mittwoch, 26. Oktober 2011

AWI: Macht sich die BzgA zum Helfer der staatlichen Anbieter?

Deutsche Automatenwirtschaft fordert ausgewogenes Vorgehen und keine einseitige Bevorzugung

Im Vorfeld der Konferenz der Ministerpräsidenten der Bundesländer zum Glücksspielstaatsvertrag hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) am 24.10.2011 eine Erklärung veröffentlicht, deren Bewertung verschiedener Glücks- und Gewinnspiele einseitig zugunsten staatlicher Anbieter ausfällt. Die Feststellung, dass vor allem staatliche Angebote vergleichsweise ungefährlich sind und kaum einer Regulierung bedürfen, spricht für sich. Beispielhaft wird etwa für den Deutschen Lotto- und Totoblock hervorgehoben, dass gemeinsame Aktionen wie ein bundesweites Beratungstelefon entscheidend zur Prävention in diesem Bereich beigetragen haben. Es überrascht, dass die bereits im Mai 2000 ebenfalls bei der BzgA aufgeschaltete Info-Telefonnummer der Deutschen Automatenwirtschaft (01801-372700), die unauswechselbar in die Frontscheiben aller in Deutschland aufgestellten mehr als 200.000 Geldgewinnspielgeräte eingedruckt ist, überhaupt nicht erwähnt wird.

Ebenso wenig wird darauf verwiesen, dass die Studie und der Bericht, auf welche die Pressemitteilung der BzgA Bezug nimmt, noch gar nicht veröffentlicht ist – Diese wird erst voraussichtlich Ende 2011 vorgelegt werden. Es wird also nicht die gesamte Studie zitiert, sondern werden aus bisher unveröffentlichtem Material einzelne Aspekte zugunsten staatlicher Anbieter ins Feld geführt.

Auffällig ist, dass z. B. im Bezug auf Live-Wetten, bei denen laut BzgA ähnlich wie an Geldgewinnspielautomaten ein erhöhtes Risiko für problematisches und pathologisches Spielverhalten festgestellt wird, dagegen bei Lotto quasi kein Risiko bestehen soll.

Ebenso wenig wird beschreiben, nach welchen Messungen und Erhebungen ein erhöhtes Spielverhalten bei 16- und 17-Jährigen an Geldspielautomaten festgestellt worden sein soll. Verstöße gegen den Jugendschutz in gewerblichen Spielhallen sind aber in den letzten Jahren nicht bekannt geworden: Noch im Mai 2011 teilt das Bundesministerium für Wirtschaft auf eine Anfrage von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (BT-Drucksache 17/5868, 16. Mai 2011) mit, dass "davon auszugehen ist, dass § 6 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes weitestgehend eingehalten wird. Dies haben sowohl eigens hierfür durchgeführte Begehungen von Spielhallen als auch Rückmeldungen der Vollzugsbehörden der Länder ergeben."

Es fällt auf, dass der Rückgang der absoluten Zahlen von ca. 590.000 Betroffenen auf rund 540.000 Betroffene – also fast 10 % - über alle Spielangebote so gut wie keine Erwähnung findet. Dass die Zahlen von Automatenspielern in der Altersgruppe von 36 bis 65 Jahren, welche in den letzten 12 Monaten an Geldspielautomaten gespielt hat, rückläufig ist, tritt in den Hintergrund.

Die Deutsche Automatenwirtschaft begrüßt eine ausgewogene, sachliche und objektive Auseinandersetzung. Sie erwartet daher gerade von staatlichen Stellen im Vorfeld wichtiger politischer Entscheidungen eine ausgewogenen Darstellung. Die Deutsche Automatenwirtschaft steht nach wie vor zu einem Dialog.

Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH

Showdown in Lübeck: Ministerpräsidentenkonferenz berät zum Glücksspielrecht

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die in den nächsten Tagen, vom 26. bis 28. Oktober 2012, auf Einladung von Schleswig-Holstein in Lübeck tagende Jahreskonferenz der Regierungschefs der Länder, die Konferenz der Ministerpräsidenten (MPK), darf sich erneut mit dem Glücksspielrecht beschäftigen. Nachdem der erste Entwurf einer Neuregelung des Glücksspielrechts unter der sperrigen Bezeichnung „Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag“ als unter mehreren Gesichtspunkten europarechtswidrig durchgefallen ist, soll nur erheblich verzögert mit einer überarbeiteten Fassung Einvernehmen erreicht werden. Das Vorsitzland Schleswig-Holstein, dessen Parlament kürzlich ein eigenes, deutlich liberaleres Glücksspielgesetz verabschiedet hatte (mit einem wettbewerbsfähigen Konzessionssystem für Sportwetten), will bislang allerdings nicht einlenken. Auch zwischen denen anderen Ländern gibt es erhebliche Meinungsunterschiede und zwar nicht nur zwischen den sog. A- und B-Ländern (d.h. den SPD- bzw. CDU/CSU-geführten Bundesländern). Es bleibt daher abzuwarten, ob sich nicht wenigstens ein Formelkompromiss finden lässt.


Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte im Herbst 2010 die Regelungen des deutschen Glücksspielrechts in mehreren Urteilen zu Vorlageverfahren aus Deutschland als nicht kohärent und damit europarechtlich nicht haltbar beurteilt (Urteile vom 8. September 2010 in den Rechtssachen Markus Stoß, Carmen Media und Winner Wetten). Nach den Feststellungen des EuGH ist das von den deutschen Ländern beanspruchte Monopol für Glücksspiele und Sportwetten in der derzeitigen Ausgestaltung rechtlich nicht haltbar. Insoweit bestand - unabhängig von dem zum Jahresende 2011 auslaufenden Glücksspielstaatvertrag - erheblicher Handlungsbedarf für eine umgehende Neuregelung, da die europarechtswidrigen nationalen Regelungen nicht angewandt werden dürfen.

Die nach den EuGH-Urteilen vor allem intern geführte Diskussion beschränkte sich jedoch unter der Vorgabe „Zukunftsperspektiven des Lotteriemonopols“ und unter fiskalischen Gesichtspunkten (Lotto-Milliardeneinnahmen für die Länder) auf einer möglichst weitgehenden Beibehaltung des Status quo. So sprachen sich die Ministerpräsidenten im Frühjahr 2011 für eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes im Rahmen eines sog. „Experimentierklausel“ aus, während ansonsten das staatliche Monopol, insbesondere für die Lotterieprodukte, beibehalten werden sollte. Mit dem als „Experiment“ vorgesehenen Konzessionssystem für Wettanbieter sollte eine Marktöffnung in der Praxis möglichst verhindert werden. So waren eine Beschränkung der Anzahl der Lizenzen auf sieben und ein im internationalen Maßstab nicht wettbewerbsfähiger Steuersatz („Konzessionsabgabe“) von 16,66% vorgesehen.

Der von den „Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien“ (kurz: CdS) bei seiner vorbereitenden Konferenz am 22. und 23. September 2011 abgesegnete neue Entwurf (bei Enthaltung von Schleswig-Holstein) sieht zu diesen beiden kritischen Punkten ein sehr pragmatische Lösung vor: Sowohl bei der Anzahl der Lizenzen wie auch bei der Konzessionsabgabe steht einfach ein „X“. Bei der Anzahl der Lizenzen wurden im Vorfeld Zahlen zwischen sieben und 25 kolportiert (wobei problematisch bleibt, wie eine derartige Begrenzung sachlich zu begründen ist). Bei der Konzessionsabgabe wurde gerüchteweise ein Satz von 5% bis 10% auf den Umsatz (Spieleinsatz) genannt.

Die CdS hatten bereits früher empfohlen, auf die von der Europäischen Kommission kritisierten Websperren zu verzichten. Ansonsten geht der nunmehr vorliegende Entwurf eines „Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland“ (Erster GlüÄndStV) auf die schwerwiegenden Bedenken der Europäischen Kommission erstaunlicherweise nicht näher ein. Der im April 2011 der Kommission notifizierte erste Entwurf war glatt durchgefallen. Als eine Art „Pflichtenheft“ hatte die Kommission in ihrer Stellungnahme insbesondere Verstöße gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit kritisiert und eine ganze Reihe kritischer Punkte aufgeführt. Beanstandet worden waren u. a. das vorgesehene Genehmigungsverfahren, Übergangsfristen zugunsten der Landeslotteriegesellschaften und die weiterhin fehlende Kohärenz und Systematik.

In seinem Gutachten vom 24. Oktober 2012 beurteilt Prof. Dr. Bernd Grzeszick daher auch den aktuellen Entwurf als europarechtswidrig. Es hält in seiner in Auftrag der Wettbörse Betfair erstellten Stellungnahme fest, dass sich „an den Kernkritikpunkten der Kommission nichts ändert“. Insbesondere sei eine feste Begrenzung der Zahl der Anbieter nicht gerechtfertigt. Gleiches gelte für das Konzept einer festen Obergrenze der monatlichen Einsätze der Spielteilnehmer. Durch das europarechtskonforme Glücksspielgesetz Schleswig-Holstein seien im Übrigen die Kohärenzanforderungen gestiegen. So sei auch der neue Entwurf „zum Scheitern verurteilt“.

Lediglich hinsichtlich Spielautomaten und Pferdewetten ist teilweise eine Angleichung vorgesehen. So soll das Internetverbot zukünftig auch für Pferdewetten gelten (mit der Feststellung „§ 4 Abs. 4 ist anwendbar.“ in § 27 Abs. 2 des Entwurfs, allerdings mit einer Erlaubnismöglichkeit). Pferdewetten dürfen nur noch dann vermittelt werden, wenn für den Abschluss oder den Betrieb eines Totalisators „im Inland“ eine Erlaubnis vorliegt. Auch Spielhallen werden restriktiver geregelt und benötigen nach dem Entwurf eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag. Durch das Vorschreiben eines Mindestabstands sollen Mehrfachkonzessionen verboten werden (§ 25 Abs. 1).

Zeitlich ist die geplante Änderung der Glücksspielstaatsvertrags erheblich in Rückstand geraten. Bis zum Jahresende wird eine Änderung nicht mehr von den Länderparlamenten verabschiedet werden können. Auch dürfte wohl eine erneute Notifizierung der nunmehr geplanten Änderungen bei der Europäischen Kommission erforderlich sein. Daher dürfte der derzeitige Glücksspielstaatvertrag entsprechend § 28 Abs. 1 Satz 1 mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft treten. Bis zu einer Neuregelungen gelten die Vorschriften jedoch entsprechend den jeweiligen Zustimmungsgesetzen als Landesrecht fort (wobei derzeit höchst strittig ist, welchen Regelungen angesichts des Vorrangs des Europarechts überhaupt noch anwendbar sind). Als Übergangslösung soll die Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Länder bei der Glücksspielaufsicht und die Einrichtung eines Fachbeirats bis zum 31. Dezember 2012 fortgelten.

aus: Sportwettenrecht aktuell Nr. 124

Dienstag, 25. Oktober 2011

GIG e.V.: Staatliche Lotteriegesellschaft muss sicherstellen, dass ihre Rubbellose nicht an Minderjährige verkauft werden

OLG Brandenburg: Einsatz minderjähriger Testkäufer ist zulässig

25.10.2011 (Köln) – In der heutigen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Brandenburg gegen die Land Brandenburg Lotto GmbH wurde erneut der mangelhafte Minderjährigenschutz einer staatlichen Lottogesellschaft festgestellt - Az. 6 U 68/10. Die Lottogesellschaft muss es nach dem Urteil des OLG unterlassen, Lotterieprodukte wie Rubbellose an Minderjährige zu verkaufen bzw. verkaufen zu lassen.

Der GIG Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V. hatte aufgrund der Ergebnisse von Testkäufen den mangelhaften Minderjährigenschutz der brandenburgischen Lottogesellschaft beanstandet und eine Beschlussverfügung des LG Potsdam – 51 O 54/09 - erwirkt. Nach Widerspruch bestätigte das LG Potsdam – Kammer für Handelssachen – die Verfügung durch Urteil vom 17.12.2009. Im nachfolgenden Hauptsacheverfahren – 2 O 59/10 – wurde die Klage wegen angeblich rechtsmissbräuchlichen Einsatzes minderjähriger Testkäufer vom LG Potsdam abgewiesen. Hiergegen hatte der GIG Berufung an das OLG Brandenburg eingelegt, die heute abschließend verhandelt wurde.

In der Vergangenheit hatten die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) wiederholt versucht, sich durch alle Instanzen mit dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs den wettbewerbsrechtlichen Kontrollen durch den GIG zu entziehen und damit eine gefürchtete Aufsicht über ihr Marktverhalten auszuschalten. Durch Urteile des Bundesgerichtshofes vom 17. August 2011 ist der GIG jedoch höchstrichterlich legitimiert worden, gegen Wettbewerbsverstöße der staatlichen Lottogesellschaften vorzugehen. Diese Kontrolle ist erforderlich, weil die Aufsichtsbehörden im Unterschied zu ihrem Vorgehen bei privaten Unternehmen jede effektive Kontrolle des Marktverhaltens der staatlichen Lottogesellschaften verweigern.

Auch das vom Oberverwaltungsgericht Münster am 29.9.2011 veröffentlichte Urteil (4 A 17/08) hat den GIG in seiner satzungsgemäßen Aufgabe bestärkt, das Marktverhalten der staatlichen Lottogesellschaften aufmerksam zu beobachten und auf die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen hin zu kontrollieren. Anhand von Beispielen aus verschiedenen Bundesländern zeigte das OVG in seiner Urteilsbegründung detailliert auf, dass die Werbepraxis der staatlichen Lottogesellschaften deutschlandweit ein "strukturelles Umsetzungsdefizit" widerspiegelt. Letztlich sei den Lottogesellschaften durch den Glücksspielstaatsvertrag jedwede Werbung verboten.

Quelle: GIG – Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V.

Lotto informiert: Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt Entscheidung der Länder bei Lotterien und stellt sich mit Oddset dem Wettbewerb bei Sportwetten

München, 25.10.2011 - Zu den anstehenden Beratungen der Ministerpräsidenten der Länder über den Glücksspielstaatsvertrag auf ihrer Jahreskonferenz vom 26. bis 28. Oktober 2011 in Lübeck erklärt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB): "Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Länder an der bewährten gemeinwohlorientierten Regelung der Lotterien festhalten wollen. Die Lotteriegesellschaften werden weiter ihren ordnungspolitischen Auftrag erfüllen, ein verantwortungsvolles Glücksspiel anzubieten, das konsequent am Spielerschutz ausgerichtet ist."

Im Hinblick auf die geplante Einführung eines Konzessionsmodells bei Sportwetten betont Erwin Horak, dass sich die staatliche Sportwette Oddset dem Wettbewerb stellen werde. "Entscheidend ist aber, dass für Oddset die gleiche Abgabenlast wie für die anderen Konzessionsnehmer gilt." Neben den negativen Folgen für die Gesellschaft ist es in den Augen des DLTB-Federführers mehr als fraglich, ob sich bei dem angestrebten Experimentiermodell nennenswerte Mittel für die Förderung des Breitensports ergeben.

Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)

Horak spricht zu „Zukunft/Neugestaltung des staatlichen Glücksspielmonopols“

Herr Erwin Horak, Präsident der bayerischen Staatlichen Lotterieverwaltung, spricht auf Einladung der Gesellschaft Münchner Juristen am Montag, den 7. November 2011, 19:00 Uhr, zu dem Thema

„Die Zukunft/Neugestaltung des Staatlichen Glücksspielmonopols nach den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union“.

Anmeldungen sind bis zum 2. November 2011 bei der Gesellschaft Münchner Juristen, c/o Kanzlei Sernetz Schäfer, Frau Magerl, Tel. 089 / 54 59 60 26 erbeten.

BITKOM: Unzeitgemäßer Reformentwurf für Glücksspielmarkt

- BITKOM: Länder wollen Monopol aus finanziellen Gründen retten

- Ministerpräsidenten beraten diese Woche

- Neues Gutachten nennt verfassungsrechtliche Probleme

Berlin, 25. Oktober 2011 - Der Hightech-Verband BITKOM hat den neuen Reformentwurf der Bundesländer zum Glücksspiel-Staatsvertrag als unzeitgemäß kritisiert. Der Entwurf sieht vor, das Verbot von Online-Glücksspielen im Wesentlichen beizubehalten. Online-Sportwetten privater Anbieter bleiben grundsätzlich untersagt und sollen nur für eine begrenzte Anzahl von Konzessionsinhabern erlaubt werden. BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagte dazu: „Die Hürden für private Anbieter werden wieder einmal grundlos hoch gesetzt. Die Bundesländer versuchen, aus finanziellen Gründen ihr Lotto-Monopol weitestmöglich zu retten.“ Das Staatsmonopol werde lediglich aufgeweicht, aber nicht aufgegeben.

Vom 26. bis zum 28. Oktober beraten die Ministerpräsidenten unter anderem über dieses Thema. Rohleder: „Die Länder sollten jetzt die Chance annehmen, klare Regeln für einen freien Glücksspiel-Markt festzulegen – inklusive der Bedingungen zur Gefahrenprävention.“ BITKOM befürwortet eine Marktfreigabe mit gleichzeitig hohen Anforderungen an die Seriosität der Anbieter, um den stetig wachsenden Schwarzmarkt einzudämmen. Auch der neueste Entwurf verfehle dieses Ziel.

Der bisherige, Ende 2011 auslaufende Glücksspiel-Staatsvertrag verbietet deutschen Unternehmen, Lotto und Sportwetten online anzubieten. Wegen dieses Verbots betreibt die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Das Verbot ist nach Ansicht von BITKOM auch in sich widersprüchlich: So dürfen deutsche Firmen zwar stationäre Automatenspiele oder Online-Pferdewetten anbieten, aber keine anderen Internet-Sportwetten. Schleswig-Holstein ist inzwischen einen eigenen Weg gegangen und hat im September ein liberaleres Glückspielgesetz verabschiedet, das von der EU-Kommission als europarechtskonform angesehen wird.

In einem neuen Rechtsgutachten kommt der Heidelberger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Bernd Grzeszick zu dem Ergebnis, dass eine Begrenzung der Anbieterzahl für Sportwetten und die Beibehaltung des staatlichen Lotteriemonopols mit der Berufsfreiheit privater Anbieter voraussichtlich nicht zu vereinbaren ist. Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung sei sehr zweifelhaft. Der Entwurf für den Staatsvertrag verstoße zudem in zentralen Bereichen gegen EU-Recht. Die Stellungnahme wurde im Auftrag des Anbieters Betfair Limited erstellt, um die Rechtslage weiter zu klären.

„Das staatliche Glücksspiel-Monopol hat in der digitalen Welt ausgedient“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. „Wir sollten uns nicht an verstaubte Gesetze aus der Vorkriegszeit klammern, sondern dafür sorgen, dass sich junge Internet-Firmen in Deutschland ansiedeln. Wenn wir Anbietern in Deutschland den Strom abdrehen oder durch Bürokratie wirtschaftlich unattraktiv machen, spielt die Musik im Ausland.“ Andere EU-Länder wie Frankreich, Italien und Dänemark haben entschieden, den Markt für private Anbieter zu öffnen. Rohleder: „Statt die Kunden zu ausländischen Anbietern zu treiben, sollten die Länder praxisnahe Regeln für den deutschen Markt aufstellen.“ Dann sei auch die Prävention gegen Spielsucht leichter zu bewerkstelligen.

Ansprechpartner:
Christian Spahr
Pressesprecher
Medienpolitik & Recht
Tel.: +49.30.27576-112
c.spahr(at)bitkom.org

Adél Holdampf
Referentin
Medien- und Netzpolitik
Tel. +49.30.27576-221
a.holdampf(at)bitkom.org

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.350 Unternehmen, davon über 1.000 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für eine Modernisierung des Bildungssystems, eine innovative Wirtschaftspolitik und eine zukunftsorientierte Netzpolitik ein.

Lotto informiert: Spielsuchtprävention: Erfolgreiche Aufklärungsarbeit des Deutschen Lotto- und Totoblocks

- Öffentlichkeit fühlt sich gut über Spielsuchtgefahren informiert

- Besonders die Hinweise auf Spielscheinen und weiteren Informationsmaterialien zeigen Wirkung

- 86,3 Prozent der Bevölkerung halten staatliche Kontrolle des Glücksspiels in Deutschland für notwendig


Die Maßnahmen der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) zur Spielsuchtprävention zeigen Wirkung. Dies belegen Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die am Montag veröffentlicht wurden. Demnach fühlen sich rund 67 Prozent der von der BZgA befragten Personen "gut oder sehr gut" über die Gefahren des Glücksspiels informiert. "Vor allem die Hinweise auf Spielscheinen und die Informationsbroschüren in den LOTTO-Annahmestellen sowie die öffentlichkeitswirksamen Informationskampagnen in Internet, TV, Radio und Print haben zu diesem guten Ergebnis beigetragen", erklärt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und derzeitiger Federführer im DLTB, im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz, die sich ab Mittwoch dieser Woche mit der künftigen Regelung des Glücksspiels in Deutschland befassen wird.

Die Einstellung der Bevölkerung ist nach dem Monitoring 2011 der BZgA eindeutig: 86,3 Prozent der Bevölkerung halten eine staatliche Kontrolle des Glücksspiels in Deutschland für notwendig. Sogar 97,4 Prozent der Bevölkerung sehen eine Regelung, die die Teilnahme am Glücksspiel für Minderjährige unter 18 Jahren verbietet, als zwingend an.

Gleichzeitig versuchen laut den Studienergebnissen der BZgA immer mehr Jugendliche ihr Glück an Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten. So hat sich die Zahl der 18- bis 20-Jährigen, die im letzten Jahr an Geldspielautomaten gespielt haben, mehr als verdreifacht. Selbst in der Altersgruppe der 16- und 17-Jährigen nimmt das Spielen an Geldspielgeräten zu, obwohl dies gesetzlich untersagt ist. "Dieser Trend ist sehr besorgniserregend. Es ist dringend notwendig, diesen Sektor strenger als bisher zu regulieren. Nachdem das gewerbliche Automatenspiel mit einigen Regelungen in den Anwendungsbereich des Glücksspielstaatsvertrages miteinbezogen wurde, ist nun auch eine entsprechende strengere Reglementierung in der Spielverordnung notwendig", betont Horak.

Insgesamt zeigt nach der BZgA-Studie ein Prozent der Bevölkerung im Alter von 16 bis 65 Jahren ein problematisches oder sogar pathologisches Glücksspielverhalten. Bundesweit gibt es schätzungsweise 540.000 Betroffene. "Die Spielsuchtprävention bleibt für die staatlichen Lotteriegesellschaften ein zentrales Anliegen. Die Ergebnisse der BZgA-Studie zeigen, dass wir mit unserer Aufklärungsarbeit auf einem guten Wege sind", so Horak abschließend.

Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)