Pressemitteilung des DVTM vom 5. Februar 2016
EuGH erklärt deutschen Glücksspielstaatsvertrag für europarechtswidrig / DVTM fordert umfassende Reform der Glücksspielregulierung
Mit der gestrigen Entscheidung im Fall Ince hat der EuGH klar entschieden, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag, insbesondere die Sportwettenregulierung, bislang zu keinem Zeitpunkt im Einklang mit EU-Recht gestanden hat. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes werden private Anbieter benachteiligt und das Vergabesystem war zu keinem Zeitpunkt transparent.
Das Urteil verdeutlicht, dass das Vergabeverfahren für Glücksspiel-Lizenzen in Deutschland gegen europäisches Recht verstößt.
Der EuGH kritisiert, dass das europarechtswidrige Sportwetten-Monopol, das der GlüStV 2008 vorsah, auch im Jahr 2016 faktisch noch fortbesteht. Die Vergabe von Sportwetten- Konzessionen, die der GlüStV 2012 eigentlich regelt, ist bis heute nicht erfolgt. Aus diesem Grund kann Glückspiel-Anbietern mit einer Lizenz aus einem anderen EU-Land nicht vorgeworfen werden, dass sie in Deutschland Sportwetten ohne Genehmigung anbieten. Im vorliegenden Fall wurde eine Anbieterin aus Bayern strafrechtlich verfolgt, weil sie einen Wettautomaten betrieb, der Sportwetten eines österreichischen Anbieters vermittelt. Das Amtsgericht Sonthofen hielt eine Strafbarkeit aufgrund der Zweifel an der Europarechtskonformität des GlüStV für nicht angezeigt und legte den Fall dem EuGH vor. Das aktuelle Urteil des EuGH könnte das endgültige Ende des GlüStV einläuten.
"Wir schließen uns der Meinung des Sportwettenverbandes an, dass eine einfache Anhebung der Konzessionen die wesentlichen Fehler des Staatsvertrages nicht beheben wird, sondern es Zeit für eine grundlegende Reform ist. Der DVTM fordert darüber hinaus, dass der gesamte "Bettertainment"* Bereich ganzheitlich reguliert wird, um der Zielsetzung des GlüStV hinsichtlich Verbraucher, Jugend - und Datenschutz gerecht zu werden", erläutert Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des DVTM, das Urteil.
Ohne eine europarechtskonforme & ganzheitliche Regulierung sowie Lizenzierung von Online-Glücksspielen in Deutschland wird dies nicht möglich sein. Der DVTM fordert die Bundesländer daher jetzt dringend auf, in einen konstruktiven Dialog zu treten, um eine kohärente und transparente Glückspielregulierung zu schaffen, die das oberste Ziel des GlüStV erfüllt.
Renatus Zilles ergänzt, dass hierzu das Schleswig-Holsteinische Gesetz und das hessische Modell von Innenminister Beuth sicherlich eine sehr gute Grundlage bilden: Beide Modelle regulieren die verschiedenen "Bettertainment" Bereiche komplett und das zugleich auf der Basis von qualitativen anstelle von quantitativen Kriterien.
Weitere Niederlagen vor deutschen oder europäischen Gerichtshöfen sollte und kann Deutschland sich nicht mehr leisten.
In Zukunft darf es keine Diskriminierungen mehr geben und es muss der Gleichbehandlung aller "Bettertainment" Anbieter endlich Rechnung getragen werden.
*Bettertainment = Online Gambling, beinhaltet Sportwetten, Poker und Casino, Online-Lotterien
Mit der gestrigen Entscheidung im Fall Ince hat der EuGH klar entschieden, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag, insbesondere die Sportwettenregulierung, bislang zu keinem Zeitpunkt im Einklang mit EU-Recht gestanden hat. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes werden private Anbieter benachteiligt und das Vergabesystem war zu keinem Zeitpunkt transparent.
Das Urteil verdeutlicht, dass das Vergabeverfahren für Glücksspiel-Lizenzen in Deutschland gegen europäisches Recht verstößt.
Der EuGH kritisiert, dass das europarechtswidrige Sportwetten-Monopol, das der GlüStV 2008 vorsah, auch im Jahr 2016 faktisch noch fortbesteht. Die Vergabe von Sportwetten- Konzessionen, die der GlüStV 2012 eigentlich regelt, ist bis heute nicht erfolgt. Aus diesem Grund kann Glückspiel-Anbietern mit einer Lizenz aus einem anderen EU-Land nicht vorgeworfen werden, dass sie in Deutschland Sportwetten ohne Genehmigung anbieten. Im vorliegenden Fall wurde eine Anbieterin aus Bayern strafrechtlich verfolgt, weil sie einen Wettautomaten betrieb, der Sportwetten eines österreichischen Anbieters vermittelt. Das Amtsgericht Sonthofen hielt eine Strafbarkeit aufgrund der Zweifel an der Europarechtskonformität des GlüStV für nicht angezeigt und legte den Fall dem EuGH vor. Das aktuelle Urteil des EuGH könnte das endgültige Ende des GlüStV einläuten.
"Wir schließen uns der Meinung des Sportwettenverbandes an, dass eine einfache Anhebung der Konzessionen die wesentlichen Fehler des Staatsvertrages nicht beheben wird, sondern es Zeit für eine grundlegende Reform ist. Der DVTM fordert darüber hinaus, dass der gesamte "Bettertainment"* Bereich ganzheitlich reguliert wird, um der Zielsetzung des GlüStV hinsichtlich Verbraucher, Jugend - und Datenschutz gerecht zu werden", erläutert Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des DVTM, das Urteil.
Ohne eine europarechtskonforme & ganzheitliche Regulierung sowie Lizenzierung von Online-Glücksspielen in Deutschland wird dies nicht möglich sein. Der DVTM fordert die Bundesländer daher jetzt dringend auf, in einen konstruktiven Dialog zu treten, um eine kohärente und transparente Glückspielregulierung zu schaffen, die das oberste Ziel des GlüStV erfüllt.
Renatus Zilles ergänzt, dass hierzu das Schleswig-Holsteinische Gesetz und das hessische Modell von Innenminister Beuth sicherlich eine sehr gute Grundlage bilden: Beide Modelle regulieren die verschiedenen "Bettertainment" Bereiche komplett und das zugleich auf der Basis von qualitativen anstelle von quantitativen Kriterien.
Weitere Niederlagen vor deutschen oder europäischen Gerichtshöfen sollte und kann Deutschland sich nicht mehr leisten.
In Zukunft darf es keine Diskriminierungen mehr geben und es muss der Gleichbehandlung aller "Bettertainment" Anbieter endlich Rechnung getragen werden.
*Bettertainment = Online Gambling, beinhaltet Sportwetten, Poker und Casino, Online-Lotterien